Nachlassverwalter & Nachlasspfleger – Unterschiede und Aufgaben

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Aufgaben übernimmt ein Nachlassverwalter im Erbfall?
Welche Aufgaben übernimmt ein Nachlassverwalter im Erbfall?

Wenn ein Erbfall eintritt – eine Person also verstirbt – beginnt nicht selten die Suche nach den Erben – oder der Erben und Gläubiger nach dem ihnen zustehenden Nachlassanteilen.

Gerade Erben, die im selben Haushalt mit dem Erblasser lebten, sind zudem oft vor das Problem gestellt, dass die eigenen Vermögensmassen nicht so leicht von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen sind.

In solchen Fällen tritt das Nachlassgericht ein, das für die Nachlasspflege zuständig ist. Und auch Nachlassverwalter können den Prozess nach Eintritt eines Erbfalls wesentlich entwirren und beschleunigen.

Liegt ein Testament vor, tritt in der Regel kein Nachlassverwalter, sondern ein Testamentsvollstrecker ein.

Doch was genau ist ein Nachlassverwalter? Welche Aufgaben hat er? Und wie unterscheidet sich die Nachlassverwaltung von der Nachlasspflegschaft? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Nachlassverwalter

Was macht ein Nachlassverwalter?

Der Nachlassverwalter sorgt dafür, dass die Erbmasse rechtmäßig verteilt wird, nachdem er diese genau beziffert hat.

Welche Kosten fallen für einen Nachlassverwalter an?

Die Kosten für einen Nachlassverwalter sind variabel. Wovon diese abhängen, können Sie hier nachlesen.

Wie werde ich Nachlassverwalter?

In aller Regel übernimmt ein Anwalt für Erbrecht die Tätigkeiten als Nachlassverwalter.

Was ist ein Nachlassverwalter?

Bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des Umfangs des Vermögens, das zur Erbmasse zählt, oder hat ein Erbe anderweitige Bedenken, kann ein Nachlassverwalter in den Prozess mit eingebunden werden. Auch einzelne Gläubiger, die noch Ansprüche gegenüber dem Erblasser geltend machen können, sind befugt, einen Nachlassverwalter zu bestellen.

Was genau macht ein Nachlassverwalter eigentlich?

Im Erbrecht kommt der Nachlassverwalter in zahlreichen Fällen zum Zuge.
Im Erbrecht kommt der Nachlassverwalter in zahlreichen Fällen zum Zuge.

Wie die Bezeichnung schon mitschwingen lässt, ist der objektive Dienstleister im Falle der Beauftragung dafür zuständig, den Nachlass zu verwalten. Die Aufgaben von einem Nachlassverwalter erstrecken sich dabei nicht einzig auf das Beisammenhalten und Verteilen der Erbmasse.

Vielmehr ist er insbesondere auch dazu berufen, die Erbmasse genau festzustellen, alle Gegenstände, Immobilien und Finanzen zu listen, um einen genauen Überblick über die insgesamt zu verteilende Erbmasse zu erhalten. Dies kann besonders dann von großer Bedeutung sein, wenn der verstorbene Erblasser etwa einen gemeinsamen Haushalt mit seinem Ehegatten führte.

In einem solchen Fall ist nicht immer gleich ganz eindeutig zu klären, was nun in die Erbmasse zu rechnen und was Eigentum des überlebenden Ehegattens ist. Dann bietet es sich vor allem auch für den Ehepartner an, einen Nachlassverwalter zu bestellen, um sicherzugehen, dass seine Besitztümer nicht fälschlicherweise mit in den Nachlass einbezogen werden.

Und auch im Falle noch bestehender Verpflichtungen Dritter gegenüber dem Verstorbenen kommt der Nachlassverwalter zum Einsatz. Er registriert sämtliche Verbindlichkeiten und offene Zahlungen und erstellt dadurch ein Schuldenverzeichnis.

Wer kann einen Nachlassverwalter bestellen?

Grundsätzlich kann jeder Erbe beim zuständigen Nachlassgericht die Einsetzung von einem Erbverwalter beantragen. Dieses kann dem Antrag dann stattgeben und die Nachlassverwaltung anordnen.

Darüber hinaus können jedoch auch Nachlassgläubiger ein entsprechendes Gesuch stellen. Nachlassgläubiger sind all jene, gegenüber denen der verstorbene Erblasser noch zu Lebzeiten Verbindlichkeiten einging, für die er auch mit seinem Nachlass haftete. Hierunter können nicht nur Kredit- und Kaufverträge zählen, sondern auch offene Mietzahlungen u.v.m.

