Anwaltshaftung: Kann der Rechtsbeistand haftbar gemacht werden?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Es kommt zu einer Anwaltshaftung, wenn Anwälte eine Pflichtverletzung begehen
Es kommt zu einer Anwaltshaftung, wenn Rechtsanwälte eine Pflichtverletzung begehen

Ein Rechtsanwalt übt einen höchst verantwortungsvollen Beruf aus. Hierbei muss er stets pflichtbewusst und verlässlich agieren. Eine Pflichtverletzung durch den Anwalt oder auch ein anderer Anwaltsfehler kann fatale Folgen haben – sowohl für den Mandanten als auch für den Juristen selbst. Vor allem kann es beide Parteien viel Geld und Nerven kosten. Doch wie sieht es hier mit der Anwaltshaftung aus?

Ist bei einem Anwaltsfehler eine schnelle Mandatskündigung möglich? Gibt es eine Haftungsbeschränkung beim Rechtsanwalt? Besitzt die Anwaltshaftung eine Verjährung? Wie kann ich Klage gegen meinen Anwalt einlegen und die Anwaltskosten zurückfordern? Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Anwaltshaftung

Gibt es eine Anwaltshaftung?

Ja. Es gibt Fälle, in denen eine Anwaltshaftung in Kraft treten kann. Hier lesen Sie mehr dazu.

Können die Ansprüche verjähren?

Die Ansprüche aufgrund einer Anwaltshaftung verjähren in aller Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandat Kenntnis von der Pflichtverletzung des Rechtsbeistands hat.

Anwaltshaftung: Was bedeutet das?

Wenn ein Rechtsanwalt mit einem neuen Mandanten ein Dienstleistungsverhältnis eingeht, indem die beiden Parteien einen Vertrag miteinander schließen, dann ist der Anwalt letztlich auch in der Pflicht, die entsprechend von ihm verlangte Leistung zu erbringen.  Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der anwaltlichen Pflichten, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (§§ 43 BRAO) zu finden sind:

  • Gewissenhafte Ausübung des Berufes
  • Der Achtung und des Vertrauens als würdig erweisen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Keine Bindung eingehen, die die berufliche Unabhängigkeit seines Anwaltsdaseins gefährden könnte
  • Unsachliches Verhalten ist zu vermeiden (zum Beispiel die Verbreitung von Unwahrheiten oder herabsetzende Äußerungen von sich geben)
  • Die Vertretung widerstreitender Interessen ist zu unterlassen
  • Sorgfältiger Umgang mit ihm anvertrauten Vermögenswerten: Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfänger weiterzuleiten
  • Verpflichtung zur stetigen Fort- und Weiterbildung

Im Normalfall leisten Rechtsanwälte hauptsächlich eine hervorragende Arbeit. Doch in jeder Berufsbranche versteckt sich leider auch schon mal das ein oder andere schwarze Schaf. Ein Anspruch auf Anwaltshaftung ergibt sich häufig bei einer Falschberatung durch den Rechtsanwalt. Neben der Einhaltung der Schweigepflicht, ist es ein Muss, dass er seinen Klienten über alles wichtige aufklärt (Aufklärungspflicht). Dazu zählt beispielsweise, inwiefern es ein Risiko wäre, einen Prozess vor Gericht zu führen, welche Folgen dennoch ein Vergleich mit sich bringt oder welche Fristen es einzuhalten gilt. Ein Klient sollte zudem stets über alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel aufgeklärt werden.

Haftung muss ein Rechtsanwalt dann übernehmen, wenn er diese Frist versäumt hat und dadurch für seinen Mandanten ein Schaden entstand. Fristen gilt es zum Beispiel beim Einspruch eines Bußgeldbescheides einzuhalten, da ein solcher nur innerhalb der 14 Tage nach Zustellung möglich  ist. Ein weiteres Beispiel wäre die Frist im Rahmen der Verjährung der Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.

Manchmal kann auch eine Haftungsbeschränkung oder Haftungsbegrenzung durch den Rechtsanwalt im Vertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden. Darin kann etwa bestimmt werden, dass der Schuldner nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftet oder, dass die Anwaltshaftung nur bis zu einer festgesetzten Höhe möglich ist.

Prozess um Anwaltshaftung: Die Beweislast liegt beim Mandanten

Bei der Anwaltshaftung muss der Jurist für den Schaden aufgrund eines Anwaltsfehlers aufkommen
Bei der Anwaltshaftung muss der Jurist für den Schaden aufgrund eines Anwaltsfehlers aufkommen

„Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall!“ – Dieses Argument reicht bei einer Klage gegen den eigenen Rechtsanwalt leider nicht aus. In Sachen Anwaltshaftung ist eine Anspruchsgrundlage nur schwer zu erwirken. Im Anwaltshaftungsrecht kommt es auf eine stichfeste Beweissammlung an, denn der Mandant steht in der Beweispflicht.

