Beerdigungskosten – Wer zahlt für die Beisetzung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer zahlt die Beerdigung eines Verstorbenen?
Wer zahlt die Beerdigung eines Verstorbenen?

Das Erbrecht betrachtet zahlreiche Aspekte auch abseits von der Verteilung von Erbmasse und Vermögen. Ein besonders wichtiger Punkt, dem sich viele Angehörigen nach dem Eintritt des Erbfalles, also dem Versterben des Erblassers stellen müssen: Wer zahlt eigentlich die Beerdigung? Je nach den Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen können für eine Bestattung schnell Kosten von mehr als 1.000 Euro zusammenkommen.

Unabhängig von der Höhe der Beerdigungskosten: Wer diese letztendlich zahlt, legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest – zumindest dann, wenn keine einvernehmliche Einigung zwischen den Verwandten bezüglich der für die Bestattung entstehenden Kosten möglich ist. Im Folgenden erhalten Sie die Antwort auf die Frage: Wer muss für die Beerdigung zahlen?

FAQ: Wer zahlt die Beerdigungskosten?

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

§ 1968 BGB definiert, dass der Erbe grundsätzlich die Beerdigungskosten tragen muss, wenn er das Erbe nicht ausschlägt.

Wann zahlt die Sozialkasse?

Ist ein Erbe Zahlungsunfähig, kann dieser bei der Sozialkasse einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen.

Gibt es eine Versicherung für die Beerdigungskosten?

Ja. Es gibt in Deutschland eine Strebegeldversicherung. Hier lesen Sie mehr dazu.

Weiterführende Ratgeber zu den Beerdigungskosten

Kostentragungspflicht: Wer zahlt die Bestattungskosten?

In § 1968 BGB findet sich die kurze und knappe Antwort auf die Frage: Wer muss die Beerdigung bezahlen? Hiernach gilt:

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

Es entstehen immer Kosten für eine Beerdigung, aber wer muss diese zahlen?
Es entstehen immer Kosten für eine Beerdigung, aber wer muss diese zahlen?

Hier verhält es sich im Grunde ähnlich wie bei den Nachlassverbindlichkeiten, also den Schulden, für die der Erblasser auch mit seinem Nachlass haftete. Bevor etwa eine Erbengemeinschaft die Erbschaft unter sich aufteilen kann, müssen von dieser zunächst alle Verbindlichkeiten ausgeglichen werden. Bleibt nach der Schuldentilgung noch etwas übrig, wird diese Erbschaft im Rahmen der Erbauseinandersetzung aufgeteilt.

Die Kosten für die Bestattung entstehen dem Grunde nach mitunter ebenfalls dem Verstorbenen. Sie fallen also als Verbindlichkeit in den Nachlass. Sind Erben vorhanden, die das Erbe auch nicht ausschlagen, so müssen diese damit auch die Bestattungskosten tragen. Wer genau zahlt, wenn mehrere Erben vorhanden sind? In der Regel alle zu gleichen Teilen. Zur Vereinfachung können die Erben jedoch die für die Beerdigung benötigte Summe aus dem Nachlass entnehmen.

Wer Erbe ist, richtet sich entweder nach einem vorhandenen Testament oder aber nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen aufgesetzt hat.

Beispiele: Wer trägt die Beerdigungskosten?

Der eigene Bruder ist verstorben? Wer zahlt für dessen Beerdigung?
Der eigene Bruder ist verstorben? Wer zahlt für dessen Beerdigung?
  1. Die Erblasserin hat zwei Kinder und einen Ehemann. Da die Ehegatten in Scheidung leben, fällt dieser aus der Erbfolge heraus. Die Kinder fragen sich nun: Wer zahlt die Beerdigung der eigenen Mutter?
    • Antwort: Die beiden Kinder der Verstorbenen müssen die Kosten tragen, da sie die einzigen Erben der Frau sind.
  2. Der Erblasser hat einen Sohn und seine Ehefrau. Aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zu seinem Zögling hat er diesen im Rahmen seines Testaments enterbt. Die Ehefrau ist Alleinerbin, fordert gegenüber dem Sohn aber dennoch, sich an den Bestattungskosten zu beteiligen. Im Zweifel würde sie die Summe sonst von dessen Pflichtteil abziehen. Wer zahlt nun die Beerdigung des Vaters?
    • Antwort: Die Ehefrau, da sie Alleinerbin ist. Der Sohn hat zwar trotz Enterbung einen Anspruch auf einen Pflichtteil, gilt jedoch nicht als Erbe. Aus diesem Grund kann der Anteil nicht einfach um die Bestattungskosten gekürzt werden.
  3. Ein Mann hinterlässt seine Frau und drei Kinder. Das Verhältnis zu ihnen war jedoch schon zu Lebzeiten zerrüttet. Auch aus diesem Grund schlagen alle das Erbe aus. Übrig bleibt am Ende nur die Schwester des Verstorbenen, die das in dessen Eigentum befindliche Elternhaus übernehmen will. Wer zahlt die Beerdigung des Bruders?
    • Antwort: Die Schwester des Erblassers ist als einzige Erbin vorhanden und muss nach § 1968 BGB die Kosten für die Bestattung tragen.

