Anwaltshaftung: Kann der Rechtsbeistand haftbar gemacht werden?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Es kommt zu einer Anwaltshaftung, wenn Anwälte eine Pflichtverletzung begehen
Es kommt zu einer Anwaltshaftung, wenn Rechtsanwälte eine Pflichtverletzung begehen

Ein Rechtsanwalt übt einen höchst verantwortungsvollen Beruf aus. Hierbei muss er stets pflichtbewusst und verlässlich agieren. Eine Pflichtverletzung durch den Anwalt oder auch ein anderer Anwaltsfehler kann fatale Folgen haben – sowohl für den Mandanten als auch für den Juristen selbst. Vor allem kann es beide Parteien viel Geld und Nerven kosten. Doch wie sieht es hier mit der Anwaltshaftung aus?

Ist bei einem Anwaltsfehler eine schnelle Mandatskündigung möglich? Gibt es eine Haftungsbeschränkung beim Rechtsanwalt? Besitzt die Anwaltshaftung eine Verjährung? Wie kann ich Klage gegen meinen Anwalt einlegen und die Anwaltskosten zurückfordern? Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Anwaltshaftung

Gibt es eine Anwaltshaftung?

Ja. Es gibt Fälle, in denen eine Anwaltshaftung in Kraft treten kann. Hier lesen Sie mehr dazu.

Können die Ansprüche verjähren?

Die Ansprüche aufgrund einer Anwaltshaftung verjähren in aller Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandat Kenntnis von der Pflichtverletzung des Rechtsbeistands hat.

Anwaltshaftung: Was bedeutet das?

Wenn ein Rechtsanwalt mit einem neuen Mandanten ein Dienstleistungsverhältnis eingeht, indem die beiden Parteien einen Vertrag miteinander schließen, dann ist der Anwalt letztlich auch in der Pflicht, die entsprechend von ihm verlangte Leistung zu erbringen.  Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der anwaltlichen Pflichten, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 43 BRAO) zu finden sind:

  • Gewissenhafte Ausübung des Berufes
  • Der Achtung und des Vertrauens als würdig erweisen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Keine Bindung eingehen, die die berufliche Unabhängigkeit seines Anwaltsdaseins gefährden könnte
  • Unsachliches Verhalten ist zu vermeiden (zum Beispiel die Verbreitung von Unwahrheiten oder herabsetzende Äußerungen von sich geben)
  • Die Vertretung widerstreitender Interessen ist zu unterlassen
  • Sorgfältiger Umgang mit ihm anvertrauten Vermögenswerten: Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfänger weiterzuleiten
  • Verpflichtung zur stetigen Fort- und Weiterbildung

Im Normalfall leisten Rechtsanwälte hauptsächlich eine hervorragende Arbeit. Doch in jeder Berufsbranche versteckt sich leider auch schon mal das ein oder andere schwarze Schaf. Ein Anspruch auf Anwaltshaftung ergibt sich häufig bei einer Falschberatung durch den Rechtsanwalt. Neben der Einhaltung der Schweigepflicht, ist es ein Muss, dass er seinen Klienten über alles wichtige aufklärt (Aufklärungspflicht). Dazu zählt beispielsweise, inwiefern es ein Risiko wäre, einen Prozess vor Gericht zu führen, welche Folgen dennoch ein Vergleich mit sich bringt oder welche Fristen es einzuhalten gilt. Ein Klient sollte zudem stets über alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel aufgeklärt werden.

Haftung muss ein Rechtsanwalt dann übernehmen, wenn er diese Frist versäumt hat und dadurch für seinen Mandanten ein Schaden entstand. Fristen gilt es zum Beispiel beim Einspruch eines Bußgeldbescheides einzuhalten, da ein solcher nur innerhalb der 14 Tage nach Zustellung möglich  ist. Ein weiteres Beispiel wäre die Frist im Rahmen der Verjährung der Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.

Manchmal kann auch eine Haftungsbeschränkung oder Haftungsbegrenzung durch den Rechtsanwalt im Vertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden. Darin kann etwa bestimmt werden, dass der Schuldner nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftet oder, dass die Anwaltshaftung nur bis zu einer festgesetzten Höhe möglich ist.

