Elektronischer Rechtsverkehr: Pflicht für Behörden und Gerichte?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Elektronischer Rechtsverkehr in Deutschland: Realität oder Zukunftsmusik?
Elektronischer Rechtsverkehr in Deutschland: Realität oder Zukunftsmusik?

FAQ: Elektronischer Rechtsverkehr

Was ist der elektronische Rechtsverkehr?

Beim elektronischen Rechtsverkehr (ERV) handelt es sich um eine Bezeichnung für die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten und Behörden auf der einen Seite sowie Anwälten, Notaren, Unternehmen und Bürgern auf der anderen Seite.

Wie funktioniert ein elektronischer Rechtsverkehr in Deutschland?

Damit eine rechtskonforme Übermittlung von Schriftsätzen stattfinden kann, muss der elektronische Rechtsverkehr über sichere Kommunikationswege erfolgen. Die Dienste bauen dabei größtenteils auf dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) auf und beschränken sich auf bestimmte Nutzergruppen. So ermöglicht etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vor allem die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten.

Welche Gerichte nehmen am elektronischen Rechtsverkehr teil?

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Rechtsanwälte und Behörden gegenüber den Gerichten ein verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr. Die Gerichte nehmen demnach – mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichtes (Stand 9/22) – alle teil. Diese Umstellung soll unter anderem auch dazu beitragen, Gerichtsverfahren zu beschleunigen.

Elektronischer Rechtsverkehr: Was ist das?

Digitalisierung ist Pflicht: Lässt ein elektronischer Rechtsverkehr die Aktenberge schrumpfen?
Digitalisierung ist Pflicht: Lässt ein elektronischer Rechtsverkehr die Aktenberge schrumpfen?

Die Digitalisierung macht auch vor dem deutschen Rechtssystem nicht Halt. Viele Veränderungen wurden dabei durch E-Justice und Legal Tech bereits in die Wege geleitet oder stehen in den kommenden Jahren an. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der elektronische Rechtsverkehr (ERV). Doch was ist unter dieser Bezeichnung konkret zu verstehen?

Als elektronischer Rechtsverkehr wird der rechtlich wirksame Austausch von digitalen Dokumenten zwischen Gerichten sowie Behörden und den anderen Verfahrensbeteiligten bezeichnet. Dieser Kommunikationsweg soll dabei die Übermittlung von Schriftsätzen und Dokumenten per Post oder Fax ersetzen. Um den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Austausch zu entsprechen, genügt es allerdings nicht, die Unterlagen per E-Mail an die Gerichte und Behörden zu versenden.

Doch über welche Systeme kann ein elektronischer Rechtsverkehr erfolgen? Nachfolgende Übersicht listet die wichtigsten Dienste auf:

  • EGVP (elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach)
  • beA (besondere elektronische Anwaltspostfach)
  • beN (besondere Notarpostfach)
  • beBPo (besondere Behördenpostfach)
  • eBO (besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach)

In Gesetz und Verordnung: Elektronischer Rechtsverkehr rechtlich geregelt

Elektronischer Rechtsverkehr: Welches Gesetz definiert die Vorgaben dazu?
Elektronischer Rechtsverkehr: Welches Gesetz definiert die Vorgaben dazu?

Da der elektronische Rechtsverkehr zahlreiche Rechtsgebiete betrifft und Verfahren beeinflusst bzw. deren Abläufe verändert, finden sich die rechtlichen Grundlagen dafür in zahlreichen Gesetzestexten wieder.  

Die zentralen Vorschriften ergeben sich dabei insbesondere aus der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). Darin legt der Gesetzgeber unter anderem fest, dass die Übermittlung elektronischer Dokumente entweder im Dateiformat PDF oder TIFF erfolgen muss. Darüber hinaus ist es erforderlich, dem Dokument einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz im Format XML beizufügen, der mindestens folgende Informationen enthalten muss:

  1. Bezeichnung des Gerichts
  2. Aktenzeichen des Verfahrens
  3. Bezeichnung der Parteien bzw. Verfahrensbeteiligten
  4. Angabe des Verfahrensgegenstandes
  5. Angaben zu vorherigen Verfahren desselben Verfahrensgegenstandes

Darüber hinaus müssen elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, welche Auskunft über die verantwortende Person gibt.

