Wer trägt bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten Angehöriger?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer zahlt die Beerdigungskosten von einem Hartz-4-Empfänger?
Wer zahlt die Beerdigungskosten von einem Hartz-4-Empfänger?

Selbst nur wenig pompöse Beerdigungen können Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Aber genauso sicher, wie jeder Mensch eines Tages sterben wird, ist, dass er beerdigt werden muss. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Hat der Verstorbene nicht selbst für diesen Fall vorgesorgt, müssen gemäß Erbrecht die Erben oder Angehörigen für die entstehenden Kosten aufkommen.

Doch was geschieht, wenn Beerdigungskosten aufgrund von Hartz-4-Bezug nicht aufgebracht werden können? Wer tritt für die Bestattungskosten ein, wenn Hartz 4 vom Verstorbenen oder zahlungspflichtigen Angehörigen bezogen wurde/wird?

Erfahren Sie im Folgenden, welchen Einfluss Hartz 4 auf die Beerdigungskosten nehmen kann & wer zahlt, wenn kein Geld für die Bestattung vorhanden ist.

FAQ: Beerdigungskosten bei Hartz-4-Bezug

Wer zahlt die Beerdigungskosten bei Hartz-4-Bezug?

Grundsätzlich sind die Erben gemäß Erbrecht verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen, wenn diese das Erbe nicht ausschlagen.

Was ist, wenn die Angehörigen nicht zahlen können?

In diesem Fall können Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und eine Sozialbestattung beantragen.

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 gibt es das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV nicht mehr. Es wurde ersetzt durch das neu eingeführte Bürgergeld. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Bürgergeld.

Wer zahlt die Beerdigung bei Hartz-4-Bezug des Verstorbenen?

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind in der Regel nicht in der Lage, ausreichend für den Todesfall vorzusorgen. Zudem hinterlassen sie nur selten erhebliche Erbmassen, die für die Tilgung der Bestattungskosten herangezogen werden können. Auch bei Bezug von Hartz 4 werden die Bestattungskosten regelmäßig zunächst den Erben auferlegt. Wer Erbe ist, ergibt sich entweder aus einem vorhandenen Testament oder der gesetzlichen Erbfolge.

Sterbeversicherungen und ähnliche Einrichtungen müssen, sofern vorhanden, zuvorderst voll für die Bestattungskosten eintreten. Hat der Verstorbene keine solche Versicherung abgeschlossen, sind die Erben gefragt.

Sind keine oder zumindest keine zahlungfähigen Erben vorhanden, weil etwa alle das Erbe ausgeschlagen haben, um nicht die Schulden des verstorbenen Hartz-4-Empfängers zu übernehmen, geht die Kostentragungspflicht auf die Unterhaltspflichtigen über. Es ist dabei zunächst unerheblich, ob tatsächlich auch Unterhaltszahlungen zu Lebzeiten geleistet wurden.

Beerdigungskosten bei Hartz 4: Wann Angehörige zahlen müssen

Die Beerdigungskosten müssen auch bei Hartz-4-Bezug von Erben oder Angehörigen gezahlt werden.
Die Beerdigungskosten müssen auch bei Hartz-4-Bezug von Erben oder Angehörigen gezahlt werden.

Die Kostentragungspflicht richtet sich an die folgenden unterhaltspflichtigen Personen, die hierarchisch geordnet sind:

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Partner (nicht verheiratet)
  6. weitere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkel
  9. entfernter Verwandte

Kann etwa auch der Ehegatte aufgrund des eigenen Hartz-4-Bezugs die Beerdigungskosten nicht tragen, geht die Pflicht auf die Kinder über usf. – bis am Ende entweder ein leistungsfähiger Zahlungspflichtiger gefunden ist, oder nicht. Im Zweifel kann auch die Aufnahme eines Kredites verlangt werden.

Ist am Ende keine zahlungsfähige Person vorhanden, können die kostentragungspflichtigen Angehörigen die staatliche Kostenübernahme beantragen. Die Zahl solcher sogenannten „Sozialbestattungen“ nimmt immer weiter zu. Waren es 2006 noch etwa 13.800, stieg die Zahl im Jahr 2013 bereits auf ungefähr 23.500 Sozialbestattungen (Erhebung des Statistischen Bundesamtes).

Bei Hartz-4-Bezug Beerdigung vom Jobcenter tragen lassen?

Sie beziehen Hartz 4 und können die Beerdigungskosten nicht zahlen? Wenden Sie sich ans Jobcenter.
Sie beziehen Hartz 4 und können die Beerdigungskosten nicht zahlen? Wenden Sie sich ans Jobcenter.