Prozess um Anwaltshaftung: Die Beweislast liegt beim Mandanten

Bei der Anwaltshaftung muss der Jurist für den Schaden aufgrund eines Anwaltsfehlers aufkommen
Bei der Anwaltshaftung muss der Jurist für den Schaden aufgrund eines Anwaltsfehlers aufkommen

„Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall!“ – Dieses Argument reicht bei einer Klage gegen den eigenen Rechtsanwalt leider nicht aus. In Sachen Anwaltshaftung ist eine Anspruchsgrundlage nur schwer zu erwirken. Im Anwaltshaftungsrecht kommt es auf eine stichfeste Beweissammlung an, denn der Mandant steht in der Beweispflicht.

Vor allem muss im besten Fall die Vertragsverletzung als Pflichtverletzung die Ursache für den entstandenen Schaden sein und der Rechtsanwalt muss diese schuldhaft begangen haben.  Schwierig wird es, wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass der Klient den Prozess auch ohne den Fehler des Anwalts verloren hätte. Dann wäre der Anwaltsfehler nämlich nicht ursächlich für den Schaden.

Wird allerdings offengelegt, dass der Jurist seinem Mandanten zu einem völlig aussichtslosen Gerichtsprozess geraten hat, dann greift die Anwaltshaftung und er muss ihm sämtliche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zurückerstatten bzw. jene des Gegners übernehmen. Dann gilt es, den Mandanten finanziell wieder so gleichzustellen, als hätte er niemals eine Klage eingereicht. Das heißt aber auch, dass der Rechtsanwalt dann nicht für die ausstehende Forderung der Klage haftet, sondern lediglich für die Prozesskosten. Zur Berechnung der Ermittlung des hypothetischen Vermögensstandes vor der Pflichtverletzung wird die sogenannte Differenzhypothese angewandt: Dabei wird ein Vergleich gestartet zwischen der finanziellen Lage vor und nach der Fehlberatung durch den Anwalt.

Klage gegen den Rechtsanwalt

Sollten Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anwalt schlecht aufgehoben und ungenügend beraten fühlen, weil beispielsweise trotz Ihrer Bemühungen schon drei bis vier Wochen kein Kontakt zwischen Ihnen bestand, dann haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Rechtsanwalt bei seiner Kanzlei oder der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzulegen.

War ein Schaden also vermeidbar, dann ist der Jurist aufgrund vom Anwaltsfehler verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Das kann auch der Fall sein, wenn es überraschender Weise zur Niederlegung vom Mandat kommt und dem Klienten dadurch Einbußen entstehen. Dann könnten Sie Ihren Rechtsanwalt verklagen, denn die Haftung liegt beim Rechtsanwalt, wenn eine Falschberatung etwaige Vermögensdefizite hervorrief.

So merkwürdig es auch klingen mag, aber ein anderer Jurist – nämlich ein Rechtsanwalt für Anwaltshaftung – kann Sie hier entsprechend vertreten und beratend zur Seite stehen.

Auch, wenn Ihnen die Honorarabrechnung als zu hoch erscheint, können Sie unter Umständen Haftung vom Anwalt verlangen und mitunter die überflüssigen Anwaltskosten zurückfordern.

Jeder Anwalt muss sich übrigens gegen solche Ansprüche auf Rechtsanwaltshaftung versichern und besitzt daher einen entsprechenden Schutz durch seine Haftpflichtversicherung. Damit kann er sich selbst im Schadensfall einen Anwalt für Anwaltshaftung bestellen. Die Haftpflicht muss für jeden Anwaltsfehler aufkommen. Hat er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, dann kann er im Falle einer Anspruchsstellung auf Anwaltshaftung  seine Anwaltszulassung verlieren. Besitzt der Mandant eine Rechtsschutzversicherung, dann besitzt auch er einen Kostenschutz.

Die Anwaltshaftung wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Anwalts getragen
Die Anwaltshaftung wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Anwalts getragen

Ein Jurist muss indes jede ernstzunehmende Beschwerde gegen sich selbst an seine Haftpflicht melden. Bei einer Anwaltshaftung müssen sich stets beide Seiten vorsehen. Nicht immer liegt auch tatsächlich eine Pflichtverletzung oder Falschberatung durch den Anwalt vor. So müssen bei einer Anwaltshaftung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, um entsprechende Ansprüche durchzusetzen.

