Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. J Manuela

    Hallo ich hab eine Frage. Mein Lebensgefährte ist 1970 geboren, unehelichund trug dann den Geburtsname der Mutter. Seine Mutter lernte einen neuen Mann kennen und diese heirateten 1972 da war, er erst 2Jahre alt und bekam dann den Nachnahme des Stiefvater. Als mein Lebensgefährte dann1988 Volljährig (18)wurde, wollte er seinen derzeitigen Nachnamen aendern lassen auf seinen Geburtsname zurueck, das zuständige Standesamt sagte Ihm damals das soetwas nicht ginge oder er haette mindestens 5000 Mark dafür zahlen muessen. Was kann er tun denn er wuerde auch jetzt noch gern seinen Namen aendern lassen. An irgendwelche Nachweise oder Geburtspapiere kommt er nicht mehr ran weil seine Mutter 2009 verstorben ist.?!

  2. Cornelia

    Ich wurde adoptiert und hasse den Namen und meine Adoptiveltern.Ich war in der Hölle gelandet.Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

  3. Manuela

    Hallo habe eine Frage. Kann ich den Familiennamen meines Kindes ändern lassen? Es trägt den Namen des Kindesvaters. Wir waren nie verheiratet. Hatten dies damals vor. Sind aber seit langer Zeit getrennt.

  4. Valentina

    Ich hab da ne frage mein ex Freund und ich haben einen gemeinsamen Sohn wir waren aber nicht verheiratet wir haben dem Kind seinen Nachnamen gegeben wir haben uns danach getrennt kann ich es trotzdem ändern das das Kind meinen Nachnamen trägt wenn ja und wie mach ich das ?

  5. Michaela

    Guten Tag.
    Unser Fall ist kompliziert: Meine Mutter hat sich als Erwachsene nach einer Scheidung adoptieren lassen. Meine ältere Halbschwester hat damals den Namen nicht angenommen und den Ehenamen, ihren Geburtsnamen, weitergeführt. Ich wurde nach der Scheidung geboren und erhielt den Adoptivnamen als Geburtsnamen.
    Meine Schwester möchte nun nach ihrer Scheidung ihren Ehenamen ablegen. Da beide Elternteile mittlerweile tot sind und wir füreinander die einzigen Familienmitglieder sind, würden wir gerne denselben Namen führen. Kann meine Schwester den Adoptivnamen unserer verstorbenen Mutter, den sie selbst nie trug annehmen?

  6. Robin K W

    Hallo in die Runde!

    Wie ist es in meinem Fall?
    Meine Freundin und ich erwarten ein Kind.
    Na klar, jetzt geht es um die Namensfindung.
    Eine Heirat kommt für uns nicht in Frage.
    Dennoch möchte meine Freundin meinen Nachnamen annehmen. Auch das Baby wird meinen Namen tragen.
    Kann meine Freundin einfach meinen Namen annehmen mit Beantragung?
    Ist der Grund „wir wollen alle den Namen von Papa tragen” ausreichend?

    Lieben Dank im Vorwege.

  7. Mirco K.

    Hallo,

    Ich hab da ein Problem, vor etwa 17 Jahren, ich war damals erst 16, hat meine Mutter neu geheiratet,
    damit die Familie einen Nachnamen trägt wurde den Kindern, mir und meinem Jüngeren Bruder, eine Namensnennung angeboten, keine Adoption.

    DIe Ehe ging ein paar jahre danach zu Bruch und meine Mutter lies sich Scheiden,

    Mein Problem ist, ich würde gern meinen Geburtsnamen wieder haben, leider konnte ich bis her nichts finden was mir hilft.

    Wichtig ist:

    Das Stanmdesamt versicherte uns es sei nur eine Namensnennung, aber wenige Wochen nach der Eheschließung bekammen mein Bruder und ich Plötzlich neue Geburtsurkunden zu geschickt mit neuem Namen.

    Bei Anfrage and as Hießige Standesamt / Bezirksamt hieß es das ist nur form Sache.

    Jetzt suche ich seit Monaten eine Möglichkeit meinen Namen wieder zu ändern.
    Da wir weder mit dem SStiefvater, Ex-Ehemann meiner Mutter, Kontakt haben, noch mit seiner Familie.
    Der Kontakt Brach vor 10 Jahren bereits, aus Privaten Gründen.

    Dazu kommt das mein Nachname zwar Ausprechbar ist, bis zu einem bestimmten grad, aber oft witze gerissen werden wo die endung mit Schnitzel, Saki oder auch mit Nazi getauscht wird.

    Kann ich da Irgendwas machen oder muss ich jetzt Tausende Euros investieren und hoffen das alles glatt geht um meinen Geburtsnamen zurück zu bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mirco K.

