Eid vor Gericht – Die Bekräftigung einer Aussage

Wer einen Eid vor Gericht leistet, bekräftigt seine Aussage.
Wer einen Eid vor Gericht leistet, bekräftigt seine Aussage.

Sowohl im Strafprozess als auch im Zivilprozess gibt es verschiedene Beweismittel. Neben dem Sachverständigen- oder dem Urkundenbeweis kennen sowohl die Zivilprozessordnung (kurz ZPO) als auch die Strafprozessordnung (kurz StPO) mitunter den Zeugenbeweis.

Dieser ist zwar ein sehr häufig eingesetztes Beweismittel, gleichzeitig allerdings auch ein vergleichsweise unsicheres. Immer wieder verstricken sich Zeugen in Widersprüchlichkeiten oder sie sind aufgrund von persönlichen Beziehungen zu Prozessbeteiligten gehemmt, wahrheitsgemäß auszusagen.

Um Falschaussagen zu vermeiden und um die Aussagen zu bekräftigen, lassen Richter die Zeugen oftmals unter Eid aussagen. Auch Sachverständige und Gerichtsdolmetscher können vereidigt werden. Ferner kann auch im Zivilprozess im Rahmen der Parteivernehmung auf den Eid zurückgegriffen werden.

Doch was bedeutet der Begriff „Eid“ überhaupt? Wann ist ein Eid vonnöten? Wo ist er gesetzlich geregelt und welche Konsequenzen drohen bei einer Falschaussage unter Eid? Und was hat es mit dem Eid von Rechtsanwälten und Richtern auf sich?

Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und einigen weiteren Fragen rund um das Thema „Eid“ für Sie auf den Grund gegangen.

FAQ: Eid

Was ist ein Eid?

Hier erfahren Sie, was mit einer Aussage unter Eid vor Gericht gemeint ist.

Wann wird jemand vereidigt?

Unter welchen Voraussetzungen ein Zeuge vor Gericht vereidigt wird, können Sie hier nachlesen.

Welche Strafe droht bei einer Falschaussage unter Eid?

Für eine Falschaussage unter Eid droht gemäß Strafrecht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Eid: Definition des Begriffes

Ein Eid ist die förmliche Versicherung darüber, dass eine bestimmte Aussage tatsächlich auch der Wahrheit entspricht.

Ein Eid dient somit der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. Wer eine Aussage unter Eid tätigt, verpflichtet sich zur Wahrheit und gleichzeitig zum Tragen der Konsequenzen der Eidesaussage.

Früher war es im deutschen Recht üblich, jede Zeugenaussage zu vereidigen. Nur zur Straffung des Verfahrens wurde im Einzelfall davon abgesehen, Zeugen einen Eid schwören zu lassen.

Seit der StPO-Reform bleiben Zeugen hingegen im Regelfall unvereidigt. Zeugen müssen seitdem nur dann unter Eid aussagen, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält.

Gesetzliche Grundlagen

Ein Eid kann stets mit und ohne religiöse Beteuerung geleistet
Ein Eid kann stets mit und ohne religiöse Beteuerung geleistet

Gesetzlich geregelt ist der Eid im Strafprozessrecht in § 64 StPO, im Zivilprozessrecht in § 481 ZPO. Dabei wird differenziert zwischen einem Eid mit und ohne religiöse Beteuerung.

Wird ein Eid mit religiöser Beteuerung geleistet, so geht dies folgendermaßen vonstatten: Der Richter verwendet die Worte

Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben.

Der Zeuge antwortet darauf mir den Worten:

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Bei einer Eidesleistung ohne religiöse Beteuerung wird der Eid in der Weise geleistet, dass der Richter die Worte

Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben.

richtet. Der Zeuge spricht daraufhin die Worte:

Ich schwöre es.

Während der Eidesleistung soll der Schwörende seine rechte Hand heben.

Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions– oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Glaubensgemeinschaft verwenden wolle, so ist es ihm gestattet, diese dem Eid anzufügen.

Eidesleistung von Hör- oder Sprachbehinderten

Sprach- oder Hörbehinderte können einen Eid unter anderem in schriftlicher Form leisten.
Sprach- oder Hörbehinderte können einen Eid unter anderem in schriftlicher Form leisten.

Eine Besonderheit sieht das Gesetz für die Eidesleistung von hör- oder sprachbehinderten Personen vor.