Im Übrigen existieren auch die Notarhaftung und die Richterhaftung. Können hier faktenhaltige Beweise aufgeführt werden, dann ist in diesem Fall ebenfalls ein Haftungsanspruch durchzusetzen.

Verjährung der Anwaltshaftung

Wie bei den meisten Ansprüchen, verjährt auch der Anspruch nach einer Anwaltshaftung wegen Fristversäumnis, Falschberatung etc. Diese Form des Schadensersatzanspruchs ist in der Regel nach drei Jahren versäumt. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Mandant Kenntnis von der Pflichtverletzung des Anwalts nimmt oder auch Kenntnis hätte davon nehmen müssen.

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Anwaltshaftung: Kann der Rechtsbeistand haftbar gemacht werden?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

110 Gedanken zu „Anwaltshaftung: Kann der Rechtsbeistand haftbar gemacht werden?

  1. Barbara S.

    Mein Anwalt hat mir vor drei Jahren schriftlich zugesagt, eine Devkungszusage bei meiner Rechtsschutzversicherung einzuholen. Da ich keinerlei Aufklärungsgespräch über die Zu- oder Absage der RV durch den Anwalt erhalten habe bin ich davon ausgegangen, dass es eine Devkungszusage gibt. Folglich habe ich das Mandat weitergeführt. Nun ist die Angelegenheit abgeschlossen und ich habe eine Rechnung vom Anwalt erhalten über den vollen Betrag.
    Auf Nachfrage was denn mit der Deckung durch die RV ist räumte mein Anwalt ein die Einholung vergessen zu haben.

    Nun habe ich die Rechnung unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt, da mir durch die Höhe ein Schaden entstanden ist.

    Der Anwalt fordert von mir nun die Angabe, wen die Beweiskraft im Falle der Rückforderung treffen soll, da er dann ggf. Klage einreichen will.

    Muss ich wirklich die gesamte Summe bezahlen? Denn wenn ich gewusst hätte, das keine Deckung vorhanden ist, hätte ich das Mandat nicht weitergeführt.

    1. anwalt.org

      Hallo Barbara S.,

      in diesem Fall wäre eine Rückfrage bei der Rechtsschutzversicherung anzuraten und gegebenenfalls auch die Auskunft eines anderen Anwalts einzuholen. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher den Sachverhalt nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Ella

    „Im Normalfall leisten Rechtsanwälte hauptsächlich eine hervorragende Arbeit.“ – Schön wär’s. Der Normalfall ist Fließbandarbeit an der Oberfläche, es sei denn, man zahlt viel Geld. So traurig es ist: Ich habe durch wiederholte Erfahrungen die Vorurteile, die es ggü. Anwälten gibt, bestätigt erhalten: Geldgeil hoch zehn, sozial nicht kompetent.

  3. ruf

    Ich vertraue keinen Rechtsanwalt mehr,weil in der Sache gegen Krankenkasse [von der Redaktion geändert] insgesamt wurde ich von 4 Rechtsanwälte und VdK betrogen.Jetzt habe ich Mut und habe ich bei Staatsanwaltschaft wegen Betrug angezeigt.Natürlich muss ich noch Schadenerzatzklage stehlen.Natürlich mit ehrliche Rechtsanwalt werde es viel einfach ,aber da mich schon bereits mehrere abgezockt und betrogen haben,habe ich wenig Vertrauen und Geld.

  4. Michael L.

    Hallo mein Anwalt hat einige Sachen nicht eingereicht oder zu späht, jetzt erkennt das Gericht die Sachen nicht an, und es entstehen mir sehr hohe kosten bis hin das ich sogar mein Haus verkaufen muss. Da durch habe ich mit meinem Sohn weniger Geld als ein Harz 4 Empfänger, kann aber nichts beantragen weil ich ja Arbeite.

    1. anwalt.org

      Hallo Michael L.,

      in einem solchen Fall könnte ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, da Ihr Anwalt seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt hat. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich einen neunen Anwalt suchen und sich zudem auch bei der Anwaltskammer über mögliche Schritte informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. A. Sack

    Vor knapp 4 Monaten (24.04.) habe ich einen Anwalt aufgesucht und mandatiert. Bei der Gelegenheit habe ich ihm meine Original-Unterlagen übergeben. Bisher habe ich von ihm nichts gehört.

