§ 201a StGB: Wenn unerlaubtes Fotografieren zur Straftat wird

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt.
§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt.

Durch Handys und immer kleiner werdende Digitalkameras können wir praktisch jeden Moment unseres Lebens für die Nachwelt festhalten. Mithilfe solcher Bilder rufen wir uns schöne Momente wieder in Erinnerung oder teilen diese mit Familie, Freunden oder Bekannten.

Doch die technischen Möglichkeiten haben auch ihre Schattenseiten. So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit unerlaubtes Fotografieren als Straftat gilt? Welche Sanktionen sieht Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB) in einem solchen Fall vor? Und wie können sich Personen, welche von der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch Fotografieren betroffen sind, wehren? Antworten liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: § 201a StGB

Was definiert § 201a StGB?

In § 201a StGB geht es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Was droht bei einem Verstoß gegen § 201a StGB?

Verstoßen Sie gegen § 201a StGB müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

➥ Literatur zum Thema Recht am eigenen Bild

Wann handelt es sich um unerlaubtes Fotografieren gemäß StGB?

Unerlaubt Fotos machen: Als Strafe drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug.
Unerlaubt Fotos machen: Als Strafe drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug.

Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der Privatsphäre. Denn dieser Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum – zu dem unter anderem auch das eigene Schlafzimmer zählt.

Gleiches gilt auch für Fotos oder Videos, welche die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen. Als hilflos gelten dabei auch Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen.

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

Umgangssprachlich wird § 201a StGB auch als Paparazzi-Paragraph bezeichnet.

Welche Sanktionen drohen bei einem Tatvorwurf gemäß Paragraph 201a StGB?

Kann ein strafbares Verhalten im Sinne von § 201a StGB nachgewiesen werden – wurden also unerlaubt Aufnahmen hergestellt oder verbreitet – muss der Täter mit einer Strafe rechnen.

Die Höchststrafe liegt in diesem Fall bei zwei Jahren Freiheitsentzug, wohingegen es sich bei der Mindeststrafe um eine Geldstrafe handelt. Welches Strafmaß dabei im Einzelnen droht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Bei der Strafbemessung fließen zudem weitere Gesichtspunkte – wie vorhandene Vorstrafen oder Reue – ein.

Unerlaubte Fotos von Personen: So können sich Opfer wehren!

Eine Straftat nach § 201a StGB ist ein Antragsdelikt.
Eine Straftat nach § 201a StGB ist ein Antragsdelikt.

Erlangen Sie Kenntnis über eine Rechtsverletzung gemäß § 201a StGB, ist ein Strafantrag zu stellen. Denn bei einer Straftat nach § 201a StGB handelt es sich um Antragsdelikt, welches ansonsten nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Aus diesem Grund sollten Sie auch unbedingt Beweise sichern. Bei der Verbreitung und Veröffentlichung im Internet – wie es zum Beispiel bei Cybermobbing der Fall sein kann – eignet sich unter anderem ein Screenshot.

Als Geschädigter können Sie neben einem Strafantrag bei der Polizei bei einem Vergehen nach § 201a StGB auch Ihren Anspruch auf Unterlassung geltend machen. Dieser besteht nicht nur gegenüber der Person, welche das Foto gemacht bzw. hochgeladen hat, sondern auch gegen den Betreiber einer entsprechenden Internetplattform.

Darüber hinaus können Sie bei einem Vergehen gemäß § 201a StGB auch Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche können unter anderem vor Gericht durchgesetzt werden. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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§ 201a StGB: Wenn unerlaubtes Fotografieren zur Straftat wird
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

47 Gedanken zu 㤠201a StGB: Wenn unerlaubtes Fotografieren zur Straftat wird

  1. Stanka

    Hallo, kann einer meiner Freunde auf FB einen Screenshot des Bildes machen, auf dem ich mit meinen Kindern bin, (sie sind Erwachsene ) es mit meinem Vorgesetzten teilen? Das Bildes kann nur von meinen FB Freunden gesehen werden, es ist nicht öffentlich.

  2. CharlotteK

    Aus einem mir nicht wirklich bekannten Grund filmt oder fotografiert eine Nachbarin (Haus gegenüber) mich in meinem Wohnzimmer, wenn ich mich dort aufhalte.
    Gilt mein Wohnzimmer auch als höchstpersönlichen Lebensbereich? Bzw. Meine Wohnung allgemein?
    Ich fühle mich schon extrem beobachtet und eingeschränkt.

  3. Andread

    Verstößt es nicht gegen dieses Gesetz, wenn ich geblitzt werde?
    Schließlich habe ich dafür gewiss nicht mein Einverständnis gegeben…

  4. Tina

    Guten Tag,
    mein Lebensgefährte hat mehrfach Fotos von den unordentlichen Zimmern meiner Töchter gemacht.
    Des Weiteren von einem von mir noch nicht gebügelten Wäschehaufen.
    Er will diese Bilder benutzen, um uns im Trennungsfall, und der steht damit auch an, bei seinen Freunden schlecht zu machen.
    Für mich ist das ein Eingriff in die Privatsphäre und unser Persönlichkeitsrecht.
    Kann ich die Löschung verlangen?