Gemäß § 66 Absatz 1 StPO leistet eine derartige Person den Eid nach ihrer freien Wahl entweder

  • mittels Nachsprechens der Eidesformel,
  • mittels Abschreibens,
  • durch das Unterschreiben der Eidesformel oder aber
  • mit Hilfe einer Person, welche die Verständigung vor Gericht ermöglicht und die von diesem hinzuzuziehen ist.

In jedem Fall ist die betroffene Person darauf hinzuweisen, dass sie diesbezüglich ein Wahlrecht hat. Das Gericht ist ferner dazu verpflichtet, die dann erforderlichen technischen Hilfsmittel bereitzustellen, die dafür erforderlich sind, dass die hör- bzw. sprachbehinderte Person den Eid auch leisten kann.

Voraussetzungen einer Vereidigung

Voraussetzung einer Vereidigung ist stets die Eidesfähigkeit bzw. Eidesmündigkeit einer Person. Für die folgenden Personen gilt im Sinne des § 60 StPO ein sogenanntes Vereidigungsverbot:

  • Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Für Personen, die wegen mangelnder Verstandesreife, einer psychischer Krankheit oder geistigen bzw. seelischen Behinderung vom Wesen und von der Bedeutung eines Eides keine genügende Vorstellung haben.
  • Für Personen, die der Tat bzw. der Beteiligung an der Tat, welche den Gegenstand der jeweiligen Untersuchung bildet, verdächtig oder bereits verurteilt sind;
  • Für Personen, die der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig sind bzw. deswegen bereits verurteilt wurden.
Einen Eid können nur Personen leisten, die dem Gesetze nach als eidesfähig bzw. eidesmündig gelten.
Einen Eid können nur Personen leisten, die dem Gesetze nach als eidesfähig bzw. eidesmündig gelten.

Dass Zeugen, die selbst einer Tat verdächtig sind, nicht vereidigt werden können, ist Ausfluss des Grundsatzes, dass sich vor Gericht niemand selbst belasten muss. Würden solche Personen einen Eid leisten müssen, liefe dieser Grundsatz leer.

Für manche Personen existiert, ebenso wie es Zeugnisverweigerungsrechte gibt, das Recht, einen Eid zu verweigern. Dies gilt namentlich für Verwandte und Angehörige eines Beschuldig­ten. Über die Möglichkeit, einen Eid zu verweigern, muss das Gericht den Betroffenen stets aufklären.

Gesetzlich normiert ist das Recht zur Eidesverweigerung in § 61 StPO. Zur Verweigerung eines Eides sind danach folgende Personen berechtigt:

  • der/die Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft eingegangen ist;
  • der Ehegatte des Beschuldigten (dies gilt selbst dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht);
  • der Lebenspartner des Beschuldigten (selbst wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht);
  • Personen, die mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind;
  • Personen, die in der Seitenlinie bis zum dritten Grad mit dem Beschuldigten verwandt sind;
  • Personen, die in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad mit dem Beschuldigten verschwägert sind.

Voreid und Nacheid

Beim Eid wird zwischen Vor- und Nacheid differenziert.
Beim Eid wird zwischen Vor- und Nacheid differenziert.

Unterschieden wird bei einer Vereidigung zwischen sogenannten Voreiden und Nacheiden. Bei einem Voreid wird der Eid vor einer Aussage geleistet, beim Nacheid hingegen danach.

Bei der Vereidigung von Zeugen im Strafprozess ist diese stets in der Gestalt des Nacheides vorgesehen.

Vor der Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen muss der Richter stets über die Möglichkeit einer Vereidigung belehren.

Im Zivilprozess hingegen kann einem Sachverständigen auch ein Voreid abverlangt werden. Bei Dolmetschern ist es sogar die Regel.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer einen Eid leistet, der muss stets auch mit den Konsequenzen rechnen, die mit diesem einhergehen. Zeugen, die trotz der Leistung eines Eides nicht die Wahrheit sagt, der machen sich wie folgt strafbar:

Wenn Zeugen oder Sachverständige bzw. im Zivilprozess auch Parteien des Prozesses unter Eid stehen und dennoch eine falsche Aussage tätigen, müssen sie sich unter Umständen wegen Meineides verantworten. Im Strafrecht ist der Tatbestand des Meineides in § 154 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) geregelt. Er stellt eine qualifizierte Form der falschen uneidlichen Aussage dar.

