Hausverbot: Wer darf den Zutritt untersagen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wem kann ich ein Hausverbot erteilen und worauf gilt es zu achten? Dieser Ratgeber verrät es!
Wem kann ich ein Hausverbot erteilen und worauf gilt es zu achten? Dieser Ratgeber verrät es!

FAQ: Hausverbot

Wann kann ein Hausverbot erteilt werden?

Wollen Sie ein Hausverbot für private Räumlichkeiten aussprechen, ist dies ohne Grund zulässig. Anders gestaltet sich die Angelegenheit allerdings bei Räumlichkeiten für den Publikumsverkehr oder öffentlichen Gebäuden. Mehr dazu hier.

Kann jeder in Hausverbot erteilen?

Ein Hausverbot kann laut Gesetz nur derjenige anordnen, der über das entsprechende Hausrecht verfügt. Hierbei kann es sich um die Hauseigentümer oder auch die Mieter einer Immobilie handeln.

Wie kann ich ein Hausverbot erteilen?

Sie können ein Hausverbot mündlich oder schriftlich erteilen. Beide Formen sind wirksam und rechtlich verbindlich. Wie die Schriftform aussieht, zeigt dieses Muster.

Was bedeutet ein Hausverbot?

Hausverbot für Ehemann: Bei einem gemeinsamen Eigentum ist dies häufig nicht möglich.
Hausverbot für Ehemann: Bei einem gemeinsamen Eigentum ist dies häufig nicht möglich.

Beim Hausverbot handelt es sich um eine Anordnung, durch die berechtigte Personen Dritten den Zutritt zu einer Räumlichkeit verbieten können. Diese Untersagung lässt sich aus Artikel 13 des Grundgesetzes ableiten, welcher sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung befasst und das Hausrecht beinhaltet. Denn dadurch erhält der Hausherr das Recht darüber zu entscheiden, wer sich innerhalb seiner Räumlichkeiten aufhalten darf. Sind bestimmte Personen nicht erwünscht, kann dieser ein entsprechendes Hausverbot aussprechen. Als Rechtsgrundlage für ein entsprechendes Verbot dient somit die Verfassung Deutschlands.

Allerdings sind beim Hausverbot auch Voraussetzungen zu erfüllen. So kann dieses zum Beispiel nur von berechtigten Personen ausgesprochen werden. Hierbei kann es sich insbesondere um den Eigentümer der Immobilie handeln. Vermietet dieser darin Wohnungen oder Geschäftsräume, besitzen die Mieter das Nutzungsrecht und erhalten dadurch das Hausrecht. Der Vermieter kann demnach kein Hausverbot erteilen und den Mieter dadurch den Zugang zu seiner Wohnung verwehren. Nach der Kündigung des Mietvertrages ist ein Hausverbot durch den Vermieter aber grundsätzlich wieder möglich.

Übrigens! Bei einer gemeinsam genutzten Wohnung, können Sie in der Regel nicht ohne weiteres möglich, gegen Ihren Partner oder Ehegatten ein Hausverbot erteilen. Die Polizei kann aber bei häuslicher Gewalt einen Wohnungsverweis und ein Rückkehrverbot erwirken.

Welche Gründe rechtfertigen ein Zutrittsverbot?

Müssen für ein Hausverbot triftige Gründe vorliegen?
Müssen für ein Hausverbot triftige Gründe vorliegen?

Bei privat genutzten Immobilien – also Wohnungen und Häusern – kann der Hausherr das Hausverbot prinzipiell ohne Grund erteilen. Ein konkretes Fehlverhalten oder ein Verstoß gegen Gesetze ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Anders gestaltet sich die Angelegenheit allerdings, wenn es sich um Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr wie zum Beispiel Geschäfte, Restaurants, Diskotheken und Freizeitparks handelt. Denn wenn diese einzelnen Personen ohne eine Begründung den Zutritt verwehren, verletzt dies den Gleichstellungsgrundsatz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ein Hausverbot erteilen können Supermarkt, Einzelhandel und Co. also nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Hierbei möglich ist dies zum Beispiel bei der Belästigung anderer Kunden oder wegen Straftaten. So kann ein Hausverbot wegen der Beleidigung der Angestellten oder Diebstahl gerechtfertigt sein.

Eine Sonderstellung nehmen darüber hinaus öffentliche Gebäude wie Gerichte, Bürgerämter oder Jobcenter ein, denn dort stellt ein Hausverbot einen Verwaltungsakt gemäß Verwaltungsrecht dar. Der Behördenleiter kann dieses allerdings nur erlassen, wenn in der Vergangenheit der Hausfrieden gestört wurde und dies auch in Zukunft im erheblichen Maße zu erwarten ist. Ein Hausverbot für eine öffentliche Einrichtung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn Personen Beamte beleidigen, sich aggressiv verhalten oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen. Um eine weitreichende Beschneidung der Bürgerrechte zu vermeiden, ist trotz des Bestehens eines Hausverbotes ggf. der Betritt des Gebäudes unter Auflagen zu gestatten. So kann vor Behördengängen eine Anmeldung und währenddessen die Begleitung durch Mitarbeiter des Wachpersonals erforderlich sein.

