Wenn ein Erbfall eintritt – eine Person also verstirbt – beginnt nicht selten die Suche nach den Erben – oder der Erben und Gläubiger nach dem ihnen zustehenden Nachlassanteilen.
Gerade Erben, die im selben Haushalt mit dem Erblasser lebten, sind zudem oft vor das Problem gestellt, dass die eigenen Vermögensmassen nicht so leicht von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen sind.
In solchen Fällen tritt das Nachlassgericht ein, das für die Nachlasspflege zuständig ist. Und auch Nachlassverwalter können den Prozess nach Eintritt eines Erbfalls wesentlich entwirren und beschleunigen.
Liegt ein Testament vor, tritt in der Regel kein Nachlassverwalter, sondern ein Testamentsvollstrecker ein.
Doch was genau ist ein Nachlassverwalter? Welche Aufgaben hat er? Und wie unterscheidet sich die Nachlassverwaltung von der Nachlasspflegschaft? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.
Inhalt
FAQ: Nachlassverwalter
Der Nachlassverwalter sorgt dafür, dass die Erbmasse rechtmäßig verteilt wird, nachdem er diese genau beziffert hat.
Die Kosten für einen Nachlassverwalter sind variabel. Wovon diese abhängen, können Sie hier nachlesen.
In aller Regel übernimmt ein Anwalt für Erbrecht die Tätigkeiten als Nachlassverwalter.
Was ist ein Nachlassverwalter?
Bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des Umfangs des Vermögens, das zur Erbmasse zählt, oder hat ein Erbe anderweitige Bedenken, kann ein Nachlassverwalter in den Prozess mit eingebunden werden. Auch einzelne Gläubiger, die noch Ansprüche gegenüber dem Erblasser geltend machen können, sind befugt, einen Nachlassverwalter zu bestellen.
Was genau macht ein Nachlassverwalter eigentlich?
Wie die Bezeichnung schon mitschwingen lässt, ist der objektive Dienstleister im Falle der Beauftragung dafür zuständig, den Nachlass zu verwalten. Die Aufgaben von einem Nachlassverwalter erstrecken sich dabei nicht einzig auf das Beisammenhalten und Verteilen der Erbmasse.
Vielmehr ist er insbesondere auch dazu berufen, die Erbmasse genau festzustellen, alle Gegenstände, Immobilien und Finanzen zu listen, um einen genauen Überblick über die insgesamt zu verteilende Erbmasse zu erhalten. Dies kann besonders dann von großer Bedeutung sein, wenn der verstorbene Erblasser etwa einen gemeinsamen Haushalt mit seinem Ehegatten führte.
In einem solchen Fall ist nicht immer gleich ganz eindeutig zu klären, was nun in die Erbmasse zu rechnen und was Eigentum des überlebenden Ehegattens ist. Dann bietet es sich vor allem auch für den Ehepartner an, einen Nachlassverwalter zu bestellen, um sicherzugehen, dass seine Besitztümer nicht fälschlicherweise mit in den Nachlass einbezogen werden.
Und auch im Falle noch bestehender Verpflichtungen Dritter gegenüber dem Verstorbenen kommt der Nachlassverwalter zum Einsatz. Er registriert sämtliche Verbindlichkeiten und offene Zahlungen und erstellt dadurch ein Schuldenverzeichnis.
Wer kann einen Nachlassverwalter bestellen?
Grundsätzlich kann jeder Erbe beim zuständigen Nachlassgericht die Einsetzung von einem Erbverwalter beantragen. Dieses kann dem Antrag dann stattgeben und die Nachlassverwaltung anordnen.
Darüber hinaus können jedoch auch Nachlassgläubiger ein entsprechendes Gesuch stellen. Nachlassgläubiger sind all jene, gegenüber denen der verstorbene Erblasser noch zu Lebzeiten Verbindlichkeiten einging, für die er auch mit seinem Nachlass haftete. Hierunter können nicht nur Kredit- und Kaufverträge zählen, sondern auch offene Mietzahlungen u.v.m.
Der Nachlassverwalter erwirkt dann in aller Regel, dass die offenen Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass weitestgehend beglichen werden. Dabei handelt er nicht nur im Interesse der Nachlassgläubiger, sondern auch im Sinne der Erben.
Denn: Im Erbrecht gilt die sogenannte Erbenhaftung. Nehmen die erbberechtigten Verwandten das Erbe an, so übernehmen sie damit auch automatisch die vom Erblasser zu Lebzeiten gemachten Schulden, mögliche Kreditverträge und andere Verbindlichkeiten. Für diese müssen sie, sollte der Nachlass nicht genügen, im Zweifel auch mit dem eigenen Vermögen haften.
Indem der Nachlassverwalter also mit der festgestellten Erbmasse verbleibende Verbindlichkeiten weitestgehend ablösen lässt, kann er so auch die Erben entlasten.
Die Aufgaben eines Nachlassverwalters im Überblick
Im Folgenden eine kurze Listung der Aufgaben, die ein Nachlassverwalter im Rahmen der Nachlasssorge erfüllen soll:
- Feststellung der Erbmasse: Hierunter fällt sämtlicher weltlicher Besitz des Verstorbenen – inklusive aller Wertgegenstände, Konten, Wertpapiere, Immobilien usf.
