Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. Christiane B.

    Hallo…
    Nach meiner Heirat hat meine Tochter auch den Namen gewollt, allerdings hat der leibliche Vater nur zugestimmt, dass dieser angehängt wird. Somit hat meine Tochter einen Doppelnamen der den Geburtsnamen ersetzt hat. Nun bekommt sie selber ein Kind und möchte diesem nicht den Doppelnamen sondern nur einen davon geben. Ist das möglich?

  2. S.

    Hallo
    Ich bin geschieden u.möchte wieder heiraten und vorab aber gern meinen Mädchennamen wieder annehmen weil ich u.mein zukünftiger Mann den Mädchennamen tragen möchten. Ist dies möglich u.wenn ja wielange dauert so eine Änderung und ist das sehr teuer?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      je nach Aufwand der Änderung können für die Namensänderung Kosten zwischen wenigen Euro bis zu mehr als 1.000 Euro entstehen (zzgl. Kosten für die Neuausstellung der Dokumente). Über die Dauer ist ebensowenig eine allgemeingültige Aussage zu treffen, da sich dies nach der Auslastung der zuständigen Stellen sowie den Aufwand richtet. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Pascal

    Guten Tag,

    meine Eltern haben 1978 geheiratet. Ich bin ehelich geboren worden.
    Meine Mutter hat bei der Heirat den Nachnamen meines Vaters angenommen.
    Nachdem sich meine Eltern 2004 räumlich getrennt haben, hat meine Mutter weiterhin den Namen meines Vaters beibehalten.
    Nun wollen meine Mutter und ich den Mädchennamen meiner Mutter wieder annehmen, da dieser ein verarmter Adelstitel ist.

    Geht das?
    Wenn ja wie?
    Wenn nein warum nicht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Pascal

  4. Pascal

    Guten Tag,

    meine Eltern haben 1978 geheiratet. Ich bin ehelich geboren worden.
    Meine Mutter hat bei der Heirat den Nachnamen meines Vaters angenommen.
    Nachdem sich meine Eltern 2004 räumlich getrennt haben, hat meine Mutter weiterhin
    den Namen meines Vaters beibehalten.
    Nun wollen meine Mutter und ich den Mädchennamen meiner Mutter wieder annehmen,
    da dieser ein verarmter Adelstitel ist.

    Geht das?
    Wenn ja wie?
    Wenn nein warum nicht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Pascal

  5. Brina

    Hallo,
    meine Mutter hat Ende der 60er Jahre geheiratet und hat den Nachnamen ihre Gatten angenommen. Ihr Mann verstarb Anfang der 80er. Ich wurde Jahre später geboren, habe demnach mit dem Mann rein gar nichts zu tun und trage nun den Nachnamen aus dieser Ehe. Gibt es eine Möglichkeit den Nachnamen ändern zu lassen? Würde gern den Nachnamen meines Vaters annehmen. Meine Eltern haben nach meiner Geburt nicht geheiratet.

  6. Jenny

    Hallo
    Ich habe da eine Frage und zwar ist es möglich den Mädchen Namen meiner Mutter anzunehmen ?

    Meine Mutter hat damals den Namen meines Erzeuger angenommen. Und ich hieß seit der Geburt so wie mein Erzeuger.
    Meine Mutter ist vor 18 Jahren verstorben und aus unserer Familie heißen nur noch meine ggoseltern so.
    Kann ich den Mädchen Namen meiner Mutter annehmen?

  7. Dorothee

    Guten Tag,
    ich führe aus meiner geschiedenen Ehe heraus noch einen Doppelnamen (Mädchenname + Name meines geschiedenen Mannes). Nun bin ich schwanger und möchte dem Kind meinen Mädchennamen als Nachnamen geben. Geht das?
    Vielen Dank für die Information!

  8. Sabrina

    Hallo, ich habe leider nach der Geburt von meinem Kind den Geburts namen von meinem auf den vom Vater ändern lassen.
    Ja ich habe alleiniges Sorgerecht, inzwischen ist das Kind schon 3 Jahre alt.
    Von dem Mann bin ich getrennt, da ich 3 weitere Kinder habe,die so heißen wie ich, der Vater weg ist. Zur Zeit der Geburt habe ich noch an die Hochzeit geglaubt.
    Gibt es eine Möglichkeit, dass das Kind doch meinen Namen zurück bekommt.

  9. Inge

    habe eine frage:
    nach dem tod meines türkischen ehemannes in der türkei habe ich, nach meinem aufenthalt in spanien meinen deutschen mädchennamen wieder angenommen…nun möchte ich aber meinen türk. nachnamen wieder annehmen – ist das möglich und wo könnte ich das beantragen? Danke !