Der Nachlassverwalter erwirkt dann in aller Regel, dass die offenen Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass weitestgehend beglichen werden. Dabei handelt er nicht nur im Interesse der Nachlassgläubiger, sondern auch im Sinne der Erben.

Denn: Im Erbrecht gilt die sogenannte Erbenhaftung. Nehmen die erbberechtigten Verwandten das Erbe an, so übernehmen sie damit auch automatisch die vom Erblasser zu Lebzeiten gemachten Schulden, mögliche Kreditverträge und andere Verbindlichkeiten. Für diese müssen sie, sollte der Nachlass nicht genügen, im Zweifel auch mit dem eigenen Vermögen haften.

Indem der Nachlassverwalter also mit der festgestellten Erbmasse verbleibende Verbindlichkeiten weitestgehend ablösen lässt, kann er so auch die Erben entlasten.

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters im Überblick

Im Folgenden eine kurze Listung der Aufgaben, die ein Nachlassverwalter im Rahmen der Nachlasssorge erfüllen soll:

Der Nachlassverwalter verzeichnet auch alle noch bestehenden Verbindlichkeiten des Erblassers.
Der Nachlassverwalter verzeichnet auch alle noch bestehenden Verbindlichkeiten des Erblassers.
  1. Feststellung der Erbmasse: Hierunter fällt sämtlicher weltlicher Besitz des Verstorbenen – inklusive aller Wertgegenstände, Konten, Wertpapiere, Immobilien usf.
  2. Abtrennung der Erbmasse von dem Vermögen eines anderen Erben: In der Regel handelt es sich hierbei um den Ehegatten und/oder die gemeinsamen Kinder, die im selben Haushalt wie der Verstorbene lebten.
  3. Feststellung offener Forderungen gegen den Erblasser: Erfasst werden sollen mögliche Schulden und Verbindlichkeiten, die der Verstorbene vor seinem Tod gemacht hat bzw. eingegangen ist.
  4. Begleichung der Verbindlichkeiten aus dem Nachlass: Für die Schuldentilgung wird zunächst nur das Vermögen aus der Erbmasse verwendet.
  5. Überschüsse verteilen gemäß der Erbfolge: Sind alle Schulden getilgt und noch Nachlassvermögen übrig, sorgt der Nachlassverwalter zudem dafür, dass die verbleibende Erbmasse gemäß Erfolge an die rechtmäßigen Erben verteilt wird.

Was kostet ein Nachlassverwalter?

Eine pauschale Kostenfestsetzung ist nicht gegeben, sodass für die Bestellung von einem Nachlassverwalter unterschiedliche Kosten anfallen können. In aller Regel setzt diese das Nachlassgericht fest, das den Verwalter anfordert. Die Vergütung für den Nachlassverwalter richtet sich dabei nach dessen Profession und Aufwand.

Handelt es sich nur um geringe Erbmassen, trägt die Kosten für den Nachlassverwalter oftmals der Staat.

Sind jedoch höhere Vermögenswerte zu verwalten und zu verteilen, kann das Gericht zum einen als Gebühren für den Nachlassverwalter einen festen prozentualen Anteil am Gesamtnachlass bestimmen oder aber einen Stundenlohn, der sich nach der eigentlichen beruflichen Qualifikation des eingesetzten Verwalters orientiert.

Muss ein Nachlassverwalter eine Ausbildung absolvieren?

Nein, in aller Regel werden Anwälte für Erbrecht oder anverwandte Bereiche, andere juristische Personen oder Buchhalter zu Nachlassverwaltern berufen, die nur so lange in dieser Funktion tätig sind, bis das Erbe abschließend geregelt ist – oder aber der Auftraggeber ihn aus der Verantwortung entlässt.

Generell kann aber jeder per se Nachlassverwalter sein, solange das Nachlassgericht ihn als solchen bestimmt. Bestimmte Voraussetzungen gelten nicht, wenngleich ein gewisses Verständnis für erbrechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen von Vorteil wäre.

Was ist ein Nachlasspfleger?

