Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. V

    Liebes anwalt.org-Team!

    Mein Familienname ist Symbol der NS-Zeit, somit bereitet er mir von außen und innen große Probleme.
    Gern würde ich den Familiennamen meiner Urgroßmutter annehmen, Dokumente und Urkunden werden jedoch von Seiten meiner Familie zurückgehalten, somit bestehen keine Beweise, die einen Antrag auf Umbenennung untermauern.

    Da die Blutlinie Mütterlicherseits jüdisch ist und ich damit schon immer eine tiefe Verbundenheit verband, sehe ich die Namensänderung als essentiell für meine persönliche Vollkommenheit an.
    Der Eintritt in die Religion bleibt mir mit meinem aktuellen Namen völlig verwehrt, sogar die Einreise
    Nach Israel gestaltet sich als eine Tortur.

    Wie stehen meine Chancen, meinen Namen auf den meiner Urgroßmutter zu ändern, ohne die entsprechenden Dokumente?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise eine Namensänderung für Sie in Frage käme. Ggf. können benötigte Nachweise aus einem möglichen Stammbuch entnommen werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Katja

    Hallo,
    mein Mann u ich haben 2 Kinder zusammen. Beim 1. Kind waren wir noch nicht verheiratet und somit war mir wichrig, dass das Kind meinen Nachnamen trägt. Nachdem wir geheiratet haben, haben wir vorerst keinen gemeinsamen Familiennamen festgelegt. Das 2. Kind heißt mit Nachnamen somit ebenfalls wie ich.
    Meinem Mann möchte gerne, dass wir seinen Namen tragen. Anfangs entschieden wir uns dagegen, da es ein finnischer Nachname ist, dessen Herkunft schwer einzuordnen ist und wir es für die Kinder als besser erachteten, dass sie einen deutschen Nachnamen haben. Ist es möglich, dass wenn wir jetzt seinen Namen als Familiennamen eintragen, die Kinder mit 18 aber lieber einen deutschen Namen haben möchten, sie dann auf ihren Geburtsnamen zurückgreifen können – selbst wenn beide Elternteile den finnischen Familiennamen weiterhin tragen?
    Lieben Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Katja,

      die Einbenennung von Kindern ist in aller Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den ursprünglichen Geburtsnamen vollständig ersetzt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Waltraud

    Hallo, mich würde interessieren, wie oft man den Nachnamen ändern kann? Im konkreten Fall ist es so: die Dame ist zweimal geschieden und behauptet, die Namensänderung wäre dadurch nicht möglich, weil sie das schon bei der ersten Scheidung gemacht hatte. Ich habe aber nirgends einen Hinweis gefunden, der das aussagt. Auch finde ich nichts darüber, daß es nicht möglich ist, nach der zweiten Scheidung den Mädchennamen wieder anzunehmen. Bin sehr gespannt, ob ich richtig liege …. VG Waltraud

    1. anwalt.org

      Hallo Waltraud,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an das Standesamt. Eine entsprechende Regelung ist uns hier nicht bekannt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Josi

    Hallo, ich bin 17 Jahre jung und habe den Mädchennamen meiner Mutter bekommen als ich 5 war. Vor meiner Geburt war meine Mama noch verheiratet und hatte einen anderen Nachnamen unter dem ich auch geboren wurde ( er steht auf meiner Geburtsurkunde ) . Als Mama sich scheiden lassen hat, wurde mir einfach ihr Name zugewiesen obwohl ich das niemals hätte gewollt. Dazu kommt auch noch das ich durch den Nachnamen seit klein auf sehr stark gemobbt wurde und mich dadurch phychisch sowie auch körperlich sehr gekränkt gefühlt habe und somit in schwere Depressionen gefallen bin. Durch dieses Mobbing wurde ich auch mit der Begründung „ Selbstgefahr durch Mobbing“ in eine Klinik eingewiesen. Ich möchte sehr gerne wissen ob es da was zu machen gibt bzw zu ändern gibt, denn ich gehe bald auf eine neue Schule und möchte mir das alles nicht noch mal antun. Danke.

    1. anwalt.org

      Hallo Josi,

      bitte wende dich ggf. an das zuständige Standesamt, um zu erfragen, unter welchen Umständen eine Namensänderung möglich ist.