  8. Patrick B

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu ihrem Beispiel mit Nina Schneider/Müller/Schmid. Wenn ich ihre Erklärung oben richtig verstehe ist der Geburtsname doch immer Schneider & nicht Müller? So schreiben Sie es zumindest oben, nämlich dass der Geburtsname, trotz Adoption, gleich bleibt.

    Mir freundlichen Grüßen,
    Patrick B

  9. C. Georg

    Habe eine Frage kann eine Person denn Geburtsname für Geschäfte benutzen ob woll sie. Dusch Heirat anders heißt

  10. sarah

    Hallo,
    ich habe eine frage, ich habe vier Kinder, alle vom selben Vater.
    Zwei meiner Kinder tragen meinen Namen und zwei tragen den Namen ihres Vaters,
    aufgrund dass mein Mann damals keine Unterlagen aus seiner Heimat besorgen konnte, war es nicht möglich den Namen des Vaters an zunehmen.
    Jetzt möchten wir die Namen meiner zwei älteren Kinder, so das alle Kinder den selben Namen haben,
    inzwischen sind wir verheiratet jedoch möchte ich meinen Mädchennamen behalten.
    was gibt es für Möglichkeiten den Namen der Kinder zu ändern?

  11. Sonja

    Hallo,
    in meiner Geburtstagurkunde steht der deutsche Geburtsname von meiner Mutter, da sie diesen bei der Hochzeit behalten hat und mein Vater seinen ausländischen Namen.
    Jahre später haben meine Eltern beschlossen, dass wir den Namen von meinem Vater annehmen sollen und meine Mutter hat seither einen Doppelnamen.
    Ich werde immer wieder gefragt, aus welchem Land ich komme und ich fühle mich zwischenzeitlich sehr unwohl mit dem Namen und denke auch, dass ich damit Probleme im Beruf habe.
    Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen oder zumindestens den Doppelnamen meiner Mutter? Ich hoffe, dass ist möglich.
    Vielen Dank im Voraus für einen Rat.

  12. Myriam

    Hallo,
    Ich habe meinen Sohn bei der ersten Hochzeit mit einbenennen lassen. Nach der Scheidung habe ich den Namen behalten. Jetzt möchte ich erneut heiraten und mein Geburtsname soll der Familienname werden. Mein Sohn hat bei der Geburt auch meinen Namen bekommen (bis zur einbenennung) . Wäre eine erneute einbenennung möglich, so dass er seinen ursprünglichen geburtsnamen (dann auch mein neuer Familienname) zurück bekommt?

  13. Tobi

    Hallo,
    meine neue Lebenspartnerin wünscht ihren Nachnamen zu ändern. Wir sind nicht verheiratet. Sie hat den Nachnamen ihres Vaters, den sie aufgrund unerträglicher familiärer Zustände nicht mehr tragen will. Sie möchte den Namen ihrer Mutter annehmen. Die Scheidung ihrer Eltern liegt 15 Jahre zurück.
    Ist das möglich? Mit welchen Kosten müsste sie rechnen? Wie kann man das erfolgversprechend begründen?
    Vielen Dank und beste Grüße

  14. Levi

    Hallo,

    ich bin ein Pflegekind und mittlerweile 27 Jahre alt.

    Ist es möglich meinen Nachnamen an den meiner Pflegefamilie anzupassen? Ich habe mit meiner leiblichen Familie weder persönlich noch kulturlich etwas zu tun und möchte mich meiner RICHTIGEN Familie komplett zugehörig fühlen. Das letzte mal habe ich meine leibliche Familie vor 2 Jahrzehnten gesehen!

  15. Anna

    Hallo,
    aus einer vorherigen Beziehung, habe ich einen Sohn geboren. Mit meinem Ex-Partner besteht und bestand keine Ehe. Nach der Geburt haben wir beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklärt und mein Sohn hat den Nachnamen des Vaters erhalten.
    Nach nicht einmal eines Jahres haben wir uns getrennt und der Kindesvater hatte bis vor kurzem keinerlei Kontakt zum Kind. Nun wurde gerichtliche Umgangsregelungen festgelegt, kümmert sich jedoch nicht um Sorgfaltspflichten, wie Arztbesuche, Kita Anmeldungen etc.
    Der Kindesvater ist bosnischer Staatsbürger und hat hier in D. einen unbefristeten Aufenthalt.
    Der Nachnamen des Kindesvaters und meines Sohnes ist sehr lang, hat eine komplizierte Aussprache-Schreibweise und kann von keinem aus meiner Familie ausgesprochen werden. Selbst von meinem Sohn nicht.
    Mein Sohn ist 3 Jahre. Ich und meine Tochter (aus früherer Beziehung) tragen den selben Familienamen. Besteht die Möglichkeit den Nachnamen meines Sohnes wieder zu meinem Nachnamen zu ändern, ohne Einverständnis des Vaters und gemeinsamer Sorgfaltspflicht?

