Alles außer Mord – das Strafregister des Dr. Jo Gerner

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Am 18.05.16 wird die 6.000 Folge der RTL-Daily Soap “Gute Zeiten / Schlechte Zeiten” ausgestrahlt. Nahezu seit Beginn fasziniert die Figur des mit allen Wassern gewaschenen Dr. Jo Gerner die Zuschauer. Gerner gilt als bester Rechtsanwalt Berlins und findiger Investor, begeht jedoch selbst reihenweise Straftaten – wird aber nie verurteilt. Wir haben für Sie Gerners Strafregister zusammengetragen und erläutern Ihnen im Folgenden, was ihm im wahren Leben blühen würde.

Infografik GZSZ

Gute Seiten – schlechte Seiten des Dr. Jo Gerner

  • gespielt von Wolfgang Bahro
  • Prof. Dr. Dr. (h.c.) Hans-Joachim Gerner
  • spielt seit Folge 185 (03. Februar 1993)
  • Fun fact: Gerner hatte schon mal am 24.12. Geburtstag, ansonsten aber immer Anfang Februar
  • dreimal war Jo verheiratet, zweimal verlobt
  • 4 Kinder: Vanessa, Dominik, Patrick, Johanna
  • 1 Enkelin: Sunny
  • Anwalt, Professor der Rechtswissenschaften, Besitzer vom Hotel-Restaurant Fasan, Inhaber der Zeitung Morgenecho, Bezirksbürgermeister Berlin-Mitte, Besitzer der Airline GernAir, Immobilienfirma KFI, Ehrendoktor der Harvard-Universität
  • saß nach einem Unfall im Rollstuhl

Der wohlhabende Anwalt und Unternehmer Dr. Hans-Joachim “Jo” Gerner ist unbestritten das Gravitationszentrum der RTL-Daily Soap “Gute Zeiten / Schlechte Zeiten”. Ungeachtet aller Wechselfälle und Drehbuch-Kapriolen der ersten täglichen Vorabendserie Deutschlands gibt es eine Konstante bei GZSZ: Gerner.

Ununterbrochen seit dem 3. Februar 1993 mimt der ausgebildete Schauspieler und Kabarettist Wolfgang Bahro den Serien-Bösewicht, der früher oder später in jede Intrige der Serie verwickelt ist. Seine kriminelle Energie, die noch stärker ausgeprägt ist als sein Charme, machen ihn zum spannendsten Erzschurken der deutschen Vorabendunterhaltung. Seine zahllosen Gattinnen, Affären, Kinder, Geschäftspartner und nicht zuletzt seine Widersacher verstrickt der Lebemann mit teuren Hobbies regelmäßig in schwerste Verbrechen.

Pünktlich zur 6.000 Folge “Gute Zeiten / Schlechte Zeiten”, die RTL am 18.05.2016 ausstrahlen wird, hat unsere Redaktion Gerners eklatanteste Verbrechen zusammengestellt und eingeordnet, welche Konsequenzen sie in der realen Welt hätten.

Erpressung: Die abgenötigte Bereicherung durch das Opfer

Bereits in der Antike wurde die Erpressung genutzt, um sich rechtswidrig bereichern zu lassen.

Schon in der Antike setzten die Menschen einander unter Druck, um Vorteile zu erlangen. Auch heute noch ist die Erpressung gerade im Internet aktuelles Thema. Auch die seelische Erpressung in der Familie ist ernstzunehmen. Erfahren Sie alles über die Erpressung und ihre gesetzliche Regelung.

Entführung: Die Verletzung der individuellen Fortbewegungsfreiheit

Die Entführung besitzt keinen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch.

Häufig wird in den Medien von Entführungen gesprochen, doch was im allgemeinen Sprachgebrauch gang und gäbe ist, findet sich so als Straftatbestand nicht im StGB wieder, sondern nur als Charakteristik anderer Straftaten. Lesen Sie hier nach, welche das Entführungsmerkmale sind.

Bestechung: Die bezahlte Gegenleistung und ihre Konsequenzen

Bestechung ist ein klassisches Beispiel der Korruption, also der Missbrauch einer Vertrauensstellung. Doch fängt die Bestechung bereits bei kleinen Geschenken an Mitarbeiter als Dankeschön an? Lesen Sie hier nach, was eine Bestechung ist und wie sie sich von der Bestechlichkeit unterscheidet.

