Sollte eine Erbengemeinschaft eine GbR gründen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei Einigkeit können die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR gründen.
Bei Einigkeit können die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR gründen.

Eine Erbengemeinschaft ist eine Rechtsform, die nicht auf Dauer ausgelegt ist. Vielmehr soll jeder Erbe möglichst bald seinen Erbteil erhalten, was durch eine geordnete Auseinandersetzung des Erbes geschehen soll. Dabei kann beispielsweise ein Testamentsvollstrecker helfen.

Wenn die Erben jedoch harmonieren und keinen Grund sehen, den Nachlass aufzuteilen, so kann die Erbengemeinschaft eine GbR gründen.

Was eine solche „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ ist und wie die GbR eine Erbengemeinschaft ersetzen kann, klären wir in diesem Artikel!

FAQ: Erbengemeinschaft als GbR

Was ist eine GbR?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff BGB ist eine Personengesellschaft, welche sich zusammenfindet, um geschäftliche Zwecke zu erfüllen.

Wann sollte die Erbengemeinschaft eine GbR gründen?

Die Erbengemeinschaft kann eine GbR gründen, um geschäftlich handlungsfähig zu sein. Sie kann dann beispielsweise Verträge abschließen.

Erbengemeinschaft oder GbR? Was ist der Unterschied?

Wenn ein Erblasser verstirbt, bildet sich in aller Regel eine Erbengemeinschaft. Es ist unerheblich, ob der Verstorbene zuvor durch testamentarische Verfügungen eine gewillkürte Erbfolge bestimmt hat, oder ob die gesetzliche Erbfolge greift – sobald mehrere Erben auf den Plan treten, besteht zunächst immer eine Erbengemeinschaft, die die Verwaltung des Erbes in der Regel gemeinsam bestreiten muss. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden Einzelheiten dazu in den Paragraphen 2032 bis 2041 BGB geregelt.

Eine solche „Zwangsgemeinschaft“ kommt nur dann nicht zustande, wenn ein Alleinerbe das gesamte Vermögen des Verstorbenen übernimmt. Dies kann entweder durch den letzten Willen des Erblassers verfügt werden oder durch den Umstand eintreten, dass schlicht keine anderen nahen Verwandten existieren, die dem Alleinerben in der Erbrangfolge gleich stünden.

Eine Erbengemeinschaft kann keinen Vertrag abschließen - Gesellschafter einer GbR schon!
Eine Erbengemeinschaft kann keinen Vertrag abschließen – Gesellschafter einer GbR schon!

Nun kann es also vorkommen, dass die Erbengemeinschaft sich über die Verwaltung des Erbes einig ist, und sie keinen Grund darin sehen, das Erbe auseinanderzusetzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Ehepaar zu gleichen Teilen ein Haus erbt. Die Miterben können dann etwa gemeinsam entscheiden, das Haus zu vermieten. Allerdings können sie als eine solche Gemeinschaft keine rechtsverbindlichen Geschäfte eingehen. Hier nun kommt die GbR ins Spiel.

Im Folgenden klären wir, wo die rechtlichen Probleme auftauchen können und wie die Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine GbR helfen kann.

Keine Rechtsfähigkeit: Die Erbengemeinschaft soll temporär bleiben

Wenn eine Gruppe von Menschen gemeinsam über ein Objekt bestimmen muss, können sie sich im Idealfall einigen. Jedoch ist es juristisch zunächst nicht möglich, als Einheit gegenüber Dritten rechtliche Verbindlichkeiten einzugehen. Denn eine Erbengemeinschaft ist keine juristische Person.

Was ist eine juristische Person?

Dieser Begriff bezeichnet keinen Menschen (was im Juristendeutsch eine „natürliche Person“ wäre), sondern beispielsweise eine Organisation, die vor Gericht und in Rechtsgeschäften als eine Einheit, eine „Person“ auftritt. Eine juristische Person kann beispielsweise Verträge abschließen und ist auch deliktfähig, kann also angeklagt und verurteilt werden.

Daraus folgt, dass eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist. Sie kann also beispielsweise keine Verträge abschließen. Da ein gemeinsam geerbtes Haus jedoch nicht von einem Erben alleine vermietet werden kann, müsste in einem Mietvertrag die Erbengemeinschaft als Vertragspartner auftauchen, was zur Nichtigkeit des Vorgangs führte.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsform für die Erbengemeinschaft

Aus diesem Grund können gemeinsame Erben, statt das Erbe aufzulösen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff BGB gründen. Die GbR kann unter bestimmten Umständen als juristische Person auftreten, wodurch die Erbengemeinschaft beispielsweise einen Vertrag abschließen kann.