Bezieht der Kostentragungspflichtige selbst Hartz 4, sodass die Beerdigungskosten von ihm nicht getragen werden kann, so besteht die Möglichkeit, die Sozialbestattung direkt beim Jobcenter zu beantragen. Als Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit kann etwa neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II auch ein abgelehnter Kreditantrag sein.

Die Kostenübernahme im Todesfall ist bei Hartz 4 also nicht automatisch gewährleistet, sondern bedarf eines gesonderten Antrags vonseiten der belasteten Angehörigen bzw. Erben. Ob wegen des Hartz-4-Bezugs die Beerdigungskosten-Übernahme auf Antrag gewährt wird, prüft das Jobcenter im Anschluss. Es kann dafür auch im Einzelfall weitere Nachweise einfordern.

Beziehen Sie kein Hartz 4, können die Beerdigungskosten jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel ebenfalls nicht tragen? In diesem Fall können Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Auch dieses ist direkter Ansprechpartner bei der Beantragung von Sozialbestattungen. Sie sollten hier ebenfalls ggf. einen Ablehnungsbescheid bzgl. eines Kreditantrages als Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit beifügen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (128 Bewertungen, Durchschnitt: 3,88 von 5)
Wer trägt bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten Angehöriger?
Loading...

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

28 Gedanken zu „Wer trägt bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten Angehöriger?

  1. J Werner

    Hallo, der Vater meiner Frau ist kürzlich verstorben, es gibt noch drei Geschwister die alle Hartz 4 beziehen. Wir sind die einzigen die arbeiten gehen und Geld auf der Kante haben. Die Familienverhältnisse sind schlecht und wir wollen auf keinen Fall die Bestattungskosten allein tragen. Wir werden das Erbe auf jeden Fall ausschlagen und soweit wir wissen werden die Bestattungskosten von den Erben getragen. Wenn die Erben jetzt alle nichts außer Schulden haben, kann es sein das die Gemeinde wieder auf uns zurückkommen kann weil es hier etwas zu holen gibt auch wenn wir die Erbschaft ausgeschlagen haben?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    JW

  2. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Kosten der Bestattung bei Hartz IV. Gut zu wissen, dass man einen gesonderten Antrag stellen muss für die Übernahme der Kosten. Meine Großtante ist kürzlich gestorben und sie bezog Hartz IV, daher wollte ich mich informieren, wie sich das nun verhält.

  3. T M

    Meine Mutter ist vor 3 monate gestorben beziehte ihr geld vom sozialamt, hatte1000euro auf ihr konto war mein nachlass amt nutzt es fuer beerdigung ,ich beziehe auch geld vom sozialamt, war das korrekt?

  4. Katrin Z

    Hallo.ich bin Hartz 4 empferin.meine Mutter lebte im Pflegeheim,weit weg von mir.da ich am ersten Tag gleich gesagt bekommen habe, daß meine Mutter mit ihrer Betreuerin ein Konto für diesen Fall angelegt hat,dachte ich ich werde das Konto für den Fall der eingetreten ist nutzen.habe einen Notar einschalten müssen,weil keiner wusste was der andere macht… Bayern/Sachsen-Anhalt…
    So ich muss jetzt wieder den halbjährlich Weiterantrag ausfüllen u habe echt Angst das einzutragen,da ich eh noch nichts habe.so ich wollte sie mit etwas Ehre bei mir im Ort beerdigen,hab ich auch.wird mir das Geld vom Amt jetzt angerechnet?soll ich es ankreuzen?soll ich warten bis ich an das Geld komme?sind auch schon 2 Monate u habe noch kein erbschein.meine Schwester will plötzlich auch an das Geld,obwohl sie genug hat u meine Mutter wohl nicht so möchte wie ich.ich kann nur sagen ich bin burokratisch ko u ehrlich ich hoffe ich bin nicht alleine u jemand kann mir helfen.
    Danke

  5. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bestattungskosten. Gut zu wissen, dass ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann, wenn weder Erblasser noch Erben für die Bestattung zahlen können. Ich möchte meine Bestattung gern schon zu Lebzeiten planen und suche gerade nach einer Möglichkeit dafür.

  6. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Bestattungskosten bei Hartz 4. Gut zu wissen, dass die Unterhaltspflichtigen dafür aufkommen müssen, wenn es keine näheren Angehörigen gibt. Ich möchte jetzt schon meine Bestattung planen lassen und habe mich gefragt, welche Mölichkeiten es geben könnte.

