Ein Rechtsanwalt übt einen höchst verantwortungsvollen Beruf aus. Hierbei muss er stets pflichtbewusst und verlässlich agieren. Eine Pflichtverletzung durch den Anwalt oder auch ein anderer Anwaltsfehler kann fatale Folgen haben – sowohl für den Mandanten als auch für den Juristen selbst. Vor allem kann es beide Parteien viel Geld und Nerven kosten. Doch wie sieht es hier mit der Anwaltshaftung aus?
Ist bei einem Anwaltsfehler eine schnelle Mandatskündigung möglich? Gibt es eine Haftungsbeschränkung beim Rechtsanwalt? Besitzt die Anwaltshaftung eine Verjährung? Wie kann ich Klage gegen meinen Anwalt einlegen und die Anwaltskosten zurückfordern? Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Anwaltshaftung
Ja. Es gibt Fälle, in denen eine Anwaltshaftung in Kraft treten kann. Hier lesen Sie mehr dazu.
Die Ansprüche aufgrund einer Anwaltshaftung verjähren in aller Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandat Kenntnis von der Pflichtverletzung des Rechtsbeistands hat.
Anwaltshaftung: Was bedeutet das?
Wenn ein Rechtsanwalt mit einem neuen Mandanten ein Dienstleistungsverhältnis eingeht, indem die beiden Parteien einen Vertrag miteinander schließen, dann ist der Anwalt letztlich auch in der Pflicht, die entsprechend von ihm verlangte Leistung zu erbringen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der anwaltlichen Pflichten, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 43 BRAO) zu finden sind:
- Gewissenhafte Ausübung des Berufes
- Der Achtung und des Vertrauens als würdig erweisen
- Verschwiegenheitspflicht
- Keine Bindung eingehen, die die berufliche Unabhängigkeit seines Anwaltsdaseins gefährden könnte
- Unsachliches Verhalten ist zu vermeiden (zum Beispiel die Verbreitung von Unwahrheiten oder herabsetzende Äußerungen von sich geben)
- Die Vertretung widerstreitender Interessen ist zu unterlassen
- Sorgfältiger Umgang mit ihm anvertrauten Vermögenswerten: Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfänger weiterzuleiten
- Verpflichtung zur stetigen Fort- und Weiterbildung
Im Normalfall leisten Rechtsanwälte hauptsächlich eine hervorragende Arbeit. Doch in jeder Berufsbranche versteckt sich leider auch schon mal das ein oder andere schwarze Schaf. Ein Anspruch auf Anwaltshaftung ergibt sich häufig bei einer Falschberatung durch den Rechtsanwalt. Neben der Einhaltung der Schweigepflicht, ist es ein Muss, dass er seinen Klienten über alles wichtige aufklärt (Aufklärungspflicht). Dazu zählt beispielsweise, inwiefern es ein Risiko wäre, einen Prozess vor Gericht zu führen, welche Folgen dennoch ein Vergleich mit sich bringt oder welche Fristen es einzuhalten gilt. Ein Klient sollte zudem stets über alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel aufgeklärt werden.
Haftung muss ein Rechtsanwalt dann übernehmen, wenn er diese Frist versäumt hat und dadurch für seinen Mandanten ein Schaden entstand. Fristen gilt es zum Beispiel beim Einspruch eines Bußgeldbescheides einzuhalten, da ein solcher nur innerhalb der 14 Tage nach Zustellung möglich ist. Ein weiteres Beispiel wäre die Frist im Rahmen der Verjährung der Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.
Manchmal kann auch eine Haftungsbeschränkung oder Haftungsbegrenzung durch den Rechtsanwalt im Vertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden. Darin kann etwa bestimmt werden, dass der Schuldner nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftet oder, dass die Anwaltshaftung nur bis zu einer festgesetzten Höhe möglich ist.
Prozess um Anwaltshaftung: Die Beweislast liegt beim Mandanten
„Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall!“ – Dieses Argument reicht bei einer Klage gegen den eigenen Rechtsanwalt leider nicht aus. In Sachen Anwaltshaftung ist eine Anspruchsgrundlage nur schwer zu erwirken. Im Anwaltshaftungsrecht kommt es auf eine stichfeste Beweissammlung an, denn der Mandant steht in der Beweispflicht.
