Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. Thorben

    Guten Tag,
    Ich möchte meinen Nachnahmen ändern lassen, weil er soo blöd ist. Das Problem mein Nachname ist das Personalpronom!. Und das ist für mich kein richtiger Nachnahme! Wie kann ich ihn ändern lassen?

    1. anwalt.org

      Hallo Thorben,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich bezüglich der Möglichkeiten der Namensänderung informieren zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Nadya

    Guten Tag,

    mein noch Mann und ich werden im November die Scheidung einreichen und sobald die durch ist wird er wieder heiraten. Ich werde meinen Mädchennamen wieder annehmen und mein Mann den Namen der neuen. Jetzt hat unser Sohn geboren in der Ehe den Nachnamen meines Ex. Da wir beide aber in Zukunft dann anders heißen werden hat mein Sohn keinerlei Zugehörigkeit (Nachnamen).Wäre es mit der Zustimmung meines Ex´s möglich das mein Sohn meinen Nachnamen dann annimmt?

    Vielen Dank.
    MfG
    Nadya

    1. anwalt.org

      Hallo Nadya,

      der Geburtsname eines Kindes lässt sich mit Scheidung in aller Regel nicht abändern. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Namensänderung auch bei Ihrem Kind durchgeführt werden könnte.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Susanne

    Liebes Team,

    als ich 10 Jahre war, nahm ich den Familiennamen meiner Pflegeeltern an. Diese waren knapp 18 Jahre meine Pflegeeltern, aber nie Adoptiveltern. Aus gewissen Gründen (ich fühle mich verraten und ausgenutzt) würde ich gerne diesen „neuen“ Namen wieder ablegen.
    Verhält sich hier die Situation genauso, zwecks unwiderruflicher Einbennenung?

    Gibt es irgend eine Möglichkeit, dass ich den Mädchennamen meiner leiblichen und auch gesetzlichen Mutter annehmen kann? Oder ist das genauso schwer wie irgend einen anderen Familiennamen anzunehmen?
    Ihren aktuellen Familiennamen, meinen ursprünglichen Familiennamen, möchte ich nicht annehmen, da das der Name meines angeblich leiblichen Vaters ist, welcher er wahrscheinlich doch nicht ist (die beiden waren bereits zu meiner Geburt in Trennung und sind lange geschieden).

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,

      die Einbenennung eines Kindes lässt sich in der Regel nur bei triftigen Gründen widerrufen. In diesem Fall kann dann ggf. der ehemals geführte Geburtsname wieder angenommen werden. Einen Namen anzunehmen, den die Person zuvor nie führte, ist in aller Regel nicht möglich. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Falles an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Ramona

    Hallo.
    Ich habe ein ähnliches Problem wie so viele hier. Mein Zwillingsbruder und ich sind unehelich geboren mit dem Geburtsnamen bzw. Nachnamen unserer Mutter. Einige Zeit später hat sie einen neuen Mann kennengelernt und als wir 6 Jahre alt waren kam es für meinen Bruder und mich dann zur Namensänderung/ Einbenennung weil meine Mutter (nicht unseren leiblichen Vater) geheiratet hat. Es ärgert mich mittlerweile so doll dass ich in meinen ganzen Ausweispapieren usw. einen sogenannten Geburtsnamen stehen habe, welches er überhaupt nicht ist! Meiner Meinung nach ist das gelinde gesagt: Urkundenfälschung!!!! Wenn es zu einer Namensänderung kommt, sollte man im Perso stehen haben: geborene XY, Namensänderung in AB und verheiratete ST! Und nicht anders!!!! Ich möchte meinen eigentlich und ursprünglichen Geburtsnamen gerne wieder haben und nicht „irgend einen Namen „ der nur mit schlechten Erinnerungen behaftet ist und auch nichts mit meiner Herkunft zu tun hat!
    Es ist traurig dass es anscheinend gesetzlich verankert ist dass so etwas nicht zu ändern ist! Warum darf man als erwachsener nach einer Scheidung seinen Namen wieder ändern oder wenn man einen häufig vorkommenden Namen hat usw. aber es wird einem nicht gestattet wenn man etwas loswerden möchten womit man nichts schönes verbindet!!!! Warum ist man da Leidtragender und warum wird da gesetztlich zweimal über das eigene Entscheidungsrecht hinweg entschieden?
    Da muss es doch Möglichkeiten geben, oder nicht?