    Am 11. d.M. habe ich nach dem aktuellen Stand gefragt. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.

    Welche Möglichkeiten habe ich?

    1. anwalt.org

      Hallo A. Sack,

      Sie haben die Möglichkeit weiterhin nach dem Bearbeitungsstand zu frage. Darüber hinaus können Sie sich an die örtliche Anwaltskammer wenden und auch einen neuen Anwalt beauftragen. Sie können in der Regel den Anwaltsvertrag kündigen und die Vollmacht entziehen, wenn die Leistungen dauerhaft nicht erbracht werden. Hierzu ist jedoch die Konsultation eines neuen Anwalts ratsam.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. A. Sack

        Der Anwalt wurde inzwischen bereits 5-mal in zeitlichen Abständen nach dem aktuellen Stand gefragt.

        Bis heute – d.h. 5 Monate nach der Mandatierung – habe ich nicht eine einzige Antwort erhalten. Meine Unterlagen hat er auch nicht zurückgeschickt.

        Wenn ich nun einen anderen Anwalt in Anspruch nehme, muss ich womöglich auch noch ein/e Honorar/Beratungsgebühr zahlen (?).

        MfG
        A. Sack

        1. anwalt.org

          Hallo A. Sack,

          in der Regel muss auch ein Anwalt seine vertraglichen Pflichten erfüllen. Tut er dies nachweislich nicht, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, die auich das Honorar betreffen können. Hat der Anwalt jedoch die vertraglich festgelegten Pflichten erfüllt, sind die bis zur Kündigung des Mandats angefallen Kosten in der Regel dann auch zu begleichen.

          Ihr Team von anwalt.org

  6. Wahid

    Guten Tag, nach einem Ladenumzug musste laut Sachverständiger nur eine Anmeldung/Nutzungsänderung und kein ganzer Bauantrag bei der Behörde gemeldet werden. Nach der Eröffnung hat die Behörde angeblich keinen Antrag erhalten(Sendenachweis vorhanden von Post). Es gab viele Probleme(Läden geschlossen usw) Nutzungsuntersagung..). Der anwalt hat dann wiederspruch eingelegt und dafür gesorgt das der laden offen ist aber nur an und ausgabe erlaubt ist. Die arbeit an sich erledigt die Konkurent für uns..
    Der Sachverständige und die zuständige Innung haben mir den Anwalt(ist auch der Anwalt von der Innung) empfohlen. Dieser hat mir in der Erst-Beratung auch zugesagt das solch ein Antrag ausreicht. Ich habe dann dieses Mandatsschreiben unterschrieben. Er sollte diesen Antrag erneut einreichen und die Genehmigung einholen. Nach mehr als 5 Wochen erhalte ich einen Anruf vom Anwalt, das es über die Erfahrung des Sachverständigen und Anwalts hinaus geht und doch ein ganzer Bauantrag gestellt werden muss und die sich geirrt haben(so ganz habe ich das bis heute nicht verstanden). Zusätzlich habe ich erfahren, das der Änderungsantrag für die genehmigung auch nicht eingereicht wurde(nach 4 monaten), weil man dann zeit verlieren kann, da die behörde den ja ablehnen kann..( ich denke mir das wäre aber ein versuch wert gewesen und in den 4 monaten hätte ich dann wenigstens ne Antwort bekommen zum antrag). Nun wurde mir vom Anwalt ein Architekt empfohlen.. der macht mir jetzt einen Kv für den Bauantrag.. Laut SV und RA ca 2800euro..
    Laut Freunde die solche anträge schonmal eingereicht haben maximal 1500.. Nun stehe vor hohen Anwaltskosten(fehlerhafte Arbeit ?) +Architektkosten(Bauantrag)+ Vier Monate zusätzlichen Kosten im laden da eine Genehmigung bis heute fehlt und die Arbeit bei der Konkurrenz gemacht werden muss..
    Ich bin nur zum Anwalt gegangen weil ich mich auf den Sachverständigen verlassen habe und dieser meinte das wenn die Behörde nervt dieser Anwalt das löst und um keinen teuren Bauantrag stellen zu müssen. Nun muss ich einen Bauantrag doch stellen und zusätzlich den Anwalt bezahlen plus die Kosten jeden Monat aus eigener Tasche decken..
    Hab ich da eine Chance auf Schadensersatz oder kostenminderung der anwaltsrechnung wegen falschberatung von Anwalt und Sachverständigen..? (Die arbeiten laut meiner Info länger zusammen was solche Fälle angeht)
    Bitte um Hilfe da es hier um meine Existenz geht..

