
FAQ: GdB bei Fibromyalgie
Grundsätzlich kann Fibromyalgie als Schwerbehinderung gewertet werden. Allerdings kommt es bei einer Beurteilung auf die individuellen Umstände und Funktionseinschränkungen des Patienten an.
Es gibt bei Fibromyalgie keinen festen Grad der Behinderung. Stattdessen müssen die Symptome in jedem Einzelfall gesondert beurteilt werden.
Welche Form des Nachteilsausgleichs Patienten beanspruchen können, hängt von der Frage „Wie hoch ist der individuelle Grad der Behinderung bei Fibromyalgie?“ ab. Eine Übersicht der Vorteile finden Sie hier.
Inhalt
Liegt bei Fibromyalgie eine Schwerbehinderung vor?

Fibromyalgie – auch als Fibromyalgie-Syndrom bezeichnet – ist eine chronische Erkrankung, die vor allem mit Faser- und Muskelschmerzen einhergeht. Die betroffenen Personen leiden dauerhaft an Schmerzen und an einer erhöhten Druckempfindlichkeit in Muskeln und Gelenken. Zusätzlich zu diesen Hauptsymptomen treten nicht selten weitere Beschwerden auf. Zu diesen zählen:
- Erschöpfung
- Kopfschmerzen oder Migräne
- Reizdarm-Symptome
- Konzentrationsstörungen
- Schlafstörungen
- Müdigkeit
Nicht selten begründen die dauerhaften Schmerzen auch seelische Beschwerden. Daher können Depressionen oder Angststörungen mit der Fibromyalgie einhergehen.
Aufgrund dieser vielfältigen und schwerwiegenden Symptome kann Menschen, die am Fibromyalgie-Syndrom erkrankt sind, die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft dauerhaft verwehrt sein. Gemäß § 2 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) können dadurch die vom Gesetzgeber definierten Kriterien für eine Behinderung erfüllt sein.
Um von möglichen Nachteilsausgleichen profitieren zu können, muss allerdings für die Fibromyalgie ein GdB ermittelt werden. Dabei wird per Gutachten das Ausmaß der Funktionseinschränkungen beurteilt. Ab einem GdB von 20 liegt eine Behinderung vor. Wird bei Fibromyalgie ein GdB von 50 anerkannt, gilt der Erkrankte laut § 2 Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert.
Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Fibromyalgie?
Als Grundlage für die Bemessung des Grades der Behinderung dienen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die sich aus Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) ergeben. Unter Teil B Nr. 18.4 heißt es darin:
Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.

GdB-Tabelle: Welcher Grad der Behinderung wird gewährt?
Demnach sieht der Gesetzgeber beim Fibromyalgie-Syndrom keinen festen Grad der Behinderung vor. Die Diagnose an sich ebnet somit nicht alleine den Weg zu einem möglichen Nachteilsausgleich. Stattdessen gilt es, um den Behinderungsgrad bei Fibromyalgie zu bemessen, die individuellen Umstände und Beeinträchtigungen der erkrankten Person zu berücksichtigen. Somit gibt es für Fibromyalgie keine einheitliche GdB-Tabelle.
Darüber hinaus wird bei der Bemessung nicht nur eine einzelne Krankheit berücksichtigt, sondern alle Einschränkungen bewertet. Wie zuvor bereits ausgeführt, tritt Fibromyalgie nicht selten in Verbindung mit weiteren Erkrankungen auf. Doch wird der GdB beispielsweise bei Fibromyalgie und Depression einfach addiert? Nein, die Grade der einzelnen Krankheiten werden nicht einfach zusammengerechnet, sondern es wird die Gesamtheit der Beeinträchtigungen bei der Teilhabe im Alltag bewertet. Auch dadurch wird bei Fibromyalgie ein vergleichbarer GdB erschwert.
Eine Orientierungshilfe können aber zu Fibromyalgie und dem Grad der Behinderung gefällte Urteile darstellen:
- LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2015 (Az.: L 7 SB 72/14): Chronisches Schmerzsyndrom bei Fibromyalgie: Einzel-GdB erst 20 dann 30
- LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2022 (Az.: L 13 SB 173/21): Dysthymie und Fibromyalgie: Einzel-GdB von 30
- LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2000 (Az.: L 6 SB 46/98): Fibromyalgie: Einzel-GdB von 20
Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Fibromyalgie?
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der GdB nicht selten in Prozent angegeben. Tatsächlich ist dies aber falsch, denn der Grad der Behinderung wird auf einer Skala von 20 bis 100 abgebildet und nicht in Prozentangaben.
Feststellung von Fibromyalgie als Behinderung beantragen: Wie und warum?

Wollen Sie einen GdB-Antrag aufgrund von Fibromyalgie stellen, müssen Sie sich dafür an das zuständige Versorgungsamt wenden. Dabei gilt es, alle relevanten ärztlichen Unterlagen beizufügen sowie die Beschwerden und Einschränkungen möglichst genau zu schildern. Ein Amtsarzt prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Bemessung des GdB.
Abhängig von dem für Fibromyalgie gewährten GdB können die Erkrankten von verschiedenen Nachteilsausgleichen Gebrauch machen. Dazu zählen unter anderem:
- Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer (ab GdB 20)
- Besonderer Kündigungsschutz (ab GdB 50)
- 1 Woche Zusatzurlaub (ab GdB 50)
- Frühere abschlagsfreie Rente (ab GdB 50)
- Freistellung von Mehrarbeit (ab GdB 50)
- Verschiedene Ermäßigungen und Rabatte (ab GdB 50)
Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages hängt dabei vom konkreten Grad der Behinderung ab und staffelt sich wie folgt:
GdB | Behinderten-Pauschbetrag |
---|---|
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Wichtig! Sie sind nicht mit dem für die Fibromyalgie zugestandenen GdB einverstanden? Beim Versorgungsamt können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Zudem besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage zu erheben.