Luxemburg. Der Begriff „Ehegatte“ sei geschlechtsneutral, befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Und in der EU-Grundrechtecharta werde dem Ehegatten eines EU-Bürgers eine Aufenthaltsberechtigung gewährt. Aus diesem Grund berechtigt auch eine gleichgeschlechtliche Ehe einen Aufenthalt in der EU für den Partner, so das Urteil des EuGH (Az. C-673/16). Dabei sei es völlig unerheblich, ob die nationalen Gesetze im Heimatland des EU-Bürgers die gleichgeschlechtliche Partnerschaft anerkennt oder nicht.
Was genau ist vorgefallen?

Auch wenn nationale Regeln anders sind: Gleichgeschlechtliche Ehe berechtigt zum Aufenthalt in der EU.
Die Richter am EuGH räumten zwar ein, dass jedes Land seine eigenen nationalen Regeln zur Ehe festlegen dürfe. Die Richtlinie 2004/38/EG der Europäischen Gemeinschaft besagt jedoch Folgendes:
Das Recht aller Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sollte, wenn es unter objektiven Bedingungen in Freiheit und Würde ausgeübt werden soll, auch den Familienangehörigen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gewährt werden.
Da im Artikel zu Begriffsbestimmungen definiert wurde, dass zu den Familienangehörigen auch die Ehepartner zählen, und der EuGH dieses Wort in dieser Richtlinie für geschlechtsneutral befand, wird der Nicht-EU-Partner durch die gleichgeschlechtliche Ehe zum Aufenthalt in der EU berechtigt.
Wann können Bürger sich auf die EU-Grundrechtecharta berufen?
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden die Rechte und Freiheiten der Menschen definiert, die in der EU leben.
Daher ist aufgrund dieser Charta der Nicht-EU-Partner eines Unionbürgers durch die gleichgeschlechtliche Ehe zum Aufenthalt in einem EU-Land berechtigt.
Auf rein nationale Sachverhalte (wie eben die nationalen Regeln zur Ehe) findet die EU-Grundrechtecharta jedoch keine Anwendung.
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Meine Frage ist verzweifelt und brauche unbedingt Hilfe. Ich habe ein Freund seid 3 Jahren der zuversichtlich sein weg gegangen ist, aber die Familie stellte sich dazwischen weil er ehrlich seine Gefühle rausgab das er ein Mann liebt. Dadurch wird er nur Verstoßesn, hatte vorher in der Bank gearbeitet und jetzt alles verloren, er wollte sein Leben beenden. Ich möchte ihn dazu bringen alles zu beenden weil die Zukunft nichts mehr bringt, da die Menschenwürde gleich null ist. Ich möchte eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, und unser Glück eine Chance zu geben. Bitte helfen Sie mir, ich kann nicht weiter denken. Auch wir brauchen eine Chance, ein Leben zu verlieren ist grausam, aber die Zukunft kann eine Chance gebrauchen. Ich bin echt verzweifelt
Interessant, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) befand, dass der Begriff „Ehegatte“ geschlechtsneutral sei. Demnach ist es laut Gesetz egal, ob es sich bei dem Paar um ein gleichgeschlechtliches handelt oder nicht. Unser Scheidungsanwalt sieht das genauso.