  7. Tom P.

    Darf das Jobcenter die Beerdigungskosten auslegen, bis der Erbe an den Nachlass kommt ?

    1. Dirk S

      Hallo ,
      Um es kurz zu machen mein Vater ist verstorben .
      Seine Frsu bezieht nur eine kleine Rente , mein Bruder ist ohne das er je Einkommen hatte verschollen .
      Ich befürchte obwohl ich das Erbe susgeschlagen habe das ich wohl für die Kosten aufkommen muss . Da es bei mir auch knapp ist wegen unterhaltszahlung würde ich gerne wissen ob ich für die kompletten Kosten aufkommen muss
      oder nur zu Teil?
      Danke

  8. Scharz

    Hallo, mein Vater ist ein Hartz IV Empfänger, hat seit 5 Monaten einen ehrenamtlichen Job. Seine Mutter (meine Oma) ist vor 2 Wochen verstorben und sie hat einen Sparbuch mit 5000 Euro (für Beerdigungskosten) auf meinen Vater nach ihrem Tod überschrieben/hinterlassen. Frage: Wird es jetzt von Amt irgendwie berücksichtigt, dass es kein Erbe ist, sondern nur für die kommende Beerdigungskosten (Grabstein und etc.) gedacht ist, was auch Wirklichkeit ist. Wie richtig und was muss jetzt mein Vater bei dem Amt genau erklären, damit es (Sparbuch) im Amt nicht falsch aufgenommen wird und die Hartz IV gekürzt oder sogar gestrichen wird?

    Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

  9. Martina

    Guten Tag
    Ich habe erfahren das mein Sohn der mehrfach schwerst Behindert war.Vor zwei Wochen Verstorben ist, Er lebte bis zum einundzwanzig sten Lebensjahr bei mir ,Ich habe Ihm eine Betreuerin vom Gericht in Obhut gegeben, Leider habe ich mit der Frau keinen Kontakt mehr .Aber zu der Einrichtung wo mein Sohn lebte .Selbstverständlich übernehme ich die Beerdigungskosten dafür war er mein Sohn den ich über alles geliebt habe . Ich weiß nur nicht wie es jetzt weiter geht sein es Behörden oder Behelfen, Erbe u.s,w, was soll ich machen oder was kann und muss ich jetzt machen .

  10. B Michaela

    Guten Abend mein Mann liegt im Sterben wir beide bekommen Hartz IV haben keine Lebensversicherung was kann ich machen mit freundlichen Grüßen Frau B

  11. Monika

    Guten Tag,

    gibt es eine psychische Belastungsgrenze, wenn z.B. eine Tochter vom Vater mißhandelt worden ist, sich im Alter von 8 Jahren völlig von ihm abwenden mußte, ihn seitdem nicht mehr gesehen und auch in keiner Weise Unterhalt oder Zuwendung bekommen hat ? Die Tochter hat jetzt finanziell noch mehrere Jahre knapp oberhalb der Grundsicherung vor sich, d.h. ein aufzunehmender Kredit würde alten Wunden aufreißen.

    Für eine Beantwortung dieser Frage wäre ich sehr dankbar. Es grüßt Sie freundlich, Monika

  12. Peggy

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Meine Mutter ist vor mehr als 2 Jahren verstorben. Das Erbe habe ich damals beim zuständigen Amtsgericht abgelehnt.
    Jetzt meine Frage, die Rechnung vom Bestattungsinstitut kam erst nach 2 Jahren. Muss ich diese Rechnung jetzt bezahlen obwohl ich sie nicht im Auftrag gegeben habe? Zudem habe ich auch seit Jahren überhaupt kein Kontakt mehr zu ihr gehabt.
    Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Vielen Dank P.

  13. Klug

    Hallo,
    kann man eigenltich, wenn man Hartz-IV-Empfänger ist und verstirbt, auch Verwandte, die nichts erben sollen enterben? Oder hat der Landkreis dann einen Anspruch gegenüber den Hintebliebenen? Ich möchte nicht, dass eine Schwester von mir etwas erbt bzw. ihre Kinder und kann ich sie zu Lebzeiten überhaupt enterben?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    S. Klug

  14. Heide R

    Muss ich als 0pa Rentner für meinen Verstorbenen Enkel die Bestattungskosten tragen wenn mein Sohn Harz 4 Empfänger ist

  15. L

    Hallo,
    mein Vater (nicht Verheiratet) ist im März gestorben, ich hatte nie Kontakt zu ihm und habe mich nicht um die Beerdigung gekümmert. Er hat eine Sozial Beerdigung bekommen. Nun haben wir, mein Bruder und ich, dafür die Rechnung vom Amt bekommen. Da mein Bruder Hartz 4 bekommt möchte ich gerne wissen ob ich alleine für die Kosten aufkommen muß, oder ob diese geteilt werden. Also ob bei meinem Bruder die Hälfte das Amt bezahlt und die andere Hälfte ich.
    Mfg A.M.

