Hatespeech im Internet bekämpfen: Der Gesetzgeber bessert nach

News von anwalt.org, veröffentlicht am 28. Mai 2021

Berlin. Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat den Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gebilligt. Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und in den sozialen Medien.

Was ist Hatespeech?

Als Hatespeech oder Hassrede werden vor allem im Internet Äußerungen und Kommentare verstanden, die gezielt einzelne Personen oder Personengruppen verunglimpfen und herabsetzen sollen. Die Politik bewertet solche Inhalte als eine Gefahr für die Demokratie und als Vorstufe für mögliche Anschläge. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:

Mit dem Gesetz soll strafbaren Hassreden im Internet entgegengetreten werden, da diese als ein Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern zu sehen sind. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, das antisemitische Attentat von Halle (Saale) und der Anschlag von Hanau im Februar 2020 werden dafür als besorgniserregende Anhaltspunkte gesehen.

Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sind die Betreiber von Online-Diensten und sozialen Netzwerken in der Verantwortung und müssen gegen rechtwidrige Inhalte vorgehen. Hierbei können unter anderem folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) zugrunde liegen:

Wie soll die Gesetz Hatespeech verhindern?

Mithilfe des NetzDG will die Politik gegen Hatespeech im Internet und den sozialen Netzwerken vorgehen.
Mithilfe des NetzDG will die Politik gegen Hatespeech im Internet und den sozialen Netzwerken vorgehen.

Das NetzDG nimmt vor allem die Betreiber der Plattformen in die Pflicht, Maßnahmen gegen Hatespeech zu ergreifen. So bieten die Online-Dienste und sozialen Netzwerke mittlerweile die Möglichkeit, entsprechende Kommentare, die gegen das Gesetz oder die Nutzungsbedingungen verstoßen, zu melden. Die Änderung des NetzDG soll dazu führen, dass die Meldewege für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte weiter verbessert werden. So seien diese mitunter zu kompliziert oder schlecht aufzufinden.

Außerdem sieht die Gesetzesänderung eine Ausweitung der Informationspflicht für halbjährliche Transparenzberichte vor. Die Netzwerke müssen somit künftig darüber informieren, welche Maßnahmen sie im Vergleich zum vorherigen Bericht ergriffen haben, um Hasskommentare zu verhindern bzw. gegen entsprechende Beiträge vorzugehen.

Darüber hinaus beinhaltet das NetzDG nun ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren. Dadurch sollen die Verfasser der Beiträge die Möglichkeit erhalten, auf einfache Weise Argumente gegen die Sperrung ihrer Inhalte vorzubringen und eine erneute Prüfung zu veranlassen. Hat ein Betreiber rechtswidrige Inhalte nicht gelöscht, besteht auf der gleichen Grundlage aber auch die Möglichkeit, eine erneute Überprüfung der Bewertung einzufordern.

Damit die Gesetzesänderung gilt, bedarf es noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche soll dann der Großteil das Gesetz in Kraft treten.

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