Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 3,90 von 5)
Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. Marc

    Folgender Umstand:
    Mutter bringt eine uneheliche Tochter auf die Welt. Diese trägt den Nachnamen der Mutter.
    Nach 12 Monaten wurde mir Sorgerecht zugesprochen, und seit dem lebt sie auch bei mir.
    Da kein Bezug zur Mutter besteht möchte sie meinen Nachnamen tragen.
    Wäre es möglich den Nachnamen zu ändern?

  2. Felicitas

    Guten Tag,

    meine Eltern waren bei meiner Geburt verheiratet und sind es bis heute, tragen jedoch unterschiedliche Familiennamen, ihre jeweiligen Geburtsnamen. Meine Geschwister und ich haben den Namen unseres Vaters erhalten. Kann ich nun als erwachsene Person, unverheiratet, den Nachnamen meiner Mutter zusätzlich annehmen? Danke für die Information!

  3. L.

    Hallo,
    nach der Scheidung, da war meine Tochter 3 Jahre alt und sie hat immer bei mir gelebt und ich habe auch später das alleinige Sorgerecht für sie erhalten. Der Vater und die Familie des Vaters haben sich leider nie um das Kind gekümmert. Meine Tochter hatte und hat in meinen Eltern tolle Großeltern, die immer für sie da sind. Ich hätte gerne schon früher meinen Mädchennamen wieder angenommen aber ich wollte nicht anders heißen, als meine Tochter und da ich wusste, dass es sehr schwierig ist, mit einer Namensänderung bei minderjährigen Kindern, habe ich es gelassen. Vor einigen Monaten ist der Vater meiner Tochter bei einem Autounfall verstorben.
    Meine Tochter möchte gerne auch meinen Mädchennamen annehmen, da er ihr viel bedeutet, da ihre Großeltern, zu denen sie eine innige Beziehung hat, so heißen. Ich würde auch gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen. Meine Tochter ist 17 Jahre alt und sie möchte jetzt ihren Nachnamen ändern. Ist es möglich, dass sie ebenfalls meinen Mädchennamen annehmen darf, da der Vater ja verstorben ist. Herzlichen Dank für ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo L.,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt. Wir können an dieser Stelle keine Einschätzung zu Ihrem Sonderfall abgeben.

      Ihr familienrecht-net-Team

  4. D.

    Hallo,

    gibt es die Möglichkeit auch noch nachträglich den neuen Namen der Mutter anzunehmen, die wieder geheiratet hat? Als ich noch minderjährig war, hatte mein leiblicher Vater nicht zugestimmt.

  5. H.

    Hallo,
    Ich bin verheiratet und trage den Namen meines Mannes. Kann ich meinen Geburtsnamen mit aufnehmen , als Doppelnamen.

    Beispielsweise: geborene Schulz, verheiratet Müller, kann ich den Namen auf Schulz Müller ändern.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      in der Regel ist eine nachträgliche Bildung eines Doppelnamens nicht möglich. Wenden Sie sich für eine genaue Klärung jedoch bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Lili

    Eine Frage Ich wurde adoptiert.
    Mit 3 Jahren meine frage wäre da in meiner Geburtsurkunde der Geburtsname steht könnte ich diesen umändern lassen ohne das ich vom eigenen Vater zurück adoptiert werden muss ?

    1. anwalt.org

      Hallo Lili,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich bezüglich der Möglichkeiten der Namensänderung informieren zu lassen. Beachten Sie dabei, dass der Geburtsname regelmäßig nur ausnahmsweise bei Vorliegen triftiger Gründe abgeändert werden kann.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Franz

    Hallo
    Mein Kind hat den Nachnamen meiner ex Freundin lebt aber bei mir. Ich wollte ja schon von anfang an das unser Kind meinen Nachnamen bekommt sie war aber strickt dagegen. Jetzt möchte sie mit unserem Kind nichts mehr zutun haben. Kann ich den Nachnamen unseres kindes irgendwie ändern das er meinen trägt?
    Mfg Franz