  10. Rabun

    Hallo mein Nachname ist ö. das ist ein türkischer Nachname ich selber bin aber Kurde. Meine Eltern kommen aus der Türkei und in der Türkei ist es so das man nur türkische Namen haben darf und wie jeder weiß hassen sich die Kurden und die Türken also die meisten. Ich finde ich habe keine richtige Identität ich fühle mich so unwohl sobald ein Türke sieht wie mein Nachname ist bei der Arbeit spricht er mich an und zwar auf Türkisch dabei kann ich nicht mal Türkisch ! Ich hasse meinen Nachname abgöttisch ich würde alles dafür geben einen kurdischen Nachnamen zu haben ist das Grund genug für eine Namensänderung ? Wenn ein Name einen aufgezwungen wurde ?

    1. anwalt.org

      Hallo Rabun,

      bitte wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Falles an das zuständige Standesamt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Falko

    Ich habe dazu eine Frage.
    Ich wurde 2013 von meinem Stiefvater adoptiert. Und habe mich bei der Adoption für einen Doppelnamen entschieden. Diesen würde ich jetzt gerne ändern lassen. Der Doppelname wurde aber in meine Geburtsurkunde eingetragen. Besteht da die Möglichkeit den Nachnamen jetzt noch zu ändern?

    1. anwalt.org

      Hallo Falko,

      die Änderung des Geburtsnamens ist in aller Regel nur bei triftiger Begründung möglich oder bei Eheschließung und Annahme eines Ehenamens.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Marie

    Hallo,
    ich bin in den Niederlanden mit dem Geburtsnamen meiner Mutter geboren und habe bei der Heirat meiner Eltern in Deutschland den Geburtsnamen meines Vaters erhalten. Diese Info wurde offenbar nicht an mein geburtsstandesamt übermittelt sodass ich mit vorhandenen Dokumenten (Familienbuch/eheurkunde, vaterschaftsanerkennung, pass mit damaligem Namen, pass mit heutigem Namen) keine aktuelle Geburtsurkunde erhalte.
    Ich bin nun umgezogen und benötige neue ausweisdokumente. Diese werden mir nicht ausgestellt, da meine Geburtsurkunde nixht korrekt ist.
    Kann ich meine Behörde zum Amtersuchen auffordern, sich um die Aktualisierung meiner Geburtsurkunde zu kümmern und mir zudem auf deren kosten einen passersatz auszuhändigen?
    Danke & VG

  13. Nicole

    Hallo liebes anwalt.org-Team,

    wir haben uns eine Frage gestellt und finden nicht so recht die Antwort darauf. Ist es grundsätzlich möglich einen neuen Familiennamen zu „gründen“?
    Zum Beispiel heißt der Mann mit Nachname [Name von der Redaktion entfernt] und die Frau [Name von der Redaktion entfernt], neuer Nachname wäre dann: [Name von der Redaktion entfernt] . Eine Zusammsetzung aus beiden Familiennamen.
    Ist dies rechtlich grundsätzlich möglich, können Sie uns diesbzgl. weiterhelfen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Viele Grüße Nicole

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole,

      im Rahmen einer Eheschließung ist die Bildung von Doppelnamen für den Annehmenden möglich. Ein gänzlich neues Konstrukt aus zwei Namen zu bilden ist hingegen in aller Regel nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. Nicole

    Hallo.
    Ich bin gebürtige Tschechin, meine Mutter ist deutsche. In Tschechien hat sie den Vater meines Bruder geheiratet und hat somit den Namen [Name von der Redaktion entfernt] angenommen. Da ich bei meiner Mutter aufwuchs trage ich auch ihren Namen. Ich wurde nach der Eheschließung geboren, mein Name wurde also nicht geändert. Im Jahre 2000 zog meine Mutter mit uns von P. nach B. In B. wurde, ohne Nachfrage und ohne Antrag, sowohl mein Name, als auch der meiner Mutter, eingedeutscht, also auf [Name von der Redaktion entfernt] geändert. Heute, nach 19 Jahren, in denen es absolut niemanden interessiert hat, wurde (beim Antrag auf einen neuen Personalausweis, da der alte abgelaufen ist) einfach auf [Name von der Redaktion entfernt] geändert. Ich habe 19 Jahre als [Name von der Redaktion entfernt] gelebt, ich hab das nicht veranlasst, das war die damalige Behörde. Beim Bürgeramt sagte man mir heute, dass es zu dieser Namensänderung von damals ein Dokument geben muss, da so etwas beantragt werden muss. Aus meiner Familie hat aber niemals jemand einen solchen Antrag gestellt und dennoch wurde unser Name eingedeutscht – wieso?! Ich habe 19 Jahre mit diesem Namen gelebt und nicht eine Behörde hat sich, bis zum heutigen Tage, daran gestört. Nicht, dass ich meinen tschechischen Namen nicht schön fände, ich mag ihn, ich fühl mich allerdings schwer betrogen, kann ich etwas dagegen tun?
    Vielen Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße
    Nicole