      Dein anwalt.org-Team

  5. F.

    Guten Tag F.[Familiennamen von der Redaktion anonymisiert],
    Ich habe zwei Familien Name (N.[Familiennamen von der Redaktion anonymisiert] k.[Familiennamen von der Redaktion anonymisiert]) und wurde so sehr diskriminiert geh Mobb , provoziert usw… Und mein Name wurde immer falsch geschrieben oder gesprochen.
    Meine Kind leidet ganz sehr unter diesem Problem.
    Meine Frage ist, wenn ich in meinem Heimatland einen Nachname weg fallen lässt . Würde dass hier in Deutschland ohne Probleme geändert?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt. Wir können hierzu keine Aussage treffen.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Regina

    Ich habe eine Tochter, 30 Jahre jung, ein Enkelkind und einen Sohn, 14 Jahre alt.
    Ich will einen Antrag stellen auf Namensänderung für mich, meine Kinder und mein Enkelkind.
    Ich hatte damals eine Rechtsberatung und bin nicht richtig beraten worden, da ich noch im Trauma war. Ich war Opfer von Gewalt und mir wurde nur der Geburtsname angeboten. Da ich Opfer von Gewalt dieses Nachnamens war, was ich mit über 40 Jahren erst begriffen habe, will ich den Geburtsnamen meiner Mutter beantragen. Meine Tochter hat den Namen auch und soll natürlich nicht den Namen eines Täters tragen. Bei meinem Sohn wurde ich unterdrückt und hatte Angst meinen Namen bei der Geburt anzugeben. Es wurde der Name eines Mannes, denn ich garnicht richtig kenne. Bei der Dokumentenbestätigung wurde ich unter Druck gesetzt. Ich will natürlich, dass mein Sohn meinen Nachnamen erhält. Wie kann ich das umsetzen. Mein Geburtsname ist auch so oft vertreten. Der Geburtsname meiner Mutter ist nicht so häufig vertreten und ich habe auch nur dazu einen persönlichen Bezug. Was auch wichtig ist. Danke für Ihr Nachrichten. Bei einer möglichen Heirat würde ich auch auf diesen Namen weiterhin bestehen.

    1. anwalt.org

      Hallo Regina,

      wenden Sie sich zur Klärung Ihres besonderen Falles bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Marc

    Hallo,
    ich liebe eine Muslimin aus dem Irak. Ihre Eltern sind sehr streng und gläubig und würden es nie zulassen, dass sie mich heiraten würde. Aber genau das ist es, was wir wollen.
    Wenn sie das tun würde, wird es mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen, dass wir über Jahre hinweg heftige Probleme bekommen könnten. Sie würde verstoßen und verfolgt. Vielleicht auch schlimmeres.
    Kann ihr Geburtsname in solchen Fällen geändert werden?
    Oder muss ich mich in solchen Fällen an die Sicherheitsbehörden wenden?

    1. anwalt.org

      Hallo Marc,

      bei einer entsprechenden Bedrohungslage können ggf. Maßnahmen ergriffen werden, die die Verschleierung der Identität gegenüber Gefährdern ermöglicht. Allerdings können wir dies für den Einzelfall nicht beurteilen. Wenden Sie sich ggf. an die Polizei oder Beratungsstellen (auch direkt für muslimische Frauen).

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Ohng

    Guten Tag,

    ich bin ein Ausländer und werde bald auf Deutsch einbürgert.

    Meine ganze Familie haben den Nachnamen von AAA in BBB und jetzt in CCC geändert.

    Ich habe auch meinen Vornamen von XXX in YYY und jetzt in ZZZ geändert.

    Ich bin als XXX AAA geboren und zu YYY BBB geändert und zu ZZZ CCC geändert.

    Ich bin jetzt ZZZ CCC.

    Was soll ich als Geburtsname in einem Formular angeben?

    Vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Ohng,

      Geburtsname ist der Name, den Sie zum Zeitpunkt Ihrer Geburt erhalten haben. Bei Namensänderung wurde dieser von einem anderen Familiennamen ersetzt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Selina

    Guten Abend,

    Ich habe eine Frage undzwar tragen meine beiden Kinder (5,2) den Nachnamen ihres Vaters. Wir waren nie verheiratet, sondern habe es damals unüberlegt zugestimmt. Nach 8 Jahren Beziehung sind wir nicht mehr zusammen. Die Kinder leben bei mir und ich habe alleiniges Sorgerecht. Aber wir haben unterschiedliche Nachnamen.
    Kann ich dies ändern lassen ?
    Das die Kinder meinen Geburtsnamen tragen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Selina,

      der Geburtsname von Kindern kann in der Regel nur bei Eheschließung und Wahl eines gemeinsamen Ehenamens geändert werden. Wenden Sie sich für genaue Auskünfte bitte an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Katja

    Hallo,

    ich habe vor zehn Jahren zum zweiten Mal geheiratet. Dabei habe ich einen Doppelnamen angenommen. Jetzt würde ich gern den ersten Namen davon streichen lassen, da dieser noch von meiner ersten Ehe her rührt. Ist das machbar?