Vor allem muss im besten Fall die Vertragsverletzung als Pflichtverletzung die Ursache für den entstandenen Schaden sein und der Rechtsanwalt muss diese schuldhaft begangen haben. Schwierig wird es, wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass der Klient den Prozess auch ohne den Fehler des Anwalts verloren hätte. Dann wäre der Anwaltsfehler nämlich nicht ursächlich für den Schaden.
Wird allerdings offengelegt, dass der Jurist seinem Mandanten zu einem völlig aussichtslosen Gerichtsprozess geraten hat, dann greift die Anwaltshaftung und er muss ihm sämtliche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zurückerstatten bzw. jene des Gegners übernehmen. Dann gilt es, den Mandanten finanziell wieder so gleichzustellen, als hätte er niemals eine Klage eingereicht. Das heißt aber auch, dass der Rechtsanwalt dann nicht für die ausstehende Forderung der Klage haftet, sondern lediglich für die Prozesskosten. Zur Berechnung der Ermittlung des hypothetischen Vermögensstandes vor der Pflichtverletzung wird die sogenannte Differenzhypothese angewandt: Dabei wird ein Vergleich gestartet zwischen der finanziellen Lage vor und nach der Fehlberatung durch den Anwalt.
Klage gegen den Rechtsanwalt
Sollten Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anwalt schlecht aufgehoben und ungenügend beraten fühlen, weil beispielsweise trotz Ihrer Bemühungen schon drei bis vier Wochen kein Kontakt zwischen Ihnen bestand, dann haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Rechtsanwalt bei seiner Kanzlei oder der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzulegen.
War ein Schaden also vermeidbar, dann ist der Jurist aufgrund vom Anwaltsfehler verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Das kann auch der Fall sein, wenn es überraschender Weise zur Niederlegung vom Mandat kommt und dem Klienten dadurch Einbußen entstehen. Dann könnten Sie Ihren Rechtsanwalt verklagen, denn die Haftung liegt beim Rechtsanwalt, wenn eine Falschberatung etwaige Vermögensdefizite hervorrief.
So merkwürdig es auch klingen mag, aber ein anderer Jurist – nämlich ein Rechtsanwalt für Anwaltshaftung – kann Sie hier entsprechend vertreten und beratend zur Seite stehen.
Auch, wenn Ihnen die Honorarabrechnung als zu hoch erscheint, können Sie unter Umständen Haftung vom Anwalt verlangen und mitunter die überflüssigen Anwaltskosten zurückfordern.
Jeder Anwalt muss sich übrigens gegen solche Ansprüche auf Rechtsanwaltshaftung versichern und besitzt daher einen entsprechenden Schutz durch seine Haftpflichtversicherung. Damit kann er sich selbst im Schadensfall einen Anwalt für Anwaltshaftung bestellen. Die Haftpflicht muss für jeden Anwaltsfehler aufkommen. Hat er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, dann kann er im Falle einer Anspruchsstellung auf Anwaltshaftung seine Anwaltszulassung verlieren. Besitzt der Mandant eine Rechtsschutzversicherung, dann besitzt auch er einen Kostenschutz.
Ein Jurist muss indes jede ernstzunehmende Beschwerde gegen sich selbst an seine Haftpflicht melden. Bei einer Anwaltshaftung müssen sich stets beide Seiten vorsehen. Nicht immer liegt auch tatsächlich eine Pflichtverletzung oder Falschberatung durch den Anwalt vor. So müssen bei einer Anwaltshaftung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, um entsprechende Ansprüche durchzusetzen.
Im Übrigen existieren auch die Notarhaftung und die Richterhaftung. Können hier faktenhaltige Beweise aufgeführt werden, dann ist in diesem Fall ebenfalls ein Haftungsanspruch durchzusetzen.
Verjährung der Anwaltshaftung
Wie bei den meisten Ansprüchen, verjährt auch der Anspruch nach einer Anwaltshaftung wegen Fristversäumnis, Falschberatung etc. Diese Form des Schadensersatzanspruchs ist in der Regel nach drei Jahren versäumt. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Mandant Kenntnis von der Pflichtverletzung des Anwalts nimmt oder auch Kenntnis hätte davon nehmen müssen.