  5. Alex

    Hallo,
    Da meine Eltern bei meiner Geburt nicht verheiratet waren bekam ich den Namen meiner Mutter (R.). Die Heirat folgte ein paar Monate danach, somit bekam ich den Familiennamen meines Vaters (S.). In jedem Dokument steht geborene R. Nach meiner eigenen Heirat (geborene S.)möchte ich den Namen meiner Mutter annehmen und ihn zusätzlich anhängen, ist das denn mit dem Antrag auf Namensänderung möglich?

  6. Mona

    Guten Abend. Ich bin seit ein paar Jahren geschieden und habe den Namen meines Exmannes damals angenommen . Meine Tochter, hat ebenfalls den Nachnamen angenommen. Ich würde gerne meinen Mädchennamen / Geburtsnamen wieder annehmen. Und mein zukünftiger Mann will meinen Namen dann annehmen. Besteht so die Möglichkeit, das meine Tochter den gleichen Familienname tragen kann?

  7. Maike

    Bei der Hochzeit habe ich den Nachnamen meines Mannes angenommen. Nun überlegen wir, aus verschiedenen Gründen, ob es möglich ist, meinen Mädchennamen als Familiennamen übernehmen zu können. Auf Familie K wird dann Familie P (wir haben zwei Kinder).
    Ist das irgendwie möglich? Ohne eine Scheidung, die wir definitiv nicht in Erwägung ziehen.

    1. anwalt.org

      Hallo Maike,

      ein einmal bestimmter Ehename lässt sich im Laufe der Ehe in aller Regel nicht mehr abändern. Wenden Sie sich für umfassende Infos und eine genaue Klärung an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Lisa

    Liebes Familienrecht-Team,

    ich hoffe, dass diese Frage nicht schon gestellt wurde und ich sie unnötigerweise noch einmal stelle:
    Meine Eltern haben erst ein Jahr nach meiner Geburt geheiratet. Meine Mutter nahm den Namen meines Vaters an, den sie dann auch mir gegeben haben.

    Nun ist es so: Mein Freund und ich würden gerne bei der Heirat meinen Geburtsnamen C. annehmen, wenn das möglich ist. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man sich bei der Heirat auch für den damaligen Geburtsnamen einer Partei entscheiden kann anstelle der aktuellen Familiennamen. Ist das möglich?

    Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße,

    Lisa

    1. anwalt.org

      Hallo Lisa,

      die Einbenennung eines Kindes im Zuge der Eheschließung der Eltern ist in aller Regel unwiederruflich, da der neue Familienname zum neuen Geburtsnamen wird. Frühere Namen sind dabei getilgt und können in der Regel nicht mehr angenommen werden. Wenden Sie sich für eine genaue Bewertung Ihrer Situation an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Sandra

    Liebes Team,
    ich bin seit über 16 Jahren geschieden und habe den Nachnamen meines Exmannes behalten.
    Nun sieht es aber so aus, dass ich mich selbstständig machen möchte und ich als Kleingewerbebetreibender meinen Namen in die Firmenbezeichnung einbinden muss. Da ich aber seit vielen Jahren keinerlei Kontakt zu der Familie meines Exmannes habe und ich auch nicht gewillt bin mit dem Namen meines Ex Werbung für meine Gewerbe zu machen, möchte ich gerne wieder meinen Geburtsnamen annehmen. Ist eine Namensänderung nach so vielen Jahren und unter diesen Umständen möglich?

    Lieben Gruß

  10. Anna

    Hallo,
    Ich hätte da auch eine Frage.
    Meine Eltern sind und waren nie verheiratet, leben auch getrennt und haben deswegen natürlich auch unterschiedliche Nachnamen. Im Moment trage ich denn Geburtsnamen meiner Mutter, ich würde aber sehr gerne denn Geburtsnamen meines Vaters annehmen. Geht das? Wenn ja wie und wenn nein warum?
    (Danke schonmal im voraus für die Antwort.)

