Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. Sylvia

    Hallo,
    mein Stiefvater hat mich adoptiert ( ich bin volljährig). Ich habe meinen Geburtsnamen behalten und Seinen Namen mit angefügt (Doppelname mit Bindestrich). Muss ich das in der Gerburtsurkunde mit eintragen lassen? (Gerichtsurteil liegt vor)
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Sylvia

    1. anwalt.org

      Hallo Sylvia,

      die Anpassung der Geburtsurkunde ist bei Änderung des Geburtsnamens in der Regel erforderlich.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Victoria

    Hallo,
    Meine Eltern haben sich schon früh in meinem Leben getrennt und ich habe nur ein sehr schlechtes und für mich belastendes Verhältnis mit meinem Vater. Meine Mutter hat ihren Namen zu ihrem Geburtsnamen zurück geändert, mir war das nicht möglich da mein Vater dem nicht zugestimmt hatte. Nun bin ich allerdings volljährig, hab ich nun das Recht meinen Nachnamen in den Geburtsnamen meiner Mutter zu ändern ohne dass ich das Einverständnis meines Vaters brauche?

    1. anwalt.org

      Hallo Victoria,

      die Änderung des Geburtsnamens ist in der Regel nur im Zuge einer Eheschließung möglich. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um zu erfragen, welche Voraussetzungen ggf. auch abweichend davon einen Wechsel begründen können.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Sandra

      Hallo Victoria, habe dasselbe Problem. Konnte man dir helfen?

  3. Julian. K

    Hallo ich hätte da eine Frage. Meine Eltern waren nicht Verheiratet, und ich habe nach der Geburt den Namen meiner Mutter bekommen. Ich möchte aber den Familien Namen meines Vaters haben. Ich wohne in einer kleiner Stadt wo mein jetziger Name nicht so gut ankommt, durch nicht so gutes Benehmen meiner Verwandten. Gibt es da die Möglichkeit dass ich den Nachnamen meines Vaters noch annehmen kann ?

    1. anwalt.org

      Hallo Julian,

      die Einbenennung eines Kindes ist oftmals nur bei Wiederverheiratung des Sorgeberechtigten sowie der Bildung eines gemeinsamen Ehenamens möglich. Darüber hinaus können in einzelnen Härtefällen Abweichungen von den allgemeinen Regeln erfolgen. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. natascha

    sehr geehrte rechtsanwälte, mein ehemann hat zwei kinder aus vorheriger beziehung ohne eheschliessung.beide kinder tragen den geburtsnamen der mutter.der sohn (16)möchte nun gern den geburtsnamen seines vaters tragen .
    könnte er dieses ansinnen beim standesamt per einbenennung erwirken? und wer muss seine zustimmung dazu geben?vielen dank natascha

    1. anwalt.org

      Hallo Natascha,

      der Geburtsnamen eines Kindes lässt sich in der Regel nur abändern, wenn der sorgeberechtigte Elternteil erneut heiratet und ein gemeinsamer Ehename gewählt wurde. Dieser kann dann als neuer Geburtsname angenommen werden (unwiderruflicher Vorgang). Ggf. bedarf es dazu der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Wenden Sie sich für detaillierte Auskünfte bitte an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. Carina

    Schönen guten Tag:)
    Ich habe folgendes Anliegen, ich habe einen sehr engen Bezug zu meiner Oma (sie ist wie Mutter für mich) und als sie vor 2 Jahren an Brustkrebs erkrankte und ich die Angst spürte sie zu verlieren und nichts mehr von ihr auf dieser Welt zu haben bekam ich eine Idee die mich seit dem nicht mehr los lässt, ihren Mädchenfamiliennamen anzunehmen, nun die große Frage – ist es irgendwie möglich?
    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Carina,

      der Geburtsname eines Kindes kann in der Regel nur bei Eheschließung und Bildung eines gemeinsamen Ehenamens abgeändert werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Thies

    Ich habe eine Frage…
    Meine Verlobte hat keine Geburtsurkunde, sie würde in Georgien geboren und versucht ohne Erfolg seit jahre über alle möglichen Wege eine Geburtsurkunde zu bekommen.
    Wir werden am Freitag in Dänemark hrmeoraten, da sie in Deutschland ohne die Urkunde nicht heiraten darf. Es wird jedoch in Deutschland übernommen. Wir wollen auch einen gemeinsamen Ehenamen führen. Ist es möglich, das ich meinen Nachnamen änder, weil ich ja eine Geburtsurkunde habe?