Ich war einmal so naiv (trotz Rentenalters) und glaubte, dass ein Rechtsanwalt professionell arbeitet! Weit gefehlt! Mein Vertrauen tendiert gen Null. Man wird als Mandant in eine völlig passive Rolle gedrängt und ist von den Aktivitäten des RA völlig abhängig. Nur im Rechnungslegen sind nach meinen Erfahrungen alle sehr schnell und wendig! Ich versuche seit 6 Jahren einen Teilerbschein zu erhalten und habe bereits den 2. Anwalt. Immer mit Vertrauensvorschuß! Und keiner war/ist sich seiner Dienstleisterfunktion bewusst! Der erste RA hat mich – trotz Versäumnissen und mehrheitlichem Nichtstun vor Gericht zitiert, um sein Honorar zu bekommen! Er hat Rechnungen gelegt zu Tätigkeiten, die er nachweislich nicht ausführte! Als ich das nachweisen konnte, sagte der Richter nur laoidar: „Da hat es wohl ein paar bedauerliche Abweichungen gegeben“. Für mich Betrug! Ich bin fast 70 Jahre alt und mit den Nerven am Ende. Immer nur Vorauskasse für Anwalt und Notar und bis heute kein Teilerbschein! Anwallt behauptet, er sei gestellt, Nachlassgericht verneint. Welchen Berufsethos haben überhaupt einige Anwälte??? Wenn ich so stümperhaft in meinem Berufsleben gearbeitet hätte, wäre ich wohl „weg vom Fenster“ gewesen! Eine Beschwerde bei der zuständigen RA-Kammer kam zu dem Ergebnis, dass man „keine Versäumnisse feststellen könne“. Es ist regelrecht skandalös, wie man mit dem Mandanten umgeht! Wie schon einige geschrieben haben: In dieser Zunft hackt keine Krähe der anderen die Augen aus! Der Verlierer bleibt der Mandant! Unglaublich, was in diesem Rechtsstaat so abgeht!
Sehr interessanter Beitrag über den Haftungsbereich des Rechtsanwaltes. Interessant, dass der Anwalt immer einen Vertrag mit neuem Mandaten schließt. Ich habe früher nicht darüber gedacht, wie die Verhältnisse in diesen Beziehungen deklariert sind.
Ein besonders geldgieriger Anwalt hat mir und meinem Mann schon das 2. x einen Fall angenommen, uns monatelang warten lassen und zuletzt mitgeteilt, dass er in unserem Fall nichts tun kann, obwohl wir ihm den Auftrag nur gegeben haben, weil er gute Erfolgschancen sah. Nach Monaten haben wir beide für Nichts/ ausser Zeitverschwendung als Ergebnis bekommen, zudem 468 € Rechnung pro Person. Wir Ware richtig enttäuscht. Monate später hatte ich eine Frage und suchte ihn auf, alleine. Mein Mann war gar nicht in Deutschland, was er auch beweisen kann, ich stellte meine Frage und der Anwalt meinte zu mir, er wird sich umhören, aber da es letztes Jahr im Februar war und das mit dem Corona akut wurde, meinte er, er kann z.Zt eh nicht richtig arbeiten wegen Corona. Ab März ging dann eh nichts mehr wegen Corona. Aber da die Frage meinen Mann betraf, der aber gar nicht da war, verblieben wir, dass wir uns in ein paar Wochen mal melden. Mit den Worten war er zar karg aber machte uns große Hoffnung. Aber durch Corona und auch weil er in dem Fall wahrscheinlich eh keine Chance gehabt hätte, aber eine Masche um Geld zu verdienen. Er machte uns Hoffnung/ widersprach sich selbst, weil er in der Corona Zeit März- April 2020 eh nicht arbeiten konnte, so kam wieder eine Rechnung von ihm für nichts. Er forderte das 3. mal Geld ( um die 500 € ) für eine Rechnung, wo er außer Zeitverschwendung wieder nichts hatte. Keine Akteneinsicht, keine Gebühren für Gericht, Nichteinmal für Briefmarken, er hatte ja nichts getan. Aber er hat meinem Mann vor einem Jahr mit der Rechnung zuletzt gedroht, obwohl die Rechnung an meinen Mann, der ihn angeblich an einem bestimmten Datum aufgesucht hatte, für das die Rechnung ausgestellt war. Aber an diesem Tag war mein Mann noch in Afrika, das beweisen die Stempel im pass ….. wie sieht das rechtlich aus? Ich bezahle natürlich einen Anwalt nicht nur bei Erfolg, nein auch bei Misserfolg, logisch, aber was uns mit dem Herrn passiert ist nenne ich Betrug…. was kann ich machen
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Anwaltshaftung. Gut zu wissen, dass es bei der Anwalt Haftung auf eine stichfeste Beweissammlung ankommt. Kürzlich hat mir meine Nachbarin erzählt, dass sie angeblich so mal Schadesersatz von einem Rechtsanwalt erhalten hat.