    1. anwalt.org

      Hallo Katja,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung Ihrer Frage an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Nina

    Hallo, mein Ex Mann, ist mit der Bitte an mich herangetragen, ich möge doch den Geburtsnamen unserer Kinder ändern lassen, er möchte das sie meinen Geburtsnamen haben, ist das möglich?
    Mit freundlichen Grüßen
    Nina

    1. anwalt.org

      Hallo Nina,

      die Änderung der Geburtsnamen eines Kindes ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich (etwa der Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils). Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Ronny

    Hallo,
    ich hoffe das mir jemand helfen kann.
    Ich habe ein uneheliches Kind (10Jahre), gemeinsames Sorgerecht und bin seit 7 Jahren getrenntlebend mit regelmäßigen umgang. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter (Q).

    Die Mutter meines Kindes hat den Adoptivnamen des zweiten Mannes(Schmitt) Ihrer Mutter, was auch der Geburtsname meines Kindes ist.

    Nun ist es so, dass der leibliche Vater von Q die Adoption Rückgängig gemacht hat. und Q nun Ihren Geburtsnamen, Vom Vater (Müller) angenommen hat.
    Q. hat bereits ein weiteres Kind 2Jahre welches nun auch den Namen „Müller“ trägt.
    Q. will nun auch den Namen unser gemeinsamen KIndes von „Schmitt“ in „Müller“ ändern und benötigt meine Zustimmung. Obwohl mein Kind rein genetisch gesehen nichts mit dem Namen „Schmitt“ zu tun hat, möchte ich einen Namensänderung nicht zustimmen.

    Frage: ist es möglich dem Kind meinen Nachnamen zu geben „Schulze“?
    Welche Chancen hat die Mutter ihren „Wunsch“ gerichtlich durchzusetzten?

    Mutter: Früher =Müller durch Adoption =Schmitt
    Mein Kind geb. als Schmitt
    Mutter Adoption Rückgängig = wieder Müller
    2. Kind: Müller (Vater des Kindes xyz)

    Tausend Dank für eine Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo Ronny,

      die Änderung des Geburtsnamens des Kindes ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um u erfragen, welche Möglichkeiten der Namensänderung in Ihrem Fall tatsächlich gegeben sind.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Meryem

    ich bin seit kurzem 18 und meine Eltern befinden sich derzeit in ihrer Scheidung, ist es mir möglich den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen? ich habe nicht mit meinem Vater zu tun und habe die Befürchtung das ich den Nachnamen nicht ändern lassen kann

    1. anwalt.org

      Hallo Meryem,

      die Änderung des Geburtsnamen ist bei Kindern nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich für eine Klärung Ihres Falles bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. Svenja

    Können mein zukünftiger Mann und ich auch nach der Hochzeit, erstmal behält jeder seinen Nachnamen (wegen meiner Kinder aus erster Ehe) meinen Geburtsnamen annehmen. Bzw. später ändern lassen?

    1. anwalt.org

      Hallo Svenja,

      die Entscheidung für die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens kann in der Regel auch nachträglich noch getroffen werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Peter

    Hallo,
    meine Zwillingskinder geboren in unseren Ehe trugen meinen Nachnamem, des leiblichen Vaters. Nach der Scheidung hat die Mutter zwei mal versucht ihre Geburtsnachnamen zu ändern. Ohne meine Zustimmung ging das nicht. Mit 18 Jahre haben die Kinder ihre Nachnamen auf Mädchennahmen ihrer Mutter geändert.
    Meine Tochter heiratete vor kurzem und nahm den Nachnamen ihres Mannes.
    Auf der Heiratsurkunde steht als Geburtsnachname der Nachname die sie mit 18 Jahren geändert hat und nich meiner, den sie von Geburt bis 18 Lebensjahr getragen hat.
    Ist das gesetzlich richtig?

    1. anwalt.org

      Hallo Peter,

      im Einzelfall ist dies durchaus möglich. Welche Gründe im vorliegenden Fall die Namensänderung bedingten, können wir jedoch nicht bestimmen.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Stefan