Zwar handelt es sich bei einem Nachlassverwalter um eine Instanz, die auch im Rahmen der Nachlasspflegschaft eingesetzt werden kann. Generell ist jedoch zwischen Nachlasspfleger und Nachlassverwalter ein Unterschied zu treffen. Während der Verwalter wie oben gesehen die Erfassung und Verteilung der Erbmasse erwirken soll, kommt ein Nachlasspfleger dann zum Einsatz, wenn keine Erben durch die gerichtliche Ermittlung auffindbar waren und das Erbe noch nicht angenommen wurde.

Den Nachlasspfleger bestellen können entweder Nachlassgläubiger oder aber das Nachlassgericht von sich aus, um die Nachlasspflegschaft trotz bis dato fehlender Erben zu gewährleisten.

Der Nachlasspfleger hat dann die Aufgabe, die Erbmasse beisammen zu halten und zu sichern, bis das Erbe abschließend angenommen oder ein rechtmäßiger Erbe ermittelt wurde.

Der Nachlasspfleger kommt dann zum Einsatz, wenn das Erbe noch nicht angenommen ist und Erben fehlen.
Der Nachlasspfleger kommt dann zum Einsatz, wenn das Erbe noch nicht angenommen ist und Erben fehlen.

Für die Sicherung des gewissermaßen zu diesem Zeitpunkt herrenlosen Nachlasses hat der Nachlasspfleger entsprechend die Aufgabe, ein Vermögensverzeichnis anzulegen, in dem die Erbmasse zusammengefasst ist.

Darüber hinaus können, sollten mögliche Erben oder Angehörige nach Eintritt des Erbfalls nicht auffindbar sein, vom Nachlasspfleger auch andere Aufgaben übernommen werden, die mit dem Todesfall zusammentreffen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Organisation und Bestellung der Beerdigung
  • ggf. Verkauf von Hausrat und möglichen Immobilien
  • Auflösung der Wohnung des Verstorbenen inklusive Kündigung des Mietverhältnisses
  • Einreichung und Erstellung der Erbschaftssteuererklärung

Auch der Dienst eines Nachlasspfleger ist mit Kosten verbunden. Hier gelten die Regelungen für Nachlassverwalter entsprechend.

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Nachlassverwalter & Nachlasspfleger – Unterschiede und Aufgaben
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

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41 Gedanken zu „Nachlassverwalter & Nachlasspfleger – Unterschiede und Aufgaben

  1. Dena

    Guten Tag,

    was passiert wenn ein Nachlasspfleger bei einer Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages „eigenmächtig“ handelt – also: Verhandlungen über zu erstattende Kosten mit dem Anwalt der Käuferseite führt und den Rücktritt notariell beglaubigt ohne den Vorgang mit der Erbengemeinschaft abzusprechen? Die Erbengemeinschaft (2 Personen) erhält zwar vom Notar die Unterlagen zur Nachbeurkundung des Rücktritts, sagen aber der Nachlasspfleger hätte hier eigenmächtig gehandelt. Sollte dieser Umstand wahr sein – welche Folgen hat das insbesondere für die Käuferseite? (Ich gehöre zur Käuferseite)

    Vielen Dank

  2. Susanne K

    Hallo,
    ich habe etwas geerbt und der Nachlassverwalter macht mir folgenden Vorschlag:

    „Zum weiteren Verfahren schlage ich vor, dass ich Ihnen einen Abschlussbericht mit Rechnungslegung zukommen lasse. Ich bitte diese zu prüfen und – wenn für Sie soweit alles in Ordnung ist- mir die dann beigefügte Entlastungserklärung unterzeichnet wieder zukommen zu lassen.

    Ich übersende Ihnen ebenso meine Vergütungsabrechnung, ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung und ggfs. Zustimmung. Ich könnte die Abschlussrechnung auch dem Gericht zukommen lassen. Diese würde Sie Ihnen zur Stellungnahme weiterleiten, zudem meine Vergütung gerichtlich festsetzten. Dies würde aber das Verfahren um weitere Wochen hinausziehen, weshalb ich Ihnen die direkte Abwicklung mit mir vorschlage.“

    Macht es rechtlich und finanziell einen Unterschied, ob ich den Verwalter direkt entlaste und bezahle oder das ganze über das Gericht laufen lasse? Gehe ich dabei ein Risiko ein?