Bei Streit in der Erbengemeinschaft, ist eine GbR wohl nicht der richtige Weg - Der Nachlass sollte auseinandergesetzt werden.
Streit in der Erbengemeinschaft: Eine GbR ist dann nicht das Richtige. Der Nachlass sollte auseinandergesetzt werden.

Ein weiterer Grund, der die Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine GbR lohnenswert machen kann, ist die Möglichkeit, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Es kann also beispielsweise geregelt werden, was geschieht, wenn ein Erbe sich hoch verschuldet oder verstirbt. Ohne Gründung der GbR könnte etwa der Gläubger eines Erben dessen Erbteil pfänden lassen.

Im Todesfall geht der Erbteil auf seine Nachkommen über, so dass die Erbengemeinschaft unversehens anwachsen kann.
All dies kann durch den Gesellschaftsvertrag der GbR ausgeschlossen werden.

Die Gläubiger eines Erben könnten dann zwar Ansprüche erheben, jedoch nicht unmittelbar die Auseinandersetzung des Erbes verlangen. Und im Erbfall bestünden unter Umständen ebenfalls Ersatzansprüche, doch müsste die GbR keine neuen Mitglieder aufnehmen, die über das Vermögen mitbestimmen könnten.

Es gibt also gute Gründe für eine Erbengemeinschaft, eine GbR zu bilden, wenn eine Auseinandersetzung nicht gewünscht wird. Doch wie kann das überhaupt vonstatten gehen?

Wie kann eine GbR gegründet werden?

Die Gründung einer GbR ist prinzipiell sehr einfach. Um sie jedoch als juristische Person ins Spiel zu bringen, ist ein gemeinsam ausgehandelter Gesellschaftsvertrag notwendig, der notariell beglaubigt werden muss. So erhält die Erbengemeinschaft Rechtsfähigkeit.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

9 Gedanken zu „Sollte eine Erbengemeinschaft eine GbR gründen?

  1. anita h

    vor 4 tagen ist eine schwester von uns verstorben, es gibt keine vorsorgevollmacht, kein testament. wir 5 hinterbliebene geschwister. was sollte umgehend unternommen werden? danke für eine Info

  2. Sarah

    Ausgangssituation war eine nicht auseinandergesetze Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Personen A, B und C zu je gleichen Anteilen. Person A verstarb und vererbte seinen Anteil (an einer Immobilie) an seine zwei Kinder (hier Person A1 und Person A2), die Teil der neuen Erbengemeinschaft wurden. A1 und A2 kauften den Anteil der Person B ab. Sind die Personen A1, A2 und C steuerrechtlich immer noch eine Erbengemeinschaft über die gesamte Erbmasse (in diesem Fall eine Immobilie) oder sind die Personen A1 und A2 hälftig Teil der Erbengemeinschaft und hälftig Dritte?

  3. S.

    Währe eine GbR, die aus einer Erbengemeinschaft hervorgeht Gewerbesteuerpflichtig, wenn diese kein operatives Geschäft betreibt und nur eine Immobilie, ein Aktiendepot und einen Anteil an einer GmbH&co kg geerbt hat?

  4. M.S.

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier weitergehlfen werden, ich würde gerne wissen, was ist eine Grundstücks GbR?

    Danke

    1. Gottfried

      In einer Grundstücks GbR sind mehrere Gesellschafter mit dem Ziel, z.B. das fertige Wohngrundstück zu
      vermieten und zu verwalten. Jährlich einheitliche Abschlüsse zu machen, um das Ergebnis dann auf die Gesellschafter einheitlich und gesondert für einkommensteuerliche Zwecke beim Betriebsfinanzamt zu erklären, welches dann die Ergebnisse an die Wohnsitzfinanzämter der einzelnen Erben zu deren Einkommensversteuerung weitergibt.

  5. Paul

    Der Artikel verschweigt seltsamerweise 2 Alternativen:
    1. Können auch alle Erben z.B. einen Mietvertrag unterschreiben.
    2. Kann die Erbengemeinschaft einen der Erben als Verwalter bevollmächtigen, der dann z.B. Mietverträge unterschreibt.

    Beides macht die Gründung einer GbR unnötig und wäre somit ein wichtiger Hinweis als Alternative.

    1. anwalt.org

      Hallo Paul,
      vielen Dank für Ihren Hinweis.

      hr Team von anwalt.org

  6. F. susanne

    Frage: ich habe. Keinen GbR unterschrieben.wir sind eine Erbgemeinschaft, wobei ich als einfache Gesellschaft, Gesamteigentum Landpsrzellen fungiere.Meine Schwester ist verstorben , somit fällt die Hälfte an ihren Ehemann und an ihre beiden Kinder (erwachsen)Die drei Erben wollen eine Versteigerung, gegen meinen Willen . Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. SF

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um gegen die geplante Versteigerung vorgehen zu können.

      Ihr Team von anwalt.org

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