  8. Saskia

    Hallo,
    ich bin 20 Jahre alt und habe ganz normal den Namen meines biologischen Vaters. Aber da er kein guter Vater war, sondern psychische Gewalt an mir ausgeübt hat und ich bis heute damit nicht klar komme (es wird eigentlich immer schlimmer mit der Tatsache, dass diese Dinge passiert sind), wollte ich endlich meinen Nachnamen ändern – zu dem Nachnamen meiner Mutter (sie hat ein zweites Mal geheiratet). Habe ich gute Chancen, wenn ich ggf. einen Anwalt zu Rate ziehe?

  9. Richard

    Hallo,
    wir (meine jetzige Ehefrau und ich) haben vor 5 Jahren zusammen einen Sohn bekommen.
    Dieser trug von der Geburt an ihren Nachnamen. Vor 2 Jahren haben wir geheiratet und ich habe ihren Namen angenommen, somit haben wir alle drei nun den selben Nachnamen.
    Nun kam die Frage auf, ob wir die Geburtsurkunde unseres Sohnes ändern müssen? Dort steht ja noch mein Geburtsname drin und so gesehen müsste es doch jetzt heissen … Vater: Herr…. geboren ….

  10. Melli

    Hallo. Ich hoffe wirklich sehr sie können mir helfen.
    Also ich bin eine geborene D. Meine Mutter hat meinen Stiefvater geheiratet und wir haben seinen Namen I. angenommen. Ich selber habe auch geheiratet und den Namen von ihm angenommen. Nun hat meine Mutter sich scheiden lassen und ihren Mädchennamen angenommen also mein Geburtsnamen D.
    Ich habe mich jetzt auch scheiden lassen und würde gern wieder mein Geburtsnamen D. zurück haben wollen. Mein Ex hat nun wieder geheiratet und sie heißt jetzt auch wie ich und ich habe die Befürchtung das sie mit ihren Namen in meinen Namen unterschreiben tut (Beweis suche in Arbeit)
    Mit freundlichen Grüßen Melli

    1. anwalt.org

      Hallo Melli,

      die Einbenennung eines Kindes im Rahmen der Eheschließung eines Elternteils kann in der Regel nicht wieder rückgängig gemacht werden, da der neue Ehe-/Familienname den Geburtsnamen vollständig ersetzt. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung ggf. an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Gülsah

    Hallo ich habe 2 Töchter 3und 1,5 bin nicht verheiratet gewesen wollte aber das sie den Namen von ihrem Vater bekommen. Ich habe mich letztes Jahr getrennt und würde gern das meine Töchter meinen Nachnamen bekommen. Könnte ich es ändern lassen ..?

    1. anwalt.org

      Hallo Gülsah,

      der Geburtsname eines Kindes kann in der Regel nicht ohne triftigen Grund geändert werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Sarah

    Guten Abend,

    Wir haben unseren Sohn Alexander und mit zweitem Namen wie seinen Opa Max genannt. Allerdings nicht mit Bindestrich und auch nicht als Rufname. Nun wurde uns schlimmes Unrecht von Seiten der Familie angetan. So unverzeihlich das wir den Kontakt abgebrochen haben.
    Wir können nicht damit Leben das unser Sohn den Namen eines Menschen trägt der uns auf eine solche Ort betrogen und geschadet hat!

    Besteht die Möglichkeit den Zweitnamen Max zu löschen?
    Oder den Zweitnamen zu ändern und Max durch Immanuel ( ein geschätztes Familienmitglied) zu ersetzen?