    1. anwalt.org

      Hallo Thies,

      bitte wenden Sie sich in diesem besonderen Fall an das Standesamt, das für die Namensänderung zuständig wäre. Wir können an dieser Stelle nicht abschließend klären, inwieweit die Annahme des Namens Ihrer Partnerin bei fehlender Geburtsurkunde möglich ist.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Annika

      Meine Tochter (3,5) hat den Nachnamen ihres Erzeugers (den wir damals gekauft haben) und ich möchte den in meinen umändern lassen (zum kindeswohl) , da sie sehr Probleme damit hat nicht den selben nachnamen zu tragen wie ich. Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Kann ich diesen Ändern?

      1. anwalt.org

        Hallo Annika,

        bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

        Ihr anwalt.org-Team

      2. Steffi

        Hallo wie ist es denn ausgegangen ? Ich habe auch des Problem die kleine hat den Nachnamen von Papa . Beide geteiltes Sorgerecht er heiratet und dann heißen die alle gleich aber ich bin alleinerziehend und sie lebt bei mir . Was ist wenn ich heirate kann mein Partner meine Tochter adoptieren trotz geteiltes Sorgerecht oder gibt es ne andere Möglichkeit das sie meinen Namen bekommt ? Ich leide sehr darunter

  7. Gioachino

    Hallo,
    Meine Mutter hat vor ein paar jahren suizid begangen.
    Ich möchte den Familien Name von meinem Vater annehmen.
    Ist das möglich und wenn ja wo muss ich da hin. Also welches amt ist dafür zuständig ?
    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Gioachino,

      der Geburtsname eines Kindes kann in der Regel nur im Falle der Eheschließung und Bildung eines gemeinsamen Ehenamens geändert werden. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich über mögliche Ausnahmen zu informieren.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Jessica

    Hallo zusammen,

    ich hätte dazu eine Frage. Wir haben unseren unehelichen Sohn den Nachnamen des Vaters gegeben. Der Vater ist leider vor kurzem verstorben. Meine Frage ist kann ich den Namen meines Sohnes in meinen Geburtsnamen ändern lassen? Das würde sehr viel im Alltag erleichtern wenn es um Entscheidungen, (ohne ständig mit Geburtsurkunde und nun auch mit Sterbeurkunde des Vaters im Schlepptau) geht.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße Jessica

    1. anwalt.org

      Hallo Jessica,

      der Geburtsname eines Kindes kann in der Regel nur bei Eheschließung des Sorgeberechtigten und gemeinsamem Ehenamen abgeändert werden. Bitte wenden Sie sich für eine genauere Klärung an das örtliche Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Max

    Ich habe zwei Kinder. Mein erstes Kind wurde 2010 in B. [Ortsangabe anonymisiert – Anm. d- Red.] geboren. Mein Name (also der Name meines Vaters) wurde in der Geburtsurkunde meiner Tochter auf der Grundlage meines alten Passes angegeben (Beispiel ….. Vorname: Mathias Müller, Nachname: Schwarz). In meinem neuen Pass (ausgestellt im Jahr 2012) hat das i[Angabe anonymisiert – Anm. d- Red.] Konsulat meinen Namen wie folgt geändert. Vorname: Mathias, Nachname: Müller Schwarz. Die Geburtsurkunde meiner zweiten Tochter (ausgestellt in K. [Ortsangabe anonymisiert – Anm. d- Red.]) trägt daher meinen Namen: Vorname: Mathias, Nachname: Müller Schwarz.
    Jetzt bat mich das Auswärtige Amt in K. [Ortsangabe anonymisiert – Anm. d- Red.], meinen Namen in der Geburtsurkunde meiner ersten Tochter zu ändern. Ich wäre dankbar, wenn Sie folgendes beantworten könnten.
    -Wo sollte ich meinen Familiennamen in der Geburtsurkunde meiner ersten Tochter [in B. oder K. [Ortsangaben anonymisiert – Anm. d- Red.]] ändern?
    -Welches Büro sollte ich für die neue Geburtsurkunde meiner ersten Tochter, die 2010 geboren wurde, angehen.
    Es ist ein kompliziertes Thema. Danke für die Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Max