Vor allem muss im besten Fall die Vertragsverletzung als Pflichtverletzung die Ursache für den entstandenen Schaden sein und der Rechtsanwalt muss diese schuldhaft begangen haben.  Schwierig wird es, wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass der Klient den Prozess auch ohne den Fehler des Anwalts verloren hätte. Dann wäre der Anwaltsfehler nämlich nicht ursächlich für den Schaden.

Wird allerdings offengelegt, dass der Jurist seinem Mandanten zu einem völlig aussichtslosen Gerichtsprozess geraten hat, dann greift die Anwaltshaftung und er muss ihm sämtliche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zurückerstatten bzw. jene des Gegners übernehmen. Dann gilt es, den Mandanten finanziell wieder so gleichzustellen, als hätte er niemals eine Klage eingereicht. Das heißt aber auch, dass der Rechtsanwalt dann nicht für die ausstehende Forderung der Klage haftet, sondern lediglich für die Prozesskosten. Zur Berechnung der Ermittlung des hypothetischen Vermögensstandes vor der Pflichtverletzung wird die sogenannte Differenzhypothese angewandt: Dabei wird ein Vergleich gestartet zwischen der finanziellen Lage vor und nach der Fehlberatung durch den Anwalt.

Klage gegen den Rechtsanwalt

Sollten Sie sich bei Ihrem derzeitigen Anwalt schlecht aufgehoben und ungenügend beraten fühlen, weil beispielsweise trotz Ihrer Bemühungen schon drei bis vier Wochen kein Kontakt zwischen Ihnen bestand, dann haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Rechtsanwalt bei seiner Kanzlei oder der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzulegen.

War ein Schaden also vermeidbar, dann ist der Jurist aufgrund vom Anwaltsfehler verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Das kann auch der Fall sein, wenn es überraschender Weise zur Niederlegung vom Mandat kommt und dem Klienten dadurch Einbußen entstehen. Dann könnten Sie Ihren Rechtsanwalt verklagen, denn die Haftung liegt beim Rechtsanwalt, wenn eine Falschberatung etwaige Vermögensdefizite hervorrief.

So merkwürdig es auch klingen mag, aber ein anderer Jurist – nämlich ein Rechtsanwalt für Anwaltshaftung – kann Sie hier entsprechend vertreten und beratend zur Seite stehen.

Auch, wenn Ihnen die Honorarabrechnung als zu hoch erscheint, können Sie unter Umständen Haftung vom Anwalt verlangen und mitunter die überflüssigen Anwaltskosten zurückfordern.

Jeder Anwalt muss sich übrigens gegen solche Ansprüche auf Rechtsanwaltshaftung versichern und besitzt daher einen entsprechenden Schutz durch seine Haftpflichtversicherung. Damit kann er sich selbst im Schadensfall einen Anwalt für Anwaltshaftung bestellen. Die Haftpflicht muss für jeden Anwaltsfehler aufkommen. Hat er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, dann kann er im Falle einer Anspruchsstellung auf Anwaltshaftung  seine Anwaltszulassung verlieren. Besitzt der Mandant eine Rechtsschutzversicherung, dann besitzt auch er einen Kostenschutz.

Die Anwaltshaftung wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Anwalts getragen
Die Anwaltshaftung wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Anwalts getragen

Ein Jurist muss indes jede ernstzunehmende Beschwerde gegen sich selbst an seine Haftpflicht melden. Bei einer Anwaltshaftung müssen sich stets beide Seiten vorsehen. Nicht immer liegt auch tatsächlich eine Pflichtverletzung oder Falschberatung durch den Anwalt vor. So müssen bei einer Anwaltshaftung bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, um entsprechende Ansprüche durchzusetzen.

Im Übrigen existieren auch die Notarhaftung und die Richterhaftung. Können hier faktenhaltige Beweise aufgeführt werden, dann ist in diesem Fall ebenfalls ein Haftungsanspruch durchzusetzen.

