Einbürgerung per Anwalt: Warum sie sich lohnen kann!

Sie wollen Ihre Einbürgerung beschleunigen? Ein Anwalt kann dabei helfen.
Sie wollen Ihre Einbürgerung beschleunigen? Ein Anwalt kann dabei helfen.

FAQ: Einbürgerung mit Anwalt

Kann ein Anwalt bei der Einbürgerung helfen?

Ein Anwalt für Einbürgerungsrecht beziehungsweise Migrationsrecht kann Ihnen auf mehreren Ebenen helfen. Er kann beispielsweise beurteilen, ob Sie die nötigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, mit Ihnen den Antrag ausfüllen und Sie gegenüber den Behörden vertreten.

Kann der Anwalt die Einbürgerung beschleunigen?

Auf Drängen eines Anwalts für Migrationsrecht arbeitet die Behörde nicht automatisch schneller. Dadurch, dass der Antrag auf Einbürgerung aber viel wahrscheinlicher vollständig und fehlerfrei eingereicht wird, werden jedoch unnötige Verzögerungen während des Einbürgerungsverfahrens vermieden.

Wie lange dauert die Einbürgerung mit einem Anwalt?

Mit Anwalt dauert die vollständige Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags in etwa ein Jahr. Dies ist jedoch nur ein Richtwert. Kürzere oder längere Bearbeitungszeiten sind ebenfalls möglich. Für EU-Bürger geht die Einbürgerung in der Regel schneller, da weniger Voraussetzungen zu prüfen sind.

Was sind die Vorteile einer Einbürgerung mit Anwalt?

Die Einbürgerung per Anwalt birgt Kosten - doch es kann sich lohnen
Die Einbürgerung per Anwalt birgt Kosten – doch es kann sich lohnen

Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft führt über das Einbürgerungsverfahren. Dreh- und Angelpunkt ist hierbei der Einbürgerungsantrag, dem zahlreiche Unterlagen angehängt werden müssen. Da kann es schnell unübersichtlich werden. Kann Ihnen also ein Rechtsanwalt bei der Einbürgerung helfen? Ja, kann er! Hier sind drei gute Gründe, bei der Einbürgerung einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen:

1) Eine Einbürgerung mit Anwalt geht oft schneller

Üblicherweise vergehen nach dem Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft bereits mehrere Monate, bis Ihre Unterlagen überhaupt geprüft werden. Das hat unter anderem mit fehlendem Behördenpersonal zu tun. Wird dann erst Monate später festgestellt, dass Unterlagen fehlen oder mangelhaft sind, kann sich der Einbürgerungsprozess schnell in die Länge ziehen. Bei einer Einbürgerung per Anwalt kann dieser entsprechende Lücken und mögliche Fehler bereits von vornherein weitestgehend vermeiden. Das kann unter Umständen viel Zeit sparen.

Reagiert die Behörde zudem zu lange nicht, kann er dieser ggf. durch Einreichen einer Untätigkeitsklage eine erneute Frist für die Bearbeitung des Antrages auf Einbürgerung setzen. So stellt er die Behörden unter Zugzwang.

2) Ein Rechts- oder Fachanwalt für Einbürgerung kennt sich aus

Ein Rechtsanwalt kann für Ihre Einbürgerung seine Erfahrung und Expertise nutzen und so Fehler vermeiden. Das macht das Verfahren nicht nur schneller, sondern auch unkomplizierter. Sie haben einen direkten Ansprechpartner, der Sie beraten kann und mit möglichen Schwierigkeiten vertraut ist. Er kann damit bereits vor Einreichen Ihres Antrages auf Einbürgerung gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Unterlagen ggf. noch von Ihnen zur Verfügung gestellt werden müssen.

3) Rechtliche Vertretung gegenüber der Behörde

Sollte es Nachfragen oder Schwierigkeiten bei der Bearbeitung Ihres Antrags geben oder Ihr Antrag vielleicht sogar abgelehnt werden, kann Ihr Rechtsanwalt Kenntnisse im Einbürgerungsrecht anwenden, um sie gegenüber der Ausländerbehörde zu vertreten und Ihre Einbürgerung doch noch voranzubringen.

Wurde Ihre Einbürgerung abgelehnt, kann Ihr Anwalt dieser Entscheidung sogar widersprechen und Sie im Anschluss gerichtlich vertreten. Von Vorteil sind dabei nicht nur seine juristischen Kenntnisse, um ggf. die richtigen Begründungen hervorzubringen, sondern auch sein versierter Umgang mit der juristischen Fachsprache. Diese ist selbst bei ausreichenden Deutschkenntnissen für juristische Laien oft nur schwer zu verstehen.

Was passiert bei der Einbürgerung durch einen Anwalt?

Im Einbürgerungsrecht ist Ihr Anwalt ein kompetenter Ansprechpartner
Im Einbürgerungsrecht ist Ihr Anwalt ein kompetenter Ansprechpartner

Ihr Anwalt wird für Ihre Einbürgerung zunächst prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das sind in der Regel:

  • Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland seit mindestens fünf Jahren
  • Geklärte Identität
  • Eigenes Einkommen, das ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
  • Bestandener Einbürgerungstest (sofern erforderlich)
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

In Ausnahmefällen müssen Sie für eine Einbürgerung nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Ihr Anwalt kann Sie weitergehend hierzu und zur Ermessenseinbürgerung beraten.

Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann Ihr Anwalt Ihnen dabei helfen, die notwendigen Formulare auszufüllen und Nachweise für Ihren Antrag zusammenzutragen. Im weiteren Verlauf des Einbürgerungsverfahrens kann Ihr Anwalt Sie vor den Behörden vertreten. Das kann dazu führen, dass Sie bei bei manchen Terminen nicht persönlich erscheinen müssen – Ihr Anwalt regelt beispielsweise die Klärung von rechtlichen Fragen. Das macht eine Einbürgerung mit Anwalt deutlich stressfreier.

Welcher der beste Anwalt für Ihre Einbürgerung ist, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Viele Anwälte, die sich mit Einbürgerungen beschäftigen, können Sie bei Bedarf zum Beispiel zwei- oder sogar mehrsprachig beraten.

Wie viel kostet ein Anwalt für eine Einbürgerung?

Die Vergütung eines Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer außergerichtlichen Vertretung entstehen nach dem RVG Kosten in Höhe von 973,66 Euro. Der schlussendliche Betrag hängt aber vom Aufwand des Verfahrens ab. Statt der gesetzlichen Vergütung werden in manchen Fällen auch Honorarvereinbarungen getroffen. In einem solchen Fall wird ein Pauschalbetrag für die gesamte Anwaltstätigkeit zu einer bestimmten Angelegenheit vereinbart. Über die voraussichtlich entstehenden Kosten für die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall informieren Anwälte in aller Regel zeitnah vorab.

Eine Einbürgerung kostet auch ohne Anwalt stets Gebühren: 225 Euro pro Person. Minderjährige zahlen 51 Euro, wenn Sie mit ihrem Eltern eingebürgert werden. Sollten sie ohne ihre Eltern eingebürgert werden, wird ebenfalls der volle Betrag fällig. Für Personen mit niedrigem Einkommen gibt es jedoch die Möglichkeit, dass die Kosten übernommen werden. Hierfür ist es notwendig, dass Sie einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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