    LG Anna

  11. Andrea

    Hallo, mein Partner und ich hatten vor zu heiraten und haben unserer Tochter deshalb schon mal seinen Nachnamen gegeben. Nun wird aber nichts aus der Hochzeit und ich möchte nicht anderes als mein Kind heißen. Kann ich ihren Nachnamen in meinen Nachnamen ändern lassen?

    Danke in voraus

  12. Patricia

    hallo, ich hätte auch eine frage: meine mutter hat nach der hochzeit mit meinem vater den namen w. angenommen, auch für uns beiden kinder. ihr geburtsname war k. aktuell hat sie sich schon vor jahren scheiden lassen, aber heisst immer noch w.r, wir 2 kinder auch. unser vater hat uns jetzt übelst beschimpft (unter der gürtellinie per e-mail…).
    ich möchte diesen namen also nicht mehr tragen, es ekelt mich an.
    meine frage: kann ich einen antrag auf namensänderung stellen? also so, dass ich den geburtsnamen meiner mutter annehme (also k.)??? ist das irgendwie möglich? die e- mails kann ich natürlich als beweis vorlegen… es steht dort auch „wir sind nicht mehr seine kinder usw… ich wäre eine hexe usw….)
    danke im vorraus für die hilfe/ tipps

    Nachnamen von Redaktion anonymisiert

  13. Hanna

    Hallo!
    Meine Eltern haben sich getrennt als ich 3 war. Seit dem trage ich den Geburtsnamen meines Vater aber lebe bei meiner Mutter. Als ich 9 war heiratete meine Mutter ein 2. mal und ich habe auch eine halb Schwester allerdings heißt meine Mutter und meine halb Schwester so wie mein Stiefvater und ich wie mein Vater. Ich möchte nun seit ich 9 bin so wie die Familie heißen wo ich lebe, aber mein Vater stimmt nicht zu. Nun werde ich bald 14 und habe keinen Kontakt mehr zu meinem Vater und der Wunsch nach dem Nachnamen meiner halb Schwester verstärkt sich nun mehr. Was kann ich tun?

    LG Hanna

  14. Dahlia

    Hallo!

    Ich wurde mit dem Nachnamen „xy“ geboren bis meiner Mutter ihren mittlerweilen Ex-Mann geheiratet hat und ich den Nachnamen „xx“ von ihm bekommen habe. Allerdings habe ich mit dem Mann sehr schlimme Erfahrungen gemacht, die mich psychisch extrem belastet haben. In der Stadt ist der Nachname „xx“ negativ auffällig und ich werde sofort damit verbunden, obwohl ich mit dem Typen nichts zu tun habe. Meine Mutter hat nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder bekommen. Das ich den Nachnamen behalten muss belastet mich sehr und ich fühle mich nicht mit meiner Familie verbunden. Außerdem habe ich Angst, dass man bei meinen zukünftigen Bewerbungen auf den Nachnamen und „deren Geschichte“ stößt und ich deswegen eventuell unter ein Hut gesteckt und nicht respektiert werde. Ich verbinde mit dem Nachnamen einfach diese schreckliche Person + diese Zeit mit der Person. Kann man nicht unter diesen Umständen meinen ersten Geburtsnamen „xy“ wieder bekommen?

    1. Benny

      EInen ähnlichen Fall habe ich auch, es wäre schön, wenn das Team von anwalt.org hierzu was sagen kann.
      Ich laufe mit dem Namen meines „Erzeugers “ rum, den ich sogar vor Gericht brachte, wir haben seit über 14Jahren keinen Kontakt mehr (vor 1 Jahr leider einmal auf einer Familienfeier gesehen).
      Das muss doch änderbar sein, dass ich den name annehmen kann, den meine Mutter+Familie hat, mit dem ich auch geboren wurde.