    1. anwalt.org

      Hallo Wahid,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen. In Ihrem Fall empfiehlt es sich jedoch, einen unabhängigen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Paul

    Sehr geerte Damen und Herren,

    ich habe mich wegen erheblicher Konflikte mit dem Vermieter an einen Rechtsanwalt gewandt. Ich besitze eine Rechtsschutzverischerung und habe die Kostendeckung für das außergerichtliche Verfahren selbst schriftlich beantragt. Die Rechtsschutzversicherung hat mir die Deckungszusage prompt gewährt.

    Als Gegenstand der Vollmacht habe ich angegeben: Mietverhältnis (Kündigung Abstellraum, Bedrohung, Abmahnung).

    Es gab zahlreiche Konkflikte mit dem Vermieter, die ich dem Anwalt gegenüber per email schriftlich geschildert habe. Er hat für jeden einzelnen Sachverhalt (Konflikt) eine gesonderte Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung verlangt. Diese habe einzeln eingeholt. Er hat insgesamt 4 Schreiben aufgesetzt und meinem Gegner zugesandt.
    Mit der Rechtsschutzversicherung hat er diese einzelnen Sachverhalte abgerechnent. Bei jedem Sachverhalt hat er jedoch einen überhöhten Streitwert angegeben, so daß er für vier Schreiben insgesamt ca. € 1720,- der Versicherung in Rechnung gestellt hat. Hätte ich mich an diesen Rechtsanwalt wegen weiterer Streitigkeiten mit dem Vermieter gewandt (zB Beleidigungen, übler Nachrede) und diese nicht selbst schrifltich moniert, wäre mir bzw. meiner Rechtsschutzversicherung horrende außergerichtliche Kosten entstanden.
    Meine Fragen lauten: ist es überhaupt rechtens, im Rahmen von Mietstreitigkeiten jede Lappalie getrennt abzurechnen?
    Kann ich gegen den Anwalt gerichtlich vorgehen, da er seiner Abrechnung überrhöhte Streitwerte zugrundegelegt hat,obwohl dieser Schaden der Rechtsschutzverischerung entstanden ist?

    1. anwalt.org

      Hallo Paul,

      1. Jede neue Sache – auch innerhalb eines Rechtsgebiet – kann als einzelner Sachverhalt berücksichtigt werden. Dies begründet sich auch darin, dass der Anwalt für jede neue Tätigkeit eine erweiterte bzw. erneute Vollmacht von seinem Mandanten benötigt.
      2. Der Gegenstandswert richtet sich nach der jeweiligen Sache. Es lässt sich an dieser Stelle nicht abschätzen, ob die Angaben des Anwaltes tatsächlich überzogen waren. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie einen Anwalt die Kostenrechnungen gerne prüfen.
      3. Da Ihnen selbst durch die Beauftragung kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (sondern wenn überhaupt Ihrer Rechtsschutzversicherung), ist ein Anspruch auf Schadensersatz Ihrerseits ggf. nicht begründet.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. maria

    mein rechtsanwalt hat einen fehler gemacht, nähmlich termin vergessen. das olg hat lt. urteil in der erbschaftssache dies bestätigt. mein rechtsanwalt hat mehrmals geäußert, er sagt wenn es ganz schlimm kommt, dann mus meine haftpflicht zahlen. er hat es zu mir mehrmals geäußert. also er hat es auch selber zugegeben. für mich ist ein schaden von 50.000 euro entstanden. wann zahlt nun die haftpflicht meines rechtsanwaltes und bleibt es bei der o.g. summe.

    danke für d. antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      die Versäumnisse des Anwaltes müssten gegenüber der Haftpflichtversicherung zunächst geltend gemacht werden. Im Zweifel bedarf es einer Klage, wenn die Versicherung den Anspruch nicht entsprechend anerkennt. Wann dann die Auszahlung erfolgt, lässt sich mithin nicht pauschal bestimmen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Sylvia K.