Verjährung der Anwaltshaftung

Wie bei den meisten Ansprüchen, verjährt auch der Anspruch nach einer Anwaltshaftung wegen Fristversäumnis, Falschberatung etc. Diese Form des Schadensersatzanspruchs ist in der Regel nach drei Jahren versäumt. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Mandant Kenntnis von der Pflichtverletzung des Anwalts nimmt oder auch Kenntnis hätte davon nehmen müssen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

110 Gedanken zu „Anwaltshaftung: Kann der Rechtsbeistand haftbar gemacht werden?

  1. Jürgen R

    Ich habe einen Anwalt, der seit 10 Jahren prozessiert, ohne Erfolg Während der Zerit hat er immer wieder neue Aktenzeichen angelegt, so dass der Überblick verloren ging. Ohne mich zu informieren hat er vor dem AG W einen Vergleich geschlossen, der dem Mandat genau entgegensteht. Bitten um Stand der Verfahren wurden kaum oder nur ausweichend behandelt. Auf Fragen, warum er ständigen Unwahrheiten der Gegenseite nicht vor Gericht verwendet hat, – er hat lediglich den Rechtsbeistand der Gegenseite mehrfach aufgefordert, deren Mandantin zur Wahrheitspflicht aufzufordern-
    kam als Antwort ich solle bzw. könne strafrechtliche Schritte unternehmen. unerklärlich ist mir, warum er plötzlich behauptet, ich würde ihn „angehen“ oder gar bedrohen, nur weil ich erneut nach dem Stand der Dinge mehrfach nachgefragt hatte,. Jetzt hat er das Mandat niedergelegt. Auwslöser der jüngsten Entweicklung wear offensichtlich ein Schreiben meiner ehemaligen Rechtsschutzversicherung, die mir wegen meines Anwalts gekündigt hatte, in dem sie feststellte, dass mein Anwalt den Mandatsvertrag schlecht erfüllt und dadurch unnötiger Kosten verursacht habe.Welcher Anwalt könnte den ganzen Wust aus 10 Jahren mit mir aufarbeiten und gegen meinen Anwalt vorgehen oder zuminest mein Anliegen zu besprechen.

  2. Klaus D

    Wir haben einen schwierigen Fall am LG Essen, wegen einer Schadenersatzforderung von 25.000,– €. Ich musste wegen Beihilfe von Zettelklebungen (Betrüger) eine abschließende Unterlassungserklärung unterschreiben. Nach 5 Monaten dann plötzlich diese Schadensersatzklage, die von anfangs 2.000,– € auf jetzt 25.000,– € angewachsen ist. Auch beim 2.Anwalt mussten wir Kollegen und Interessenkoalition feststellen, weil alle Straftaten dieses Anwalts verschwiegen und nicht vorgebracht werden sollen.
    Wegen LG Anwaltspflicht wurden unsere Schreiben nicht berücksichtigt.
    Können Sie uns hier helfen und für Gerechtigkeit sorge tragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus D.

  3. Adolf R

    Suche einen kompetenten Anwalt der aufgrund eines Anwaltsfehlers (ausgewiesene Mehrwertsteuer in Kostenvoranschlag in Klageforderung eingerechnet).
    Dadurch sind erhöhte Gerichtskosten und nachfolgende erhöhte Rechtsanwaltskosten
    entstanden. Rechtsanwalt lehnt außergerichtliche Einigung ab.

  4. Vallana

    Hallo brauche dringend Hilfe in einer Erbsache! Suche einen Anwalt im Raum Bonn oder Umgebung, es geht um Regressansprüche. Anwalt hat mich falsch beraten und dann das Mandat niedergelegt. Meine gesamten Unterlagen gibt er auch nicht heraus. Dadurch habe ich mein Erbe verloren. Wer verklagt meinen Anwalt. Hat auch noch ordentlich abkassiert. Da muss man doch gegen ankommen können. Freundliche Grüsse Inga V.

  5. Ingrid

    Hallo brauche dringend Hilfe in einer Erbsache die schon 6 Jahre dauert. Mein Anwalt hat mich falsch beraten sodas ich jetzt total verschuldet bin. Die Unterlagen gibt er auch nicht raus. Habe mein ganzes Erbe verloren. Welcher Anwalt verklagt meinen Anwalt? Ich will mein unterschlagenes Geld zurück! Wer hat einen Tip für mich?

    1. Patrick M.

      Grundsätzl. sollten Sie sich einen Fachanwalt f Erbrecht suchen, möglichst nicht in der gleichen Stadt wie der vorige Anwalt, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
      Unterlagen muß ein RA immer herausgeben, sagt Ihnen aber ein neuer Anwalt.
      Und die Beweislast für die Falschberatung liegt bei Ihnen, auch das sollte klar sein.