      1. anwalt.org

        Hallo Benny,

        bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. In der Regel ist die Änderung des Geburtsnamen jedoch nur bei triftigem Grund möglich (und gemeinhin eher selten der Fall).

        Ihr anwalt.org-Team

  15. Dan

    Hallo,

    Ich bin 20 Jahre alt und trage seit meiner Geburt den Nachnamen des Mannes aus der letzten Ehe meiner Mutter, mit dem ich auf keinster Weise verwandt bin. Ich habe auch eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung zur Anerkennung von meinem echten Vater. Ist es möglich seinen Nachnamen anzunehmen?

    MfG Dan

  16. Kim

    Hallo
    mein Geburtsname ist „XXX“ aus der ersten Ehe meiner Mutter. Als ich 3 Jahre alt war, heiratete meine Mutter erneut und wir nahmen den neuen Familiennamen an „ZZZ“. Mittlerweile hat meine Mutter zum dritten Mal geheiratet und trägt nun wieder ein neuen Familiennamen. Ich (32) habe immer noch den Familiennamen „ZZZ“ und möchte zurück zum Geburtsnamen „XXX“.
    Laut Standesamt bedingt dies einen wichtigen Grund. Ist diese nicht durch die Scheidung meiner Mutter und dem Grund, dass ich keine Entscheidung im Alter von 3 treffen konnte, gegeben?
    Besten Dank

  17. G.

    Hallo, ich bin mit 4jahren adoptiert worden, und bekam somit den Nachnamen der Adoptiveltern. Die Adoptivmutter war das beste was mir als Kind passieren konnte Der Vater war leider ein Tyran und Alkoholiker. Als die Adoptivmutter verstarb, war ich gerade erst 18 jahre alt und es bekann für mich ein schlimmes leben ,was ich aber nur 2 jahre aushielt und dem fliehte. Nun bohrt es schon ewig in mir den Adoptivnahmen des Tyran loszuwerden. Denn ich habe ja noch eine Geburtsurkunde wo mein richtiger Geburtsname darin steht. Kann ich, oder besteht denn Hoffnnung das ich den Geburtsname wieder haben kann. Mit wäre es egal was es kostet, hauptsächlich ich habe den Nachnamen des Tyran bzw. Adoptivvater nicht mehr. Mfg Ratlos

  18. Louise

    Ist es denn auch möglich, dass man sich mit einem Anwalt für Familienrecht bespricht und die Einbenennung unterlässt? Ich hätte es gern, dass mein Partner und ich den Namen behalten, allerdings wäre ein Doppelname ganz gut. Nun habe ich vor einiger Zeit gehört, dass nur ein Partner einen Doppelnamen tragen kann.

  19. Cuore

    Hallo…

    Ich habe ein paar kniffelige Fragen zum Thema. Mein Leben ist halt sehr kompliziert… Zu den Hintergründen:

    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, gebürtig, war nie verheiratet oder verlobt, trage also ab dem ersten Atemzug bis nun denselben Nachnamen. Das ist der, auf den sich meine Eltern bei der Heirat geeinigt haben, der aus meiner väterlichen Verwandschaftsrichtung kam.

    Ich selber habe aber rechtskräftig da bereits 2011 geschehen den Vornamen geändert, und zwar nach TSG§1ff von männlich nach weiblich. Das Problem „falscher Körper“ (Transsexualität) ist also lange gelöst, soweit juristisch, sozial und chirurgisch machbar, und ich führe unauffällig und unerkannt das Leben einer ganz normalen Frau. (habe also „passing“ und lebe „stealth“, wie man so schön sagt)

    Meinen Nachnamen hasse ich aber. Soweit ich gesehen habe, sieht das Namensänderungsgesetz eine Änderung des Nachnamens aber nur in drei Fällen vor: Heirat, Einbürgerung und bei grober Unzumutbarkeit. Die ersten beiden Fälle treffen nicht zu. Bei grober Unzumutbarkeit ging ich bisher davon aus, dass die bei mir zwar für mich gegeben ist, aber nicht amtlich ausreichend. Nun habe ich woanders gelesen, dass das auch „schwere seelische Belastung“ durch den Namen sein kann, wenn man diese begründen kann. Mich würde dazu eine Einschätzung meiner Situation interessieren… Und zwar:

