Ärztliche Schweigepflicht: Wann Ärzte schweigen müssen

Ärztliche Schweigepflicht: Das Gesetz verpflichtet jeden deutschen Arzt dazu, Stillschweigen zu bewahren.
Ärztliche Schweigepflicht: Das Gesetz verpflichtet jeden deutschen Arzt dazu, Stillschweigen zu bewahren.

Bereits in der Antike finden sich Anhaltspunkte der Schweigepflicht wieder: In Rom wurde bei geheimen Treffen eine Rose an die Decke des Raumes gehängt, welche die Anwesenden daran erinnern sollte, über das dort Gesprochene Stillschweigen zu bewahren.

Frei nach dem Leitsatz „sub rosa dictum“ (lat.: „unter der Rose gesagt“) konnte dieses Sinnbild von jedermann gedeutet werden.

Heutzutage weitet sich diese Rose sozusagen auf gewisse Berufsgruppen aus. Diesen ist es ebenfalls verboten, Geheimnisse, die ihnen anvertraut wurden, vor Dritten preiszugeben. Allgemein wird dabei von einer sogenannten Verschwiegenheitspflicht gesprochen. Beamte, Rechtsanwälte oder Ärzte sind unter anderem davon betroffen. Die ärztliche Schweigepflicht befasst sich dabei jedoch – wie der Name schon sagt – ausschließlich mit der Verschwiegenheitspflicht von einem Arzt.

Welche Informationen unter die ärztliche Schweigepflicht fallen, vor wem Stillschweigen bewahrt werden muss, wann das Arztgeheimnis keine Gültigkeit besitzt und welche Strafen bei Missachtung drohen, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Ärztliche Schweigepflicht

Welche Angaben umfasst die ärztliche Schweigepflicht?

Hier finden Sie eine Übersicht der Angaben, welche aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Gibt es Ausnahmen bei der Schweigepflicht?

Einige Ausnahmen können einen Verstoß gegen die Schweigepflicht begründen. Welche das konkret sind, können Sie hier nachlesen.

Wie können Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht geahndet werden?

Verstoßen Ärzte gegen die Schweigepflicht, kann es sich um eine Straftat handeln. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

Welche Angaben fallen unter die ärztliche Schweigepflicht?

Das Strafgesetzbuch (StGB), der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Berufsordnungen der Landesärztekammern und die Datenschutzgesetze der Bundesländer regeln die ärztliche Schweigepflicht. Doch bei welchen Informationen haben sich Ärzte an die Schweigepflicht gemäß Medizinrecht zu halten?

Ein Arzt muss die Schweigepflicht auch bei Drogen wahren.
Ein Arzt muss die Schweigepflicht auch bei Drogen wahren.

Die Schweigepflicht bei Ärzten bezieht sich auf folgende Angaben:

  • Den Namen sowie anderweitige Daten des Patienten,
  • den Inhalt der Patientenakte,
  • die Tatsache, dass der Patient bei dem Arzt behandelt wurde,
  • jegliche Äußerungen oder Meinungen, die dem Arzt anvertraut wurden,
  • Informationen zu Verhältnissen beruflicher, finanzieller oder familiärer Natur
  • Dinge, die der Arzt unfreiwillig miterleben musste (zum Beispiel bei einem Hausbesuch oder einem Streit in seiner Praxis)
  • Angaben, die der Patient über einen Dritten gemacht hat (zum Beispiel über einen erkrankten Freund)
Übrigens: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei Drogen- oder Alkoholproblemen, die der Arzt im Zuge seiner Untersuchungen möglicherweise entdeckt hat. In der Regel gilt die ärztliche Schweigepflicht selbst nach dem Tod eines Patienten. Sollten die Gesetze jedoch etwas anderes vorschreiben oder der Patient selbst hatte noch vor seinem Tod den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden, handelt es sich nicht um eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Es steht dem betroffenen Arzt dann frei, sich über seinen Patienten zu äußern.

Vor wem muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt werden?

Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht bezieht sich normalerweise nicht auf bestimmte Personengruppen, sondern ist allgemein gültig. Viele Menschen sind sich trotzdem unsicher, wen die Schweigepflicht von einem Arzt umfasst. Aus diesem Grund sehen Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Personen:

Ärztliche Schweigepflicht: Unter 18 Jahren entscheidet der Einzelfall.
Ärztliche Schweigepflicht: Unter 18 Jahren entscheidet der Einzelfall.
  • Ärztliche Schweigepflicht bei einem Ehepartner: Vor Angehörigen oder Familienmitgliedern des Patienten muss der Arzt Stillschweigen bewahren. Dies gilt ebenfalls bei Kindern und Ehepartnern des Patienten.
  • Ärztliche Schweigepflicht bei minderjährigen Kindern: Handelt es sich um Kinder unter 15 Jahren, hat der behandelnde Arzt normalerweise das Recht, die Eltern über den Gesundheitszustand zu informieren. Kann ein Kind jedoch ab 15 bereits selbst verstehen und beurteilen, in welcher gesundheitlichen Situation es sich befindet und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt, kann die medizinische Schweigepflicht trotzdem gelten. Es kommt auf den Einzelfall an.
  • Ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber: Darf der Arzt dem Arbeitgeber Auskunft geben? In gewisser Weise darf er das, jedoch nur in Bezug auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die genaue Diagnose sowie weitere Informationen zum Krankheitsbild dürfen dem Arbeitgeber in der Regel nicht mitgeteilt werden.
  • Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Polizei: Handelt es sich um ein geplantes, sehr schweres Verbrechen, welches das Leben anderer Menschen in Gefahr bringt, kann die Schweigepflicht vom behandelnden Arzt gemäß Paragraph 34 StGB gebrochen werden, um die Tat so zu verhindern.

Gilt die Schweigepflicht auch in der Arztpraxis?

Neben den gerade genannten Personen, vor denen die ärztliche Schweigepflicht in fast jedem Fall gewahrt werden muss, ist auch die Schweigepflicht in einer Arztpraxis nicht zu unterschätzen. Kollegen untereinander ist es lediglich erlaubt, allgemein gehaltene Sachverhalte miteinander zu besprechen. Dabei muss die Identität des Patienten jedoch in jedem Fall anonym bleiben.

Des Weiteren gilt die Schweigepflicht für eine Arzthelferin gleichermaßen. Auch sie muss darauf achten, dass bei Gesprächen zwischen ihr und einem anderen Patienten die im Wartezimmer verbliebenen Patienten keine Gesprächsinhalte mitbekommen. Vertraulichkeit sollte hier stets an erster Stelle stehen.

Wird die Praxis an einen anderen Arzt übergeben, muss im Vorfeld das Einverständnis von jedem Patienten eingeholt werden, der dort eine Behandlung erfährt, damit die ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt wird. Möchte hingegen der Patient die Praxis wechseln, muss dieser vorher in die Weitergabe seiner Patientenakte einwilligen.

Ärztliche Schweigepflicht: Diese Ausnahmen gibt es

Die wichtigste Ausnahme in puncto ärztliche Schweigepflicht besteht darin, dass der betroffene Patient seinen Arzt stets selbst davon entbinden kann. Es ist sogar möglich, dies mündlich zu tun. In Einzelfällen kann ein Arzt auch – ohne Verletzung dieser – die ärztliche Schweigepflicht selbst brechen.

Ärztliche Schweigepflicht: In der Schweiz verletzt sie laut einer Umfrage jeder zehnte Arzt, weil er elektronische Patientendaten nicht verschlüsselt.
Ärztliche Schweigepflicht: In der Schweiz verletzt sie laut einer Umfrage jeder zehnte Arzt, weil er elektronische Patientendaten nicht verschlüsselt.

Ist ein Patient beispielsweise ohnmächtig, kann der Arzt von einem mutmaßlichen Einverständnis ausgehen und die Angehörigen informieren. Weiterhin ist es möglich, die Schweigepflicht unter Ärzten zu brechen, wenn der Patient seinem Arzt erlaubt, die Meinung eines Kollegen hinzuzuziehen.

Gewisse Krankheiten (Masern, etc.) unterliegen der Meldepflicht. Es ist in einer solchen Situation demnach nicht möglich, die ärztliche Schweigepflicht zu wahren.

Wird die ärztliche Schweigepflicht aufgrund einer Straftat relevant und in einem Strafprozess werden Patientendaten vom behandelnden Arzt verlangt, so kann er sich auf sein Zeugnis­verweigerungsrecht berufen. Er darf das Arztgeheimnis nicht brechen, um bei der Aufklärung einer Straftat mitzuhelfen.

Die ärztliche Schweigepflicht kann bei Straftaten unter Umständen gebrochen werden, ohne dass eine Strafe droht. Dies kann der Fall sein, wenn dies eine weitere Tat oder eine konkrete Gefahr verhindern würde. Dann ist in der Regel gemäß Paragraph 34 StGB ein „rechtfertigender Notstand“ gegeben, welcher ein solches Verhalten rechtfertigt.

Es gibt allerdings immer wieder Diskussionen darüber, ob ein solcher rechtfertigender Notstand ausreicht, um nach einer Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht straffrei davonzukommen. Es kommt also stets auf den Einzelfall an.

Wie wird ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht geahndet?

In Paragraph 203 Strafgesetzbuch (StGB) ist die Strafe festgehalten, die fällig wird, wenn gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen wurde. Dort heißt es:

Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Außerdem kann der Arzt in puncto ärztliche Schweigepflicht laut StGB (§ 203) auch dann nach Strafrecht belangt werden, wenn diese nach dem Tod eines Patienten gebrochen wird. Lässt sich der behandelnde Arzt sogar bestechen oder handelt mit der Absicht, anderen Schaden zuzufügen, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (74 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Ärztliche Schweigepflicht: Wann Ärzte schweigen müssen
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

38 Gedanken zu „Ärztliche Schweigepflicht: Wann Ärzte schweigen müssen

  1. Frederic

    Guten Tag, mein Hausarzt hat gegenüber meiner Arbeit geäußert das ich gekündigt hätte, was ich aber noch nicht habe.(Ich hab ihm im Vertrauen gesagt dass ich vorhabe zu kündigen) Hätte er des denen mitteilen dürfen?

  2. Fariya

    Guten Tag,
    ich bin bei einem Heilpraktiker in Behandlung, der laut Heilpraktikerverordnung an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist. Als Teil dieser Behandlung musste ich ihm eine Zusammenfassung meiner derzeitigen gesundheitlichen Situation per E-Mail schreiben. Diese E-Mail wollte mein Heilpraktiker scheinbar an eine ihm privat bekannte Person weiterleiten. Anstatt sie weiterzuleiten hat er jedoch versehentlich mir geantwortet, sodass ich eine E-Mail von ihm erhalten habe, in der sich der Text an seine Freundin (mit entsprechender Anrede) befindet, indem er sich auf meine Krankengeschichte bezieht. Darunter befindet sich meine an ihn gerichtete E-Mail mit meiner Krankengeschichte weitergeleitet. Dabei wurde weder meine E-Mail-Adresse noch mein vollständiger Name unkenntlich gemacht.
    Nun meine erste Frage: Wurde hier die Schweigepflicht im juristischen Sinn gebrochen? Denn offensichtlich hatte er die Absicht dazu, aber aufgrund seines Fehlers ging die E-Mail zurück an mich und nicht an die angesprochene Person. Meine zweite Frage: Wo können Patienten Unterstützung und Klarheit finden?

  3. X.Y.Z.

    Hallo allerseits,

    Ich habe meine Therapeutin in derEntwöhnungsklinik darauf aufmerksam gemacht, dass man im Wartebereich vor ihrer Tür jedes Wort der Patientengespräche hören UND verstehen kann, ohne dass man mit dem Ohr direkt an der Tür sein muss. Diese Tatsache wurde ihr kurz darauf von einer Kollegin in einem Testversuch bestätigt. Trotz dieser Ekenntnis / Tatsache, wurde mir vorgeworfen ich würde absichtlich nach Fehlern suchen und solle mich dann eigenverantwortlich nicht im dafür vorgesehenen Wartebereich (Stühlen im Gang vor Sprechzimmer) aufhalten. Ich fühle mich seitdem gehemmt offen zu sprechen und die Therapie hat für mich eindeutig an Qualität verloren.

    Ist das eine Inkaufnahme einer Schweigepflichtsverletzung oder sehe ich das falsch?

    Herzlichen Dank im Voraus,

    mfG,

    X.Y.

  4. Lina

    Hallo in die Runde
    Ich habe mal eine Frage und zwar geht es drum das ich gerade im Krankenhaus liege mit kompletter Taubheit der Beine und einem Tumor mein Arzt hat zwei mal die Visite verweigert und hat mir nun Freude strahlend heute mitgeteilt das er bei meinen Eltern angerufen hätte da ich durch die Taubheit Pflege bräuchte und er darauf hin alle Untersuchungen samt Ergebnis an meine Eltern mit denen ich stark zerstritten bin übers Telefon erzählt hat und das sie mich ja pflegen könnten.

    Jetzt ist meine Frage darf er überhaupt ohne meine Einwilligung meine Daten mit Ergebnissen usw per Telefon an meine Eltern weiterleiten?

    Wenn nicht was kann ich da gegen tun?

    Was kann ich gegen den Arzt nun tun? (anzeigen/Gericht)

    Was habe ich generell für Möglichkeiten?