  15. Markus

    Hallo. Meine Frau und ich haben vor kurzem geheiratet. Die Kinder die sie mit in die Ehe gebracht hat, tragen den Nachnamen des Vaters. Dieser ist aber schon vor ca 10 Jahren gestorben. Jetzt sind die Kinder auf uns zugekommen und gesagt sie würden gerne den gleichen Namen haben wir wir ( wir haben d3n Namen von mir angenommen). Ist dies möglich ? Einverständnis der Eltern des verstorbenen ist nicht nötig ? Dankeschön schon einmal :)

    1. anwalt.org

      Hallo Markus,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um den Sachverhalt für Ihren Einzelfall prüfen und bewerten zu lassen. Welche Unterlagen nötig sind, kann der Standesbeamte ebenfalls abschließend erläutern.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Melanie

    Hallo zusammen,

    ich habe auch eine Frage die mich schon länger beschäftigt. Im Juni 2011 ist mein Sohn mit meinem Nachnamen geboren. Im Oktober 2011 habe ich den Erzeuger meines Kindes geheiratet. Die Ehe hielt aufgrund von Gewalt und Drogenexzessen nur 1,5 Jahre. Als Familiennamen haben wir damals seinen Namen angenommen. Nach der Scheidung habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen, mein Sohn heißt weiterhin wie der Erzeuger. Dieser stimmt einer Namensänderung nicht zu, trotz das er mit meinem Sohn seit 2 Jahren keinen Kontakt hat. Ich habe, bis auf die Vermögensrechte, das alleinige Sorgerecht. Mein Sohn leidet massiv darunter das er der Einzige in der Familie mit diesem Nachnamen ist (Kontakt zu Opa väterlicherseits besteht nicht, er wäre der Einzige der diesen Namen trägt). Hat mein Sohn irgendeine Chance das er seinen eigentlichen Geburtsnamen wieder bekommt ohne die Zustimmung? Es sind schon so viele Tränen geflossen. Ich würde ihm so gerne helfen, weiß aber nicht ob es möglich ist und vor allem wie.

    Liebe Grüße Mel

    1. anwalt.org

      Hallo Melanie,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Ralf

    Hallo, mein Sohn (15j) möchte jetzt gerne meinen Nachnamen (bin der Vater) annehmen. Wir waren bei seiner Geburt nicht verh., haben aber das gemeinsame Sorgerecht und leben seit 12j getrennt. Ist dies möglich?
    Gruß
    Ralf

    1. anwalt.org

      Hallo Ralf,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. In der Regel ist die Namensänderung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Martin

    Liebes Team

    Mein Mann wurde unehelich geboren und und bekam daher den Mädchenname seiner Mutter B. . Als er 1 Jahr war hat seine Mutter einen anderen Mann geheiratet und er musste ungefragt den neuen Namen annehemen, weil unter 5 Jahre. Die Ehe hielt nicht lang und ausser den Namen, Ärger, Gewalt und Schläge… hat er mit dem Mann bzw. ExEhemann der Mutter nichts zu tun. Jetzt haben wir geheiratet und logischerweise hat er meinen Namen R. angenommen. Den neuen Pass haben wir auf R. mit dem Ledignamen B. beantragt (die GebUrkunde haben wir noch…). B. wurde allerdings gestrichen und durch F. ersetzt, weil in der GebUrkunde steht, dass er den Namen (zwangsläufig) angenommen hat. Welche Chancen haben wir, dass aus dem Ledignamen F. wieder B. wird? Zumal der Grossvater ebenfalls B. hiess (Vater der Mutter) und eigentlich die männliche Bezugsperson Zeit seines Lebens für meinen Mann war.

    Liebe Grüsse

    1. anwalt.org

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich für eine Bewertung ggf. an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Mehmet

    Hallo,

    wir hatten wohl vor sehr langer Zeit (ca. vor 30- Jahren?) einen anderen Nachnamen. Diese wurde damals falsch eingetragen wurde und jetzt Begehren wir den alten Nachnamen wieder. Welche Kosten stehen uns bevor und ist eine Änderung reibungslos in diesem Fall möglich?

    1. anwalt.org

      Hallo Mehmet,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Silas

    Hallo,
    ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen wollen. Ich habe bei der Geburt den Nachnamen meiner Mutter gehabt. Meine Eltern haben 1 Jahr später geheiratet und ich habe bis heute einen anderen Nachnamen. Ich bin jetzt bald 18 Jahre alt und würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen wollen, da ich ihn gerne weiter tragen würde. In meiner Geburtsurkunde steht noch mein alter Nachname. Ist es möglich den wieder zu bekommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Silas,

      die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel unumkehrbar, da der neue Familienname den ehemaligen Geburtsnamen ersetzt. Wenden Sie sich für weitere Infos ggf. an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

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