    Liebes familienrechtliche.net-Team,

    Ich wurde zu DDR-Zeiten mit dem Nachnamen Z… geboren, meine Eltern waren verheiratet. Nach Scheidung und Wiederheirat meiner Mutter kam der Vermerk auf meine Geburtsurkunde: „das Kind hat mit Wirkung vom x.x.1982 den Familiennamen W… angenommen“.
    Nun möchte ich heiraten und den gemeinsamen Familiennamen Z… mit meiner zukünftigen Frau tragen, also den Namen meines leiblichen Vaters und meines eigentlichen Geburtsnamens.
    Dieser Antrag wurde vom Standesamt abgelehnt.
    Nach NamÄndVwV, Absatz 54 steht aber: „Als neuer Familienname kann z.B. der nicht zum Ehenamen gewordene Geburtsname eines Ehegatten oder der Familienname eines Vorfahren gewährt werden.“ Somit müsste ich doch bei Heirat meinen ursprünglichen Geburtsnamen (und Namen meines leiblichen Vaters (Vofahre)), also Z… wieder annehmen können?
    Für eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan,

      im Zuge der Einbenennung eines Kindes wird der ursprüngliche Geburtsname vom neuen Familiennamen vollständig abgelöst, wird gewissermaßen neuer Geburtsname. Dieser Vorgang ist unwiderruflich. Der ehemalige Geburtsname ist dadurch quasi getilgt und kann nur in sehr seltenen Fällen wieder angenommen werden.

      Ihr famimlienrecht.net-Team

  17. Sara

    Liebes familienrechtliche.net Team,

    Ich bin 14 Jahre alt und habe absolut gar keinen Kontakt zu meinem Vater mehr. Meine Eltern sind geschieden. Das einzige was ich mit ihm verbinde, ist psychischer Terror. Er will meiner Namensänderung nicht zustimmen. Was kann ich tun? Bin nur noch verzweifelt.

    1. anwalt.org

      Hallo Sara,

      die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern kann ggf. auch durch das Familiengericht erteilt werden. Hier ist ggf. eine entsprechende anwaltliche Beratung empfehlenswert. Unklar ist an dieser Stelle, wer als rechtlicher Vertreter auftreten kann.

      Dein anwalt.org-Team

  18. Sabrina

    Hallo,
    Ich habe einen lustigen Nachnamen, für mich persönlich aber überhaupt nicht !!- seit Jahren überleg ich ihn ändern zu lassen.
    Meine Frage ist : Habe ich dann freie Namenswahl und MUSS es zwingend ein deutscher Nachname wie zb. Müller, Wagner, Schmidt etc sein ??

    1. anwalt.org

      Hallo Sabrina,

      in der Regel ist bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu beachten, dass durch den neu gewählten Nachnamen nicht erneut Probleme entstehen können. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung der möglichen Grenzen bei der Namenswahl an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Johannes

    Danke für die Antwort,
    es war eine freiwillige, öffentliche Namensänderung (keine Einbenennung als Kind).
    Mein Nachname wurde gändert, ein Geburtsname nicht eingetragen. Somit habe ich keinen Geburtsnamen, obwohl ich bei der Geburt einen anderen Namen hatte (30 Jahre lang).
    ist das so üblich? Oder hat man es nur vergessen, weil ich ein Mann bin.
    Ist eine Verwirkung des Geburtsnamens mit einer öffentlichen Nachnamensänderung geregelt? Wenn ja, wo steht das?

    1. anwalt.org

      Hallo Johannes,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Falles an das zuständige Rechtsamt oder Standesamt. Auch bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung kommt das Namensänderungsgesetz zur Anwendung.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Hans

    Hallo,
    seit meiner öffentlichen Namensänderung mit 30 Jahren im Jahr 1990 habe ich einen Doppelnamen, der dann durch Heirat von meiner Frau übernommen wurde, sowie meine Kinder durch Geburt. Die geamte Familie hatte dadurch „meinen“ Nachnamen.
    Nach der Scheidung hat meine Ex-Frau ihren Geburtsnamen wieder als Ihren Nachnamen beantragt und trägt diesen wieder.
    Jetzt möchte ich (und meine zukünftige Frau) meinen Geburtsnamen durch erneute Heirat als neuen Familennamen annehmen.
    Lt. Standesamt habe ich den alten Familiennamen als Geburtsnamen durch die damalige öffentliche Namensänderung „verwirkt“. Meine 30-jährige Indentität ist also weg, obwohl in der Urkunde steht, „gültig ab den .. .. 1990.
    Ich wurde damals nicht auf eine Änderung oder „Verwirkung“ des Geburtsnamens hingewiesen. Auch auf der Urkunde steht nur „Änderung des Familiennamens“.
    Kann ich meinen alten Familiennamen bei erneuter Heirat wieder annehmen?

    1. anwalt.org

      Halo Hans,

      erfolgte die Einbenennung, so ist der hieraus hervorgehende Name als vollwertiger Ersatz des ursprünglichen Geburtsnamens anzusehen, dieser Vorgang ist damit in aller Regel unwiderruflich. Die Änderung des Geburtsnamens ist in der Regel nur bei Adoption bzw. Eheschließung und Annahme eines anderen Familiennamens möglich. Wenden Sie sich für nähere Erläuterungen an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

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