Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. Jennifer

    Hallo, meine Tochter hat bei der Geburt den Nachnahme ihres Vaters bekommen. Nun hat dieser Geheiratet und einen neuen Namen. Meine Tochter lebt bei mir und sieht ihren Vater kaum. Ursprünglich wollten wir heiraten was der Grund dafür war das meine Tochter bei der Geburt seinen Namen bekam. Ist es möglich das meine Tochter meinen Nachnahme bekommt?

  2. Sandra

    Hallo,

    meine Eltern haben den Namen meiner Mutter bei der Heirat gewählt. Nun die Frage, ob ich den Geburtsnamen meines Vaters haben dürfte. Also ich hätte gern einen Doppelnamen, meinen Geburtsnamen und den Geburtsnamen meines Vaters. Ist das möglich?

    Mfg Sandra

  3. Gizem

    Hallo, ich bin 24 Jahre alt und meine Eltern sind seid 22 Jahren getrennt Sorgerecht trägt alleine meine Mutter. Habe den Nachnamen von meinem Vater möchte aber den von meiner Mutter haben, da ich mit meinem Vater nichts zu tun habe. Ist dies möglich ?

  4. Amnon

    Schönen guten Morgen

    Ich bin deutsch-französischer Staatsbürger. Mein Problem liegt darin, dass mein Vater (deutscher) nach der Heirat mit meiner Mutter (französin) ihren Nachnamen annahm. In Deutschland wurde dass akzeptiert, zur damaligen Zeit in Frankreich musste dir Frau den Namen des Mannes annehmen. So habe ich im französischen Pass einen anderen Namen als im deutschen.

    Habe ich das Recht diesen Umstand anzupassen?

    Darf ich den Namen meines Vaters der auch im französischen Pass steht annehmen?

    Eine weitere Frage die mich bewegt: Mein Vorname ist ein seltener jüdischer und mein Nachnahme im deutschen Pass auch. Mich stört es andauernd darauf angesprochen zu werden. Ist dies eventuell auch ein Grund zur namensänderung?

    Vorab vielen Dank für ihre Hilfe

  5. Saskia

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage. Mein Partner und ich reden oft über das Heiraten und philosophieren über den Nachnamen. Da ich meinen Nachnamen ungerne ‚abgeben‘ möchte, bin ich immer für die Lösung eines Doppelnamens. Jetzt ist das Problem, dass der Geburtsname meines Partners bereits ein Doppelname ist und es somit nicht möglich ist, meinen Geburtsnamen noch anzuhängen.

    Kann man einen Teil des Geburtsnamen von ihm aberkennen oder kann ich nur einen Teil seines Geburtsnamens mit annehmen?

    An der Namensfindung soll eine Heirat nicht scheitern, aber ich würde mich über eine Info vorab freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Saskia

    1. anwalt.org

      Hallo Saskia,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung dieses Sonderfalles an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Nadine

    Ich habe damals jung geheiratet und den Namen meines 1. Mannes angenommen und meine Tochter (nicht sein leibliches Kind) hat den Namen genauso angenommen.
    Das ist jetzt einige Jahre her und ich habe jetzt zum 2. mal geheiratet und wieder den Namen meines zweiten Mannes angenommen, kann meine Tochter das jetzt auch? Oder muss sie den Namen des 1. Mannes behalten, mit dem sie keinerlei Kontakt hat?

  7. Christina S.

    Mein Sohn, unehelich, ist 2011 mit meinem Mädchennamen geboren worden. Beim zuständigen Standesamt hat er dann den Namen seines Vaters bekommen, so steht es auch in der Geburtsurkunde (ohne meinen Mädchennamen). Ich heisse seit 2016 wie mein Ehemann. Heisst also, mein Sohn hat weder meinen Mädchennamen, noch den meines Ehemannes, sondern den seines Vaters. Es gestaltet sich äußerst schwierig sich als seine leibliche Mutter ausweisen zu können.
    Kann ich den Namen meines Sohnes wieder in meinen Mädchennamen ändern lassen? Brauche ich dafür die Zustimmung seines Vaters? (Wir haben gemeinsames Sorgerecht).

    Vielen Dank für die Antwort.

    Freundliche Grüße
    Christina

  8. Claudia K.

    Hallo, zum Zeitpunkt der Geburt meiner Tochter war ich noch nicht rechtskräftig geschieden. In der Geburtsurkunde steht somit als Mutter mein ehemaliger Ehename. Ich habe mittlerweile wieder meinen Mädchennamen angenommen. Kann ich die Geburtsurkunde meiner Tochter ändern lassen? Schließlich bin ich nicht mehr Frau X. Sondern Frau Y.
    Es fühlt sich an, als wäre ich nicht die Mutter meines eigenen Kindes, da sie zusätzlich auch noch den Nachnamen des Vaters trägt. Zusammengefasst: Kind M. , Vater M. Mutter X.(laut Geburtsurkunde) mittlerweile aber wieder Mutter Y. Ich kann mich nicht mehr als leibliche Mutter ausweisen.
    Gibt es da eine Möglichkeit?

