DFB-Sportgericht: Wie Spielersperren in Deutschland entschieden werden

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Sportgericht fällt Entscheidungen zu Spielersperren und kann Geldstrafen bei Fehlverhalten der Fans verhängen.
Das Sportgericht fällt Entscheidungen zu Spielersperren und kann Geldstrafen bei Fehlverhalten der Fans verhängen.

Im Profisport geht es mitunter hart zur Sache, Verletzungen gehören leider zum Alltag einer Saison. Diese können im Training auftreten oder auch während eines Punktspiels. Nicht selten ist ein grobes Foulspiel der Grund für typische Sportverletzungen.

War es ein zu hartes oder gar absichtliches Einsteigen gegen den Gegner, kann der Spieler mit einer roten Karte des Feldes verwiesen werden. Im Anschluss muss dann das DFB-Sportgericht festlegen, wie lange der entsprechende Fußballer vom Spielbetrieb ausgeschlossen, also gesperrt wird.

Doch auf welcher Grundlage fällt das Sportgericht des DFB solche Entscheidungen? Welche weiteren Möglichkeiten zur Sanktionierung hat der Sportausschuss gemäß Sportrecht? Wann wird der CAS-Sportgerichtshof tätig? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und zeigt zudem wichtige Sportgerichtsurteile auf.

FAQ: Sportgericht

Welche Aufgaben übernimmt das DFB-Sportgericht?

Das DFB-Sportgericht legt fest, wie lange ein Spieler nach einem Platzverweis gesperrt wird. Zudem kann es Strafen gegen den Verein, beispielsweise beim Einsatz von Pyrotechnik, festlegen.

Wie werden Spielersperren festgelegt?

Wie genau die Sperre für einen Spieler, der vom Platz gestellt wurde, festgelegt wird, können Sie hier nachlesen.

Gibt es ein internationales Sportgericht?

Auf internationaler Ebene ist der Internationale Sportgerichtshof zuständig. In welchen Fällen dieser eingreift, lesen Sie hier.

Sportgerichtsbarkeit: Welche Aufgabe hat das DFB-Sportgericht?

Grundsätzlich besteht die Aufgabe von einem Sportgericht darin, Sanktionen für Regelverstöße in einzelnen Sportarten auszusprechen. Dabei kann es sich um Fußball, Eishockey, Handball oder auch Leichtathletikwettbewerbe handeln.

In Deutschland ist das Sportgericht vom Deutschen Fußball Bund (DFB) wohl das prominenteste. Dieses legt die Sanktionen bei Verstößen von Vereinen, Spielern, Trainern, Funktionären sowie Schiedsrichtern im Zusammenhang mit Bundesligaspielen fest.

Als rechtliche Grundlage für die Sportgerichtsbarkeit dient Artikel 9 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dieser räumt nämlich das Recht auf Gründung von Vereinen und Gesellschaften ein. Der DFB legt in seiner Satzung Regeln für alle Beteiligten fest. Wird gegen diese Verstoßen, verhängt das Sportgericht entsprechende Sanktionen.

Gut zu wissen: Das DFB-Sportgericht wurde im Jahr 1963 gegründet und ist zuständigen für die Bundes- sowie Regionalliegen. Sie kann neben dem Fehlverhalten von Spielern auch Vereine sanktionieren, wenn die Zuschauer pyrotechnische Mittel während eines Spiels abbrennen oder durch sonstiges Fehlverhalten auffallen.

So werden beim DFB Spielersperren festgelegt

Die Sportgerichtsbarkeit betrifft alle Sportarten.
Die Sportgerichtsbarkeit betrifft alle Sportarten.

Doch welche Schritte werden eigentlich durchlaufen bevor eine Spielersperre verhängt wird? Diesen konkreten Fall wollen wir und nachfolgend genauer anschauen. Zu aller erst muss natürlich ein Spieler mit einer roten Karte des Feldes verwiesen werden. Gründe dafür können rohes Foulspiel oder gar eine Tätlichkeit sein.

