FAQ: Fiktionsbescheinigung abgelaufen
Ist Ihre Fiktionsbescheinigung abgelaufen, ist es ratsam, so schnell wie möglich bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden und die Verlängerung nachträglich zu beantragen. Obwohl die Bescheinigung abgelaufen ist, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie sich ab sofort illegal in Deutschland befinden. Die auch zuvor bestehende „fiktive“ Wirkung läuft weiter. Mehr dazu lesen Sie hier.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel nicht verlängert werden, obwohl Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, kann das daran liegen, dass sich Ihre Voraussetzungen verändert haben. Das kann dazu führen, dass Sie bei einer Ausreise nicht mehr nach Deutschland einreisen können, oder dass Ihnen eine Ausweisungsverfügung bzw. Abschiebung erteilt wird, die zur Ausreise verpflichtet.
Es gibt z. B. folgende Fiktionsbescheinigungen: Erlaubnisfiktion, nach § 81 Abs. 3 Satz 1 im Aufenthaltsgesetz, Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG und die Fortgeltungsfiktion (nach § 81 Abs. 4 AufenthG). Jede der Fiktionsbescheinigungen unterscheidet sich in den Voraussetzungen und den Gründen der Erteilung.
Inhalt
Kann eine Fiktionsbescheinigung tatsächlich ablaufen?
Eine Fiktionsbescheinigung wird in der Regel ausgestellt, wenn Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gestellt haben. Da die Ausländerbehörden oft Schwierigkeiten haben, den zahlreichen gestellten Anträgen nachzukommen, wird, um die Bearbeitungszeit zu überbrücken, eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Dadurch ist der weitere Aufenthalt im Land nicht illegal.
Eine Fiktionsbescheinigung wird in der Regel über einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten erteilt, was jedoch von Behörde zu Behörde variiert. Naht das Ablaufdatum Ihrer Fiktionsbescheinigung, ist es an der Zeit, eine Verlängerung bei der Behörde zu beantragen. Doch was ist zu tun, wenn Ihre Fiktionsbescheinigung bereits abgelaufen ist?
Es kann immer einmal passieren, dass ein solches Ablaufdatum vergessen wird, und die Fiktionsbescheinigung dann abgelaufen ist. Was Sie dann zuerst tun sollten ist, schnellstmöglich einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren, um die Verlängerung in Angriff zu nehmen.
Entgegen der Annahme, der Aufenthalt sei illegal, nachdem die Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist, müssen Sie nicht sofort das Land verlassen. Eine Fiktionsbescheinigung, also das Blatt Papier, auf dem Ihre legale Anwesenheit dokumentiert ist, hat einen rein deklaratorischen Wert. Das heißt, der Status bleibt trotz des Überschreitens des Ablaufdatums weiterhin bestehen und Ihr Aufenthalt ist auch immer noch erlaubt.
Die Fiktionsbescheinigung: Wie lange ist sie gültig? Eine Fiktionsbescheinigung ist meist zwischen zwei und sechs Monaten gültig. Das unterscheidet sich aber je nach Landkreis. In manchen Regionen wird die Bescheinigung sogar über ein ganzes Jahr ausgestellt. Nach dem Ablaufen verliert die Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit.
Abgelaufene Fiktionsbescheinigung: Das sind die möglichen Folgen
Nachdem die Gültigkeit Ihrer Fiktionsbescheinigung laut Aufenthaltsrecht erloschen ist, besteht die Möglichkeit, dass folgendes passieren kann:
- Bis zur neuen Entscheidung der Ausländerbehörde bekommen Sie nur eine Duldung (Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) erteilt.
- Die Ausländerbehörde spricht trotz Verspätung eine Fortgeltungsfiktion (nach § 81 Abs. 4 AufenthG) aus. Hierfür ist gegebenenfalls ein angemessener Grund für die verspätete Verlängerung nötig.
- Ist Ihre Fiktionsbescheinigung abgelaufen, ist Arbeiten nicht mehr erlaubt. Denn sollten Sie eine Duldungsfiktion bekommen, ist eine Erwerbstätigkeit nicht automatisch mit inbegriffen. Weisen Sie Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter darauf hin, dass Sie eine Erwerbstätigkeit planen oder bereits eine ausüben.
Daher gilt wie immer der dringende Ratschlag: Sehen Sie, Ihre Fiktionsbescheinigung läuft bald ab, kümmern Sie sich sofort um eine Verlängerung beim Amt. Das rechtzeitige Handeln erspart Ihnen möglicherweise unangenehme und drastische Konsequenzen. Sollte die Behörde versuchen Sie abzuwimmeln, bestehen Sie auf Ihrem Anliegen und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, wenn Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist.
Am 26.09.2024 habe ich meine Unterlagen abgegeben und habe gebeten meine fiktionsbescheinigung( Frist 04.10.2024 )
Ich habe ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und somit fortbestehend 81 abs 4 fiktionsbescheinigung erhalten. Kurz vor Ablauf 26.09 war ich bei kvr und die haben gesagt dass ich eine Mail bekommen werde . Weder eine Mail noch eine Nachricht habe ich nicht bekommen. Die Akten von Landratsamt erhielt kvr erst am 09.10.2024 . Ich bekam immer noch keine Info. Letztendlich habe ich heute 06.11 kvr erreicht und Termin vereinbart für den 07.11. mein Arbeitgeber hat mir gesagt dass ich morgen nicht zur Arbeit kommen darf .
Ich habe nur auf kvr Info gewartet und habe jetzt Angst dass ich meine Arbeit verliere .
Bitte helfen Sie mir weiter
MfG
Serpil