Fälschung von Beweismitteln: Die Datenmanipulation bei Beweisen

Zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 269 StGB eingeführt.

Der § 269 StGB schützt Daten vor Fälschungen. Die Einführung dieses Paragraphen sollte dem strikten Urkundenbegriff Rechnung tragen, der Daten vorher nicht in sein Schutzgebiet mit einbezog. Lesen Sie hier, was eine Urkunde ist und wie eine Fälschung beweiserheblicher Daten erfolgt.

Falschaussauge: Der uneidliche Schwindel vor Gericht

§ 153 StGB regelt die uneidliche Falschaussage.

§ 153 StGB regelt die falsche uneidliche Aussage, bei der ein Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht eine Falschaussage tätigt. Lesen Sie hier nach, wie diese Straftat begangen wird und wo der Unterschied zwischen Anstiftung und Verleitung zur Falschaussage liegt.

Gerners Strafregister…

Man kann dem mit allen Wassern gewaschenen Anwalt Gerner nicht vorwerfen, dass er sich mit dem Strafgesetzbuch nur theoretisch auskennt. Mindestens bei 45 Gelegenheiten trat er seit seinem Auftauchen bei “Gute Zeiten / Schlechte Zeiten” straffällig in Erscheinung.

Der Cognac-Connaisseur Gerner ist bei der Durchsetzung seiner Interessen skrupellos, meistens geht es ihm um die Wahrung seiner Investments oder gekränkte Eitelkeit und manchmal begeht er auch eher exotische Straftaten wie Schmuggel von russischen Ikonen und Fabergé-Eiern. Vor Gewaltverbrechen schreckt er zurück, zumindest macht er sich nicht selbst die Hände schmutzig. Hingegen hat er ein ausgeprägtes Faible für die Delikte Erpressung (mindestens zwölfmal wurde er seit 1993 auffällig) und Bestechung (zehnmal).

Gerner neigt ferner zu Falschaussagen (zweimal) und zur Fälschung von Beweismitteln (dreimal). Wenn sein familiäres Umfeld bedroht ist, kennt er kein Pardon und greift auch auf etwa Entführung zurück. Nicht immer handelt er allein, oft stiftet der begnadete Intrigant zu Straftaten wie Raub, Körperverletzung oder Sachbeschädigung an.

Trotz des umfangreichen Repertoires an Straftaten wurde der Teflon-Don der deutschen Vorabendunterhaltung – als Rechtsanwalt ist er immerhin “Organ der Rechtspflege” – nie ernsthaft belangt. Beweise hinterlässt Gerner in der Regel nicht. Wirklich eng wurde es für ihn im Jahr 2010, als er sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hatte – und das in einer Höhe, in der Bewährung nicht mehr greifen würde.

Auffällig ist auch, dass es in den letzten Jahren ruhiger um Gerner wurde und er weniger kriminell in Erscheinung getreten ist. Eventuell hängt das auch mit dem Umstand zusammen, dass er Großvater wurde.

…und die Rechtsfolgen

Würde man jeweils das maximale Strafmaß ansetzen und alle seine Kapitalverbrechen unzulässigerweise addieren, würde Gerner für 199,5 Jahre hinter schwedische Gardinen wandern. Zusätzlich wäre der Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt nach den Vorschriften des § 14 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unausweichlich.

Jo Gerner hat sicherlich mehr auf dem Kerbholz als noch seine notorischsten Mandanten. Seine Verbrechen werden jedoch nie entdeckt oder strafrechtlich geahndet, abgesehen von einer kurzfristigen Gefängnisstrafe, die er einem bestochenen Gutachter verdankte. Ein Klassiker in Gerners Register. Mathis Ruff, vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. dazu:

Wenn mehrere Straftaten begangen wurden, kommt es gemäß § 54 StGB zur Bildung einer Gesamtstrafe. Diese darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen und ergibt sich aus einer angemessenen Erhöhung der höchsten Einzelstrafe.

Gerner verübt im Schnitt alle 132 Folgen eine Straftat. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann er rückfällig werden wird. Wer weiß, die 6.000. Folge wäre sicherlich ein angemessener Rahmen dafür.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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