Nach Spielende vermerkt der Schiedsrichter den Platzverweis im verbandseigenen Online-System. Dieser Spielbericht steht dem Kontrollausschuss sowie Sportgericht zur Verfügung. Ersterer agiert quasi als „Staatsanwaltschaft“ und wird den Fall überprüfen und stellt anschließend einen „Strafbefehl“ aus. Diesem ist zu entnehmen, wie hoch die Sperre des Spielers ausfallen soll und ob zusätzlich eine Geldstrafe ausgesprochen wird.

Dieser Strafbefehl geht dann an einen Richter vom Sportgericht und den Verein des sanktionierten Spielers. Stimmen Verein und Spieler dem Strafmaß zu, ist das Verfahren abgeschlossen. Solch ein schriftliches Verfahren wird nach Angaben des DFB in etwa 85 Prozent der Fälle genutzt.

Kommt es zu einem Einspruch vom Spieler oder Verein entscheidet der Richter vom Sportgericht über das Strafmaß. Wird gegen diese Entscheidung erneut ein Einspruch eingelegt (dieser kann auch vom Kontrollausschuss kommen), wird eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Diese ist quasi mit einer Gerichtsverhandlung zu vergleichen. Nur etwa drei Prozent der Verfahren werden mündlich verhandelt. Das „Urteil“ wird dabei nicht von einem einzelnen, sondern von drei Sportrichtern getroffen.

Wichtig: Auch nach diesem Verfahrensschritt ist es möglich, Rechtsmittel einzulegen. Dann landet der Fall vor dem DFB-Bundesgericht. Vor dieser letzten Instanz gilt grundsätzlich das sogenannte Verschlechterungsverbot.

Kann das Sportgericht eine Freiheitsstrafe aussprechen?

Straf- und Sportgericht sind klar voneinander abzugrenzen.
Straf- und Sportgericht sind klar voneinander abzugrenzen.

Das Sportgericht kann Entscheidungen nur auf der Verbands- bzw. Vereinsebene treffen, es ersetzt keine staatliche Gerichtsverhandlung. So kann es beispielsweise keine Sanktionen für eine Körperverletzung (die bei einem groben Foulspiel durchaus gegeben sein kann), aussprechen.

Folgende Strafen können gemäß § 44 Nr. 2 der DFB-Satzung verhängt werden:

Als Strafen sind zulässig:

a) Verwarnung,

b) Verweis,

c) Geldstrafe gegen Spieler bis zu € 100.000,00, im Übrigen bis zu

€ 250.000,00,

d) Verhängung eines Platzverbots für einzelne Personen,

e) Verbot auf Zeit – längstens drei Jahre – oder Dauer, ein Amt im DFB,

seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften

zu bekleiden,

f) Sperre für Pflichtspieltage, auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer,

g) Ausschluss auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer,

h) Ausschluss auf Zeit – längstens drei Jahre – oder auf Dauer von der

Nutzung der Vereinseinrichtungen des DFB einschließlich Lizenzentzug,

i) Verbot – bis zu fünf Spiele – sich während eines oder mehrerer Spiele

im Innenraum des Stadions oder der Sportstätte aufzuhalten,

j) Entzug der Zulassung für Trainer auf Zeit – längstens drei Jahre – oder

auf Dauer,

k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss oder Teilausschluss

der Öffentlichkeit,

l) Aberkennung von Punkten,

m) Versetzung in eine tiefere Spielklasse,

n) Verbot auf Zeit – längstens drei Jahre – auf nationaler und internationaler Ebene neue Spieler zu registrieren.

Es kann also durchaus auch vorkommen, dass ein Fall vor dem Sportgericht und einem staatlichen Richter verhandelt wird. Dies stellt allerdings zwei vollkommen unterschiedliche Verfahren dar. Der Fall des ehemaligen Schiedsrichters Robert Hoyzer soll der Veranschaulichung dienen:

Hoyzer wurde nachgewiesen, mehrere Fußballspiele manipuliert zu haben. Das DFB-Sportgericht hat ihn daraufhin auf Dauer aus dem DFB und aus seinen Mitgliedsverbänden ausgeschlossen.

Der Schiedsrichter musste sich zudem der stattlichen Gerichtsbarkeit stellen und wurde infolgedessen vom Landgericht Berlin wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

DFB-Sportgericht: Verschiedene wichtige Urteile

Das DFB-Sportgericht hat schon einige harte Urteile ausgesprochen.
Das DFB-Sportgericht hat schon einige harte Urteile ausgesprochen.