Ich möchte einen Prozess gegen die App in Angriff nehmen. Nun suche ich nach einem passenden Rechtsanwalt für diesen Rechtsstreit. Ich wusste gar nicht, dass ein Rechtsanwalt haften muss, wenn er eine bestimmte Frist versäumt.
Hallo mein Anwalt hat einiges im fall verdreht u daher er sich nicht richtig kümmert den fall zu bearbeitet und mir ein verlustschaden entstand will ich mich vom mein Recht zurück bekommen u suche mir ein Anwalt der Mein Anwalt verklagt
Wer könnte mich da vertreten komme aus kreis Gütersloh
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
der Anwalt der mich im ZV vertritt, hat mir schon zweimal mündlich zu verstehen gegeben, wenn ich nicht zufrieden bin kann ich mir ja einen anderen RA. suchen, dass habe ich hingenommen und überhört. Allerdings tragen diese Äußerungen zu einem gegenseitigen besseren Verstehen nicht bei. Auch teilt er dem Gericht nicht das mit was ich schriftlich mitteile. Eine Mitteilung dazu warum erfolgt nicht. Als Beisp. Der Vortrag der Klägerin entspricht nicht den Tatsachen, die zu den Verletzungen geführt haben. RA. teilt mit; da der Vortrag der Klägerin nicht den Tatsachen entspricht. Bei Aufnahme der Anzeige durch die Polizei, ist verbindlich schriftlich festgehalten: Es waren kein oberflächlichen Verletzungen sichtbar. Bis dato hat der RA. es dem Gericht nicht mitgeteilt und vieles andere auch nicht. Ich möchte jetzt selber zu Gericht schreiben. Für einen Ratschlag wie ich mich diesbezüglich Verhalten soll wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Roger
Guten Abend.
Wie geht es für den Mandanten weiter wenn sein Anwalt im Verfahren verhaftet wird?
Bitte schnell antworten ea eilt.
Mfg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage: Ich habe vor etwa 2 Jahren meiner Anwältin mansche Dokumente gesendet, die weiter zum Gericht gesendet werden mussten. Aber Leider es wurde von meiner Anwältin nicht erledigt. Ich habe damals versucht per 2 mal Email und telephonisch mit meiner Anwältin kontaktieren zu können aber leider hat sie mich nicht geantwortet. Ich will jetzt mit einem anderen Anwalt arbeiten und weil sie bis jetzt nicht ihre Fehler akseptiert hat und gar nicht darüber reagiert hat, wollte ich sie als Kritik und Bemerkung ihre Pflicht bezüglich Kontakte zwischen Klient und ein Anwalt eine Email senden. Ich werde bei Ihnen sehr Dankbar sein wenn sie mir die Regeln über Veranwortung eines Anwalts gegen Telephonaten und Eemails von seinem Klient senden.
Mit freundlichen Grüßen
Reza
Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel zum Thema Rechtsanwalt für Familienrecht. So wie bei vielen Rechtsfragen ist es auch hier ratsam sich an einen Fachmann zu wenden. Dieser kann dann Fragen beantworten und beraten.
Das ist genau das, was ich zu zum Thema Anwalt gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!
Danke für den sehr informativen Beitrag. Ist es eigentlich möglich, einen Anwalt / eine Kanzlei dazu aufzufordern, die Deckungssumme der Anwaltshaftung offen zu legen?