    1. anwalt.org

      Hallo Max,

      zuständig ist in der Regel das Standesamt, in dessen Einzugsbereich der Betroffene seinen dauerhaften Aufenthalt/Wohnsitz hat.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Stefanie

    Hallo,
    die Freundin meines Sohnes hat den Nachnamen ihrer Mutter, da bei ihrer Geburt ihre Eltern noch nicht verheiratet waren. Nach der Heirat wurde es so belassen. Sie würde aber so gerne den Namen ihres Vaters mit anhängen und einen Doppelnamen tragen, um dem Vater auch die Zugehörigkeit zu zeigen. Sie ist übrigens 20 Jahre alt. Ist das möglich?

    1. anwalt.org

      Hallo Stefanie,

      die Bildung eines Doppelnamens ist in der Regel nur bei Eheschließung und zeitgleicher Wahl eines gemeinsamen Ehenamens möglich. Kinder können regelmäßig keinen Doppelnamen aus den Familiennamen Ihrer Eltern bilden.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Florian

    Ich vermute, dass da ein Fehler auf der Seite ist. Nach meiner Namensänderung (durch Antrag auf Namensänderung)(ich nahm den Namen meiner Mutter an) ist auch das Geburtenregister geändert worden, weswegen auf meinem Personalausweis auch nicht „geborener …“ steht.
    Deswegen ist die Aussage: „Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich.“,
    nicht ganz korrekt.
    Im Melderegister steht mein ehemaliger Name auch nicht bei „Geburtsname“, da der neue Name mein Geburtsname wurde. Der alte Name steht unter „frühere Namen“.

    1. anwalt.org

      Hallo Florian,

      viele Dank für den Hinweis, wir haben die zitierte Passage um die Möglichkeit der Einbenennung ergänzt.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Paul

    Ich wurde,wenige Stunden nach meiner Geburt,adoptiert und erhielt den Zunamen(A) meiner Mutter,welcher durch die Adoption in den Familiennamen(B) meiner Adoptiveltern geändert wurde.

    Nun möchte ich wissen,ob mein Geburtsname der Name A oder B ist,weil ich offiziell den Namen B trage aber in der Adoptionsurkunde ich als A geboren und zu B umbenannt wurde.
    Außerdem,ob ich den Namen(A) meiner leiblichen Mutter zurückerlangen kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Paul,

      die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Name den ehemaligen Geburtsnamen gänzlich ersetzt – also neuer Geburtsname wird.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Udo

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Kann ich den Familiennamen meiner Mutter annehmen.
    Ich möchte gerne den Nachnahmen meiner Mutter vererben, statt des Vaters.

    Vielen Dank!

    MfG Udo

    1. anwalt.org

      Hallo Udo,

      der Geburtsname kann in der Regel nicht abgeändert werden (Ausnahme etwa bei Heirat und Wahl eines gemeinsamen Ehenamens).

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Sandra

        Da muss es doch ne Möglichkeit geben. Ich halt es psychisch nicht aus weiter zu heissen Wie er

  14. Mathias

    Hallo mein Name ist Mathias

    Als ich heiratete nahm ich den Namen meiner damaligen Frau an so auch unsere Tochter!

    Seit 5 Jahren bin ich nun geschieden und habe meinen Geburt’s Namen wieder angenommen. Meine Tochter lebt seit der Trennung bei mir da kaum bis null Kontakt zur Mutter besteht!
    Seit geraumer Zeit fragt mich meine Tochter ob es nicht auch eine Möglichkeit gäbe das sie mein Namen als Nachnahme bekommen kann!?
    Frage an euch liebes Team gibt es da eine möglichkeit!
    Du kinds Mutter würde dem ganzen sogar zu stimmen!!