      Viel Erfolg

      Mit freundlichen Güßen

  6. Be

    Hallo
    meine Anwalt weigert sich eine korrekte Abrechnung zu erstellen und Abfindung aus einem Gerichtsverfahren auszuzahlen.
    Ich suche einen erfahrenen Anwalt in Nürnberg ,der mich berät und vertritt.

  7. Ralf J S.

    Hallo.. ICH BEABSICHTIGE mehrere Anwälte zu verklagen wegen Bummelei und Vertuschung bzw Unterschlagung von Beweismaterial. Was habe ich dabei zu beachten?

    1. Julia

      Hast du jemanden gefunden?
      Ich stecke in einer ähnliche Situation. Leider wirkt das Krähenprinzip und die meisten Anwälte möchten nichts damit zu tun haben.
      Ich wäre dankbar für einen Tipp!

  8. MENDE

    Ich finde über die Suchfunktion der Anwaltskammer keinen Anwalt für Anwaltsrecht.
    Mein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat mich bei Gericht stehen lassen.
    Nach einem Säumnisurteil ging vom Anwalt kein Widerspruch ein, sodass das Säumnisurteil rechtskräftig wurde und ich ALLES verloren habe was ursprünglich angestrebt wurde. Ich suchte mir einen neuen Anwalt und hatte aber dem vorherigen Anwalt bereits 2000,00 Euro Vorschuss bezahlt.
    Ich komme seit 2 Jahren weder an meine privaten Unterlagen von dem ehemaligen Anwalt ran, noch reagiert er auf Schreiben noch zahlt er mir den Vorschuss zurück bzw. ist nicht in der Lage eine Verrechnung vorzunehmen.
    Eine Hilfestellung über die Schlichtungsstelle wurde abgelehnt, da ich den Anwalt bereits wegen Betrug angezeigt hatte.
    Bei der Anwaltskammer ist dieser Anwalt nicht registriert, also kann ich dort auch keine Beschwerde einreichen.
    Was kann ich noch tun? Ich habe versucht einen Anwalt zu finden, der mich gegen den ehemaligen Anwalt vertritt, jedoch ohne Erfolg. Die eine Krähe möchte der anderen Krähe kein Auge aushacken bzw. alle kennen sich wohl scheinbar nicht damit aus.

    Ich habe meine privaten Unterlagen verloren, die ich dem Anwalt für meinen Fall ausgehändigt hatte, ich habe mein Geld (Vorschusskostenrechnung) nicht wieder bekommen, ich musste einen neuen Prozess gegen meinen Arbeitgeber anstreben und fing somit wieder bei 0 an. Das hat mir im Prozess das Genick gebrochen, da die ursprüngliche Klage durch das Säumnisurteil rechtskräftig wurde.
    Mein neuer Anwalt hat mich auch wieder Geld gekostet, da PKH nicht mehr gewährt wurde ect………summasumarum habe ich unterm Strich nur Verluste gemacht.

    Wie komme ich an den Ex-Anwalt ran? Wie kann ich noch gegen ihn vorgehen? Für einen Anwalt für Anwaltshaftung fehlt mir schlicht das nötige Geld,aber vielleicht mit PKH möglich?! Ich habe schon soviel Geld durch die Schlamperei meines Ex-Anwaltes verloren.

    Sonnige Grüße

    1. charly

      BEi mir ist das gleivhe hast du was erreicht ?

  9. S. A.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich aufgrund von Bewertungen und Empfehlungen im Internet bezüglich eines Zivilrechtliches Verfahren an einen Hoch bewerteten Anwalt zugewandt.
    Hierbei ging es um ein Privat Darlehen welches zwischen zwei Parteien schriftlich niedergehalten worden ist. Dem Anwalt gegenüber offenbarte ich alle Details sowie den Hinweis das die besagte Person schon bereits ein Insolvenzverfahren laufen hat. Auf die Frage hin ob es überhaupt Sinn macht hier einen Fall zu eröffnen erwiederte mir der Anwalt mit das es durchaus Sinn macht und das wir auf jeden Fall gewinnen werden. Nun ist es aber so herausgekommen das alle Bemühungen umsonst waren und auch vor Gericht war ich von meinem Anwalt sehr schlecht vertreten (kam sogar fast zu spät). Die persönliche Beratung war mehr als ungenügend immer nur Versprechungen das unser Ziel garantiert erreicht wird und Vertröstungen wie ja wir wussten ja nicht ob die Beklagte im Insolvenzverfahren befindet. Vor Gericht musste ich mir anhören wie meine Anwältin auf Forderungen der Gegenseite nicht reagiert habe und das ihr beim Gerichtsverfahren Unterlagen fehlen würden und somit sie mich nicht zur Gänze vertreten kann.
    Erst nach dem Gerichtsverfahren forderte meine Anwältin weitere Beweise welche dazu führten das ich die Unterschriften zu den Darlehensverträgen Beweisen könne. Nun rief mich die Anwältin an und teilte mir mit das der Fall nun geschlossen sei und fordert noch eine Nachforderung über 2000 Euro bei mir ein.