Das Thema Anwalt für Mietrecht interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.
wenn Anwälte Schriftsätze verfassen, dann haben sie vor Ort zu gehen und den Ort des Geschehens in Augenschein zu nehmen und nicht einfach abzuschreiben!
Der Beitrag zum Thema Anwalt für Mietrecht ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.
Die Anwälte, die Ihre Mandanten schädigen und frech untätig sind, sollten Ihre Zulassung verlieren. Ohne Druck von außen auch keine Einsicht. Ich habe auch so eine Anwältin, die im Prozess nichts mehr tut, Schreiben nicht weiterleitet und Fristen missachtet. Kohle ist ja schon kassiert, ansonsten kann man nichts erwarten und steht als Depp da.
Diese Wegsehmentalität findet man überall, auch Richter können machen was sie wollen.
Natürlich sind nicht alle so, aber es nimmt deutlich zu.
Als ob jeder Geschädigte alle Register ziehen kann und würde. Also rennen die schwarzen Schafe weiter herum und kassieren ohne die Leistung zu erbringen. Und die Herde erscheint schon mindestens halb schwarz.
Die wenigen guten muss man mit der Lupe suchen.
Hallo
Mir geht es noch Schlimmer ich habe seit 3 Jahren einen Anwalt der vom Rechtsschutz alle vorauszahlungen erhalten hat ! In dieser Zeit hat er 5 Briefe Geschrieben , Termine Verpasst fast nie Zurückgerufen und wenn erst nach Wochen ! Bei mir geht es um mein Wohnhaus hier wurde vom Nachbarn ein illegaler Anbau und Aufstockung zum Teil auf mein Haus Gebaut , dies wurde Schrifftlich durch UBA bestätigt . Durch daraus entstandene Schäden Risse , Wassereinbrüche ist bisher ein Schaden von ÜBER 15000 Euro entstanden !
Der Nachbar ist Architekt und Lacht nur und Verweist auf seine BEZIEHUNGEN und dies scheint auch so zu sein .
Natürlich könnte ich den Anwalt wechseln aber da mein Rechtsschutz schon gezahlt hat würde dieser nicht mehr greifen hinzu kommt finden mal einen Anwalt der sie noch Vertritt
Ja da gebe ich ihnen recht. Es gibt verdammt viele schwarze Schafe. Ich kämpfe bereits seit 23 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.Mein Anwalt versäumte eine Frist, hat sich auf einen Fehler der Büroangestellten berufen. Wurde vom Oberlandesgericht nicht anerkannt.
2.Teilungsversteigerung: Bausachverständiger wegen Befangenheit abgelehnt. Termin für die Begehung nicht eingehalten, ein Zimmer zu wenig im Wertgutachten angegeben, Bauwertangabe und Wohnlage nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen Werner
Hallo,
wie lange darf mein Anwalt für die Abrechnung brauchen.
Ich habe ihm vor Weihnachten mitgeteilt, dass ich meinen Führerschein wieder habe, und somit die Rechtssache durch ist.
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Anwalt einen äußerst verantwortungsvollen Beruf ausübt. Ich erwäge derzeit für meine Anliegen bei einer Kanzlei für Steuerrecht anzufragen. Wie Sie bereits erwähnen, ist die Verschwiegenheitspflicht in der Bundesrechtsanwaltsverordnung verankert. Vielen Dank für die vielen Infos zu den Pflichten eines konsultierten Anwalts.
Mein Anwalt, der mich in einer Schmerzensgeldangelegenheit zwischen mir und meinem damaligen Zahnarzt vertritt, hat mir das Mandat aufgekündigt, weil ich nach monatelanger Warterei, diversen E-Mails und auch persönlichem Erscheinen von ihm und damit über den Stand der Dinge nichts höre oder erfahre. Inzwischen sind mehr als 2 Jahre vergangen. Ich habe ihm deshalb per Mail geschrieben, Kontakt zu seiner zuständigen Anwalts- und Notarkammer aufzunehmen, weil in dieser Angelegenheit tatsächlich meine weitere Gesundheit davon abhhängt. Ich bin zu 100 % schwerbehindert und kann nun nicht mehr länger warten. Diese Ankündigung, mich an die Anwltkammer zu wenden, hat er als Argument benutzt, um das Mandat niederzulegen. Was soll ich nun machen?