    1. Stefan Maurer

      Wenns noch nicht zu spät ist, das Erbe beim Notar ablehnen lassen, dann abwarten, bei geringen einkommen, unter der pfändungsgrenze, sollten keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

  16. Maurice

    Hallo,
    ich mache mir Sorgen, das aufgrund der hiesigen Gesetzgebung (Stichwort: Hartz IV) die Bestattung nicht wunschgemäß ausgeführt wird. Ich, für meinen Teil, wünsche mir eine Erd/oder Seebestattung. Eine Feuerbestattung kommt für mich nicht in Frage.
    Ich bin gerade erst ein Mittvierziger; somit habe ich noch diverse Möglichkeiten offen. Aber was wäre wenn ich plötzlich (als momentan ALG-II-Empfänger) versterben sollte? Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen die „billigste“ Form der „Leichenentsorgung“ in Krematorien zu wehren?

    1. anwalt.org

      Hallo Maurice,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an das zuständige Jobcenter oder Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. anonymous

    Ich darf jedem HartzIV Empfänger im Todesfall des letzten selbst von Grundsicherung lebenden Elternteils raten, von vornherein abzulehnen, einen Bestatter zu beauftragen, auch wenn diese Beauftragung immer und immer wieder nahelegt wird.
    Beauftragt man einen Bestatter, bekommt man schon relativ schnell eine Rechnung, die man begleichen muss, andernfalls ein gerichtliches Mahnverfahren droht. Lehnt man die Beauftragung eines Bestatters ab, wird der Verstorbene von Amtes wegen (Seuchengesetz) abgeholt und eingelagert. Das Amt wird dann auch eine Sozialbestattung organisieren, die ein lokaler Bestatter übernimmt, der für das laufende Jahr den Zuschlag für Sozialbestattungen bekommen hat.
    Danach wird das Amt an einen herantreten, um sich das Geld wiederzuholen. Mit der entsprechenden Aufforderung kann man sich dann an das Jobcenter wenden. Der eindeutige Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, nicht mehr dem eigenen Geld hinterherlaufen zu müssen. Außerdem erspart man sich die negative Schufa-Auskunft für den Fall, dass man Schulden beim Bestatter hat.

  18. Dorle

    GUTEN TAG! BIN VERZWEIFELT UND VERSTEHE DAS RECHTSSIZTEM NICHT MEHR!
    MEIN EHEMANN IST VOR 1 JAHR VERSTORBEN . ICH BEKOMME SOZIALGELD DA ICH ARBEITSUNFÄHIG KRANK BIN. DIE KOSTENÜBERNAHME DER BEERDIGUNGSKOSTEN WURDEN FRÜHZEITIG VOM SoVD FÜR MICH BEANTRAGT! DA ES EINE UNEHELICHE TOCHTER GIBT UND DIESE GEGENÜBER IHREM VERSTORBENEN VATER UNTERHATSPFLICHTIG IST UND SIE UND IHR EHEMANN VIEL GELD VERDIENEN; HAT DER LANDKREIS VON MIR VERLANGT; DASS SIE IHRE EINKOMMENSVERHÄLTNISSE PREIS GIBT!
    SIE VERWEIGERT ABER AUSKUNFT ZU GEBEN , OBWOHL SIE LAUT GESETZ DAZU VERPFLICHTET IST. NUN WILL DER LANDKREIS ZUM ZWEITEN MAL MEINEN ANTRAG ABLEHNEN, DA DIE MITWIRKUNGSPFLICHT DER TOCHTER FEHLT. BESSER GESAGT, DER LANDKREIS BETITELT ES SO, DAS ICH MEINER MITTEILUNGSPFLICHT NICHT NACHGEKOMMEN BIN.SOGAR DER LANDESABGEORDNETE VON NIEDERSACHSEN HAT SICH FÜR MICH EINGESETZT. ABER DER LANDKREIS STELLT AUF STUR! HÄTTE DER LANDKREIS, ODER BESSER GESAGT, MUSS DER LANDKREIS , IN DIESEM FALL NICHT UMGEHEND AUF AMTSWEGEN, GEGENÜBER DER TOCHTER TÄTIG WERDEN?
    ICH FÜHLE MICH EINFACH NUR UNGERECHT BEHANDELT!
    UM EINE UNVERBINDLICHE ANTWORT WIRD UMGEHEND VON MEINER SEITE AUS GEBETEN!
    LIEBE GRÜSSE!