Wer zahlt die Beerdigungskosten bei Zahlungsunfähigkeit?

Kein Erbe vorhanden, der die Bestattungskosten trägt? Wer zahlt in diesem Fall?
Kein Erbe vorhanden, der die Bestattungskosten trägt? Wer zahlt in diesem Fall?

Nicht immer ist ein Erbe auch in der Lage, die Beerdigungskosten zu tragen. Wer zahlt aber im Falle von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Nachlasses? Kann der Erbe für die Bestattungskosten nicht aufkommen, so wird die Kostentragungspflicht weitergereicht. Gleiches gilt etwa auch, wenn kein Erbe vorhanden ist. Folgende Personen oder Institutionen können dann für die Kosten der Bestattung in Haftung genommen werden:

  • die Person, die dem Verstorbenen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet war (verwandte in gerader Linie oder Ehegatten) oder
  • die Person, die den Tod des Verstorbenen verursacht hat (zum Beispiel nach einer Körperverletzung mit Todesfolge) oder
  • die Sozialkasse, wenn kein zahlungsfähiger Erbe oder Unterhaltspflichtiger vorhanden ist. Hier können Angehörige eine Sozialbestattung beantragen.
Die Zahl der Sozialbestattungen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Wurden im Jahr 2006 noch etwa 13.800 Beerdigungen von den Sozialkassen der Länder übernommen, lag die Zahl im Jahr 2013 schon bei 23.800. Die jährlichen Kosten hierfür lagen bei zirka 60,6 Millionen Euro.

Absicherung für den Todesfall

Beerdigungskosten: Wer zahlt, kann der Erblasser ggf. auch im Voraus bestimmen.
Beerdigungskosten: Wer zahlt, kann der Erblasser ggf. auch im Voraus bestimmen.

Wollen Erblasser die eigenen Erben entlasten und bei möglichen Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten der Frage: „Wer muss zahlen?“, rechtzeitig vorgreifen, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Im Rahmen des Testamentes kann bereits bestimmt werden, dass die Kosten für die Beerdigung aus dem Nachlass entnommen werden sollen oder aber ein bestimmter Erbe die Last trägt.
  2. Sie können eine Sterbegeldversicherung abschließen, durch die für den Erbfall auch die Bestattungskosten gedeckt sind.
  3. Sie können bereits einen Grabplatz reservieren, die eigene Beerdigung mit einem Bestatter planen und auch die Kosten bereits aufbringen – oder zumindest auf einem eigenen Konto hinterlegen.

So makaber es für den ein oder anderen auch klingen mag: Für die Angehörigen und auch für den Erblasser hat die Vorsorge in diesem Fall wesentliche Vorteile. Es entbrennt kein Streit über der Frage: Wer zahlt die Beerdigung? Sie können Ihre eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen planen. Die Trauerarbeit wird für Ihre Angehörigen einfacher, weil Sie die Last der Entscheidungen bezüglich der Bestattung sowie der dabei entstehenden Kosten nicht zusätzlich quält.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

44 Gedanken zu „Beerdigungskosten – Wer zahlt für die Beisetzung?

  1. Antje K

    Hallo,
    mein Bruder war nach einen Schlaganfall ins Pfelgeheim gekommen und dort im November `22 verstoben.
    Wir sind 2 Geschwister und haben das Erbe ausgeschlagen. Das Pflegeheim hatte einBestattungsunternehmen für die anonyme Bestattung beauftragt. Nun möchte das Gesundheitsamt von uns die Kosten erstattet haben.
    Da wir das Unternehmen gar nicht beauftragt haben und das Erbe ausgeschlagen haben, müssen wir trotzdem die Kosten übernehmen?
    LG Antje

  2. Bastian

    Guten Abend,
    Wie werden in folgendem Fall die Beerdigungskosten aufgeteilt.