    Mein Frage nun an Sie wäre was kann ich hier tun um hier von den Kosten wegzukommen. Sehen Sie hier eine Möglichkeit um mir zu helfen?

    MfG

    1. Hella D-L

      Guten Abend,
      ich finde Ihre Geschichte sehr schlimm. Leider finde ich Ihre Rechtschreibung nicht so toll. Ich glaube, wenn Sie etwas mehr auf die Rechtschreibung und Grammatik gelegt hätten, wären Sie schon weiter.
      Bitte nicht als Bewertung oder Abwertung betrachten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Hella D

  10. Bettina S.

    Guten Tag, ich suche einen Rechtsanwalt in Berlin, der mich gegen einen Kollegen vertritt, der Fristen in einer Reiserechtsangelegenheit versäumt hat, auf eine entrüstete Mail meinerseits, das Mandat niedergelegt hat und meine Ansprüche vom Reiseveranstalter, aufgrund der Fristversäumnis, abgelehnt wurden. Die Rechtsanwaltskammer, bei der ich Beschwerde gegen den RA eingelegt hatte, hat mir meine Unterlagen zurückgesandt, mit dem Kommentar, ich solle mir einen Anwalt suchen, um meine Ansprüche einzuklagen, sie sehen kein Fehlverhalten des Kollegen. Da ich selbst jahrelang mal in einer RA-Kanzlei gearbeitet habe, sehe ich darin ein grobes Fehlverhalten, denn bei der Geltendmachung von Ansprüchen, ist schließlich die Einhaltung von Fristen mehr als wichtig. Also die RA-Kammer handelt da wohl irgendwie nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich rede aber von Ansprüchen, um die 1.000,00 EURO, die ich nun verloren habe. Gibt es in Berlin Rechtsanwälte, die sich solcher Dinge annehmen.
    Mit freundlichen Gruß Bettina S.

    1. Bush

      Guten Tag

      mir geht es aehnlich. Haben Sie einen guten Anwalt bekommen, den Sie empfehlen koennen?

    2. Patrick M.

      Sie sind doch eigentl. vom Fach. Grundsätzl. ratsam ist es in solchen Angelegenheiten (spreche aus eigener Erfahrung!) sich einen RA von außerhalb zu nehmen, so laufen Sie nicht Gefahr, daß evtl. sich neuer und vorheriger Anwalt kennen.
      P.S. Bis 1.000 Euro Streitwert kann man aber durchaus selbst machen beim Amtsgericht, zumal Fristversäumnis von Reiseveranstalter bestätigt wurde.

      Mit Freundlichen Grüßen

  11. Manuela

    Ich habe einen Anwalt am Wohnort der Kinder beauftragt für mich tätig werden. Es geht um massive Kindeswohlgefährdung und um die Untätigkeit des Jugendamts. Er sollt unter anderem das alleinige Sorgerecht beantragen und einen Eilantrag auf sofortige Herausnahme stellen. Es gibt da noch ein paar andere Sachen die er in die Wege leiten sollte und ich habe ihn jetzt täglich Mails geschrieben mit Bitte mir den aktuellen Sachverhalt mitzuteilen. Ich bekomme keine Information und habe auch mehrfach in der Kanzlei angerufen und um Rückruf gebeten, ich wurde immer nur vertröstet. Es geht hier um massive Kindeswohlgefährdung und das weiß auch der Anwalt. Wie schnell muss da ein Fachanwalt für Familienrecht reagieren bzw. was kann ich noch machen?

  12. S.

    Ich habe zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Kosten nach Einreichung der Klage mit meinem Anwalt einen Honorarvertrag geschlossen. Da der Honorarvertrag mir ein paar Tage vor dem Verhandlungstermin vorgelegt wurde, sah ich mich gezwungen den Vertrag anzunehmen.

    Jetzt ist erst die hälfte des Zeitraumes verstrichen, über die der Honorarvertrag läuft, und mein Anwalt ist der Meinung, dass dieser nicht mehr seine Kosten deckt. Nun soll ich eine Vereinbarung nach Stunden mit einem untragbar hohem Lohn unterzeichnen.

