Seit 2015 gibt es diese Form der staatlichen Unterstützung für frischgebackene Eltern, damit sie den schwierigen Spagat zwischen Familie und Beruf leichter realisieren können. Zuerst nur zögerlich angenommen, belegen die neuen Zahlen aus einem Bericht des Bundesfamilienministeriums: Immer mehr Eltern nehmen Elterngeld Plus in Anspruch!
Zahlen haben sich von 2015 auf 2017 verdoppelt
Während der ersten Lebensmonate kann Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden.
Viele werdende Eltern, insbesondere Mütter, befürchten nach Mutterschutz und Elternzeitberuflich den Anschluss zu verlieren. Das Elterngeld Plus soll diese Angst eindämmen und den Eltern nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit geben, Berufs- und Familienleben besser miteinander zu vereinbaren. Frischgebackene Eltern, die Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, können Teilzeit arbeiten und dafür länger Elterngeld beziehen.
Bei seiner Einführung im Jahr 2015 wurde das Elterngeld Plus nur von 13,8 Prozent der Eltern beantragt. Damit hielt sich die Resonanz noch in Grenzen. Die aktuellen Zahlen belegen jedoch, dass das Elterngeld Plus immer häufiger in Anspruch genommen wird. 2017 haben 28 Prozent der Eltern, also jeder Vierte, die Vorteile des verlängerten Elterngeldes genutzt. In manchen Regionen waren es sogar 38,5 Prozent!
Das Konzept dahinter ist einfach: Wer das Angebot von Elterngeld Plus nutzt, der kann doppelt so lange vom Elterngeld profitieren und erhält monatlich die Hälfte des üblichen Betrags. Damit können Eltern, die Teilzeit arbeiten, das Elterngeld Plus 24 Monate – wenn der Partner ebenfalls nur Teilzeit arbeitet, maximal 28 Monate – lang nutzen. Ein Modell, das immer mehr Eltern überzeugt.
Basis-Elterngeld
Jeder Vierte nimmt mittlerweile Elterngeld Plus in Anspruch.
Der Bezugszeitraum für das Basis-Elterngeld beträgt für ein Elternteil regulär mindestens 2 und bis zu 12 Monate. Er kann durch die Partnermonate allerdings auf maximal 14 Monate ausgedehnt werden. Alleinerziehende oder Elternteile, deren Partner nachweisbar für längere Zeit (z.B. wegen einer Haftstrafe) verhindert ist, können die finanzielle Unterstützung ebenfalls für 14 Monate beantragen.
Zur Höhe des Elterngelds:
Die Höhe des Elterngelds ist stets vom individuellen Einkommen abhängig.
Es beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des bereinigten Einkommens aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt.
Die Höhe des Basis-Elterngeldes beträgt 300 bis maximal 1.800 Euro pro Monat. Wer Elterngeld Plus in Anspruch nimmt, bekäme entsprechend 150 bis 900 Euro.
Auch wer Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe bezieht, kann Elterngeld beantragen. Allerdings wird dieses, mit Ausnahme von Aufstockern, vollständig auf die Regelleistung angerechnet.