    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia

    1. anwalt.org

      Hallo Claudia,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Irene

    Hallo…
    Hab eine Frage…
    Bin momentan Schwanger, das Kind kommt in 6 Wochen. Es ist ein Uneheliches Kind. Ich war davor verheiratet und möchte nicht das mein Kind den Nachnamen meines Exmannes bekommt. Besteht die Möglichkeit wenn ich meinen Geburtsnamen und Ehenamen jetzt trage ob mein ungeborenes Kind dann nur meinen Geburtsnamen bekommt?
    Meinen Ehenamen möchte ich nicht komplett ablegen da ich aus der Ehe noch zwei Kinder habe die ihn noch tragen und der Exmann niemals zustimmen würde das sie Kinder meinen Geburtsnamen bekommen…
    Danke schon mal im voraus

  10. Rosy

    Guten Tag
    Ich bin gebürtige Italienerin und deshalb durfte ich im italienischen Recht mein Name nach der Hochzeit nicht ändern, da ich damals nur ein italienischen Pass hatte. Familienname ist also der von meinen Mann „Müller“ nach der Hochzeit bekamen wir Nachwuchs und ich entscheide mich die Deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und somit auch eine Namensänderung die aber mit mein Geburtsname zusammen ist.Z. B. ‚Schneider Müller“
    Es wurde aber erst geändert nachdem das Kind zur Welt war. Somit trägt das Kind den Namen vom Vater also nur „Müller“.
    Kann ich in Nachhinein eine Namensänderung vornehmen dass unser Kind den Doppelname trägt also wie ich „Schneider Müller“??
    Schneider = Geburtsname von Mutter
    MÜLLER =GEBURTSNAME vOM Vater
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Rosy,

      im Falle einer Ehe, in der sich beide Ehegatten für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, erhalten auch Kinder, die in der Ehe geboren werden, den Ehenamen in aller Regel als Geburtsnamen. Einen Doppelnamen kann zumeist nur der Ehegatte bilden, der den Ehenamen annimmt, seinen eigenen aber behalten will. Die Bildung eines Doppelnamens ist bei einem Kind in aller Regel nicht möglich. Infos zur Namensänderung und Ihren Möglichkeiten erhalten Sie ggf. auch auf dem zuständigen Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Katharina

    Hallo!
    So ganz werde ich leider daraus nicht schlau.
    Kurz zu meinem Sachverhalt:
    Meine Mutter hatte kurz nach meiner Geburt geheiratet. Dadurch habe ich den Nachnamen ihres damaligen Mannes bekommen. Sie sind schon seid einiger Zeit geschieden. Ist es denn möglich, dass ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen kann?

    1. anwalt.org

      Hallo Katharina,

      die Einbenennung eines Kindes ist in der Regel unwiderruflich.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. samer

    Hallo
    meine Ehepartnerin will den Geburtsname unseres Kindes ändern. wir sind nicht verheiratet, aber wir haben einen Vaterschaft Antrag gemacht nach der Geburt und meinen Nachahmen unserm Kind gegeben.
    darf sie den Nachname unseres Kindes ädern.
    PS:wir wollen nicht mehr weiter mit einander leben.

    Vielen Dank
    Mfg

    Samer

  13. Janina

    Hallo
    meine Tochter wurde in der Ehe geboren,sie hat immer noch den Nachnamen ihres Erzeugeres.Ich habe nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen und habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.Warum kann man den Nachnamen meiner Tochter nicht ändern?(meinen Mädchennamen).Meine Tochter ist 11 Jahre und sehr unglücklich mit ihren Nachnamen.

  14. huesca c.

    Sg. Team!
    Ich bin weiblich und habe einen Geburtsnamen. Ich war zwei Mal verheiratet. Ist es korrekt, dass ich zwischen diesen drei Nachnamen, nach der rechtskräftigen Scheidung, frei wählen kann?
    Meine Frage zusätzlich: ist es möglich den „Geburtsnamen“ von meiner Mutter zu beantragen und annehmen zu können? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

    Herzliche Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo huesca,

      in der Regel können bei einer Namensänderung nach einer Scheidung einer der bereits vorab getragenen Familiennamen gewählt werden. Ein anderer Name ist in aller Regel nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Christina