    Auf Schreiben der Gegenseite antwortet er nicht mehr (es wurden jedoch keine „harten“ Fristen gesetzt). Absprachen vor Verhandlungsterminen sind bisher leider auch nicht möglich.

    Muss ich jetzt erst Abwarten, bis mir ein Nachweislicher Schaden entsteht oder gibt es schon jetzt Möglichkeiten aus der Situation heraus zu kommen ohne hohen finanziellen Schaden.

  13. Antje P.

    Leider durchlebe ich einen hohen Vertrauensverlust in anwaltliche Vertretung bzw. Arbeit. In einer einfach gelagerten Erbrechtsangelegenheit habe ich einen Fachanwalt (!) für Erbrecht eingeschalten. Dieser hat 2 Jahre so gut wie nichts gemacht, nur Post des Nachlassverwalters an mich weitergeleitet, nicht fachlich kommentiert und alles so schleifen lassen, dass ich das Mandat gekündigt habe. In seiner Zeit wurde ohne meine Kenntnis und Einwilligung als nachweisliche Erbin eine Immobilie verkauft!
    Handakte für den. neuen Anwalt hat er nicht herausgegeben. Nun kommt eine so horrende Rechnung, die niemals Gegenstand der ursprünglichen Honorarvereinbarung war (Zeuge vorhanden!) Neuer Anwalt informierte über die offensichtlichen Fehler und Versäumnisse des vorherigen Anwalts. Alles ließ sich so gut an…Erste Honorarrechnung wurde gelegt und bezahlt. Seit 8 Monaten ist auch dieser Anwalt untätig, so dass ich vermutlich nach meiner Fristsetzung, ob er mich noch vertritt, auch dieses Mandat kündigen muss. Er wollte u. a. einen Teilerbschein beantragen. Ich bin entsetzt, wie hier ein letztlich tätiges Dienstleistungsgewerbe so schnell Geld verdient und scheinbar gegenüber dem normalen Bürger und Mandanten geschützt ist! Jeder Arbeitnehmer hätte eine Abmahnung bis Kündigung bei so einer Arbeitsweise erhalten! Ich muss Geld bezahlen für Nichtleistung!? Nach dreieinhalb Jahren bin ich finanziell „gebeutelt“ und nervlich total angeschlagen! Beschwerdeverfahren gegen den Nachlassverwalter sowie das Nachlassgericht muss ich separat führen(wie das auch Miterben tun). Der Nachlassverwalter legt ebenfalls überzogene Rechnungen mit fragwürdigen Sachverhalten, entzieht damit der Erbengemeinschaft Vermögen und wurde z. B. hinsichtlich des Stundensatzes bereits durch ein OLG gerügt! Er macht genau mit diesem Stundensatz dennoch weiter! Ich bin grundsätzlich dafür, dass ein Anwalt angemessen bezahlt wird, aber doch nicht bei Nichtleistung! Wo bleibt der Grundgedanke einer Win-Win-Situation, der Fairness sowie des vertrauensvollen Miteinanders? Einfach nur schnödes Geldmachen zu Lasten des Mandanten! Ich werde mich nun gegen den ersten Anwalt und seine Rechnung anwaltlich vertreten lassen (müssen) und habe noch keinen einzigen Cent aus dem Erbe erhalten. Erhalte ohnehin so gut wie nichts gem. meines Status in der Erbfolge. Bittere Erkenntnis: Geld löhnen und investieren in solche inkompetenten Anwälte! Das tut sehr weh und der Berufsstand muss sich über ein negatives Image nicht wundern. Im Übrigen habe ich auch die RAK eingeschalten. Deren Antwort ließ in mir durchaus den Gedanken aufkommen, dass man seine Mitglieder schützt…Ich lasse mich nicht entmutigen, da ich immer noch einen Gerechtigkeitsgedanken besitze! Muss man den tatsächlich noch bezahlen?

    1. Manuela

      Hallo Antje P.,

      für Gerechtigkeit muss man kämpfen. Ist aber sehr anstrengend, weil man auf korrekt rechtliche Bearbeitung angewiesen ist. Schon im Ansatz können Fehler erfolgen, die man als Laie nicht einmal merkt. Bei Beauftragung eines Fachanwalts dürfte man theoretisch immer von pflichtgemäßer Rechtsvertretung ausgehen, praktisch ist es leider nicht so. Rechtsschutz wird missachtet und Vertrauen ausgenutzt. Das ist sehr erschreckend, wenn man betroffen ist. Viel Glück für Ihre Sache, die Ähnlichkeit mit unserer Angelegenheit (Erbfall) hat.