    Als ich mich Ende 2009 bei meiner Familie bezüglich meiner Transsexualität geoutet habe, wurde ich von 7 von 9 verbliebenen Familienmitgliedern verstoßen, ohne mich auch nur einmal anzusehen (Outing ging über meine Mutter bzw. von mir aus erstmal schriftlich) oder mich auch nur persönlich anzuhören. Vorher war das mit der Familie schon, na ja, sagen wir mal „kompliziert“, da mein Vater Trinker war und sich 2001 totgesoffen hat. Aber seitdem man mich verstoßen hat, nur, weil ich ich sein wollte, ist der Familienname nur noch Blutschande für mich, denn selbst, wenn richtig Geborene mein Schicksal nicht verstehen, verlange ich nicht einmal, so bin ich doch ein Mensch mit Gefühlen und Anrecht auf Glück mit mir selbst. In dem Zusammenhang muss ich anführen, dass die 2 Personen, die den Weg an meiner Seite geblieben sind, aus der mütterlichen Richtung meiner Gene kommen, meine Mutter und eine Cousine. Letztere trug nie meinen jetzigen Nachnamen. Meine Mutter selbst denkt aus gleichem Grund wie ich s.o. sehr direkt darüber nach, ihren Mädchennamen wieder anzunehmen.
    Und damit war es ja noch nicht genug: Als ich mich geoutet habe, hat der väterliche Teil meiner Familie nicht nur mich verstoßen, sondern meine Mutter gleich mit. Ja, recht gelesen. Wenn es nur um mich geht, hätte ich ja wenigstens noch verstanden, woher das kommt. Aber meine Mutter gleich mit zu verstoßen, das grenzt schon an ethnische Säuberung oder dergleichen. In jedem Fall sind diese Leute bei mir bis auf Besserung dererseits (die in 9 Jahren nicht kam und auch nicht kommen wird) bei mir unten durch, und mein Nachname ist für mich Blutschande und eine Schande generell, denn mit solch einer menschenverachtenden Gesinnung (wie gesagt: ich wollte nur endlich ich sein) kann ich mich nicht identifizieren, damit will ich auch nicht (per Nachname) verwechselt werden. Mit dem Nachnamen will ich nicht einmal irgendwann tot über dem Zaun hängen, denn mein Elend im alten Körper und mein Glück im nun richtigen Körper sind rein meine Sache. Mit Leuten, die meinen, gegen 2 Stück Kuchen im Jahr ein Mitspracherecht über meinen Körper, meine Brüste und mein Genital zu haben, sollte man sich eh überlegen, ob man da noch Umgang haben will. Und wo war das Dreckspack, als ich die Schmerzen und die Heilung der OPs ertragen musste, und wo, als ich mich bei der Selbsterkenntnis fast umbringen wollte??

    Zudem hat das Pack nochmal rundum kein Recht, brav doofem Stigma folgend ausgerechnet auf mich mit dem Finger zu zeigen. Was ich tat, geht nur mich was an und ich habe damit niemandem je geschadet. Die dagegen brauchen alle nur selber wen, um von sich selbst abzulenken und damit wem, um darauf mit dem Finger zu zeigen. Mein Vater war ein Alkoholiker. Eine seiner Schwestern ist Hypochonder, aber ernsthaft, nicht nur etwas jammern, mit der Familie der anderen Schwester war schon für Vater bestimmt 10 Jahre oder mehr kein Kontakt, also jetzt so etwa 30 Jahre für mich. Und sein Bruder ist auch Säufer und frisst dabei noch fleißig Tabletten. Falls er denn noch lebt, was weiß ich, mir sagt ja keiner was seit 9 Jahren. Nur falls ich rauskriege, dass man mir sogar die Möglichkeit genommen hat, einmal oder mehrmals, und davon gehe ich vom Altersgefüge her stark aus, sogar noch von einigen auch meinen Familienmitgliedern Abschied zu nehmem, zumindest habe ich sie ja mal früher als Familie angesehen, dann bestätigt das nur umso mehr, was ich sage: Dieser Familienname ist Blutschande. Und ja, ich leide darunter psychisch, weine oft deswegen. Nicht wegen dem Verstoßen sein, sondern wegen meinem Nachname. Mittlerweile kann ich dem nicht-Kontakt nur noch zustimmen, aber ich sehe deren Namen an meiner Türschelle, auf jedem Brief, in jeder Anrede, etc…