    1. anwalt.org

      Hallo Mathias,

      in der Regel ist die Einbenennung eines Kindes unwiderruflich. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Änderung des Geburtsnamens erfolgen. Wenden Sie sich an das Standesamt, um sich über die Möglichkeiten der Namensänderung zu informieren.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Angela S.

    Hallo,
    Ich habe bei der Geburt meiner Tochter zugestimmt das Sie den Namen ihres Vaters bekommt.
    Doch leider sind wir nun getrennt.
    Ich habe allerdings das alleinige Sorgerecht.
    Kann ich Ihren Geburtsnamen ändern lassen? Sie lebt ja schließlich bei mir.

    1. anwalt.org

      Hallo Angela,

      der Geburtsname eines Kindes kann nicht ohne Weiteres geändert werden. In der Regel ist dies erst bei Wiederverheiratung und Einbenennung möglich – in wenigen Ausnahmefällen auch ohne dies. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, um in Erfahrung zu bringen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Namenswechsel im Falle Ihrer Tochter möglich wäre.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Natalie

      Hallo Angela,

      Ich kämpfe im Moment mit dem gleichen Problem, konnte man eich helfen?

      Liebe Grüße

  16. Susanne

    Wie verhält es sich wenn jemand öffentlich wie zB bei Faceboock meinen Nachnamen benutzt obwohl er damit nichts zu tun hat und auch anderst heißt mit Nachnamen ? Was kann man dagegen tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,

      ob in diesem Fall der Identitätsmissbrauch erfüllt ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder einen Datenschutzbeauftragten, um zu ergründen, welche Möglichkeiten sie in diesem Fall haben.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. steven

    Guten Tag mein name ist Steven

    Wie sie schon gehört haben ( redigiert )
    mit diesen Vornamen habe Ich nur Probleme Seit meiner Schulzeit und im Arbeitsleben
    laufe Ich nur Spießruten…
    Ich werde geh Mobbt, provoziert , Beleidigt und vieles mehr –
    Derzeit !gehe Ich auch nicht mehr Arbeiten! ( neue Suchend )
    da Ich es Gesundheitlich nicht schaffe! auf Grund der ganzen Gesichte und Vorgesichte und Ich
    jeder zeit egal wo Ich aufgerufen werde ausgelacht werde oder es wirt geschmunzelt ,Oder Sie mache ihren Spaß damit -auf erbärmlicher Art !..

    Ich werde gerne den Vorname meiner Verstorbenen Oma nehmen Sie his ( redigiert )
    Wie kann ich diesen namen übernehmen geht das Überhaubt ??

    aber mit diesen Familien namen [redigiert] kann ich nicht weiter rumlaufen ? !!!

    1. anwalt.org

      Hallo Steven,

      es gibt einige Ausnahmen, die die Änderung des Nachnamens ermöglichen. Eine hiervon kann zum Beispiel angenommen werden, wenn der Name das Leben des Betroffenen erheblich beeinträchtigt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um zu ergründen, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall bereits gegeben wären.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. C.

      Guten Tag,

      Ich habe vor 1 Jahr geheiratet. Ich habe den Namen meines Mannes angenommen. Ich komme mit dem Namen nicht zurecht und kann mich einfach nicht dran gewöhnen. Es ist so, als würde mir was weggenommen werden. Ich würde meinen GeburtsNamen wieder annehmen. Ist das möglich?

      1. anwalt.org

        Hallo,

        die Bildung eines gemeinsamen Ehenamens ist in der Regel nicht widerrufbar. Eine Namensänderung bedarf grundsätzlich eines wichtigen Grundes (z. B. erfolgte Scheidung). Wenden Sie sich für eine abschließende Klärung an das Standesamt.

        Ihr anwalt.org-Team

  18. Veit

    Hallo. Ich habe das gleiche Problem.Ich bin geborener L., so steht es auch in meiner Geburtsurkunde.Meine Mutter hatte ebenfalls ein zweites Mal geheiratet und uns Kinder umbenannt.Dennoch bin ich ein geborener L. und möchte nach meiner Scheidung diesen Namen auch wieder annehmen?Warum soll das nicht gehen?