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne

  3. S Olaf

    Hallo,
    unser Onkel ist verstorben.Das Erbe wurde durch einen Notar auf 10 Erben verteilt.
    Ich (Neffe des Verstorbenen)bin für alle Erben der Ansprechpartner,habe die Kündigung der Wohnung ,Bestattung ,Verkauf des KFZ usw.geregelt.
    Des Weiteren haben ich die Erbschaftssteuererklärung für alle Erben bearbeitet.
    Meine Fragen: Darf ich mich als nicht Jurist „Nachlasspfleger oder gar Nachlassverwalter“ nennen? Welche Risiken könnten auf mich zu kommen? Dürfte ich den Erben eine finanzielle Entschädigung in Rechnung stelle?Wenn ja wie hoch.

    Vielen Dank
    Olaf

  4. Dr. W. Günther

    Endet die Nachlassverwaltung mit der Austellung des Erbscheins?

    1. anwalt.org

      Hallo Dr. W. Günther,

      in der Regel endet die Nachlassverwaltung, wenn die Nachlassverbindlichkeiten beglichen sind oder wenn die Erbmasse nicht ausreicht, nachdem ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde.Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Erbrecht beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Thomas

    Ich bin Erbe 3. Ordnung eines 1985 verstorbenen Erblassers geworden, habe aber erst kürzlich von dem Erbfall (Fiskalerbrechtserklärung 1994) Kenntnis erlangt.
    Meine Fragen:
    1. kann ich für meine 2013 verstorbene Mutter posthum ausschlagen, oder muss ich zwingend einen Erbschein für sie beantragen um Erbe zu werden?
    2. Ferner würde ich gerne zu Gunsten meines 1996 geborenen Sohnes ausschlagen; ist dies möglich (er wurde ja erst nach Eintritt des Erbfalles geboren)?
    3. wenn sich für die Großeltern des Erblassers nicht mit Sicherheit klären lässt, ob von ihnen weitere Abkömmlinge existieren, wird dann nach einem erfolglosen weiteren Erbenaufruf durch den NL-Pfleger (Ablauf der im Bundesanzeiger gesetzten Frist) eine erneute Pflegschaft für die fraglichen 2/4 der Erbmasse angeordnet, oder geht die gesamte Erbmasse dann an den einzigen ermittelten Erben?

    Danke

  6. Kolina

    Guten Tag,

    ist die Beantragung eines Nachlassverwalters nach dem Erbfall befristet? Wie lange nach dem Erbfall lässt sich eine Nachlassverwaltung beantragen?
    Ist das auch möglich, wenn die Gegenseite (Also die Erben) über ein notarielles Testament verfügen und ein Nachlassverzeichnis erstellt haben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kolina

    1. Birgit

      Guten Tag,
      Folgendes Person ist verstorben hat eine nach ihrem Tod bevollmächtigte zur Auflösung ihres Haushaltes usw. bestellt.
      Erben soll diese person auch alles.
      Ein anderes Testament ist gefunden worden mit anderen erben.Das neuere ist nur von ihr unterschrieben sieht such nicht wie ihre schrift aus keine Zeugen welches gilt.
      Und darf schon bevor es geklärt ist die person das Auto der verstorbenen Nutzen (wertminderung,Versicherung etc.)
      Danke für eure hilfe.

  7. Mark D.

    Hi,

    I am English and have discovered your web-site whilst investigating my situation. My mother-in-law has been contacted by a „heir hunter“ (a person in England who finds lost relatives of the deceased). They informed her that her brother died in Mannheim in 2016 and she is entitled to receive his inheritance. For a fee they will recover the inheritance. Would you know where they would have received this information? Do the notaries keep a list of people who have died without obvious heirs that the public can access? We are wondering if we can we find out the value of the inheritance to see if it is worth pursuing and whether the „heir hunters“ are legitimate.

    1. anwalt.org

      Hello Mark D.,

      you might want to direct your questions towards the „Nachlassgericht“ (probate court) at the place where your relative died. They should be able to at least tell you if there is an inheritance after all these years. There also should be a public record at the responsible Citizens Registration Office. Fpr legal advice we would recommend to contact a laywer whose expertise lies in German inheritance law. We cannot offer any legal consultation.

      Your team at anwalt.org

  8. Patrick

    Hallo liebes Anwalt.org Team,

    kann ein Nachlassverwalter durch einen Erben bestellt werden, auch wenn bereits ein Nachlasspfleger durch das Gericht beauftragt ist?