  16. Uwe

    Hallo,
    Mein Problem geht in eine etwas andere Richtung.
    Ich bin in Deutschland geboren, mit dem Nachnamen V……
    Vor vielen Jahren bin ich ausgewandert nach DK, habe dort geheiratet, den Nachnamen T…. meiner Ehefrau angenommen. Nach meiner Einbürgerung/erlangen der dänischen Staatsbürgerschaft, wurde dieser Name auch mein offizieller Name, so auch im Pass.
    Meinen alten deutschen Nachnamen habe ich gemäss dem dänischen Namensrecht als meinen Mittelnamen, zweiten Vornamen, eintragen lassen.
    Nun bin ich als dänischer Staatsbürger retur nach DE gekommen und habe mich offiziell angemeldet, jedoch hat das Einwohnermeldeamt meinen dänischen, offiziellen Namen nicht eingetragen/anerkannt. Das hat bis jetzt schon zu allerlei Komplikationen geführt, wie z.B. bei der Kfz Anmeldung, da verschiedene Namen in den Dokumenten stehen.
    Was kann ich tun, damit ich meinen offiziellen dänischen Namen weiterführen darf?
    Ich finde die Praxis des EWA’s ziemlich daneben, in meinen Augen illegal……

    1. anwalt.org

      Hallo Uwe,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. Einen solchen Sonderfall können wir an dieser Stelle nicht bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Uwe

        Erstmal danke….aber können Sie mir etwas zur offiziellen Rechtslage diesbezüglich sagen?
        Alle mir bekannten Ausländer, die sich in DE angemeldet haben, durften schliesslich auch ihren Namen – logischerweise – behalten.

        LG

  17. nicole

    wie kann mann beim kind den name änder wenn mann verheiratet ist und das kind den alten name noch hat und sie möchte den neuen name von den stiefvater an nemen möchte gern

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole,

      wenden Sie sich für die Einbenennung Ihres Kindes (Annahme des neuen Ehenamens) an das zuständige Standesamt. Dieses kann Ihnen erläutern, welche Unterlagen und Nachweise im Einzelfall erforderlich sind.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Christian

    Hallo,
    ich bin seit 7 Jahren geschieden. Mein Sohn lebt bei der Mutter. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und tragen noch alle drei meinen Nachnamen.
    Meine Ex möchte jetzt gerne Ihren Mädchennamen annehmen.
    Mein Sohn meinte dann auch das er das möchte.
    Wie verhält es sich wenn ich nicht zustimme und wie wenn ich zustimme? Kann der Name bei einer Zustimmung meinerseits geändert werden? Habe das so verstanden das er nur geändert werden kann wenn triftige Gründe vorliegen.
    Mir geht es nur darum, stimme ich nicht zu (was ich eigentlich auch nicht will) gibt es vermutlich Theater, stimme ich zu und sie kann den Namen eh nicht ändern, habe ich wenigstens guten Willen gezeigt.

  19. Kai

    Moin Moin.
    Ich habe mir alle Artikel durchgelesen, aber eine Frage bleibt dennoch offen. Wenn bei der Heirat kein gemeinsamer Ehename bestimmt wird, bekommen die Kinder einen der beiden Namen (von Mutter oder Vater). Wenn die Eltern sich Jahre später doch entscheiden einen gemeinsamen Namen als Familiennamen zu wählen ist das kein Problem. Aber wie ist das mit den Kindern? Behalten diese Ihren Namen oder dürfen die auch den Familiennamen erhalten?
    Beste Grüße
    Kai

    1. anwalt.org

      Hallo Kai,

      Kinder, die in einer Ehe geboren werden, in der die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben, können diese entweder den Namen des Vaters oder der Mutter annehmen. Die Wahl des Nachnamens für das erste Kind ist dabei bindend auch für folgende Kinder. Bei einer späteren Wahl eines gemeinsamen Ehenamens kann dieser in der Regel auch bei den gemeinsamen Kindern noch angepasst werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Hannah

    Hallo, ich habe den Nachnamen meines Vaters, aber meine Eltern sind seit über 10 Jahren geschieden und ich habe kaum mehr Kontakt mehr zu ihm. Ich hatte nie ein gutes Verhältnis zu ihm und meinen Nachnamen hasse ich, weil ich nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte. Ich würde lieber den von meiner Mutter tragen. Ist es möglich, meinen Nachnamen zu ändern oder muss ich warten, bis ich eines Tages mal heirate?

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