  5. Amalia

    Hallo, ich habe meinem damaligen Freund (mittlerweile Ex) bestimmte Bilder gesendet. Auch nach Ende unserer Beziehung, hat er diese Bilder immer noch. Ich möchte, dass er diese löscht. (Er hat auch noch von anderen Exfreundinnen Bilder).
    Was kann ich tun, dass er diese Bilder löscht?

  6. Tailina

    Hallo ich habe eine Frage und zwar hat meine Schwester mit einer Freundin Streit ihre Freundin hat Bilder von den Sohn meiner Schwester ins Internet gestellt mit Erlaubnis sie hat zwar nur eine Hand und ein Bild vom ganzen Babyblues war ein emoji vom Gesicht ist sie haben jetzt Streit und meine Schwester möchte das das Bild aus dem Internet genommen wird von der Freundin hat sie recht oder darf die Freundin das drin behalten

  7. Strickler

    Guten Tag
    Wir wollen bauen und haben den Nachbarn zu uns eingeladen, um ihm das Projekt zu zeigen.
    Dabei hat er ohne unser Einverständnis Bilder von den Bauplänen gemacht, die er an Drittpersonen weitergeleitet hat, damit sie Einsprachen machen können.

    Was kann ich dagegen tun?

  8. Tommy

    Guten Tag,
    Wenn ich als Privatperson ein Bild von Personen in der Warteschlange fotografiere, um den Zeitgeist festzuhalten, ohne dabei eine bestimmte Person zu fotografieren, in was für einem Rahmen ist dies Erlaubt? Und wenn diese Personen Mundmasken tragen und erkennt daher nur die Augen, darf ich dann daraus einen Bildband erstellen und diesen veröffentlichen? Und wenn ich die Gesichter verpixel, ist das dann immer noch ein Verstoß gegen das Gesetz oder ist es dann legitim? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen .
    Mit freundlichen Grüßen

  9. Katrin

    Hallo,
    habe heute auf dem Handy meines Partners gezeigt bekommen, das eine mir zwar Bekannte Dame einfach ein Bild von meiner Tochter (6 Monate) heimlich gemacht hat. Diese Dame hat das Bild meinem Partner über WhatsApp geschickt und eventuell noch anderen??? Was kann ich jetzt tun????

    1. anwalt.org

      Hallo Katrin,

      wenden Sie sich am besten an die Polizei. Die Beamten dort können Ihnen beim Erstatten einer Anzeige behilflich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Leon

    Hallo ich bin 13jahre alt und im Krankenhaus ein mit Patient hat die ganze zeit Blitzlicht angemacht und blizlicht ist foto kann ich eingfach mein vater sagen das er von der person mal gucken soll ob die Person ein foto oder Video gemacht hat? Ps er ist 17 und hat seine kamera in meine richting gehalten wehr nett wenn mir jemand antwortet

  11. Steffen

    Guten Tag,

    Sie schreiben in Ihrem Artikel: „Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.“

    Jedoch ist in § 201a (I) Nr. 1 StGB ausschließlich die Rede von einer Filmaufnahme, „die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet (….) und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“

    Daher ist es doch nicht rechtswidrig, Bildaufnahmen einer Person in der Öffentlichkeit zu FERTIGEN.

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Steffen,

      der § 201a hat den Titel „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Es geht um Bildaufnahmen und zu diesen zählen in der Regel auch Fotos. Filmaufnahmen werden in diesem Paragraphen nicht explizit herausgestellt. Lassen Sie sich im Zweifel am besten von einem Anwalt beraten. Eine solche Rechtsberatung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Timo H

    Hallo,
    ich wurde in meiner Wohnung unerlaubt gefilmt. Besser gesagt im Schlafzimmer. Kann ich dies zur Anzeige bringen?

  13. Mutter

    Dürfen meine Kinder (5 und 7) nackt fotografiert werden, wenn SIE damit einverstanden sind, ICH als Erziehungsberechtigte aber nicht?
    Ich habe im Nachhinein davon erfahren und Anzeige erstattet – nach den Recherchen im Internet befürchte ich, dass das Fotografieren alleine nicht für einen Strafbestand ausreicht und es davon abhängig gemacht wird, was mit den Bildern passiert…

    1. AuchMama

      Schützen Sie ihre Kinder und gehen Sie sofort zur Polizei! Kinder können die Konsequenzen solcher Bilder nicht erfassen, Sie sind für die Kinder verantwortlich!

  14. Alexander

    Hallo,

    ich wurde gestern direkt auf der Straße in meinem Auto fahrend, ohne mich um Erlaubnis zu fragen mit einer auf dem Straßenrand fest installierten Kamera fotografiert! Es war überraschend und unangenehm.
    Laut Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der Privatsphäre.
    Wie gehe ich in diesem Fall vor?

