Fiktionsbescheinigung: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Das Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden
Das Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden

FAQ: Kosten der Fiktionsbescheinigung

Wie viel kostet eine Fiktionsbescheinigung?

In Deutschland ist überwiegend einheitlich geregelt, welche Gebühren für die Fiktionsbescheinigungen erhoben werden dürfen. Die Kosten belaufen sich bei Erwachsenen in der Regel auf 13 Euro, bei Minderjährigen auf 6,50 Euro. Genaueres dazu lesen Sie hier.

Kosten alle Fiktionsbescheinigungen gleich viel?

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Fiktionsbescheinigungen. Dazu zählen zum Beispiel die Fortgeltungsfiktion (nach § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes), die Erlaubnisfiktion und die Duldungsfiktion (nach § 81 Abs. 3 Satz 1 und 2 des AufenthG). Sie unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und im Ausmaß der damit erhaltenen Rechte. Dennoch gibt es keine Unterscheidung bei den jeweiligen Fiktionsbescheinigungen bezüglich der Kosten.

Wann muss man für Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigungen bezahlen?

Nicht alle Menschen müssen die Kosten für eine Fiktionsbescheinigung bezahlen. Manche vorhandenen Voraussetzungen haben eine Befreiung zur Folge. Welche Gruppen eine Fiktionsbescheinigung, ohne die Kosten zu tragen, bekommen, erfahren Sie hier.

Wie lange dauert es, eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen?

In der Regel wird Ihnen die Fiktionsbescheinigung direkt bei Ihrem Termin in der Ausländerbehörde ausgestellt. Je nachdem, wann Sie einen Termin wahrnehmen können, beläuft sich die Wartezeit, um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen, auf einige Wochen.

Was kann eine Fiktionsbescheinigung in Deutschland kosten?

Damit sollten Sie rechnen: Die Kosten der Fiktionsbescheinigung werden nicht immer freigestellt
Damit sollten Sie rechnen: Die Kosten der Fiktionsbescheinigung werden nicht immer freigestellt

Obwohl das Verfahren rund um die Fiktionsbescheinigung bei den zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland immer etwas variiert, werden für eine Fiktionsbescheinigung überwiegend dieselben Kosten berechnet. Und zwar:

  • Fiktionsbescheinigung für Erwachsene: 13 Euro
  • Fiktionsbescheinigung für Minderjährige: 6,50 Euro

Diese Gebühren decken jedoch ausschließlich die Kosten der Fiktionsbescheinigung. Diese Art von Bescheinigung wird nur vorübergehend und über einen begrenzten Zeitraum stellvertretend für einen beantragten Aufenthaltstitel ausgestellt. Daher dürfen Sie die dafür zusätzlich anfallenden Kosten keineswegs außer Acht lassen.

Manche Menschen erhalten eine Fiktionsbescheinigung, ohne die Kosten bezahlen zu müssen. Dazu zählen zum Beispiel türkische Staatsangehörige, ausländische Studierende, die im Zuge eines Stipendiums im Land sind, Flüchtlinge oder Asylberechtigte. Außerdem berechtigt der Bezug von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB II bzw. XII zur Befreiung von den Kosten.

Zusätzliche Kosten, die Sie einplanen sollten

Um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten, werden nicht nur für die Fiktionsbescheinigung Kosten fällig. Auch für andere Schritte im Einbürgerungsverfahren werden Gebühren berechnet. Hier gibt es die Antworten auf einige weitere Kostenfragen:

  • Wie viel kostet ein Aufenthaltstitel in Deutschland? Je nach Art des Aufenthaltstitels variiert hier der Kostenfaktor. Die erstmalige Erteilung oder die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kostet beispielsweise zwischen 93 und 100 Euro, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis kostet in der Regel 113 bis 147 Euro.
  • Wie viel kostet ein Visum? Die Erteilung eines nationalen Visums in Deutschland, inklusive einer mehrmaligen Einreise kostet 75 Euro, die Verlängerung 25 Euro.
  • Was kostet die Blaue Karte? Eine Blaue Karte kostet 100 Euro. Zuvor muss die Einreise aber in der Regel über ein Visum erfolgt sein, womit sich die Gesamtkosten auf 175 Euro erhöhen.

Beachten Sie, dass auch in diesen Fällen die oben genannten Gruppen von den Kosten befreit sind, oder dass, wie bei Minderjährigen, oft nur reduzierte Kosten berechnet werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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