Kumulativ müssen hierbei also eine Falschaussage getätigt werden und das wiederum unter Eid.

Der Strafrahmen des § 154 StGB ist vergleichsweise hoch. Demjenigen, der unter Eid eine falsche Aussage macht, droht dann eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der Tatbestand ist mithin als Verbrechen ausgestaltet und somit keineswegs als ein Kavaliersdelikt abzutun.

Ein Verbrechen ist ein Straftatbestand, der in seinem Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Liegt der Strafrahmen unterhalb dessen, ist hingegen von einem Vergehen die Rede.

Eine Aussage unter Eid ist dann als falsch zu qualifizieren, wenn sie objektiv unwahr ist. Alles, was also nicht mit der objektiven Sachlage übereinstimmt, ist somit als falsch zu werten.

Wer einen Eid leistet und trotzdem falsch aussagt, macht sich wegen Meineides strafbar.
Wer einen Eid leistet und trotzdem falsch aussagt, macht sich wegen Meineides strafbar.

Gemäß § 155 StGB stehen dem Eid die den Eid ersetzenden Bekräftigungen sowie die Berufung auf einen früher geleisteten bzw. eine frühere Bekräftigung gleich.

Die den Eid ersetzende eidesgleiche Bekräftigung ist gesetzlich in § 65 StPO normiert.

Danach hat ein Zeuge, der angibt, aus Glaubens– oder Gewissensgründen keinen Eid leisten zu wollen, die Wahrheit seiner Aussage zu bekräftigen. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich, worauf der Zeuge zuvor entsprechend hinzuweisen ist.

Da es sich bei dem Tatbestand des Meineides um ein Verbrechen handelt, ist dieser auch im Versuch strafbar. Dies ergibt sich aus 23 Absatz 1 StGB. Die Norm besagt, dass ein Verbrechen stets im Versuch strafbar ist.

Ein Angeklagter selbst kann im Strafprozess keinen Meineid leisten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es generell unzulässig ist, einen Angeklagten einen Eid leisten zu lassen. Anders als ein Zeuge darf ein Angeklagter selbst im Strafprozess lügen. Niemand muss aktiv an seiner eigenen Verurteilung mitwirken. Müsste der Angeklagte also einen Eid leisten, liefe dieser prozessuale Grundsatz leer.

Bezüglich der Frage danach, wann ein Meineid vollendet ist, ist nach den oben genannten Formen des Eides zu differenzieren. Beim Eid in Gestalt des Voreides ist der Tatbestand des Meineides mit Abschluss der getätigten Aussage vollendet.

Beim Nacheid hingegen kann die Tat erst dann vollendet werden, wenn der Täter die Eidesformel zu Ende spricht.

Sollte gegen Sie ein Strafverfahren wegen Meineides laufen oder droht Ihnen ein solches, ist anwaltlicher Beistand zwingend erforderlich. Der Verdacht auf ein Verbrechen, wie es beim Meineid der Fall ist, bedeutet stets einen Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 StPO. Eine anwaltliche Vertretung ist in einer derartigen Verfahrenssituation stets vonnöten.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht ist in einer derartigen Situation die richtige Adresse für Sie. Ein solcher kennt die strafrechtlichen und strafprozessualen Regelungen und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Eid der Rechtsanwälte und Beamten

Auch Anwälte und Richter müssen einen Eid ablegen.
Auch Anwälte und Richter müssen einen Eid ablegen.

Vom Eid im Sinne des § 153 StGB ist der Eid der Anwälte sowie der Amtseid im Beamtenrecht zu unterscheiden. Im folgenden Abschnitt soll der Eid in diesem Kontext durchleuchtet werden.

Auch ein Rechtsanwalt muss einen Eid leisten. Wer vor der Rechtsanwaltskammer seine Zulassung zur Anwaltschaft beantragt, der muss gemäß § 12a der Bundesrechtsanwalts­ordnung (kurz: BRAO) ebenfalls einen Eid leisten.

Die Eidesformel für Rechtsanwälte lautet:

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Auch hierbei gibt es die Optionen, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung abzulegen.

Sofern der Betroffene aus Glaubens– oder aus Gewissensgründen keinen Eid leisten will, muss er stattdessen folgendes Gelöbnis leisten:

Ich gelobe die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen.