    MfG
    Alex

  15. S. Erdogan

    Ich bin Hausmeister in dem Haus wo ich wohne. Eine boshafte Mieterin machte heimlich Aufnahmen von mir als ich auf dem Hof des Hauses mit Arbeiten beschäftigt war bzw. im Gespräch mit einer anderen Mieterin war. Sie schrieb der Hausverwaltung eine Beschwerde über meine angeblich unzureichenden Arbeiten (hier nicht relevant, weil erfunden) und hängte an ihre Mail für die Verwaltung die Fotos von mir an; versandte sie also an Dritte. Die Verwaltung informierte mich und sandte mir die Mail samt Bildern zu. Kann ich hier einen Strafantrag bei der Polizei einreichen? Ich fühle mich beobachtet, verletzt und bloßgestellt.
    Ich danke für die Bearbeitung meines Schreibens.

    1. anwalt.org

      Hallo S. Erdogan,

      eine rechtliche Beurteilung, ob der Tatbestand erfüllt ist, können wir leider nicht anbieten. Erfragen Sie Ihre Möglichkeiten bzw. die Erfolgsaussichten einer Anzeige am besten bei der Polizei oder bei einem Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. David vB

    Frage: Eine fremde Frau hat Fotos von meinem Kind gemacht weil es ihr angeblich einen Stock an das fahrende Autos geschmissen hat. Die Frau hat die Fotos gemacht damit sie das Kind wieder erkennt. Sind diese Fotos strafbar?

  17. Lana

    Hallo.

    Ich war in einem brautsalon. Und die Verkäuferin hat auf ihr Handy immer wieder von mir Fotos gemacht. Ohne meinen Erlaubnis.
    Wie ich mit einem Brautkleid aussehe. Und mit oder ohne make up.

    Was kann ich jetzt tun? Damit Sie es löscht.

    Liebe Grüße

    Lana

  18. S.Fischer

    Mein Arbeitgeber hat mich heimlich beschatten lassen und ein Foto von mir schießen lassen. Wie ich bei einem Stammkunden stehe und etwas rede. Ich weis nicht was ich machen soll da ich davon durch eine Kollegin Bescheid bekommen habe. Und diese nicht rein reiten möchte.

    1. Volker

      Ihr Arbeitgeber hat sich strafbargemacht nach §201a StGB erstatten sie Strafanzeige

  19. Florian

    Angenommen es existiert ein Video von mir auf einem anderen Handy. In dem Video sieht es so aus als hätte ich nix dagegen, aber ich möchte nicht dass dieses Video existiert. Der der es aufgenommen hat sagte ebenfalls er hätte es gelöscht, dies war aber nicht der Fall. Nun wird es rum geschickt auf WhatsApp, ich möchte aber dass es gelöscht wird & der Junge wo es aufgenommen hat tut dies nicht, was kann ich da tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Florian,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die Polizei und stellen Sie eine Anzeige. Die Polizei kann Ihnen auch mitteilen was dafür notwendig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Norbert S.

    Fragen
    Dürfen bild- bzw. bild-ton-basierte Aufnahmen im Sinne der deliktischen Beweissicherung gemacht und öffentlich verwendet werden (Beispiel: Ausgesprochenes Hausverbot, Beweissicherung deliktischer Vorgänge, Polizei und/oder Staatsanwaltschaft verweigern Ermittlung, Polizei/Staatsanwaltschaft verlangt bildlichen Nachweis)? Möglichkeiten/Grenzen

    Dürfen bild- und bild-ton-gestützte journalistische investigative Recherchen über deliktische oder gesellschaftskritische Vorkommnisse gemacht und öffentlich verwendet werden? Möglichkeiten/Grenzen

    1. anwalt.org

      Hallo Norbert S.,

      die Redaktion kann dies rechtlich nicht beurteilen und auch keine Rechtsberatung anbieten. Falls Sie eine solche wünschen, wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Tobias L.

      Ich habe eine Frage zu diesem Artikel. Gibt es hier Ausnahmen? Darf beispielsweise ein Angestellter des öffentlichen Dienstes (bspw. Gemeinde) ein Foto schießen?

    3. Emine M.

      Frage:
      Ich wohne in einer Mädchen wg und eine Mitbewohnerin hat seit kurzem komplettes Besuchsverbot bekommen. Trotzdem ist ihr freund ständig hier und sie verstößt dagegen. Ich habe es immer meiner Betreuerin mitgeteilt und diese meinte zu mir das das andere Mädchen es immer abstreitet und sie keine Beweise hat. Daraufhin meinte meine Betreuerin das ich, wenn ich die Möglichkeit habe, ein Foto von ihrem Freund schießen soll während er sich in der Wohnung befindet. Ich habe das Foto nur meiner Betreuerin geschickt und nirgendwo hoch geladen. Jetzt hat ihr Freund mich wegen des Fotos angezeigt. Was soll ich tun? Bzw. Wird meine Strafe dafür hoch ausfallen?

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