    Und hafte ich als Erbe nur mit dem Nachlass des Verstorbenen, wenn eine Verwalter beauftragt wurde und nicht mit meinem Privatvermögen?

    Danke vorab!

  9. Jane a.

    Muß ein Vermächtnis versteuert werden, wenn es durch einen nachlaßverwalter verwaltet wird und der Vermächtnisnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst dazu in der Lage ist?

    1. anwalt.org

      Hallo Jane a.,

      in der Regel löst auch ein Vermächtnis Erbschaftssteuer aus. Die ist in § 3 ErbStG geregelt. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich von einem Notar, einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. AS

    ich habe da einen speziellen Fall und möchte dazu gerne eine weitere Info/ Meinung dazu haben.
    Nach seiten des Amtsgerichts ist das Nachlass verfahren aufgehoben seit Januar.
    eigentlich müsste die Nachlasspflegerin das Geld was auf dem Notarandender Konto liegt doch auszahlen dennoch passiert da nichts…jz haben wir zusäzlich den erbschein den wir noch hin senden beauftragt obwohl schon vvom amtsgericht die bestätigung kam ..

    1. anwalt.org

      Hallo,
      wir haben keine Kenntnis zum aktuellen Stand des Verfahrens und ggf. möglicher bestehender Auflagen. Besprechen Sie das weitere Vorgehen daher ggf. mit einem Anwalt für Erbrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Susanne

    Unsere Mutter ist im November 2017 verstorben und hinterlässt zwei Töchter und einen Sohn. Das Testament ist bereits Mitte Januar 2018 den beiden Töchtern eröffnet worden. Der Sohn konnte bisher vom Nachlassgericht wegen eines Sperrvermerks beim Einwohnermeldeamt noch nicht ermittelt werden. Auch die Töchter wissen nichts vom Verbleib des Bruders, weil seit 35 Jahren kein Kontakt zu ihm besteht.
    Die gesamte Erbmasse (Bargeldvermögen im Wert von ca. 60000€) ist den Töchtern bekannt. Zunächst die eine Frage:
    Wie kann es sein, dass selbst ein Nachlassgericht beim Einwohnermeldeamt keine Auskunft bekommt?
    Das Testament beinhaltet, dass jeder der drei Kinder ein Drittel bekommen soll. Wie gehen wir jetzt mit der Erbmasse um, wenn der 3. Erbe noch fehlt?
    Können wir das Erbe schon entsprechend aufteilen und den Anteil des Bruders auf ein gesondertes Bankkonto „parken“. Wenn ja, wer verwaltet seinen Anteil, denn wir möchten keinesfalls mit dem Bruder in Kontakt treten. Das Elternhaus wurde vor 12 Jahren meiner Schwester überschrieben mit eingetragenem lebenslangen Nießbrauchrecht für unsere Mutter. Kann der Bruder, wenn er dann doch auftauchen sollte, Ansprüche an meine Schwester stellen z. B. mit einem weiteren von ihm vorgelegten Testament neuerem Datums? Nun zur letzten Frage:
    Welches Risiko gehen wir bei einer Annahme der Erbschaft ein, wenn der Bruder verschuldet ist und eine Bürgschaft über seine Schulden von unserer Mutter erhalten hat?

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,
      welche Schritte in Ihrem Einzelfall sinnvoll sind, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Sabine

    Hallo!

    Mein Vater hat von seinem Cousin 1/4 eines bebauten Grundstücks in Neubrandenburg geerbt. (Mein Vater selbst lebt in Niedersachsen). Für den weiteren 3/4 Miteigentumsanteil sind keine Erben auffindbar, da alle in Frage kommenden Personen inzwischen verstorben sind. Der Nachlassverwalter aus dem Nachlass des Cousins meines Vaters hat versucht Erben zu finden, die Suche blieb jedoch erfolglos. Gerne würde mein Vater seinen Teil des Grundstücks veräußern. Welche Möglichkeit besteht, wenn die anderen Erben nicht gefunden werden, beziehungsweise keine Erben existieren? Wer trägt die Nachweispflicht darüber, dass keine Erben vorhanden sind, und wie hat diese Nachweispflicht auszusehen? Würden die Bemühungen des bereits tätig gewesenen Nachlassverwalters hier ausreichen? Wie kann das 1/4 des Grundstücks trotzdem verkauft werden? Wer ist in solchen Fällen zuständig und welche Kosten würden für meinen Vater entstehen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sabine