      Herzliche Grüße

  14. Manuela

    Sehr geehrtes Team von Anwalt.org,

    es ist sehr erschreckend zu lesen, wie Anwälte tätig sein können. Befinden uns selbst gerade in einer schwierigen Situation. Man weiß irgendwann nicht mehr, was man machen soll, wenn der eigene Anwalt gegen seinen Mandaten arbeitet. Leider merkt man dies vorläufig gar nicht, weil man theoretisch Laie ist. Was tut man aber, wenn man dann stückweise feststellt, dass man für dumm verkauft wurde und die beauftragte Angelegenheit bei rechtlich korrekter Vertretung hätte anders laufen müssen. Zunächst zurückhaltende Kritik wird mit unsachlichen Argumentationen erwidert. Irgendwann ist man ein Hamster im Laufrad und kommt doch nicht voran. Bei Inanspruchnahme anderweitigen Rechtsrates wird zwar Falschlauf bestätigt, aber übernehmen kann im laufenden Verfahren niemand, wenn Anwaltsregress im Raum steht. Hinzu kommt, es droht Fristablauf 31.12.2018 für Ansprüche (Erbrecht) und keine Chance diese dann gerade wegen des Fristablaufs geltend zu machen. Vertrauen in die Rechtsordnung, die Anwälte theoretisch zu vertreten haben … die Praxis sieht leider sehr anders aus.

    Anwaltskammer, Richter des laufenden Verfahrens selbst anschreiben, Strafantrag gegen gegnerische Partei stellen … welche Option die richtige ist weiß man nicht.

    Ich bin nach über 3 Jahren Kampf ziemlich erschöpft, wütend und ratlos, mein Vertrauen in Anwälte ist leider sehr in Mitleidenschaft gezogen. Der eigene Anwalt antwortet trotz laufenden Verfahrens nicht mehr.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela T.

  15. Norbert

    Guten Tag,

    ich wurde am 12.06.2018 geschieden. In der Scheidungsverhandlung wurde ich vom Richter nach meinen aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragt. Ich war auf diese Frage nicht von meinem Anwalt vorbereitet worden und habe festgestellt, dass ich viel zu hohe Beträge genannt habe. Da mein Anwalt aber auf Rechtsmittel verzichtet hat, hat auch das Familiengericht meine Erinnerung auf Festsetzung eines niedrigeren Verfahrenswertes abgelehnt weil kein Rechtsschutzbedürfnis vorliegt.
    Nun kann es doch nicht sein, dass mein Anwalt, wohlwissend, dass meine Angaben zu hoch waren, ein höheres Honorar fordern kann. Der sich ja nun freuen kann, dass so ein hoher Verfahrenswert festgelegt wurde

  16. Iwedan

    Nach langem hin und her gibt Anwalt seine Haftpflichtversicherung bekannt.
    Vor Gericht behauptet er, den Schaden dort gemeldet zu haben, man halte dort aber „die Ohren steif“, weshalb er sich selber verteidige.

    Hat man einen Anspruch Auskunft von der Versichetung zu erhalten, ob der Schaden überhaupt gemeldet wurde?

  17. Dorina O.

    Guten Tag,

    Meine Frage zu diesem Abschnitt :“..Schwierig wird es, wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass der Klient den Prozess auch ohne den Fehler des Anwalts verloren hätte. Dann wäre der Anwaltsfehler nämlich nicht ..“,
    Wie oder woher weiss ich es ob es zu einem Prozesserfolg oder nicht zum Erfolg gekommen wäre ,wenn die Verhandlung stattgefunden hätte?
    Bei mir ist es so. Anwalt Versäumt einen Verhandlungstermin. Dies erfuhr ich erst als nach Monaten ein Pfändungsbescheid in meinem Briefkasten war. Und zuletzt jetzt der Gerichtvollzieher kommen will.Der exAnwalt hat mir keine Info darüber gegeben.

    Mit freundlichen Grüssen
    Dorina O.