    Guten Abend liebes Team, mein Name ist Christina und mich belastet das selbe Problem wie den vielen Menschen hier. Habe seit 1977 ungewollt eine Namenseinbennung (keine Adoption) wegen der 2.Heirat meiner Mutter. Mit dem Namen und der zuständigen Person verbindet mich seit Kindesbeinen Null-Nichts und nur negatives. Seit 35 Jahren kein Kontakt weder zu meiner Mutter noch zu Ihm. Für was bitte trage ich seinen Namen…er ist fremd für mich und wird es immer bleiben.
    Beim zuständigen Standesamt wurde meine Anfrage auf Rücknahme meines Geburtsnamen zur Antwort mir gegeben …rechtlich unmöglich.
    Durch meine Recherchen diesbezüglich im Netz sprach ich nochmals im Standesamt vor bekam aber diesmal zu meinem Erstaunen zur Antwort das es wohl doch möglich sei trotz Einbennung meinen Geburtsnamen zurück zu bekommen. Man verwies mich auf das zuständige Landratsamt.
    Meine Frage, nachdem was ich alles darüber gelesen habe sowie Gerichtsurteile und deren Gesetze dazu, ist es schier unmöglich das zurück zu bekommen was einem bei der Geburt gegeben wird…sein Name. Es ist ja nicht nur ein Name…auch die Herkunft spiegelt sich darin.
    Habe nun was über eine Petition und Beschluss im deutschen Bundestag vom 6.7.2016 gelesen – das Personen mit Beginn der Volljährigkeit selbst entscheiden können ob sie den Namen des Stiefelternteils oder wieder ihren Geburtsnamen annehmen wollen.
    Kann man sich darauf berufen???
    Für eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit lieben Grüßen
    Christina

  16. Mike

    Hallo,
    meine Situation kommt mir so durcheinander vor ich würde gerne wieder meinen alten Nachnamen tragen und hoffe auf Tipps die mir in dieser Sache weiterhelfen könnten.Meine Eltern haben im März 73 geheiratet und im Juli 73 war ich dann auch schon da und habe den Nachnamen meines Vaters erhalten.1978 wurde die Ehe dann geschieden.So jetzt das Problem denn laut Geburtsurkunde habe ich vor meiner Geburt also April 73 einen anderen Nachnamen erhalten nämlich den meines späteren Stiefvaters den ich aber erst im Jahr 79 kennen lernte.??Ist das vielleicht ein Fehler der Behörde und ich kann endlich meinen eigentlichen Nachnamen ohne riesen Tam Tam zurück bekommen?Mfg Mike

  17. Michael

    Hallo, ich möchte den Namen meines leiblichen Vaters wieder annehmen. Meine Mutter hatte damals einen Amerikaner geheiratet, dessen Nachnamen ich auch bekam, da ich von ihm stammte. Meine Mutter liess sich scheiden, und heiratete einige Jahre später wieder. Von diesem wurde ich dann auch adoptiert und bekam dessen Nachnamen. Jahre später liess sie sich auch hier scheiden. Mittlerweile trage ich immer noch den Namen meines Stiefvaters. Da ich aber keinen Kontakt zu ihm habe und auch nur negative Erinnerungen, würde ich gerne den Nachnamen meines leiblichen Vaters wieder tragen. Ist das möglich? Verliere ich dann hier das Erbrecht bei meinem Stiefvater?

  18. Jörg

    Hallo, auch ich habe eine Frage. Ich bin geboren 1968, habe einen sog. Mädchennamen…meine Mutter hat dann 1969 einen anderen Mann, nicht mein Vater, geheiratet und ab 1970 trage ich einen Nachnamen, obwohl er mich nie adoptiert hat. Gerne würde ich meinen Geburtsnachnamen wieder übernehmen, sehen Sie da eine Chance?

    lg Jörg

  19. Samira

    Guten Tag, gibt es denn gar keine Möglichkeit als Kind einen Doppelnamen zu bekommen?
    Nach der Heirat hat meine Mutter ihren deutschen Geburtsnamen behalten und ich hies genauso, wie meine Mutter. Mein Vater hat auch seinen ausländischen Namen behalten.
    Als ich 10 Jahre alt war, hat mein Vater darauf bestanden, dass wir seinen Familiennamen annehmen.
    Seither hat meine Mutter einen Doppelnamen und ich den ausländischen Familiennamen von meinem Vater, da meine Elterm erst dann einen Ehenamen gewählt haben.
    Ich musste dafür unterschreiben, aber mir war damals nicht klar, welche Folgen dies hatte. Dieser ausländische Familienname belastet mich zwischenzeitlich seelisch, aber auch beruflich, sehr.
    Um meinen Vater nicht zu verletzen, würde ich gerne einen Doppelnamen annehmen, wie z.B. Meyer-Ahmed.
    Gibt es für so einen Fall denn keine Ausnahmen?

  20. Fatme

    Hallo habe eine 8 jährige Tochter sie hat den nachnamen von mir also von der Mutter aber möchte das sie den nachnamen vom Vater bekommt ist das möglich

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