Das DFB-Sportgericht hat durch unterschiedliche Urteile auf sich aufmerksam gemacht. Nachfolgend wollen wir Ihnen zwei Fälle vorstellen, in denen besonders hohe Strafen ausgesprochen wurden:

  • Sperre von siebeneinhalb Monaten: Levan Kobiashvili wurde im Jahr 2012 zu einer Sperre von insgesamt siebeneinhalb Monaten verurteilt. Das ist die längste Spielsperre, welche bis dato in der Bundesligageschichte ausgesprochen wurde. Der Grund war ein Schlag in den Nacken von Schiedsrichter Wolfgang Stark im Rahmen des Relegationsrückspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC am 15. Mai 2012.
  • Sperrung der Südtribüne in Dortmund: Am 4. Februar 2017 war die Mannschaft von RB Leipzig zu Gast im Dortmunder Signal Iduna Park. Die Fans machten ihren Unmut gegenüber dem vom Red Bull gesponserten Klub durch beleidigende Transparente und Schmährufe deutlich. Zudem wurden Bierbecher und Metallstangen in den Stadioninnenraum geworfen. Das DFB-Sportgericht verurteilte Borussia Dortmund für das Fehlverhalten seiner Anhängerschaft daraufhin zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Zudem wurde bei einem nachfolgenden Spiel die Südtribüne komplett für die Zuschauer gesperrt.  

Internationaler Sportgerichtshof: Das CAS-Sportgericht

Der Internationale Sportgerichtshof stellt die höchste Instanz der Sportgerichtsbarkeit dar. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Lausanne in der Schweiz und entscheidet über Streifragen, welche das internationale Sportrecht betreffen.

Über folgende Angelegenheiten entscheidet der Internationale Sportgerichtshof in aller Regel:

  • Dopingverfahren
  • Disziplinarfragen
  • Vertragsfragen bei Sponsoring und Fernsehrechten
  • Verfahrensfragen bei Spielertransfers
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DFB-Sportgericht: Wie Spielersperren in Deutschland entschieden werden
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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4 Gedanken zu „DFB-Sportgericht: Wie Spielersperren in Deutschland entschieden werden

  1. Peter O

    Hallo Sportfreunde,
    muss der Antrag vom Staffelleiter für die Einleitung eines Sportgerichtsverfahren persönlich unterschrieben werden oder reicht automatisch erstellt und ohne Unterschrift gültig?

  2. Karl

    wie lange hat ein Sportgericht zeit ein Urteil zu sprechen oder ein verfahren ab zu schließen. bis es verfallt. oder zu
    Tagen bis es verfällt.

  3. Isabel

    Hinweis! Frau Tutberidse ist vergleichbar wie (Dopingarzt-Fuentes) und soll ihr Amt verlieren
    Sie ist voll im Drogensumpf mit drin und soll einen erheblichen Vermögensteil verlieren! Und gegen die Trainerin von Kamila Valieva die sie ist, Berufsverbot und Anzeige bei ihren Gericht so das sie und die Eiskunstläuferin bei der Winterolympiade in Italien gesperrt wird(was ich erreichen will)Und gegen Herrn Thomas Bach schon wegen eventueller beihoilfe gegen das Jungendschutzzgesetz jetz wo es vorbei ist ,bekommt er seine „Kiefersperre“ in den Griff
    [macht seinen Mund auf!] Disqualfikaktion gegen Kamila Valieva und Gold weg- sofort!Sperrantrag gegen deren Teilnahme und die Anwälte der Familie/Funktionäre wegen Befangenheit per Gegen-Antrag sperren!

  4. Horst H

    Kann das DFB Sportgeschäft überhaupt über Den DFB Präsidenten richten? Nach den
    Kommentaren nicht, Was mich an den Vorwürfen gegen Herrn Keller stört, ist dass an
    Scheinenden geheim ist, was die Ursache des Ausrasters ist. DIE Glaubwürdigkeit der
    Sportgerichte ist anscheinend schon immer, dass nie bei der Wirkung die Ursache
    Beachtet wird, Bestes Beispiel ist der Platzverweis Zidane im WM Endspiel gegen
    Italien.

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