Inhalt
FAQ: Höhe der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer wird grundsätzlich immer erhoben, wenn das Erbe einen gewissen Wert hat. Hier lesen Sie mehr dazu.
Grundsätzlich muss jeder Erbe eine Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Erbmasse über die jeweiligen Freibeträge hinausgeht.
Wie hoch die Erbschaftssteuer in Ihrem Fall ausfallen kann, zeigt Ihnen unser Rechner.
Wenn es zum Erbfall kommt, können Steuern anfallen. Das Erbrecht enthält hierzu genaue Regeln und Vorschriften, die wir an dieser Stelle genauer beleuchten wollen.
Die Höhe der Erbschaftssteuer bemisst sich grundsätzlich am Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser. Verwandte in gerader Linie werden beispielsweise weniger Steuern auf die Erbschaft zahlen müssen, als solche aus der Seitenlinie.
Wir fassen im Folgenden alle Informationen knapp zusammen, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. So finden Sie eine Antwort auf die Frage: „Welche Steuer fällt auf mein Vermögen an, wenn ich nicht mehr bin?“
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Jetzt berechnen!
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Deutschland? Über Freibeträge und Steuersätze
In Paragraph 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) werden drei Erbschaftssteuerklassen eingeteilt. Je nach Steuerklasse steht dem Erben ein festgelegter Freibetrag zu, den er unbesteuert erben kann. Ebenso orientiert sich der Steuersatz an der Steuerklasse. Es folgt eine Aufzählung der drei Steuerklassen samt Freibeträgen und Steuersätzen. So sollte klar werden, wie sich bei der Erbschaftsteuer die Höhe der Abgaben errechnet:
Steuerklasse I der Erbschaftssteuer: Welche Höhe gilt für Kinder und Ehegatten?
In die erste Erbschaftssteuerklasse fallen automatisch alle Verwandten in gerader Linie. Das sind vor allem Kinder. Darunter zählen neben den leiblichen auch adoptierte oder Stiefkinder. Es ist übrigens auche egal, ob der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem anderen Elternteil verheiratet war. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner fallen ebenfalls in diese Klasse.
Außerdem sind Enkelkinder, Eltern und Großeltern Erben erster Klasse. Ein Enkelkind erhält denselben Freibetrag wie ein eigenes Kind, wenn seine eigenen Eltern zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben sind.
Innerhalb der ersten Erbschaftssteuerklasse werden Unterschiede in den zugestandenen Freibeträgen gemacht.
Doch selbst die niedrigsten Freibeträge der ersten Steuerklasse – 100.000 Euro – sind weitaus höher als die Freibeträge der beiden folgenden Klassen. Der Steuersatz bleibt unverändert. Er ist besonders niedrig und abhängig vom zu versteuernden Betrag, also nach Abzug des Freibetrages.
Erbschaftssteuerklasse I | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|
Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000 € | 7 % bis 75.000 € 11 % bis 300.000 € 15 % bis 600.000 € 19 % bis 6.000.000 € 23 % bis 13.000.000 € 27 % bis 26.000.000 € 30 % ab 26.000.000 € |
Adoptiv-, Stief- und leibliche Kinder sowie Enkel, deren Eltern verstorben sind | 400.000 € | |
Enkelkinder | 200.000 € | |
Eltern und Großeltern | 100.000 € |
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für unverheiratete Lebenspartner?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Beziehung genießen die bestmöglichen Konditionen des deutschen Erbschaftssteuerrechts.
Unverheiratete Lebenspartner müssen sich dagegen klar machen, dass sie die schlechteste Position haben, wenn sie sich testamentarisch gegenseitig als Erben einsetzen. Da hier faktisch kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, fallen Lebenspartner in die dritte Steuerklasse der Erbschaftssteuer. Dabei ist es egal, wie lange sie gemeinsam in einem Haushalt leben oder ähnliches.
Zusätzlich für Ehegatten und Kinder: Der Versorgungsfreibetrag
Neben den ohnehin hohen Freibeträgen von 500.000 Euro kann ein Kinder und der Ehegatte (bzw. eingetragene Partner) des Erblassers unter Umständen einen Versorgungsfreibetrag geltend machen, wodurch die Abgabe der Erbschaftssteuer in ihrer Höhe weiter beschnitten wird.
Der Versorgungsfreibetrag soll der Vorsorge von Hinterbliebenen dienen, um im Alters- und Krankheitsfall finanzielle Rücklagen zu haben. Besteht für sie jedoch Anspruch auf Hinterbliebenenrente oder ähnliche Zuwendungen, verringert sich der Freibetrag gegebenenfalls auf null.
Entsprechend verringert sich die Erbschaftssteuer. Wie hoch die zusätzlichen Freibeträge sind, hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab. Laut Paragraph 17 ErbStG wird Eheleuten, respektive eingetragene Lebenspartner, eine Pauschale von 256.000 Euro für den Versorgungsfreibetrag gewährt.
Dem Kind steht je nach Alter ein anderer Betrag zu. Sie können bis zum 28. Lebensjahr noch 10.300 Euro geltend machen, während Kleinkindern bis fünf Jahren 52.000 Euro zustehen.
Alter des Kindes | Versorgungsfreibetrag der Erbschaftssteuer |
---|---|
0 bis 5 Jahre | 52.000 € |
5 bis 10 Jahre | 41.000 € |
10 bis 15 Jahre | 30.700 € |
15 bis 20 Jahre | 20.500 € |
20 bis 27 Jahre | 10.300 € |
Lebten die Ehegatten zum Zeitpunkt des Erbfalls im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so kann ein Witwer oder eine Witwe zusätzlich den Zugewinnausgleich beantragen, welcher wiederum erbschaftssteuerfrei wäre, weil es sich hier nicht um Erbe handelt.
Für Ehepartner in der Mittelschicht kann die Frage: „Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?“ getrost mit „0 Euro“ beantwortet werden, da die wenigsten Normalbürger eine Erbschaft von mehr als 756.000 Euro (Freibetrag für Ehepartner + Versorgungsfreibetrag) antreten werden. Und selbst die Erbschaftssteuer ab dieser Höhe des Nachlasses ist relativ gering.
Erbschaftssteuer: Welche Höhe gilt für Geschwister? Steuerklasse II
Die Höhe der Erbschaftssteuer steigt bereits für Familienmitglieder der Seitenlinie drastisch. Geschwister, Nichten, Neffen usw. können nur noch einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen.
Erbschaftssteuerklasse II | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|
Geschwister und deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegereltern- und Kinder, geschiedene Ehegatten | 20.000 € | 15 % bis 75.000 € 20 % bis 300.000 € 25 % bis 600.000 € 30 % bis 6.000.000 € 35 % bis 13.000.000 € 40 % bis 26.000.000 € 43 % ab 26.000.000 € |
Unter Erben dieser Klasse fallen also auch Ex-Gatten. Solche müssen jedoch extra in einer Verfügung von Todes wegen (also zum Beispiel in einem Testament) bedacht werden, um überhaupt Anspruch auf Teile des Nachlasses zu haben, da sie nicht in die gesetzliche Erbfolge fallen.
Seit der Reform von 2009 und dessen Anpassung im Jahr 2010 ist die Höhe der Erbschaftssteuer für diese Kalsse gesunken. Die Freibeträge wurden angehoben, die Steuersätze gesenkt.
Erbschaftssteuer: Welche Höhe gilt für weitere Erben? Steuerklasse III
Weiter entfernte Verwandte sowie Freunde oder auch Organisationen, die ein Erblasser im Testament bedenken kann, fallen in die letzte Klasse, mit den ungünstigsten Konditionen. Der Freibetrag von 20.000 Euro ist mit dem der zweiten Klasse identisch, nur ist der Steuersatz noch höher.
Erbschaftssteuerklasse III | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|
Freunde, Onkel, Tanten, Cousinen, Cousins nicht verheiratete oder eingetragene Lebenspartner | 20.000 € | 30 % bis 6.000.000 € 50 % ab 6.000.000 € |
Wie viel Erbschaftssteuer muss man also zahlen?
Es dürfte deutlich geworden sein, dass die steuerlichen Abgaben bei einer Erbschaft sich danach bemessen:
- In welchem Verwandtschaftsverhältnis sich der Erbe zum Erblasser befindet
- Welchen Wert das Erbe hat
Im Folgenden fassen wir die Steuersätze zusammen. So können Sie selbst ermessen, welchen Prozentsatz Sie vom Erbe an die Landeskassen abgeben müssen:
Wert des steuerpflichtigen Erbes bis einschließlich | Steuersatz in der Steuerklasse | |||
---|---|---|---|---|
I | II | III | ||
Reform von 2009 | seit 2010 | |||
75.000 € | 7 % | 30 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 30 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 30 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 € | 23 % | 50 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 € | 27 % | 50 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 € | 30 % | 50 % | 43 % | 50 % |
Die Erbschaftssteuer findet auch bei Schenkungen Anwendung
Die Schenkungssteuer ist praktisch identisch mit der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuern bemisst sich an denselben Faktoren und beide sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgeschrieben. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann sich entsprechend auf die Steuer bei Erbschaft auswirken.
Faustregel: Die Schenkungssteuer wird alle zehn Jahre erhoben. Die Freibeträge gelten also für diesen Zeitraum. Im Falle einer Erbschaft vor Ablauf dieser Zeit, wird die Steuer entsprechend fällig, wobei es verschiedene Erbteile gibt, die unter Umständen nicht besteuert werden (beispielsweise von überlebenden Ehepartnern selbstgenutzte Immobilien).
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Goldwein, Alexander (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-14 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Ich habe eine Erbschft von 4ooooo € zu erwarten.
Der Erblasser ist ein Cousin von meiner Mutter, lebte in Deutschland
Ich der Erbe lebe in der Schweiz
Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen ?
Danke für die Auskunft
Schindler
Ich habe von meinen Großeltern eine beträchtliche Summe geerbt und recherchiere aktuell, wie es sich mit der Erbschaftssteuer verhält. Mir war nicht bewusst, dass dabei der Grad der Verwandtschaft eine Rolle spielt und in meinem Fall aber die erste Erbschaftssteuerklasse greift. Ich werde mich mal genauer Über die Erbschaftssteuer beraten lassen, vermutlich greift bei mir aber noch der Freibetrag.
Meine Großmutter möchte, dass ich ihr Haus erbe und ich würde gerne mehr über dieses Thema erfahren. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Ermittlung von Erbschaftsteuer. Ich werde mit dem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten, um festzustellen, wie viel Steuer ich für dies Haus zahlen muss.
Vielen Dank für die gesammelten Informationen zur Erbschaftssteuer, vor allem die Tabelle am Ende hat mir schon eine sehr gute Einschätzung geben können. Der letzte Absatz zu Schenkungen hat mich jedoch wieder ein wenig verwirrt. Da meine Mutter das Haus bereits vor 4 Jahren geschenkt bekommen hat, bin ich mir nun unsicher inwiefern Schwenkungssteuer oder Erbschaftssteuer anwendbar sind.
Sehr gute und hilfreiche Informationen