Karlsruhe.Eine Kundin wollte von der Sparkasse auch so genannt werden und klagte auf diesen Anspruch. Vor dem Amtsgericht Saarbrücken und dem Landgericht Saarbrücken scheiterte sie noch. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH), ob die Gender-Sprache der Sparkasse verpflichtend auferlegt werden muss.
Vertragsunterlagen gesetzeswidrig?

Das Gender benutzt die Sparkasse bei der Ansprache weiblicher Kunden bislang nicht
Die Frau klagte auf Grundlage des § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), dass die Gleichstellung aller sozialen und geschlechtlichen Gruppen enthält.
BGH sieht keine Benachteiligung
Der BGH wies die Klage zurück. Eine Benachteiligung für die Frau sei durch die Verwendung des generischen Maskulinums nicht zu erkennen. Dessen Verwendung sei eher allgemeiner Sprachgebrauch und bringe daher keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, die nicht männlich sind. Dass Gender von der Sparkasse unberücksichtigt bleibe, sei daher gerechtfertigt.
Aus diesem Grund habe die Frau auch keinen Anspruch auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie Kontoinhaberin oder Kundin. Eine Gender-Formulierung der Sparkasse ist Umkehrschluss nicht notwendig.
Auf die Berücksichtigung des Gender verzichtet die Sparkasse nicht als Einzige

Das Urteil wies die Verpflichtung vom Benutzen der Gender-Sprache der Sparkasse ab
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der Frage der Geschlechterungleichheit beschäftigt. Die Richter wiesen hier in ihrem Urteil (VI ZR 143/17) zur ausbleibenden Gender-Sprache der Sparkasse allerdings darauf hin, dass selbst in zahlreichen Gesetzen das generische Maskulinum verwendet wird.
Dieser Sprachgebrauch des Gesetzgebers ist zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis.
Sparkassen-Kunde möchte weiterklagen
Die Klägerin hat nach dem Urteil des BGH angekündigt, die Klage weiter zu verfolgen und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Dieser fällt dann mutmaßlich das letzte Urteil darüber, ob das Gender von der Sparkasse in den Formularen und Vordrucken berücksichtigt werden muss.
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