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Sarah,

      wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Tanja

    Hallo!
    Ich wurde mit 10 Jahren NICHT adoptiert, sondern als Pflegekind aufgenommen. Um das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, wurde ein Antrag auf Namensänderung beantragt. Da nun meine Hochzeit bald bevorsteht, würde ich vorher gerne sicherstellen, dass ich wieder meinen ursprünglichen Geburtsnamen annehme, um den aktuellen Nachnamen komplett aus allen Dokumenten los zu werden. Durch diverse massive Probleme, die ich in dieser Familie hatte, die z.T. Auch vor Gericht gingen und wegen der ich lange Zeit in psychiatrischer Behandlung war, ist es in Ausnahmefällen möglich, den ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen?

  14. Nanda

    Ich habe bei meiner Geburt den Nachname meiner Mutter bekommen, möchte nun aber auch noch den Nachnamen meines Vaters annehmen.
    Ist das in irgendeiner Art und Weise möglich?

  15. Dominik

    Hallo meine Mutter heißt XYZ mein Erzeuger ZYX bin aber geborener XYZ als meine Mutter den man geheiratet hat bekam ich den Namen ZYX den ich aber nicht mehr will ist es möglich den Namen XYZ wiederzubekommen danke mit freundlichen grüssen dominik und was bräuchte ich alles um meine kindesnamen XYZ wieserzu erlangen

    [Familiennamen von der Redaktion entfernt]

    1. anwalt.org

      Hallo Dominik,

      die Einbenennung eines Kindes bei Eheschließung ist in der Regel unwiderruflich.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Marco

    Hallo Leute.
    Heute muss ich hier auch mal eine paar Fragen stellen in der Hoffnung das einer Helfen kann.
    Mir wurde nach der Hochzeit meiner Mutter mit dem Stiefvater eine Namensänderung keine Adoption einfach so aufs Auge gedrückt! Ich konnte zu der Zeit keinerlei Entscheidungen treffen, weil ich zu diesem Zeitpunkt weder in der Lage war zu wissen was es für mich bedeutet. Noch wäre mein Wort als kleiner Knirps anerkannt oder beachtet worden!
    Mein Stiefvater war eine sehr Autoritäre Person. In Worten und taten gegen die Kinder hat er sich selbst gerne Übertroffen! Körperliche und Seelische Misshandlungen lagen Ihm näher als alles andere! War wegen dieser Person auch fast bis zum 12 Lebensjahr Bettnässer! Aus Angst vor diesem Menschen!
    Eine gute Stelle zur See und ein Amt bei der Stasi als Politoffizier machten Ihm Dinge möglich die es in den alten Bundesländern so nicht gegeben hätte!
    Ich mache mich seit langen Kundig wie man seinen Geburtsnamen zurück bekommen kann! Jetzt der Schreck. Ich solle dafür Zahlen! Kann ich weder stemmen noch bin ich gewillt dies zu tun!
    Ich habe viele Recherchen im Internet gemacht! Über meine Leibliche Familie und auch über die Familie des Stiefvaters! Und jetzt kommt der Schreck! Der Vater meines Stiefvaters war in der HJ als Scharführer und auch Anführer einer HJ Räuberbande. Und das schlimmst auch gleich noch Mitglied (gewollt) bei der NSTAP. Anschließend hohes Tier in der DDR. Durch Lüge, Verrat der eigenen Familie, Betrug, Urkundenfälschung uvm. Dies beschmutzt meine Ehre. Ich hasse Nazis und all das was dazu gehört! Und auch Leute die in der Stasi waren! Meine Recherche der Leiblichen Familie, seitens meines Vaters und Mutter ergab das dort keiner Freiwillig (oder je war) in diesen oben genannten Vereinen war! Mein Opa Mütterlicherseits verstarb als Kanonenfutter an der Front! Der Stiefvater, sagte immer zu mir ich wäre Abschaum der Familie. Weil ich mit 14 das erste mal Versucht habe die DDR auf Illegalem Weg zu verlassen! Denn diese Probleme mit dem Stiefvater wurden immer mehr! Diese Person hat auch zum 1 Geburtstag meiner Tochter die Maschinen abstellen lassen, die meine Künstlich am Leben gehalten haben! Sie lag seinerseits im Koma! Dann erklärte er allen der Familie, das es der letzte Wunsch meiner Mutter war mich von der Beerdigung ausschließen zu wollen! Ich möchte diesen Namen nicht mehr haben! Ich will aber auch nicht dafür bezahlen! Denn dann muss ich wieder darunter leiden! Habe durch diese Person und die 2 Jahre Gefängnis schwere Körperliche und Seelische Problem! Gibt es hier eine Sonderreglung in diesen Fall? Der Name beschmutzt mich und meine Leibliche Familie!