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Erbrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Calcagno

    Mein Mann ist in diesem Jahr verstorben. Er hatte auf seinen Wunsch alleine in Thailand gelebt, ich hier in Deutschland. Er hat alle finanziellen Angelegenheiten selbstständig geregelt, so dass ich keinen Überblick über bestehende private Rentenversicherungen von meinem Mann habe. Diesen Überblick hat mir die Familie meines Mannes, seine Schwester und sein Sohn, nicht zur Verfügung gestellt. Wie lässt sich ermitteln, ob ein Nachlassverwalter eingesetzt worden ist, der mir zur Klärung meines Erbes und Rentenanspruches weiterhelfen kann? Ich bin hier für jede Information sehr dankbar.

    1. anwalt.org

      Hallo Calcagno,

      das Nachlassgericht müsste in der Lage sein Ihnen diese Informationen mitteilen zu können. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht an Ihrem Wohnort und erfragen Sie dort, welche Möglichkeiten bestehen, an diese Informationen zu gelangen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. w. sandra

    hallo mein vater ist gestorben und ich bin das einzige leibliche kind und habe seit 35 jahren kein kontakt mehr gehabt. nun weiss ich nicht wo ich auskunft bekomme über seine finanzlage, da er eine freundin hatte mit 2 kindern, aber sie ist schon seit jahren tod und die kinder verweigern mir jede auskunft.

    1. anwalt.org

      Hallo w. sandra,

      in diesem Fall sollten Sie sich beim zuständigen Amstgericht erkundigen und gegebenenfalls auch einen Anwalt hinzuziehen. Sie haben sechs Wochen Zeit das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Ist es Ihnen nicht möglich Informationen zu erhalten, können eventuell nur rechtliche Schritte weiterhelfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. pico

    Hallo,
    mein Bruder und ich sind Erbe unseres verstorbenen Vaters. Wir hatten seit mehr als 15 Jahren keinen Kontakt und wissen nicht, ob Schulden und/oder Vermögen vorhanden sind. Unsere Tante hat uns nach der Wohnungsauflösung Akten sowie Steuererklärungen der letzten 10 Jahre übergeben, außerdem ist noch für 2016 und 2017 (?; Sterbejahr) die Steuererklärung anzufertigen. Wir überlegen, das Erbe anzufechten. Was passiert mit diesen Unterlagen, den noch anzufertigenden Steuererklärungen?

    1. anwalt.org

      Hallo pico,

      wird das Erbe ausgeschlagen, entfallen alle Rechte am Erbe sowie auch alle Pflichten. Was mit den Unterlagen passiert, haben dann die folgenden Erben bzw. der Staat, wenn es keine Erben gibt, zu bestimmen. Nehmen Sie das Erbe an, kann das Finanzamt in der Regel bis ins Sterbejahr noch eine Steuererklärung von dern Erben für den Verstorbenen verlangen.
      Im Zweifel können Sie sich bei einem Steuerhilfeverein beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Dennis

    Muss der Nachlassverwalter bei vereinbartem Stundenlohn seine Zeit gegenüber dem Nachlassgericht belegen? Zweifle die Schlussrechnung an, insbesondere, da ich mir sicher bin, dass dort mehr Positionen aufgeführt als tatsächlich durchgeführt wurden.

    Danke.

    1. anwalt.org

      Hallo Dennis,

      wenden Sie sich hier am besten an einen Anwalt. Wir können nicht beurteilen, inwieweit die Abrechnung berechtigt ist. Einen Nachweis über die erbrachten Stunden bzw. Leistungen sollte es jedoch in der Regel geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Diana

    Habe mal eine Frage! Meine Schwester ist verstorben die hat mit meinen Neffen zusammen gelebt. Jetzt wird die Wohnung gekündigt. Da wir das Erbe ausschlagen werden würde ich gerne wissen ob mein Neffe Anspruch auf Möbel hat um sich eine neue Wohnung einrichten zu lassen.