Zudem muss ein elektronischer Rechtsverkehr gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) über sichere Übermittlungswege erfolgen. Gemäß § 130a Abs. 4 ZPO handelt es sich dabei vor allem um:

  • absenderauthentifiziertes De-Mail-Konto
  • beA
  • beN
  • beBPo

Übrigens! Die Kategorisierung „sicher“ bezieht sich nicht auf die IT-Sicherheit oder mögliche Vorkehrungen bei einem Ausfall des Systems. Vielmehr geht es darum, dass aufgrund der technischen Maßnahmen ein Rückschluss auf den Absender möglich ist. Durch die Verwendung der sicheren Übermittlungswege entfällt demnach die Identifikationsfunktion der Unterschrift.

Besteht ein verpflichtender elektronsicher Rechtsverkehr mit Behörden, Gerichten und Anwälten?

Vorgaben zum ERV: Ist ein Elektronischer Rechtsverkehr verpflichtend?
Vorgaben zum ERV: Ist ein Elektronischer Rechtsverkehr verpflichtend?

Die Digitalisierung in der Justiz erfolgt in mehreren Etappen, damit Behörden, Institutionen, Anwälte und sonstige Beteiligte die Möglichkeit haben, sich auf die Veränderungen einzustellen. Schließlich verändern sich dadurch nicht nur die Arbeitsweise, sondern auch das passende technische Equipment muss vorhanden sein.

Zum 1. Januar 2018 wurde für jeden Notar ein besonderes elektronisches Notarpostfach durch die Bundesnotarkammer eingerichtet. Ein elektronischer Rechtsverkehr zwischen Notaren, Gerichten und Behörden ist dadurch möglich.

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2018 sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, sichere Übermittlungswege für die Zustellung elektronischer Dokumente bereitzustellen. Verwendet wird dabei beBPo.

Für Anwälte und Behörden besteht seit dem 1. Januar 2022 eine aktive Nutzungspflicht, weshalb ein elektronischer Rechtsverkehr zwischen diesen Parteien demnach über beA erfolgen muss. Nur bei technischen Problemen besteht demnach die Möglichkeit, Unterlagen per Brief oder Fax einzureichen.

Darüber hinaus erfolgt ein elektronischer Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher. So müssen Vollstreckungsaufträge als elektronisches Dokument mithilfe von beA eingereicht werden. Allerdings ist ein ausschließlich elektronischer Rechtsverkehr bei der Zwangsvollstreckung bislang (Stand 9/2022) noch nicht möglich, da bei Forderungen über 5.000 Euro laut Gesetz die Vorlage des originalen Vollstreckungsbescheides vorgeschrieben ist.

Kompliziert gestaltet sich auch beim Grundbuch ein elektronischer Rechtsverkehr. Zwar ermöglichen mittlerweile alle Bundesländer autorisierten Personen (unter anderem Notaren) den elektronischen Abruf von Auszügen aus dem Grundbuch, ein elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen (Berichtigung von Einträgen, Bestellung von Grundschulden oder Umschreibungen) erfolgt hingegen nur in einzelnen Ländern bzw. Amtsgerichten.

Zum 1.  Januar 2022 wurden die gesetzlichen Grundlagen besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen, mit dem Bürger und Organisationen elektronische Dokumente mit der Justiz austauschen können. Für die Verwendung wird allerdings eine spezielle Software und Sie müssen sich etwa durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises identifizieren. Sinnvoll ist der damit verbundene Aufwand daher meist nur für Personen, die ohnehin bereits regelmäßig mit den Gerichten und Behörden in Kontakt treten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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