- Abtrennung der Erbmasse von dem Vermögen eines anderen Erben: In der Regel handelt es sich hierbei um den Ehegatten und/oder die gemeinsamen Kinder, die im selben Haushalt wie der Verstorbene lebten.
- Feststellung offener Forderungen gegen den Erblasser: Erfasst werden sollen mögliche Schulden und Verbindlichkeiten, die der Verstorbene vor seinem Tod gemacht hat bzw. eingegangen ist.
- Begleichung der Verbindlichkeiten aus dem Nachlass: Für die Schuldentilgung wird zunächst nur das Vermögen aus der Erbmasse verwendet.
- Überschüsse verteilen gemäß der Erbfolge: Sind alle Schulden getilgt und noch Nachlassvermögen übrig, sorgt der Nachlassverwalter zudem dafür, dass die verbleibende Erbmasse gemäß Erfolge an die rechtmäßigen Erben verteilt wird.
Was kostet ein Nachlassverwalter?
Eine pauschale Kostenfestsetzung ist nicht gegeben, sodass für die Bestellung von einem Nachlassverwalter unterschiedliche Kosten anfallen können. In aller Regel setzt diese das Nachlassgericht fest, das den Verwalter anfordert. Die Vergütung für den Nachlassverwalter richtet sich dabei nach dessen Profession und Aufwand.
Handelt es sich nur um geringe Erbmassen, trägt die Kosten für den Nachlassverwalter oftmals der Staat.
Sind jedoch höhere Vermögenswerte zu verwalten und zu verteilen, kann das Gericht zum einen als Gebühren für den Nachlassverwalter einen festen prozentualen Anteil am Gesamtnachlass bestimmen oder aber einen Stundenlohn, der sich nach der eigentlichen beruflichen Qualifikation des eingesetzten Verwalters orientiert.
Muss ein Nachlassverwalter eine Ausbildung absolvieren?
Nein, in aller Regel werden Anwälte für Erbrecht oder anverwandte Bereiche, andere juristische Personen oder Buchhalter zu Nachlassverwaltern berufen, die nur so lange in dieser Funktion tätig sind, bis das Erbe abschließend geregelt ist – oder aber der Auftraggeber ihn aus der Verantwortung entlässt.
Generell kann aber jeder per se Nachlassverwalter sein, solange das Nachlassgericht ihn als solchen bestimmt. Bestimmte Voraussetzungen gelten nicht, wenngleich ein gewisses Verständnis für erbrechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen von Vorteil wäre.
Was ist ein Nachlasspfleger?
Zwar handelt es sich bei einem Nachlassverwalter um eine Instanz, die auch im Rahmen der Nachlasspflegschaft eingesetzt werden kann. Generell ist jedoch zwischen Nachlasspfleger und Nachlassverwalter ein Unterschied zu treffen. Während der Verwalter wie oben gesehen die Erfassung und Verteilung der Erbmasse erwirken soll, kommt ein Nachlasspfleger dann zum Einsatz, wenn keine Erben durch die gerichtliche Ermittlung auffindbar waren und das Erbe noch nicht angenommen wurde.
Den Nachlasspfleger bestellen können entweder Nachlassgläubiger oder aber das Nachlassgericht von sich aus, um die Nachlasspflegschaft trotz bis dato fehlender Erben zu gewährleisten.
Der Nachlasspfleger hat dann die Aufgabe, die Erbmasse beisammen zu halten und zu sichern, bis das Erbe abschließend angenommen oder ein rechtmäßiger Erbe ermittelt wurde.
Für die Sicherung des gewissermaßen zu diesem Zeitpunkt herrenlosen Nachlasses hat der Nachlasspfleger entsprechend die Aufgabe, ein Vermögensverzeichnis anzulegen, in dem die Erbmasse zusammengefasst ist.
Darüber hinaus können, sollten mögliche Erben oder Angehörige nach Eintritt des Erbfalls nicht auffindbar sein, vom Nachlasspfleger auch andere Aufgaben übernommen werden, die mit dem Todesfall zusammentreffen. Hierzu zählen insbesondere:
- Organisation und Bestellung der Beerdigung
- ggf. Verkauf von Hausrat und möglichen Immobilien
- Auflösung der Wohnung des Verstorbenen inklusive Kündigung des Mietverhältnisses
- Einreichung und Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
Auch der Dienst eines Nachlasspfleger ist mit Kosten verbunden. Hier gelten die Regelungen für Nachlassverwalter entsprechend.
Moin,
eine Stiefmutter ist vor fast einem Jahr gestorben.
Meine Stiefschwestern haben einen Nachlassverwalter eingeschaltet. Den Wohnungsschlüssel habe ich durch Aufforderung der Stiefschwestern abgegeben. Mir war bekannt das meine Stiefmutter uns bedacht hatte. Durch den Verkauf meines Elternhauses rund 40.000,00€ eine weitere Erbschaft kamen 170.000,00€ dazu.
In Gesprächen mit meiner Mutter, kam auch immer der Hinweis es ist ein Online – Testament hinterlegt.
Bis zum heutigen Tage haben wir keine Nachricht bekommen oder Eröffnung eines Notartermines.
Was könnte man machen?
Mfg
UB
Wie hoch sind die Anwaltskosten in einer Erbsache. Kein Streitfall. Lediglich die Abwicklung gegenüber dem Finanzamt, Nachlassgericht (Beantragung Erbschein) und Grundbucheintrag. Nachlasswert 373.000€