    Hallo, hab mal eine Frage.Mein bekannter hat gerade seine Scheidung vor sich. Seine Anwältin lässt sich immer verleugnen wenn er anruft.nun geht es um das gemeinsame Haus.seine Frau behauptet sie hätte 150.000,00 DM von ihrem Vater bekommen,das nicht stimmt.ihre Anwältin hat nun bei Gericht ihre Stellungnahme eingereicht und hat auf Beleg vorzeigen ihrerseits auf abzuweisen plädiert.die Anwältin meines Bekannten hat die Frist versäumt auf Stellungnahme!!!!! Was oder wie kann er sich dagegen wehren??
    Danke für ihre Antwort.
    Lg

    1. anwalt.org

      Hallo Sylvia,

      Ihrer Schilderung nach liegt ein Fall für Anwaltshaftung vor – dies kann allerdings nur ein Anwalt genau einschätzen. Trifft dies zu, hat Ihr Bekannter ein Anspruch auf Schadensersatz. Dieser bemisst sich nach der Höhe des Schadens, welcher durch die Fristversäumnis entstanden ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Urs

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kann ich meinen Anwalt irgendwie belangen? Seit ca. 2,5 Jahren „arbeitet“ er bzgl. Berufsunfähigkeit für uns. Seit dieser Zeit ist er von sich aus nie auf uns zugekommen, wir mussten uns bei ihm melden. Wir haben bisher 4 Schreiben, die er an die Versicherung geschickt hat in Kopie bekommen, mehr nicht. Er ignoriert meine Aufforderung, uns eine Übersicht seiner Tätigkeiten zukommen zu lassen etc. etc. Bisher hat er 3.600€ bekommen und nahezu nichts dafür getan.
    Meine Beschwerde bei der Anwaltskammer Frankfurt war absolut sinnlos, seine Stellungnahme war von A bis Z erfunden und an den Haaren herbei gezogen, was die Kammer allerdings natürlich ohne Gegenfragen akzeptiert hat. Seit dem (September 2016) haben wir aber auch wieder nichts von ihm gehört, bei jedem Anruf von uns hat er Geschichten parat und sitzt angeblich immer gerade genau dann über unseren Akten und hat festgestellt, es fehlt noch etwas…
    Ich komme mir für dumm verkauft vor und leider auch ziemlich hilflos, denn ich muss dieses Verhalten hinnehmen und hoffen, dass er irgendwann einmal aktiv wird, bevor die Sache verjährt.
    Kann ich hier etwas unternehmen?
    Man muss hierzu vielleicht noch sagen, dass uns der Versicherungsagent, der diese Versicherung verkauft hat, diesen Anwalt empfohlen hat und beide sich „taub“ stellen, wenn es darum geht, die Gesprächsprotokoll vorzulegen. Hier würde/müsste man sehen, wie dieses Geschäft zu Stande gekommen ist. Es gibt nämlich kein Protokoll.

    1. anwalt.org

      Hallo Urs,

      Sie können sich hier erneut an die zuständige Anwaltskammer wenden und Ihr Anliegen vorbringen. Zudem ist es empfehlenswert sich einen anderen Anwalt zu suchen, der Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen beraten kann.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Sara

      Hallo Urs,

      wenn Sie die Beschwerden an die Anwaltskammer Frankfurt gerichtet hatten, ist der Anwalt vermutlich auch dort ansässig oder? Ich möchte den Namen hier nicht ausschreiben.
      Bitte um kurze Info.
      Sara

  11. Osram

    Ich habe auch erlebt.Ich hatte erreicht 50% Vergleich und bezahlbar innnerhalb 6 Wochen.Aber nein,die eigene Anwältin verlangte 70 % und bezahlbar innerhalb in 14 Tagen.Ich werde sie verklagen.Sie arbeitete gegen uns.
    Ein ehemaliger Oberstaatsanwalt sagte mir mal:Deutschland war und wird nie ein Rechtsstaat.Hast du was bist du was-hast du nix du bist Nix.Dieser Rechtsstaat ist geschaffen für die Oberen. Wie Recht der hat..

  12. Renate

    Einen Anwalt der gegen seine Kollegen vorgeht zu finden, ist zum Einen extrem schwierig und löst zum Anderen Kosten aus.