    1. anwalt.org

      Hallo Diana,

      wenn Ihr Neffe das Erbe ausschlägt, besteht in der Regel kein Anspruch auf einen Anteil. Schlagen Sie aus, Ihr Neffe jedoch nicht, kann er einen Anspruch auf die Möbel anmelden. Möchte er nach der Ausschlagung Unterstützung für Möbel beantragen, entscheidet das zuständige Amt darüber. Hier kann es ein Rolle spielen, ob das Erbe für den Lebensunterhalt hätte herangezogen werden können. Im Zweifel sollten Sie rechtlich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Josef

    Hallo, ich war Betreuer einer verstorbenen Tante. Der Nachlass sowie Erben sind bekannt. Darf ich einen Nachlassverwalter mit der Sache beauftragen? Wer trägt die Kosten? Organisiert dieser dann auch die Grabpflege?

    1. anwalt.org

      Hallo Josef,
      die Bestellung eines Nachlassverwalters kann durch Erben oder Nachlassgläubiger erfolgen. Die Kosten des Nachlassverwalters sind durch den Nachlass oder von den Erben zu tragen. Der Nachlassverwalter kann sich ggf. auch um die Grabpflege kümmern, abhängig ist dies von den jeweiligen Vereinbarungen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Rätz

        Wo beschwere ich mich über einen gerichtlich bestellter Nachlassverwalter.[von der Redaktion geändert].
        Die Erben wurden nicht vollständig ermittelt, Ich bin Erbe als Neffe und als Bruder meiner Tante, dass geht .Erbenordnung 2. Grad.
        Meldungen von Erbschaftsteuer Widersprechen sich die Beerdigungskosten v.9000,00 auf 18 000.

        So wurde ich mein ganzes Leben noch nicht verscheissert.

        Mit freundlichen Grüßen M. Rätz

    2. Osenberg-th

      chef ist am 31.08.2022 verstorben, erben haben erbe aus geschlagen er hinterlässt eine firma .jetzt gibt es ein nachlasspfleger …wie lange müsse die angestellten auf ihren lohn warten

  19. Renate M.

    Hallo, ich habe als Erben einen Sohn und zwei Geschwister. Die Erbmasse besteht lediglich aus meiner Wohnungseinrichtung. Bargeld oder Schulden sind nicht vorhanden. Ich möchte, dass mein Sohn alleiniger Erbe ist + meine Geschwister auf absolut nichts einen Anspruch haben. Wohin muss ich mich wenden, um das bereits zu meinen Lebzeiten zu klären ?

    Danke bereits im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Renate,

      hierzu können Sie sich an einen Notar oder einen Rechtsanwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Horst B.

        Ich war fast 1.5 Jahre notariell bestätigter Betreuer einer an Demenz und Depression erkrankten Dame, die im Dezember 2015 verstorben ist.
        Da es kein Testament gab, wurde ein Nachlassverwalter eingesetzt.
        Bis zum heitigen Tag gibt es keine Ergebnisse.
        Wem ist ein Nachlaßverwalter rechenschaftspflichtig und wie kann man Auskunft bekommen, wie der Stand der Dinge ist.
        Schließlich werden die Hinterlassenschaften – Eigentumswohnung, PKW – nicht unbedingt besser.

        Vielleicht können Sie mir eine Info geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        1. anwalt.org

          Hallo Horst,

          wenden Sie sich hierzu am besten an einen Anwalt oder das zuständige Gericht.

          Ihr Team von anwalt.org

  20. Wengel

    Hallo, wir haben im Testament unseres Opas ein Vermächtnis über 10..000 € geerbt
    Das Gesamt-Erbe stand unter der Verwaltung eines Nachlasspflegers.
    Das Vermächtnis soll am 10.04.2017 ausgekehrt werden.
    Der Nachlassverwalter ist nicht zu erreichen, weder Fax, Telefon, Mail. Nach Anfrage beim Nachlassgericht versucht man den Vw zu erreichen . GELINGT AUCH NICHT. Kanzlei existiert nicht mehr und so weiter.
    Wo die Gesamtsumme der Erbschaft in Höhe von 125.000 € sich befindet, weiß man beim NG nicht. Hier hat man bereits seit Ca 16 Monaten keinen Kontakt mehr zum Vw.
    Frage: In wie weit muss ein NG den Nachlassverwalter beaufsichtigen? Wo stehen entsprechende Anforderungen?
    Danke, danke!
    Mit freundlichen Grüssen
    B. Wengel

    1. anwalt.org

      Hallo Wengel,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Grundsätzlich hat das Gericht im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die Möglichkeit einzugreifen, wenn der Nachlassverwalter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es kann dann ein Zwangsgeld sowie die Entlassung angeordnet werden.

      Ihr Team von anwalt.org

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