    Person A ist verstorben und hinterlässt laut Testament Person B+C ein Haus mit Grundstück. Person D+E sollen laut Testament das Geld bekommen, welches sich auf dem Konto der Verstorbenen befindet.

    Wer trägt die Kosten der Beerdigung bzw. wie werden diese Kosten aufgeteilt?

    LG. Basti

  3. T Sylvia

    Hallo,
    Es sind 3 Geschwister. Der Verstorbene und 2 Stiefgeschwister. 1davon ist als Erbe eingesetzt. Wer muss Beerdigung kosten bezahlen? Beide Stiefgeschwister oder nur der 1,der erben wird?

  4. Mario S

    Ich frage mich, woran es genau lag, dass die Zahl der Sozialbestattungen in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Meine Familie muss nun die Bestattung für meine Uroma planen. Wir werden dafür noch einen erfahrenen Bestatter um Hilfe bitten.

  5. Dietrich

    Ich glaube, dieser Artikel ist der beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zu Beerdigungskosten gefunden. Danke für den Beitrag.

  6. Kappen

    Meine Schwester ist am 23.3.2022 gestorben wir sind mit 6 Geschwister noch das Amt sagt wir müssen für die Beerdigung zahlen es ist aber ein Sparbuch mit 3.400da Muß die Beerdigung nicht von den Geld was noch auf den Sparbuch ist bezahlt werden das Amt meint nein ich bin der Meinung doch

  7. Nießén

    Guten Tag,

    folgender Fall. Mutter (80) verstirbt und hinterlässt 7 volljährige Nachkommen. Verhältnis untereinander ist mehr als verrüttet… 2 Geschwister wollen damit nichts zu tun haben. Die Besttattung wird natürlich in Auftrag gegegben und bezahlt. Welche rechtlichen Schritte haben die Geschwister zu befürchten die sich daran nicht beteiligen wollen? Wer mahnt zur Einhaltung des §1968 BGB ??

  8. Jasmin

    Guten Abend folgendes Problem mein Vater ist im September verstorben. Ich habe die Beerdigung beauftragt kann sie aber nicht zahlen. Es gibt 4 weitere Kinder. 3 davon haben das Erbe wie ich auch ausgeschlagen nur einer nicht der sagt ihm egal er hat nichts unterschrieben er muss für nix zahlen. Ist aber auch nicht auffindbar beim Sozialamt. Was kann ich tun?? Laut gesetzt bin ich ja nicht mehr verpflichtet die Beerdigung zu zahlen aber ohne Papier das er das Erbe angenommen hat bin ich ja weiterhin haftbar was kann ich tun um das verfahren zu beschleunigen??

  9. Tyler

    Danke für diesen informativen Beitrag über Bestattungskosten. Mein Großvater hat Zeit seines Lebens schon einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen können, sodass es für uns einfacher wird im Falle einer Beerdigung. Interessant, dass Bestattungskosten als Verbindlichkeit in den Nachlass fallen.

  10. Joachim

    Danke für den informativen Beitrag zu Beerdigungskosten. Meine Oma möchte sich bezüglich der Vorsorge für Bestattungen schlaumachen, ich helfe ihr nur etwas bei der Beschaffung der Informationen. Gut zu wissen, dass man eine Sterbegeldversicherung abschließen kann und im Testament auch festlegen könnte, dass die Kosten aus dem Nachlass entnommen werden sollen.

  11. J.

    Hallo, mein Sohn kann die Beerdigungskosten seines Vaters nicht bezahlen, da er ALG 2 bekommt, er wohnt mit mir in einem Haushalt, er hat kein Konto, sein Geld wird auf meinem Konto überwiesen, er hat eine Übernahme der Kosten beim Sozialamt beantragt, kann das Sozialamt dann von mir verlangen, dass ich die Kosten übernehme, auch wenn ich kein Erbe bin?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

  12. Jasmin S

    Guten Tag
    Meine Schwiegermutter ist verstorben.
    Die gewillkürte Erbin hat ausgeschlagen, die Andern Kinder damals einen Erbverzicht unterzeichnet
    Es sind faktisch KEINE Erben vorhanden.
    Wir haben (Sohn) die Beerdigung beauftragt, da nur wir Kontakt hatten (war Betreuerin).
    Bei der Babk liegen noch ca € 2800. die Bank weigert sich, den Bestatter direkt zu bezahlen.
    Ich bin mit den Nerveb am Ende. Was kann ich tun? Bzw wir?