    1. anwalt.org

      Hallo Marco,

      Verwaltungsgebühren lassen sich bei der Namensänderung in der Regel nicht umgehen. Wenden Sie sich ggf. an das Standesamt, um in Erfahrung zu bringen, welche Kosten entstehen könnten und ob die Möglichkeit der Kostensenkung besteht.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Christine

    Hallo,

    Mein Freund und ich wollten eigentlich heiraten. Deswegen haben wir unserem Sohn den Familiennamen meines Freundes gegeben, weil wir diesen beide annehmen wollten. Jetzt allerdings haben wir nicht geheiratet, sondern uns getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn, er lebt bei mir. Ich würde seinen Namen gerne zu meinem Namen ändern lassen. Ist das grundsätzlich möglich, wenn er Vater zustimmt?

    Danke!

  18. Klaus

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe nach meiner Scheidung von meiner Exfrau, schweren Herzens auf seine Bitte hin, meinem Sohn mit 6 Jahren, und der erneuten Heirat meiner Exfrau, gestattet seinen Geburtsnamen durch den Nachnamen des neuen Manns zu ersetzen, um ihm Probleme bei der Einschulung und Ausbildung zu ersparen. Ich habe einen Anruf bei seinem Rathaus getätigt und man sagte mir lapidar „wenn er später groß ist und Ihren Namen wieder will ist das kein Problem!“ Jetzt haben wir das Problem. Meine Exfrau wurde mittlerweile zum 3.Male geschieden und nun heißt mein Sohn, wie der zweite Exmann meiner Exfrau. Jetzt will er selbst heiraten und seinen Geburtsnamen wieder als Familiennamen tragen. Das ist nun wohl nicht mehr möglich, weil er das innerhalb eines Jahres nach dem 18. Geburtstag hätte machen müssen. Hat man mir damals also auf einem Amt eine falsche Auskunft gegeben? Kann uns jemand helfen?

  19. Len

    Eine frage ich habe eine tochter die ist 3 monate alt ich habe ihr den namen vom vater gegeben nun aber fühlt er sich überfordert möchte nicht mehr der vater wein wie er sagt hat mir gegenüber die hand erhoben und nimmt deigen sorgerecht hat er keins wie stehen die chancen das ich den nachnamen ändern kann? Mfg

  20. Annie

    Hallo,
    mein Verlobter hat in seiner Geburtsurkunde den Nachnamen seines Vaters stehen. Im „Teenie-Alter“ dann aber aus Verstädnigungsgründen (kompliziert zu buchstabieren und für deutsche auszusprechen), den Nachnamen seiner Mutter (ihr Ehename ihres verstorbenen Ehemannes) angenommen. Da wir heiraten werden und ich verständlicher Weise nicht den Nachnamen eines Menschen annehmen möchte, den ich nie gekannt habe und auch mein Verlobter nie kannte, wollte er seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Man sagte ihm das es nicht gehen würde, bzw. man müsse diesen einklagen. Seine Eltern sind beide noch zusammen, haben aber einfach nie geheiratet, da sie beide ihre ersten Ehepartner verloren haben. Gibt es da tatsächlich keine Möglichkeit?
    Hoffe das man dieses Wirr-Warr irgendwie verstehen kann.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert