Arbeitslosenversicherung: Beitrag, Leistungen und Definition

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 2. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Arbeitslosenversicherung bietet Ihnen eine finanzielle Absicherung, wenn Sie Ihren Job verlieren.
Die Arbeitslosenversicherung bietet Ihnen eine finanzielle Absicherung, wenn Sie Ihren Job verlieren.

FAQ: Arbeitslosenversicherung in Deutschland

Wie funktioniert die Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung stellt eine finanzielle Absicherung für Menschen dar, die beispielsweise durch eine Kündigung vom Arbeitsvertrag ihren Job verlieren. Es handelt sich dabei um eine Sozialversicherung gemäß Sozialrecht.

Wer zahlt für die Arbeitslosenversicherung?

Arbeitslosenversicherungspflichtig sind in Deutschland alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten, die mindestens einen 520-Euro-Job haben. Sogar Insassen von Gefängnissen, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein, sofern sie in der JVA einer Arbeit nachgehen.

Wie hoch ist der Beitrag der Arbeitslosenversicherung?

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist dynamisch und kann sich jährlich ändern. Im Jahr 2023 1. Januar liegt der Satz bei 2,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. 2022 lag er per Verordnung nur bei 2,4 Prozent.

Welche Leistungen gibt es bei der Arbeitslosenversicherung?

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung umfasst unterschiedliche Leistungen, die Arbeitsuchenden dabei helfen sollen, eine neue Stelle zu finden. So haben Arbeitslose in aller Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Ist dieser abgelaufen, können die Betroffenen Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter in ihrem Wohnort beantragen.

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 gibt es das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV nicht mehr. Es wurde ersetzt durch das neu eingeführte Bürgergeld. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Bürgergeld.

Finanzielle Absicherung bei eintretender Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenversicherung: Wer ist versichert?
Arbeitslosenversicherung: Wer ist versichert?

In Deutschland gibt es eine Reihe an Versicherungen, die Verbraucher abschließen können, zum Beispiel für den Fall der Berufsunfähigkeit oder den Hausrat. Es gibt aber auch Pflichtversicherungen in Deutschland. Dazu gehört neben der Kranken- für Arbeitnehmer auch die Arbeitslosenversicherung.

Wie der Name schon vermuten lässt, dient diese dazu, den Versicherungsnehmer für den Fall einer eintretenden Arbeitslosigkeit abzusichern. Doch welche konkreten Leistungen schließt die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ein?

Welchen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhält der Träger von Beschäftigten? Wie sieht es bei Menschen aus, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Arbeitslosenversicherung: Eine Definition

Bevor wir tiefer in die genauen Regelungen zur Arbeitslosenversicherung einsteigen, wollen wir erst einmal grundsätzlich klären, was dieser Begriff alles umfasst. Laut dem Gabler Wirtschaftslexikon gilt für die Arbeitslosenversicherung die nachfolgende Definition:

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Übergreifend wird sie auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung bezeichnet. Sie erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie finanziert eine Fülle verschiedener (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben. […]

Es können also nicht nur Menschen, die arbeitslos sind, von den Versicherungsleistungen profitieren. Auch Kurz- und Saisonarbeiter haben einen Leistungsanspruch bei der Arbeitslosenversicherung. Für die Abwicklung dieser Leistungen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Wer muss für die Arbeitslosenversicherung Beiträge entrichten?

Einen AV-Beitrag muss jeder Arbeitnehmer entrichten.
Einen AV-Beitrag muss jeder Arbeitnehmer entrichten.

In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, einen Prozentsatz seines Lohns in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Auch der Arbeitgeber übernimmt einen monatlichen Anteil.

Wer als Selbstständiger tätig ist, kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen und somit monatliche Beiträge leisten.

Wie hoch ist der Beitragssatz bei der Arbeitslosenversicherung?

In § 341 Absätze 1 bis 4 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) sind alle rechtlichen Bestimmungen rund um den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung geregelt:

(1) Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.

(2) Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent.

(3) Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Beiträge ist die Woche zu sieben, der Monat zu dreißig und das Jahr zu dreihundertsechzig Tagen anzusetzen, soweit dieses Buch nichts anderes bestimmt. Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag zu berücksichtigen. Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.

(4) Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

Der hier aufgeführte Beitragssatz von 2,6 Prozent wurde durch eine entsprechende Verordnung geändert und betrug befristet bis zum 31. Dezember 2022 2,4 Prozent. Seit dem 1. Januar 2023 und auch im Jahr 2024 liegt er wieder bei den gesetzlich festgesetzten 2,6 Prozent.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Eine Leistung der Arbeitslosenversicherung können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Eine Leistung der Arbeitslosenversicherung können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Wer an eine Leistung der Arbeitslosenversicherung denkt, dem kommt meist zuerst das Arbeitslosengeld in den Sinn. Allerdings gibt es noch viele weitere Leistungen, welche aus den Versicherungsbeiträgen finanziert werden. Einige davon haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet:

  • Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
  • Berufsorientierungsmaßnahmen
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Berufsberatung
  • Eingliederungs- und Gründungszuschuss
  • Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld

Gut zu wissen: Wenn Sie eine der eben beschriebenen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort wenden.

Job weg: Bekommen Sie Arbeitslosengeld 1?

Es gibt unterschiedliche Umstände, die zu einem Jobverlust führen können. Dieser kann einen Arbeitnehmer sowohl un- als auch selbstverschuldet treffen. In beiden Fällen fragen sich Betroffene, ob sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.

Diese Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist tatsächlich an einige Voraussetzungen geknüpft. Das sind:

  • Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt. Das bedeutet, dass Sie in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Dabei kann es sich auch um unterschiedliche Jobs handeln.
  • Sie sind arbeitslos, haben aber die körperlichen und geistigen Voraussetzungen dafür, mindestens 15 Stunden in der Woche einer versicherungspflichtigen Arbeit nachzugehen.
  • Sie haben sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Wichtig ist, dass Sie sich drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsvertrags arbeitsuchend melden. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie dann bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und sich arbeitslos melden. Halten Sie sich nicht daran, droht eine Sperrfrist. In diesem Zeitraum erhalten Sie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 können Sie direkt bei der Agentur für Arbeit oder online stellen. Um zu berechnen, in welchem Umfang Ihnen monatliche Zahlungen zustehen, kommt die nachfolgende Rechnung zum Einsatz:

Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag. Danach erfolgt ein Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent für die Sozialversicherung.

Durch diese Berechnung wird das Netto-Entgelt pro Tag bestimmt. 60 Prozent von diesem Betrag erhalten Sie dann täglich als Arbeitslosengeld 1.

Gut zu wissen: Haben Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner eines oder mehrere Kinder, stehen Ihnen 67 Prozent vom errechneten Netto-Entgelt pro Tag als ALG 1 zu.

Wie lange besteht Anspruch auf ALG 1?

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie lange Sie einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Bezug auf das Arbeitslosengeld 1 haben:

Anzahl der Monate, in denen versicherungspflichtig gearbeitet wurdenur bei Vollendung des ... LebensjahresAnspruchsdauer in Monaten
126
168
2010
2412
3050.15
3655.18
4858.24

Bürgergeld-Leistungen beim Jobcenter beantragen

Die Arbeitslosenversicherung deckt auch Hartz-4-Leistungen ab.
Die Arbeitslosenversicherung deckt auch Hartz-4-Leistungen ab.

Endet Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 und Sie haben noch keine neue Arbeitsstelle gefunden, können Sie möglicherweise Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Dazu müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig.
  • Sie sind hilfebedürftig.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.

Vor allem die Hilfebedürftigkeit ist bei den Voraussetzungen für einen Bezug von Bürgergeld ein wichtiger Punkt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel bestreiten können. Haben Sie also große Rücklagen oder Vermögenswerte, werden Sie kein Bürgergeld erhalten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Einkommen von Ihrem Partner in die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit einfließt. Überschreitet dieses die Freibeträge, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch.

Wird Ihrem Antrag allerdings zugestimmt, steht Ihnen und ggf. Ihrer Familie monatlich ein Regelsatz zu. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

LeistungsberechtigteBürgergeld-Regelsatz 2023 in EuroBürgergeld-Regelsatz 2024 in Euro
Alleinstehende
502563
Bedarfsgemeinschaft451506
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen402451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420471
Kinder von 6 bis 13 Jahren348390
Kinder von 0 bis 5 Jahren318357

Dieser Regelsatz soll dazu dienen, alle täglichen Bedarfe zu decken. Das geht vom Kauf der Lebensmittel über die Stromkosten bis hin zum Kauf von Kleidung oder anderen Bedarfsgegenständen.

Gut zu wissen: Es gibt gewisse Posten, die durch den Regelsatz nicht abgedeckt sind und einen sogenannten Mehrbedarf begründen können. Auf diesen haben Bürgergeld-Empfänger zum Beispiel Anspruch, wenn sie alleinerziehend sind. Auch Schwangeren steht diese zusätzliche Leistung zu, welche den Regelsatz im Monat erhöht.  Weiterhin ist ein Mehrbedarf bei einer medizinisch notwendigen kostenintensiven Ernährung oder bei dezentraler Warmwasserversorgung vorgesehen.

Welche weiteren Leistungen sind im Bürgergeld enthalten?

Neben dem monatlichen Regelsatz stehen Empfängern von Bürgergeld, die keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, noch weitere Zuwendungen zu. Ein wichtiger Punkt ist die Übernahme der Kosten der Unterkunft.

Das umschließt sowohl die Miete als auch die Heizkosten. Allerdings gibt es dabei eine Bedingung: Die Wohnungs- und Heizungskosten müssen angemessen sein. Die Angemessenheit wird anhand der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnungsgröße festgelegt.

Halten Sie die Richtwerte ein, wird die Miete vollständig vom Jobcenter übernommen. Auch bei einem Umzug können Sie Hilfsleistungen beantragen. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, ein Darlehen für die Mietkaution zu beantragen.

Dessen Rückzahlung beginnt ab dem Monat nach dem Erhalt. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter monatlich zehn Prozent von dem für Sie maßgebenden Regelsatz ein. Auch bei einem Bezug von Bürgergeld bleibt das Ziel natürlich, für den Arbeitslosen eine neue Stelle zu finden.

Zu diesem Zweck wird ein Sachbearbeiter eng mit dem Leistungsempfänger zusammenarbeiten. Dabei können zum Beispiel Stellenangebote gesucht oder auch spezielle Fortbildungsprogramme angeboten werden.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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