  13. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Kosten für den Bestatter. Gut zu wissen, dass im Testament geregelt werden kann, wer für die Bestattungskosten aufkommt. Ich kümmere mich lieber jetzt schon vorsorglich um meine Bestattung, aber mich hatte diese Fragestellung interessiert.

  14. Jörg S

    Hallo,
    meine Schwiegermutter ist im März verstorben. Neben ihrem Mann gibt es noch 3 Kinder, 2 von 3 haben das Erbe ausgeschlagen, dass dritte Kind meldet sich nicht. Mein Schwiegervater hat eine kleine Rente, und hat eine Sozialbestattung beantragt, leider ist es bis heute nicht gelungen meine Schwiegermutter zu beerdigen. Das Sozialamt muss laut Aussage erst eine Antwort des dritten Kindes haben, um weitere Schritte einzuleiten.
    Mich interessieren folgende Fragen:
    Muss das Sozialamt nicht die Bestattung innerhalb von 4 Wochen nach $16 des Bestattungsgesetztes veranlassen?
    Ich habe gelesen, dass das Ausschlagen eines Erbes nicht ausreicht, mit welchen Anteil der Beerdigungskosten muss man als Kind rechnen?
    Was kann ich tun, um endlich eine Beerdigung zu erlangen?

    Ich würde mich sehr über eine Info freuen, der Zustand ist für meine Schwiegervater langsam schwer zu ertragen.

  15. Jasmin

    Meine Schwiegermutter ist verstorben. Die Alleinerbin hat ausgeschlagen. Mein Mann und die Schwester wurden vom Gericht zu erben erklärt. Auf Nachfrage hin sind sie doch nicht Erben, da sie 2000 einen Erbverzicht gezeichnet haben. Nun haben wir die Beerdigung beauftragt (Kosten ca5000-). Auf der Bank befinden sich noch gut 3300.-
    Wie müssen wir vorgehen, dass wir dies von der Bank kriegen?

  16. Nina

    Ich finde es sehr interessant, dass man in Deutschland selbst den Todesfall absichern kann. Jedoch wusste ich nicht, dass man die eigene Beerdigung mit dem Bestatter planen kann. Jetzt werde ich einem Bestatter aufsuchen, der mir mehr dazu berichten kann.

  17. Maria

    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Sie haben wohl recht, die Kosten für die Bestattung entstehen demnach ebenfalls dem Verstorbenen und fallen als Verbindlichkeit in den Nachlass. Es ergibt Sinn, dass die Erben, die das Erbe nicht ausschlagen, dementsprechend die Bestattungskosten tragen müssen. Auch ich plane gerade eine Bestattung, da ein enger Verwandter vor kurzem verstorben ist. Ich möchte dies nicht alleine machen und suche deswegen einen kompetenten Bestatter, um eine Beerdigung nahe Reinbek zu planen. Toll, das zumindest geklärt ist, wer für die Kosten aufkommen muss.

  18. Maria Meyer

    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Nach einem Todesfall in der Familie, sind auch wir gerade dabei eine Bestattung zu planen. Da wir darüber stritten, wer zu zahlen hat, ist es gut zu wissen, das im Rahmen des Testamentes bereits bestimmt werden kann, dass die Kosten für die Beerdigung aus dem Nachlass entnommen werden sollen oder aber ein bestimmter Erbe die Last trägt. So eine Variante werde ich wohl in Zukunft wählen. Zunächst kümmere ich mich aber um die anstehende Bestattung und suche nun einen Anbieter in Nussloch, der mir helfen kann eine Friedhof Bestattung zu organisieren.

  19. Lisbeth

    Ich finde es wirklich heftig, dass je nach den Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen für eine Bestattung schnell Kosten von mehr als 1.000 Euro zusammenkommen können. Sicherlich kann man in seinem Testament auch einen bestimmten Bestatter vermerken. Und einen Teil der Kosten bereits zu Lebzeiten anzahlen.

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