Falschmeldung in der Presse: Irrtum oder gezielte Desinformation?

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Falschmeldung in der Presse: Irrtum oder gezielte Desinformation?

FAQ: Falschmeldung

Sin Journalisten der Wahrheit verpflichtet?

Laut Deutschem Pressekodex gehört die Achtung der Wahrheit zu den obersten Geboten der Presse. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine verbindliches Gesetz.

Welche Folgen haben Falschmeldungen?

Kommt es trotz sorgfältiger Recherchen zu einer Falschmeldung, sieht der Pressekodex eine Richtigstellung vor. Allerdings

Was unterscheidet Falschmeldungen und Fake News?

Bei einer Falschmeldung handelt es sich um einen versehentlichen Irrtum, wohingegen Fake News gezielt eingesetzt werden, um unkorrekter Informationen zu verbreiten.

Unwahrheiten in den Medien

Der Umgang mit einer Falschmeldung ist im Pressekodex klar geregelt.
Der Umgang mit einer Falschmeldung ist im Pressekodex klar geregelt.

Medien und Journalisten sollten sich im besonderen Maße der Wahrheit verpflichten. Journalistische Sorgfalt und die Ethik des Berufs garantieren jedoch keinen 100-prozentigen Wahrheitsgehalt: Immer wieder wird eine Falschmeldung publiziert.

Viele erinnern sich in diesem Zusammenhang an die angeblichen „Hitler-Tagebücher“, welche von dem Magazin Stern in Auszügen veröffentlicht wurden, bevor Untersuchungen ergaben, dass es sich um Fälschungen handelt. In heutigen Zeiten wirft eine Falschmeldung oftmals den Vorwurf auf, ein Medium würde Fake News vertreiben.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte Medien gemäß Pressekodex nach der Herausgabe einer Falschmeldung einleiten müssen und inwiefern rechtliche Konsequenzen drohen.

So wird eine Falschmeldung in der Zeitung im Pressekodex behandelt

Ziffer 1 des Deutschen Pressekodex bestimmt:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“

Eine falsche Zeitungsmeldung muss vom Medium richtiggestellt werden.
Eine falsche Zeitungsmeldung muss vom Medium richtiggestellt werden.

Es gehört also zum journalistischen Alltag, die Publikation einer Falschmeldung zu vermeiden.

Doch aller Sorgfalt entgegen kommt es regelmäßig seitens der Presse zu Falschmeldungen – ob im Internet oder im Print.

Für diese Fälle bestimmt der Pressekodex, dass das betroffene Medium eine Richtigstellung verfassen muss, um die Informationen zu berichtigen.

Der Pressekodex ist allerdings kein Gesetz, sondern vielmehr eine Leitlinie, zu welcher sich Journalisten verpflichten. Richtet sich ein Medium – etwas nach der Veröffentlichung einer Falschmeldung – nicht nach dem Kodex, muss es mit einer Rüge rechnen.

Falschmeldung vs. Fake News: Auf die Konnotation kommt es an

Oftmals werden die Begriffe „Falschmeldung“ und „Fake News“ synonym verwandt. Jedoch besteht zwischen den Termini ein Unterschied. In beiden Fällen ist von falschen Informationen die Rede, welche in Presse und Medien verbreitet werden.

Während der Begriff der Falschmeldung jedoch einen irrtümlichen Fehler bezeichnet, definiert die Betitelung Fake News die willkürliche Verbreitung unkorrekter oder unvollständiger Informationen.

Aus der Annahme, alle Medien würden vermehrt Fake News schreiben hat sich der Begriff der „Lügenpresse“ als Diffamierung der gesamten Medienlandschaft entwickelt. Dieser wurde 2014 zum Unwort des Jahres gekürt.

Rechtliche Aspekte: So können Betroffene gegen Falschmeldungen in den Medien vorgehen

Auf Facebook verbreiten sich Falschmeldungen meist schnell.
Auf Facebook verbreiten sich Falschmeldungen meist schnell.

Verletzt eine Falschmeldung die Persönlichkeitsrechte einer Person bzw. einer Organisation, welche von Ehrschutzdelikten betroffen sein kann, drohen für das Medium rechtliche Konsequenzen.

Nebst dem Recht auf Unterlassung und Richtigstellung können die Betroffenen nämlich meist zusätzlich einen Schadensersatz geltend machen.

Weiterhin drohen dem Verfasser Freiheits- oder Geldstrafen, wenn er einen der folgenden Tatbestände erfüllt:

Da es grundsätzlich nicht verboten ist, die Unwahrheit zu verbreiten, drohen rechtliche Folgen nur dann, wenn die Persönlichkeitsrechte eines Geschädigten angegriffen wurden. Aus diesem Grund sind auch Fake News per se nicht verboten. Es ist daher umso wichtiger, dass Medienkonsumenten lernen, Fake News zu erkennen.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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1 Gedanke zu „Falschmeldung in der Presse: Irrtum oder gezielte Desinformation?

  1. Eveline F

    Ich hatte gestern einen als Autofahrer einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Habe Notruf abgesetzt, gewartet auf Polizei, RE und Aufnahme meiner Daten. Dann steht Stunden danach auf CN Facebook ich hätte Fahrerflucht begangen, mit Kfz Beschreibung und Städtekennung. Es war wohl ein Fehler der Presseabteilung der Polizei. Der Artikel ist immer noch online. Ich werde von Nachbarn und fremden Leuten angegangen im Dorf. Was kann ich tun?

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