    Liebe Grüße,

    Veit

    1. anwalt.org

      Hallo Veit,

      die Einbenennung von Kindern ist in aller Regel unwiderruflich. Der ehemalige Geburtsname wird dabei von dem neuen Familiennamen bei Wiederverheiratung eines sorgeberechtigten Elternteils gestrichen. Der neue Familienname wird so zum neuen Geburtsnamen. Dieser kann im Erwachsenenalter nur bei Eheschließung oder Adoption abgeändert werden (in einen wiederum neuen Familiennamen des Partners, neuen rechtlichen Elternteils o. Ä.). Wenden Sie sich für weitere Auskünfte bitte an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Franziska

    Hallo,
    ich habe 1997, 20 jährig, den Nachnamen meines Vaters angenommen. Bis dahin trug ich den Nachnamen meiner Mutter. (Meine Eltern waren/sind unverheiratet). Zufolgedessen wurde mein Nachname auch in meiner Geburtsurkunde geändert. Ich vergass leider, unter welchem § des BGB ich dies bewilligt wurde.
    Welches ist jetzt mein offiziell Geburtsname?

    Vielen Dank.

    1. anwalt.org

      Hallo Franziska,

      der Geburtsname ergibt sich aus der Geburtsurkunde. Die Einbenennung eines Kindes ist dabei in der Regel unwiederruflich, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen ersetzt.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Sandra

      Meine Mutter ist vor paar Monaten gestorben…Mein Vater weiss ich jetzt, soll nicht mehr mit mir in Verbindung stehen .Meine Mutter hieß vor der Hochzeit anders (mädchenname) .kann ich den irgendwie nehmen?bin echt verzweifelt

    3. Kathi

      Ich bin unter 18, ich habe von meinem Vater den nachnamem bekommen und nach meiner Geburt haben sie sich getrennt. Ich mag diesen Nachnamen nicht aus bestimmten gründen und er ist sehr häufig, besonders hier in Deutschland, da mein Vater deutscher ist. Den Nachnamen meiner Mutter kann ich auch nicht nehmen weil er oft falsch verstanden wird. Meine Vorfahren aus Frankreich haben einen Nachnamen, der Perfektion zu meinem Vornamen passt. Meine Mutter ist damit Einverstanden aber sie hat nicht mein Sorgerecht allein, aber ich könnte meinen Vater überreden. Ich würde fragen ob das gehen würde, ich würde dafür bis 500€ ausgeben.

  20. Anja

    Guten Abend, man will mir meinen Geburtsnamen nicht wiedergeben. Meine Mutter hat 1972 geheiratet und hat damit eine Namensänderung für mich unterschrieben ich habe dann den Geburtsnamen von dem Ehemann meiner Mutter erhalten. ich war damals 6 Jahre alt. Heute möchte ich meinen Geburtsnamen wieder haben also den Mädchennamen meiner Mutter das geht nicht sagt der Anwalt. Ich habe jetzt den Geburtsnamen eines Mannes mit dem ich nichts zutun habe. Was kann ich machen, können Sie mir helfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Anja,

      die Namensänderung bei Kindern ist in der Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen in Gänze ersetzt (er wird also zum neuen Geburtsnamen, der andere gestrichen). Abweichungen sind nur bei seltenen Ausnahmen möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Steffi

        Mir geht es wie Anja. Als ich 5 war habe ich den Nachnamen des 2. Mannes meiner Mutter angenommen. Durch meine Heirat vor 3 Jahren, wurde auch mein Nachname geändert und in meinem Ausweis steht nun „geborene XY“ also der Name des (mittlerweile) Ex-Mannes meiner Mutter, mit dem ich absolut nichts mehr zu tun habe.

        Was ist mit den 5 Jahren vor der Heirat meiner Mutter? Ich kann doch nicht einfach eine Geburtsurkunde wegschmeissen und 5 Jahre meines Lebens auslöschen? Gibt es da wirklich keine Möglichkeit? Was ist wenn der Ex-Mann meiner Mutter irgendwelche Rechte einfordert, da ich ja nun scheinbar ein „Nachkomme“ bin?
        Kümmert sich bei sowas ein Anwalt für Familienrecht?

        1. anwalt.org

          Hallo Steffi,

          bei Einbenennung eines Kindes ersetzt der neue Familienname regelmäßig den ehemaligen Geburtsnamen gänzlich. Aus diesem Grunde ist diese Form der Namensänderung in der Regel unwiderruflich. Die Namensgebung allein sagt jedoch nichts über die rechtlichen Verhältnisse aus, da mit dem Namen nicht auch die rechtliche Elternschaft übertragen wird. Dies geschieht in der Regel nur durch Adoption. Unter welchen Voraussetzungen die Namensänderung ggf. dennoch möglich ist, können Sie beim Standesamt in Erfahrung bringen.

          Ihr anwalt.org-Team

      2. Bana

        Hallo
        Ich habe eine Frage mein Kind lebt bei mir und ich habe alleinigesorgerecht. Ich war nicht mit seiner Mutter verheiratet als das Kind geboren wurde. Mein Kind hat die nachname von der Mutter bekommen und nun wollte ich jetzt seine Familiename ändern. Es ist möglich
        Mit freundlichen Grüßen

    2. Jessica

      Hallo, haben Sie hierzu eine Lösung?
      Bei mir liegt der selbe Fall vor.
      Bei Rückmeldung würde ich mich freuen.

      1. Klaus-Jürgen

        Hallo, mein Name ist Klaus- Jürgen XYZ. Meine Eltern hatten geheiratet und der Name meines Vaters wurde angenommen. Meine Eltern sind tot. Kann ich nachträglich den Namen meiner Mutter „von der Kammer “ jetzt noch annehmen?

        [Familienname von der Redaktion entfernt]

      2. Natascha

        Hallo Jessica,

        bei mir liegt der gleiche Fall ovr, was hast du gemacht bist du schon irgendwie weiter gekommen in dem fast einen Jahr?

        1. Max

          Hallo mir geht es genau so um Möglichkeiten zur Lösung wäre ich sehr dankbar

    3. Karsten

      Hallo mein Name ist Karsten meine Mutter hatte 2009 geheiratet da war ich 11 Jahre ich kann mich noch dran erinnern das ich damals gefragt worden bin wegen dem Familiennamen . Mein Geburtsname ist H. aber ich habe damals beim Standesamt eine Unterschrift gegeben mit 11 als Einverständnis seit dem ist mein Familienname V. Aber ich war ja rechtlich nicht geschäftsfähig also müsste es ja eigentlich nicht rechtens sein . Kann ich darauf hin nicht mein Geburtsnamen wieder annehmen. Meine Mutter ist mit wieder geschieden .

      Mfg Karsten

    4. Bella

      Ich persönlich habe meinen Namen nach dem Tod meines Vaters geändert. Ich habe den Namen meiner Mutter angenommen. Beim Standesamt waren sie zunächst skeptisch, haben aber dann für eine Gebühr von 25 € den Namen gewechselt (den Geburtsnamen). Ich musste nur unterschreiben, dass dies unwiderruflich sei, also ich nicht mehr zum anderen Geburtsnamen wechseln darf und kann.
      Daraufhin hat auch mein Partner seinen Nachnamen geändert. Sein Name war ein Problemname. Auch hier hat die Behörde erst einmal gezögert, aber dann ging alles schnell und er konnte den Geburtsnamen der Mutter annehmen. Seine Geburtsnameänderung kostete aber wesentlich mehr- ich weiß nicht mehr wieviel, aber so ungefähr 80 € waren es bestimmt.
      Wenn man also einen „schwierigen“ Namen hat, der einen privat Probleme macht, kann man durchaus den geburtsnamen ändern. Die Abneigung gegen die Person, die den Namen gegeben hat, wird aber nicht reichen. Wahrscheinlich würde es dennoch gehen, wenn die Person einen mißhandelt hat.
      Auch Allerweltsnamen lassen sich schnell und einfach ändern. Jedenfalls habe ich die Erfahrung gemacht :)
      Lasst euch also nicht entmutigen!

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