  19. Andrea W.

    Mein Ex-Ehemann, Hartz4- Bezieher ist verstorben, leider nur mit Lebenspartnerin und nicht mit Ehefrau. Ich als Ex-Frau habe keine Kosten zu erwarten. Unser gemeinsamer Sohn (geb. März 1993) befindet sich noch im Studium und hat kein Einkommen und ein Vermögen von ca.1000 Euro. Ich denke, die Kosten für die Beerdigung sind von Seiten meines Exmannes und seiner Lebenspartnerin nicht gedeckt. Welche Kosten kommen auf unseren gemeinsamen Sohn zu, d. h. Beerdigung etc.?Welche Möglichkeit gibt es, die Kosten auf den Staat zu übertragen? Ein Erbe, das vom Amtsgericht mitgeteilt werden sollte, wird ohne Prüfung sofort ausgeschlagen, da von der Seite Schulden erwartet werden. Wie kommt mein Sohn ohne Kosten aus der Nummer? Welche Anträge muß mein Sohn im Vorfeld erstellen? An die Stadt München wegen Hartz4 seines Vaters. Oder können wir abwarten, bis sich die Behörden melden? Freundliche Grüße.

    1. Andrea W.

      Wäre schön eine Antwort zu erhalten. Es geht hier um die Frage. ob im Vorfeld, d.h. ohne Information der Behörden (in dem Fall Amt München für Hartz 4 Empfänger) etwas zu veranlassen ist. Eine Info über den Tod haben wir nur telefonisch erhalten von der besagten Lebensgefährtin. Ob eine Bestattung erfolgt ist wissen wir nicht. Die Höhe der Kosten auch nicht. Und auch nicht, wer diese beauftragt hätte. Es geht um die Kosten der Bestattung, wie geschrieben ist der Sohn Student und hat kein eigenes Einkommen. Nach Infos im Internet könnte einen Sozialbestattung erfolgt sein. Wie soll mein Sohn verfahren? Freundliche Grüße

      1. anwalt.org

        Hallo Andrea W.,

        Kosten können auf Ihren Sohn dann zukommen, wenn er das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Die Kosten der Beerdigung werden dann in der Regel von den Erben beglichen. Wurde das Erbe ausgeschlagen, kann das Amt Kosten einer Sozialbestattung zurückverlangen, wenn eine Unterhaltspflicht der Erben bestand oder bestanden hätte. Dies müssen Sie dann mit dem Amt klären, falls eine solche Forderung an Ihren Sohn gerichtet wird. Wir können nicht beurteilen, was hier geschehen ist, daher sollten Sie bzw. Ihr Sohn sich bei den Quellen, die Ihnen bekannt sind Lebensgefährtin oder Amt) direkt erkundigen.

        Ihr Team von anwalt.org

  20. Roland U.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Mama ist leider vergangenen Sonntag verstorben.
    Sie hat Hartz 4 bezogen und hatte eine Sterbeversicherung über 4.000,-€.
    Ich war gestern beim Beerdigungsinstitut und die Kosten für die Beisetzung belaufen sich für Bestattung und Sarg auf ca. 4500,-€.
    Darüberhinaus ist das Konto bei der Targobank mit ca. 1000,-€ überzogen.
    Als Alleinverdienender Familienvatter mit 2 Kindern werde ich das Erbe wahrscheinlich ausschlagen…
    Kann ich die Mehrkosten beim Amt geltend machen…?
    -Was schlagen Sie vor…?

    Für Ihre Bemühungen im Voraus herzlichen Dank.

    MfG

    Roland U.

    1. anwalt.org

      Hallo Roland U.,

      wird das Erbe ausgeschlagen und deckt die Sterbeversicherung die Beerdigungskosten nicht, übernimmt zunächst in der Regel das Amt diese übrigen Kosten. Allerdings kann dieses die Kosten von potentiellen Erbe zurückverlangen, wenn diese dem Verstorbenen gegenüber unterhaltsverpflichtet gewesen wären. Dies sollten Sie dann direkt mit dem zuständigen Amt klären und im Zweifel auch eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt in Erwägung ziehen. Eine solche können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert