Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) äußerte sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 2 B 3.18) zu den Bedingungen, unter denen ein Gespräch einem Dienstunfall entsprechen kann. So können nämlich auch Beschimpfungen, Beleidigungen o. Ä. zu den äußeren Einwirkungen gehören, welche die Parameter für die Definition eines Dienstunfalls erfüllen. Diese müssen jedoch die Grenzen des Normalen überschreiten.
Ein Kriminalbeamter beantragte Unfallfürsorge nach Dienstgespräch mit dem Vorgesetzten

Bei starken Beleidigungen kann ein Gespräch ein Dienstunfall sein.
So ist in dem Paragrafen 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) von einer äußeren Einwirkung die Rede, welche einen Dienstunfall ausmacht. Laut der Leipziger Richter soll diese Formulierung lediglich den Unterschied zu krankhaften inneren Vorgängen deutlich machen.
Sozialadäquanz ist ein Prinzip im deutschen Strafrecht. Dadurch kann jemand, dessen Handlung den gesetzlichen Merkmalen einer Straftat entspricht, sich aber innerhalb der geschichtlich entwickelten, für uns normalen Ordnung bewegt, straffrei bleiben.
Definition „Dienstunfall“ und Abgrenzung zum Arbeitsunfall

Das Gesetz spricht von äußeren Einwirkungen – daher kann ein Gespräch zum Dienstunfall werden.
Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist.
Als Dienst gelten, abgesehen von der dienstlichen Tätigkeit am Bestimmungsort, nach diesem Paragrafen auch:
- die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen
- verpflichtende Nebentätigkeiten im öffentlichen oder diesem gleichstehenden Dienst
- Dienstreisen
- der Weg zum Dienst und zurück (Wegeunfall)
Der Arbeitsunfall nach § 8 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB 7) hat einen ähnlichen Wortlaut. Auch hier spielen von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse eine gewichtige Rolle. Vor allem unterscheiden sich beide Begriffe darin, dass ein Dienstunfall für Beamte definiert ist, während der Arbeitsunfall für privat angestellte Arbeitnehmer gilt.
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