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FAQ: Zeugenfragebogen
Der Zeugenfragebogen wird im Rahmen des Bußgeldverfahrens verschickt, wenn die Bußgeldstelle davon ausgeht, dass der Fahrzeughalter die Ordnungswidrigkeit, welche mit seinem Fahrzeug begangen wurde, nicht begangen hat.
Ja. Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den Zeugenfragebogen auszufüllen. Auch wenn Sie von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie den Bogen zurückschicken. In diesem Fall können weitere Untersuchungen durch die Polizei veranlasst werden und Sie werden ggf. aufgefordert, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen.
Hier können Sie nachlesen, für welche Personen das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Strafprozessordnung (StPO) in Deutschland greift.
Wann wird ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt?
Wer bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt wird, muss damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Dabei wird zunächst durch einen Datenabgleich mit dem Kennzeichen ermittelt, wer als Halter für das Kfz eingetragen ist.
Kommt der Halter des Kfz nicht als Fahrer in Frage, weil dieser beispielsweise ein Mann ist, die Ordnungswidrigkeit allerdings von einer Frau begangen wurde, wird dem Fahrzeughalter ein Zeugenfragebogen zugestellt.
Doch sind Sie dazu verpflichtet den Zeugenfragebogen für eine Ordnungswidrigkeit auszufüllen? Wann können Sie bei einem Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Zeugenfragebogen richtig ausfüllen: So gehen Sie vor
Bekommen sie zum Zweck der Fahrerermittlung einen Zeugenfragebogen, fragen sich viele Betroffene, wie sie diesen richtig ausfüllen können. Auf der Rückseite des Schreibens finden Sie alle Informationen, welche von der Bußgeldstelle benötigt werden.
In aller Regel müssen Sie dabei den Namen und die Anschrift desjenigen angeben, welcher zur Tatzeit mit Ihrem Kfz unterwegs war. Es empfiehlt sich nicht, dass Sie im Zeugenfragebogen einen falschen Fahrer angeben.
Dies kann als Falschaussage gewertet werden und somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In einigen Fällen sind Sie allerdings berechtigt, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern.
Gut zu wissen: In aller Regel haben Sie nach dem Erhalt eine Woche Zeit, den Zeugenfragebogen auszufüllen und zurückzuschicken.
Was passiert, wenn Sie den Zeugenfragebogen ignorieren?
Viele Betroffene stellen sich die Frage: „Muss man einen Zeugenfragebogen ausfüllen?“ Diese lässt sich klar mit Ja beantworten. Ignorieren Sie das Schreiben einfach, werden weitere Ermittlungen angestellt.
Das kann dazu führen, dass die Polizei bei Ihnen auftaucht und Sie direkt zum Vorgang befragt. Zudem riskieren Sie, wenn Sie den Zeugenfragebogen nicht zurückschicken, dass Sie die Auflage erhalten, ein Fahrtenbuch zu führen.
In diesem müssen Sie jede Fahrt mit dem Kfz detailliert dokumentieren. So ist sichergestellt, dass bei einer möglichen nächsten Ordnungswidrigkeit der Verkehrssünder überführt werden kann. Führen Sie das Fahrtenbuch nicht, drohen hohe Bußgelder.
Sie sind auch verpflichtet, den Zeugenfragebogen zurückzuschicken, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wann Sie dieses anwenden dürfen, ist in § 52 Absatz 1 StPO definiert:
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
Zeugenfragebogen: Muster als Orientierung
Damit Sie eine ungefähre Vorstellung davon haben, wie ein Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren aussehen kann, haben wir Ihnen nachfolgend ein Muster zur Verfügung gestellt:
[Adresse der Bußgeldstelle]
[Ihre Adresse]
Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY,
der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in [Adresse] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 25 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 125 km/h
Beweismittel: Radarmessung und Foto
Zeugen [sofern vorhanden]:
Teilen Sie uns bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.
Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Wie geht es weiter, nachdem Sie den Zeugenfragebogen ausgefüllt haben?
Haben Sie den wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellten Zeugenfragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt, ist für Sie die Sache in aller Regel erledigt. Die Bußgeldstelle wird dann mit dem Fahrer in Kontakt treten.
Dieser erhält einen Anhörungsbogen, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern kann. Im nächsten Schritt wird dem Verkehrssünder ein Bußgeldbescheid zugeschickt. Bezahlt er die fällige Geldbuße, ist das Bußgeldverfahren abgeschlossen.
Interessant: Der Fahrer hat allerdings auch die Möglichkeit, bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid einen Einspruch gegen selbigen einzulegen, wenn er mit den Sanktionen nicht einverstanden ist. Er kann zudem behaupten, zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht hinterm Steuer gesessen zu haben. In diesem Fall kann es vorkommen, sofern der Fall vor Gericht landet, dass Sie als Zeuge zur Verhandlung geladen werden.
Unterbricht der Zeugenfragebogen die Verjährung?
In Deutschland gilt in Bezug auf die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten das Prinzip der Verjährung. Das bedeutet, dass Verstöße nicht unendlich lange bestraft werden können. So soll nach einer gewissen Zeit der Rechtsfrieden sichergestellt werden.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr unterliegen in aller Regel einer Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tattag. Vor Ablauf dieser Frist muss dem Verkehrssünder ein Bußgeldbescheid zugestellt werden.
Doch wie verhält es sich, wenn die Suche nach dem Fahrer längere Zeit in Anspruch nimmt? Dann ist die Ordnungswidrigkeit im Zweifel verjährt. Das Zusenden eines Zeugenfragebogens an den Fahrzeughalter unterbricht die Verjährungsfrist nämlich nicht.
Wichtig: Anders sieht es aus, wenn dem Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Dieser unterbricht die Verjährungsfrist. Sie beginnt ab Zustellung erneut für drei Monate. Daher setzen die Bußgeldstellen alles daran, den tatsächlichen Fahrer frühzeitig ausfindig zu machen. Nur so ist sichergestellt, dass dieser für die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit auch sanktioniert werden kann.
Hallo ich habe eine Frage wie ist es überhaupt wenn jemand einen zeuge Fragebogen bekommt und einen anderen Fahrer eingibt, der nicht gefahren ist mit einem falschen Adresse, damit er den Brief nie bekommt, ist das möglich oder wird der Fahrer richtig ermittelt, wo er wohnt oder schicken die von Behörde gleich an die Adresse, was auf dem Fragebogen steht ?