    Dies muss ich derzeit am eigenen Leib erfahren. Ich bin nämlich – wie gestern bereits erwähnt – nicht nur arzt-, sondern auch anwaltgeschädigt.

  13. Renate

    Mein Anwalt hat in einem überlangen Arzthaftungsverfahren versäumt, die mir entstandenen materiellen Kosten (9.756,– €) sowie den Zinsanspruch im Berufungsverfahren zu beziffern.

    Der Arzt wurde verurteilt, mir ein Schmerzensgeld seit Rechtshängigkeit (2009) zu zahlen. Das OLG stellte fest, dass er die mir im Rahmen des Behandlungsfehlers entstandenen materiellen Kosten zu erstatten hat.

    Mein Anwalt hat/hatte jedoch kein Interesse daran, die Kosten für mich geltend zu machen !!

    Sage und schreibe 9 Jahre habe ich offensichtlich umsonst gekämpft.

    1. Petra R.

      Ich habe einen Anwalt in Berlin bezüglich Medizinrecht da ich zwei OP Fehlerhaft hatte.Dieser setzt 80 000 Euro an bekommt 3.196,34 Euro Vergütung dafür.Da es außergerichtlich ist kann er keine Chancen einräumen. Wenn ich nichts bekommen Schadensersatz muß ich trotzdem die 3.196,34 Euro zahlen .Sein Aussage er war ja tätig.
      Ist dies in der Rechtsprechung wirklich so?

  14. sabine.s.

    Erstmal guten Tag,
    Ich hatte im Oktober 2013 in der Schweiz einen Unfall (unverschuldet). Die dortige Versicherung bezahlte das Auto (Totalschaden) auch innert 1 Woche. Meine Tochter die in der Schweiz lebt u auch verletzt wurde, hatte einen Anwalt aus def Scweiz. Bei ihr wurde aucch alles bezahlt von Seiten der Versicherung. Ich wiederum hatte (habe) hier einen Rechtsanwalt, der meine Interessen vertreten sollte!!! Er versicherte mir, das er sich mit ausländischen Recht auskenne, ansonsten er noch einen Anwalt in der Schweiz konsultieren würde. Bei den vielen persönlichen wie auch telefonischen Kontakten mit ihm, erklörte er mir immer wieder, dass es an der Versicherung in der Schweiz läge.
    Nun hab ich letzten Freitag selbst bei der Versicherung angerufen und der zuständige Sachbearbeiter teilte mir mit, das der Fall seit Februar 2016 abgeschlossen sei, da sich niemand mehr gemeldet hat und die Sache verjährt sei. Wie er mir auch mitteilte, hatten Sie meinen Rechtsanwalt im Februar 2014 angeschrieben betreffend des materiellen Schadens, doch sie bekamen keine Rückantwort,
    somit hat mich mein Rechtsanwalt über Jahre hinweg wissentlich angelogen!!!
    Ich habe ihm das auch direkt am Freitag gesagt. Er gesteht mir gegenüber auch seinen Fehler ein, möchte mir erstmal den materiellen Schaden überweisen, aber was ist mit Schmerzensgeld usw…
    Ich weiss nicht weiter, könnten Sie mir helfen?

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine,

      am besten konsultieren Sie einen Anwalt, der sich auf derartige Haftungsfragen spezialisiert hat. Dieser kann sich Ihres Falles annehmen, beurteilen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und diese zudem gegenüber dem anderen Anwalt geltend machen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Jutta G.

    Hallo an alle die das lesen,

    bei mir wird erstens eine verpfuschte Operation vertuscht und wurde von
    einem Rechtsawalt betrogen.
    Ich finde im Moment kein Anwalt der mich vertreten möchte.
    Auch wird das von meiner Rechtsschutzversicherung auch blockiert.
    Auch die Krankenkasse blockiert auch.
    Ich möchte hier nicht weiter auf Details eingehen, das würde hier zu weit
    führen.

    Jutta

    1. Mo

      Du bist nicht der Einzige !! Same Shit here too

      1. Silvia

        Wir stehen vor dem gleichen Problem. Zahnarzthaftung. Zahnärztin vertuscht.Unfallversicherung blockt. Gutachter von Krankenversicherung blockt. Rechtsschutzversicherung blockt. Es ist ein einziger Kampf . Aber aufgeben – nicht mit uns!!!

