Urteil: Wanderer stürzt zu Tode, Gemeinde haftet

News von anwalt.org, veröffentlicht am 1. Dezember 2017

Saarbrücken. Was ein schöner Ausflug hätte werden sollen, endete für einen Wanderer tödlich. Die Witwe machte die Gemeinde Losheim für den Tod ihres Mannes verantwortlich und verklagte diese auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Nun hat das Oberlandesgericht Saarbrücken sein Urteil gefällt.

Gemeinde für den Unfalltod eines Wanderers verantwortlich

Gemeinde haftet für Wanderunfall mit tödlichem Ausgang.

Gemeinde haftet für Wanderunfall mit tödlichem Ausgang.

In dem am 30.11.2017 veröffentlichten Urteil hat das Oberlandesgericht Saarbrücken im Sinne der Klägerin entschieden. Die Gemeinde haftet für den Wanderunfall ihres Mannes. Ihr wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen, daneben erhält sie – um den materiellen Schaden (z.B. Beerdigungskosten, Unterhaltsschäden) auszugleichen – 53.000 Euro von der Gemeinde Losheim.

Am 16.9.2012 war der Ehemann der Klägerin auf dem Wanderweg „Der Bergener“ verunglückt. Als er an einer Steilküste an der Raststätte „An der Filz“ Halt machte, stürzte er auf Grund der unzureichenden Sicherung des Geländers über acht Meter in die Tiefe und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

Zur Urteilsbegründung gab das Oberlandesgericht an, dass der Unfall auf das morsche und fehlerhaft konstruierte Geländer zurückgeführt werden kann. Deshalb konnte es der Belastung nicht standhalten und den tödlichen Sturz des Wanderers nicht verhindern. Die Gemeinde haftet für den Wanderunfall, weil es ihrer Verantwortung oblag, den Wanderweg ausreichend zu sichern.

Neben der Gemeinde waren auch zwei Gemeindemitglieder verklagt worden, weil sie um die Gefährlichkeit des Geländers wussten und es weder instandsetzen, noch die Gefahrenquelle sichern ließen. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von jeweils 90 Tagessätzen verurteilt.

Urteile in denen die Gemeinde bei Unfällen haftet

In welchen Fällen die Gemeinde haftet, abgesehen vom Wanderunfall.

In welchen Fällen die Gemeinde haftet, abgesehen vom Wanderunfall.

Die Gemeinde ist also für den tödlichen Sturz des Wanderers verantwortlich, weil der Wanderweg nicht ausreichend gesichert war. Das morsche Geländer hat seinen Zweck nachweislich nicht erfüllt. Resultat: Die Gemeinde haftet für den Wanderunfall. Doch es gibt weitere Unfälle, in denen die betreffende Gemeinde zu Schadensersatz verurteilt wurde, weil sie zumindest eine Teilschuld an den Vorkommnissen trifft.

Dies sollen die folgenden Beispiele verdeutlichen:

  • Unfall auf Spielplatz: Nachdem ein Mädchen durch ein umkippendes Fußballtor verletzt wurde, musste die Gemeinde Schadenersatz und Schmerzensgeld bezahlen. Begründung: Es war Aufgabe der Gemeinde dafür zu sorgen, dass die Fußballtore fest verankert waren.
    Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 2011 (Aktenzeichen: 11 U 71/10)
  • Motorradfahrer stürzt wegen Rollsplit: Da die Gemeinde keinen Warnhinweis direkt an einer Gefahrenstelle aufgestellt hatte, musste sie dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zahlen. Den Fahrer traf allerdings eine Mitschuld, weil er in der Kurve beschleunigt und damit das Unfallrisiko selbst erhöht hatte.
    Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 2015 (Aktenzeichen: 7 U 143/14)
  • Straßenbäume: Die Gemeinde haftet bei Körper- und Sachschäden, die durch Bäume verursacht wurden, bei denen es Anzeichen für eine Gefahrenlage gab, die aber übersehen wurden.
    Urteil vom Kammergericht 2010 (Aktenzeichen: 9 U 201/09)
  • Unfall durch Straßenbauarbeiten: Ist in Folge von Bauarbeiten ein Höhenunterschied zwischen Straße und Gullydeckel von 15 bis 20 cm entstanden, verletzt dies die Verkehrssicherungspflicht. Eine Frau hatte sich im konkreten Fall durch den Höhenunterschied den Fuß verletzt und bekam Schmerzensgeld zugesprochen.
    Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg 2011 (Aktenzeichen: 10 U 3/11)

Bildnachweise: Fotolia.com/©El Paparazzo; istockphoto.com/JanPietruszka

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