    1. anwalt.org

      Hallo Dorina O.,

      in diesem Fall sollten Sie sich bei einem zweiten Anwalt rechtlich beraten lassen. Die Redaktion kann eine solche Beratung nicht anbieten und daher auch nicht einschätzen inwieweit der Prozess erfolgreich gewesen wären. Eine solche Einschätzung können in der Regel nur Juristen vornehmen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. G. Lang

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org,
    mein Rechtsanwalt hat ein Zwischenzeugnis verlangt.
    Meine Firma hat es direkt an mich geschickt.Ich habe es meinem Anwalt geschickt und gefragt, ob es i.O. ist. Er hat geschrieben mittelmäßig, ohne versteckte Nachteile für mich.
    Mein Mann hat es im Internet testen lassen und es wurden mehrere Punkte bemängelt.
    ( Rechtschreibfehler, Unterschrift usw.)
    Als ich meinen Rechtsanwalt aufgefordert habe sich für ein richtiges Zeugnis zu bemühen, sagte er es wäre noch einmal die Selbstbeteiligung für Rechtsschutzversicherung fällig.
    Ist das so in Ordnung?
    G. Lang

    1. anwalt.org

      Hallo G. Lang,

      eine rechtliche Beurteilung sowie Beratung können wir nicht anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen dies direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu klären und gegebenenfalls einen anderen Anwalt hinzuzuziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Kujov

    hallo,
    zwei Anwälte haben mich falsch beraten, das hat mir ein Dritter bestätigt aber eine Klage abgelehnt. Ich habe schon viele andere angeschrieben. Keiner will mir helfen.
    Was kann ich machen. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“

    1. anwalt.org

      Hallo Kujov,

      eventuell kann Ihnen bei der örtlichen Anwaltskammer oder einem Opferhilfeverein geholfen werden. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Tobias H.

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org,

    ich habe wegen einer Versetzung in den Ruhestand wegen angeblicher Dienstunfähigkeit eine Rechts-Fachanwältin im Beamten- und Verwaltungsrecht in einer Kanzlei gesucht, die meine Klage gegen den Dienstherren vertritt. Bei dem Beratungsgespräch mit Erteilung des Mandats erfragte ich auch die Gesamtkosten, um genau zu Wissen, ob ich mir einen Prozess überhaupt leisten kann, da ich ja nur noch Pensionsbezüge erhalte.

    Nach kurzer Zeit mit diversem Schriftverkehr mit der ehemaligen Dienststelle, Akteneinsicht und sämtlicher Übergabe der Details zu diesem Fall, wechselte die Rechtsanwältin die Kanzlei – ohne mir bescheid zu geben. Auch die Kanzlei teilte mir den Abgang der Rechtsanwältin nicht mit. Alleine hier fühlte ich mich schon betrogen, da ich das Mandat wegen der Fachanwältin an die Kanzlei ausstellte.

    Im weiteren Verlauf wurde ein von mir vorgeschlagenes Treffen nicht in Erwägung gezogen und insgesamt haben 4 verschiedene Anwälte den Schriftverkehr mit der Generalstaatsanwaltschaft „betreut“, ohne wirklich die Details oder Inhalte meiner Klage als Begründung darzulegen. Zum Schluss habe ich eine Rechnung erhalten mit Gebühren für Termin, Einreichung der Klage bei dem Verwaltungsgericht usw. von fast 2000,00 € Höhe – obwohl ich vorab alle Kosten kalkuliert haben wollte – und mir diese Positionen nicht vorab mitgeteilt wurden.

    Im März 2017 . also vor der Einreichung der Klage, informierte ich die Kanzlei über eine bevorstehende Privatinsolvenz, da ich verschiedene laufende Kosten nicht mehr tragen kann. Auch hier wurde ich nicht um zusätzlich anfallende Kosten informiert, die man zu diesem Zeitpunkt ggf. noch hätte abwenden können.

    Ich habe der Kanzlei das Mandat entzogen und die Klage eigenständig bei dem Verwaltungsgericht zurückgezogen. Nun meine Frage:

    Muss die Kanzlei mich über einen Wechsel eines Rechtsanwalts, der meinen Fall bearbeitet nicht informieren? Gerade dann auch, wenn der einzige Fachanwalt für diesen Fachbereich die Kanzlei verlässt?

    Bin ich verpflichtet, die letzte Rechnung zu bezahlen, auch wenn ich nicht vorab über diese Kostenposition informiert wurde – und habe ich ein Recht auf Rückerstattung der 1. Rechnung, wegen der – in meinen Augen – gravierenden Fehler und Missstände in dieser Kanzlei, da ich ja die Klage – die durchaus Aussicht auf Erfolg hatte – zurückziehen musste?

    Vielen Dank für ihre Bemühungen

    1. anwalt.org

      Hallo Tobias H.,

      wir können die Sachlage rechtlich nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Inwiefern die Kanzlei Ihnen gegenüber zu etwas verpflichtet ist, sollten Sie eventuell bei der Anwaltskammer oder bei einem Opferhilfeverein erfragen. Zudem sollten Sie auch in Erwägung ziehen, einen neuen Anwalt zu beauftragen.

      Ihr Team von anwalt.org

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