  16. Detlev V.

    Hallo und guten tag, Terbeck,

    Thema: Nachbarschaftsrecht
    Anwalt hatte Rechercherauftrag ist es statthaft Sichschutzzaun auf eigenem Grundstück zu errichten. Antwort RA= Zaun kann errichtet werden.
    Kosten 3.500 €
    Nachbar klagt, Gericht sagt: Zaun muss weg.

    Hätten bei vorher richtiger Recherche keinen Zaun aufgestellt.

    Gibt es hier möglicherweise Anwaltshaftung??

    Danke und Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Detlev,

      eine Anwaltshaftung kommt immer dann in Frage, wenn eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, die kausal für den Eintritt eines Schadens war.

      Grundsätzlich steht Ihnen also ein Schadensersatzanspruch zu. Im Zweifel sollten Sie sich jedoch Beratung durch einen anderen Anwalt einholen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Terbeck

    Mein Anwalt hat in seiner Berufungsschrift völlig falsche Sachverhalte dargestellt, mir seine Berufungsschrift nicht vor Übergabe an das Landgericht zur Kenntnis gegeben sondern unabgesprochen verfasst und ans Gericht übersandt. In der Folge hat das Gericht meine Berufung zurückgewiesen. Nachteil für mich 6,5 TSD €. Und nun?

    1. anwalt.org

      Hallo Terbeck,

      wenden Sie sich am besten an einen neuen Anwalt, der Sie hinsichtlich des vermeintlichen Fehlverhaltens Ihres vorherigen Anwalts berät.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. S. Elisabeth

        Oh , Gott, So ist es mir ab 1990 ergangen.
        Kassiert hat über ein Duzend, aber sich an des Gesetz gehalten hat sich keiner. Wenig Hoffnung kann ich Betroffenen machen. So traurig es ist.

  18. Elisabeth

    Hallo,
    vielen Dank für die informativen Ausführungen.
    Wie ist es denn, wenn der Anwalt der Gegenpartei mehrmals eine besondere Aufstellung nach bestimmten Gesetzesvorgaben fordert und der eigene Anwalt einem sagt, wie man es aufstellen soll. Es wurde dann genauso aufgestellt, war aber wohl nicht so, wie es im Gesetzestext steht. Nach längerem hin und her hat der Richter dann ein Hohes Bußgeld angesetzt, weil die Angaben nicht fristgerecht bzw. in der richtigen Form eingereicht worden sind.
    Kann man den Anwalt für das Bußgeld haftbar machen? Wir als Laien können ja nicht wissen wie es richtig gewesen wäre.
    Danke und Gruß Elisabeth

    1. anwalt.org

      Hallo Elisabeth,

      bei einem solchen Individualfall müssen Sie sich an einen neuen Anwalt wenden. Dieser kann beurteilen, inwiefern Ihr vorheriger Rechtsanwalt für das Bußgeld haftbar gemacht werden kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. B., Gabriele

    Was versteht man denn unter einer „ernstzunehmenden“ Beschwerde. Häufig benutzen Mandanten auch das „Zauberwort“ Schadenersatz/Berufshaftpflicht um den Anwalt unter Druck zu setzen, damit er kostenlos oder zu reduzierten Gebühren arbeitet.

    1. anwalt.org

      Hallo Gabriele,

      wann eine ernstzunehmende Beschwerde vorliegt, wird sich stets im Einzelfall bestimmen lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Siegfried D.

    Sehr geehrte Dame und Herren,

    ich suche im Raum Stuttgart eine Anwaltskanzlei für Anwaltshaftung und Familienrecht

    1. anwalt.org

      Hallo Siegfried D.,

      am besten informieren Sie sich hierzu bei der regionalen Anwaltskammer.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Florea

      Hallo mein name ist M Florea seit7jahre bin beim einen Anwalt ,der in sieben jahren nicht’s getan hat mit unsere,,klage,,,es geht um ein immobilien die wir gekauft haben vom eine Bank,die uns verschwiegen hat das,das Haus feucht ist ,also beim starken regen habe wasser im keller.Wurde mich sehr freuen uber ein guten kommentar.

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