Dies ergibt sich aus § 12a Absatz 4 der BRAO.

Der Eid vom angehenden Rechtsanwalt ist sodann in ein Protokoll aufzunehmen, welches den genauen Wortlaut enthalten muss. Sowohl der Rechtsanwalt als auch ein Mitglied der Anwaltskammer müssen das Protokoll unterschreiben. Im Anschluss daran ist das Protokoll zur Personalakte des Rechtsanwaltes zu nehmen.

Im öffentlichen Recht gibt es überdies den sogenannten Amtseid. Diesen müssen Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten sowie gewählte Repräsentanten des Staates (wie der Bundespräsident oder der Bundeskanzler) leisten. Es handelt sich hierbei um einen Eid auf die Verfassung.

Hierbei ist der Eid jedoch nicht als Voraussetzung für die Übernahme des Amtes zu verstehen, sondern lediglich eine Folge des Amtes, was dogmatisch etwas anderes darstellt. Der Eid ist hierbei nicht amtsbegründend, sondern hat vielmehr deklaratorischen Charakter. Er drückt nach außen hin die Übernahme der jeweiligen neuen Aufgabe aus.

Der Bruch eines Amtseides ist nicht als Meineid zu bestrafen.

Der Richtereid

Bestimmte Personen können einen Eid im Prozess verweigern.
Bestimmte Personen können einen Eid im Prozess verweigern.

Der Richtereid ist in § 38 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes (kurz: DRiG) geregelt.

Danach muss ein Richter folgende Eidesformel leisten:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.

Gemäß § 38 Absatz 2 DRiG kann auch hier der Eid ohne den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Auch ehrenamtliche Richter müssen vor ihrer ersten Tätigkeit einen Eid leisten. Dies ergibt sich aus § 45 Absatz 3 DRiG. Danach sind Sie dazu verpflichtet, die folgende Eidesformel sprechen:

Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.

Hierbei kann auf den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ ebenfalls verzichtet werden. Der Schwörende ist darüber vor der Eidesleistung zu belehren.

Der Verzicht auf die religiöse Beteuerung der jeweiligen Eidesformeln ist Ausfluss der in Deutschland geltenden Religionsfreiheit. Niemand soll zu einer religiösen Beteuerung gezwungen werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

5 Gedanken zu „Eid vor Gericht – Die Bekräftigung einer Aussage

  1. L GERALD

    Guten Tag

    BETREFF: eid

    Welche Gründe gibt es in Österreich dafür ?Absender
    W 22 PK Donaustadt—Geschäftszahl
    VStV bin mir keiner Schuld bewusst.

    1) Warum bekommt man so etwas ?

    2 )Was muss man gemacht haben das es dazu kommt ?

    3) Muss man dieser Forderung nachkommen ?

    4) Was passiert wenn man das Dokument nicht Abholt ?

    5) Was gibt es noch WICHTIGES dazu Erfahren was ich hier nicht gefragt habe?

    Bitte um ALLE WICHTIGEN INFOS dazu!!!

    Danke für ihre Hilfe

    mit freundlichen Grüßen

  2. Anna

    Wenn ich einen Eid abgelegt habe bei einer obergerichtsvollzieherin
    Aber vergessen habe dass doch eine Lebens /und Berufsunfähigkeit Versicherung im

    Kann ich dafür belangt werden
    Natürlich würde ich es noch berichten

  3. Paulchen

    Ein Zeuge wurde (auf meinen Wunsch hin) vereidigt …
    Bei meiner Befragung hat er permanent gelogen …

    Was ist das überhaupt für ein Gesetz, wo dem Zeugen gesagt wird: Er muss die Wahrheit sagen, aber darf lügen, wenn er sich, durch die (ehrliche) Antwort dadurch selber strafrechtlich belastet ?

  4. Alexander M.

    ich erstattete Anzeige gege eine Angestellte wegen Verletzung des Briefgeheimnisses.Sollte sich ergeben dass diese Person auf Anweisung ihres Chefs gehandelt hat, muss ich dann erneut Anzeige gegen de Chef erstatten oder kennt die Juztiz in dem Fall einen Ausweg?

    Danke!

    1. anwalt.org

      Hallo Alexander M.,

      wir können die Sachlage rechtlich nicht beurteilen, daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise entsprechend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

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