    Habe ich mit den Hintergründen eine Erfolgsaussicht auf Namensänderung wegen Unzumutbarkeit auf grund von unzumutbarer psychischer Belastung?

    Und noch eine Frage, die es noch komplizierter macht, wie gesagt, mein Leben ist kompliziert, sorry… Auch mit Deutschland kann ich nicht gut. Da ich sehr talentiert in Sprachen bin und damit auch das Meiste von meinem Geld verdiene (ich kann bzw. lerne 6 Sprachen), bin ich oft im Ausland und in einige Länder würde ich jederzeit auswandern, auch bis zur allerletzten Konsequenz, sobald Gelegenheit die Staatsbürgerschaft zu wechseln und den deutschen Pass abzugeben… (aber da reden wir über Zukunft in Jahren, die Schmach mit dem Nachnamen ist aber nun und die brennt immer mehr wie Säure in meiner Seele)
    Das Namensänderungsgesetz sieht ja nur Einbürgerung des Namens vor, also von ausländisch klingend in Richtung deutscher Name. Da ich das Land nicht mag, für andere Länder mehr Nationalstolz empfinde, als für dieses, und da ich hier eh weg will, wenn Gelegenheit…: Könnte ich meinen deutschstämmigen Nachnamen hierzulande (Begründung seelisch unzumutbar) auch in einen klar nicht deutschen Namen ändern lassen?

    Davon ab, obwohl Name mit altdeutschem Ursprung, nervt mich auch, dass ihn niemand korrekt spricht oder alternativ nicht korrekt schreibt, entweder oder, oder beides nicht. Eine „über das zumutbare Maß an Belastung“ hinausgehende Beeinträchtigung meines Lebens ist das aber vermutlich nicht, jedenfalls nicht für ein Amt.

    Sorry für so viel „kompliziert“, aber ist mir wichtig und ich suche Hilfe
    DANKE für jeden Hinweis

    1. anwalt.org

      Hallo Cuore,

      leider ist eine Einschätzung Ihres Einzelfalles an dieser Stelle nicht möglich. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt oder ggf. einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Annika

    Hallo,
    Ich habe eine Tochter 7 Jahre alt. Sie trägt meinen Geburtsnamen E…
    Meine Tochter wohnt seit 5 Jahren bei ihren Vater, da ich krankheitsbedingt sie als allein erziehende Mutter zu ihren Vater gab. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
    2018 habe ich meinen Mann geheiratet und trage seinen Nachnamen S….
    2018 hat auch der Vater meiner Tochter geheiratet und nahm ihren Nachnamen H….. an.
    Meine Tochter ist unglücklich und möchte gerne H…. – S….. heißen.
    Ihr Vater sagte mir, dass er sich erkundigt hätte und sie entweder nur H…. mit Nachnamen heißen kann oder H…. – E…
    Dazu sagte er mir, dass meine Tochter meinen neuen Nachnamen nicht annehmen kann weil sie nicht bei mir wohnt. Stimmt das?
    Wenn ich zustimmen würde, das sie H…. heißt mit Nachnamen heißt, ist dann ihr Geburtsname gestrichen und wird nie wieder E…. heißen können?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

    1. anwalt.org

      Hallo Annika,

      die Einbenennung eines Kindes ist in aller Regel unwiderruflich, da der neue Familienname den Geburtsnamen gänzlich ersetzt. Die Bildung eines Doppelnamens ist bei einem Kind zudem in aller Regel nicht zulässig. Infos zu den Möglichkeiten erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

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