Auch Schulen zählen zu den öffentlichen Einrichtungen. Verhalten sich Eltern gegenüber Lehrkräften bzw. Schülern ungebührlich oder stören anderweitig den Schulbetrieb, müssen diese ggf. mit einem Hausverbot für die Schule rechnen. Die Teilnahme an Elternabenden und Lehrergespräche ist allerdings auch in diesem Fall üblicherweise weiterhin gestattet.

Hausverbot: Wie lange dauert dieses an?

Bei einem Hausverbot ist die Dauer nicht befristet, weshalb dieses grundsätzlich auch lebenslang gelten kann. Der Hausherr kann für die Anordnung aber eine Frist definieren oder zu einem späteren Zeitpunkt das Hausverbot wieder aufheben. Darüber hinaus endet ein bestehendes Verbot durch den Wechsel des Inhabers, der Mieter oder des Pächters.

Hausverbot missachtet: Welcher Paragraph regelt mögliche Sanktionen?

Wird das Hausverbot nicht eingehalten, kann dies eine Straftat darstellen. So ist ein Verstoß gegen ein bestehendes Hausverbot gemäß Strafgesetzbuch (StGB) als Hausfriedensbruch zu bewerten. Unter § 123 Abs. 1 StGB heißt es dazu:

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Polizei und Staatsanwaltschaft werden somit nur aktiv, wenn die betroffenen Personen den Täter anzeigen. Kommt es zu einer Verurteilung, muss der Täter mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Darüber hinaus kann der Hausherr bei einem Verstoß gegen das Hausverbot gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zivilrechtlich einen Anspruch auf Unterlassung durchsetzen, um künftig weitere Verstöße zu unterbinden. Möglich ist dies durch eine Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungsklage.

Verwehrt ein Hausherr Dritten den Zutritt zu seinem privat genutzten Eigentum, sieht der Gesetzgeber in der Regel keine Möglichkeiten vor, sich gegen eine solche Anordnung zu wehren. Ist das Hausverbot für ein Grundstück bzw. eine Räumlichkeit des Publikumsverkehrs auf eine Diskriminierung zurückzuführen, lassen sich ggf. rechtliche Schritte einleiten. Ob dies erfolgsversprechend ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.  

Hausverbot erteilen: Muster und Formvorschriften

Wie kann ich ein Hausverbot erteilen?
Wie kann ich ein Hausverbot erteilen?

Bei einem Hausverbot macht das Gesetz grundsätzlich keine Vorgaben zur Form. Es reicht demnach vollkommen aus, wenn Sie diese Anordnung mündlich gegenüber der entsprechenden Person äußern. Denn bereits dadurch gilt das Hausverbot als wirksam und rechtlich verbindlich. In der Praxis folgt einer solchen Aussage meist noch ein entsprechendes Schreiben, welches vor allem als Nachweis dient.

Doch wie kann die Formulierung für ein Hausverbot aussehen? Unsere Vorlage kann dabei zur Orientierung dienen:

[Adresse des Hausherrn]

[Anschrift des Empfängers]

[Ort, Datum]

Hausverbot

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Empfängers],

hiermit erteile ich Ihnen für mein Grundstück in der [Straßen und Hausnummer] in [Postleitzahl und Ort] mit sofortiger Wirkung ein dauerhaftes Hausverbot.

Betreten Sie dem Verbot zuwider das zuvor genannte Grundstück, werde ich Anzeige wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

3 Gedanken zu „Hausverbot: Wer darf den Zutritt untersagen?

  1. Lothar W

    Ich bekam von einem Supermarkt mündlich Hausverbot für zwei Jahre erteilt ohne dass meine Personalien aufgenommen wurden.
    Ist dieses Hausverbot rechtskräftig?
    MfG

  2. Cornelia M

    kann ich das auch anwenden, wenn ich nicht möchte, das eine Verwandte, das Grundstück betritt, um dort ungewünscht Gartenarbeit zu erledigen? Vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüssen
    Cornelia M

  3. K Stefan

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe mit meiner Freundin vor 10 Jahren ein Haus gebaut wir stehen beide im Grundbuch.
    Jetzt haben wir uns getrennt und sie verlangt von mir das ich ausziehen soll.
    Sie hat einen neuen Freund der hier einziehen will ich möchte es nicht.
    Darf ich wenn ich ausgezogen bin den neuen Freund Hausverbot erteilen.

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