    Mfg. Lina

  5. James T.

    Hallo,

    Ich hatte einen Streit mit einem Krankenpfleger in einem Krankenhaus und er sagte, ich hätte ihn beleidigt und die Polizei würde mich eines Tages kontaktieren.
    Ich bin nach dem Streit nur normal weggegangen (es ging darum, dass ich das Krankenhaus verlassen wollte, nachdem ich endlos darauf gewartet hatte, dass ein Arzt mich entließ; er glaubt, ich hätte ihn in einer anderen Sprache verfluchen, sonst war niemand beteiligt). Aber das ist nicht wichtig.
    Ich trug weder ein Namensschild, noch hatte er mich während meines Krankenhausaufenthaltes behandelt. Also kann er nur wissen, wer ich bin aus den Krankenhausdatein oder von seinen Kollegen oder den Arzt.
    Ist es ein Verstoß gegen die Schweigepflicht, wenn er die Daten des Krankenhauses konsultiert, um meine persönlichen Daten in seiner Anzeige zu benutzen?

    MfG

  6. Philipp K.

    Guten Tag ich bin Kassierer in einer Fillale wegen Corona
    Meine Frage Lautet: Wenn eine Kundin keine Maske trägt und sagt ich hab ein Attest aber ich muss es Ihnen nicht zeigen , es obligt der ärtslichen Schweigepflicht. Darf ich es trotzdem sehen oder hat die Kundin mich belogen ? Nach meiner Ansicht ist ein Attest nicht der ärztlichen Schweigepflicht gebunden.

  7. Schweinchen Schlau

    An welche Stelle wende ich mich, damit ein Arzt, der die Schweigepflicht gebrochen hat, seine Approbation verliert?

  8. David

    Ein Mitarbeiter in meiner Praxis hat falsche Angaben zu meinen Medikamenten meiner Frau gegeben um mir zu Schäden.im gleichen Zug sagte er noch sie solle mich in den Wind stoßen.
    Was kann ich da machen?

  9. Hans-Jürgen

    Hallo,
    Ich habe gelesen, dass bei einer schriftlichen Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht der Name des behandelnden Arztes genannt werden muss, damit das Dokument rechtswirksam ist.
    Da das Dokument ja eigentlich gerade dann notwendig wird, wenn der Patient nicht in der Lage ist, sich mitzuteilen und man ja nicht vorhersehen kann, von welchem Arzt man dann behandelt wird: Gibt es auch eine rechtswirksame Formulierung, die alle behandelnden Ärzte einschließt?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft

  10. Marie

    Hallo,
    ist die Schweigepflicht eines Arztes auch privat anzuwenden? Bsp: Man erzählt einen befreundeten Arzt von einer Erkrankung und Medikamenten und dieser erzählt es weiter, so dass darüber lustig gemacht wird.
    VG

    1. anwalt.org

      Hallo Marie,

      ob ein Arzt der Schweigepflicht unterliegt, wenn sie keine Patientin bei ihm sind dieser nicht in seiner beruflichen Funktion, sondern privat mit ihnen gesprochen hat, können pauschal nicht eingeschätzt werden. Lassen Sie sich am besten rechtlich von einem Anwalt beraten. Wir können dies leider nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Hannah

    Hallo,

    mein Mann und ich haben seit kurzem den gleichen Hausarzt.
    Da mein Mann schwer krank ist, und mich das sehr belastet, habe ich das Thema bei einem Besuch beim Hausarzt angesprochen. Während unseres Gesprächs kam per Zufall raus, dass mein Mann an einer schweren psychischen Krankheit leidet und dagegen Medikamente bekommt. Da wir schon seit fast 20 Jahren ein Paar sind, ist unser Hausarzt davon ausgegangen, dass ich davon wüsste. Hätte ich davon gewusst, hätte ich ihn natürlich nicht geheiratet, geschweige denn ein Kind mit ihm.
    Krankheitsbedingt, weil mein Mann immer schwieriger wird, ziehe ich mittlerweile eine Scheidung in Betracht.
    Würde dem Arzt eine Konsequenz drohen, wenn ich vor dem Scheidungsrichter das erwähnen würde. Es würde definitiv auf ihn zurückfallen, weil sonst absolut niemand davon weiß.

    Viele Grüße

  12. Franz

    Guten Tag
    Darf ein Arzt einen an ihn eingeschriebenen Brief des Vaters eines seiner Patienten an Dritte weitergeben?

  13. Dirk S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie behaupten auf ihrer Seite: „Gewisse Krankheiten (HIV, Masern, etc.) unterliegen der Meldepflicht.“ Es handelt sich bei HIV nicht um eine Krankheit, sondern um den HI-Virus (die daraus resultierende Erkrankung wird als AIDS bezeichnet). Des Weiteren ist eine Infektion mit den HI-Virus nicht meldepflichtig.

    1. anwalt.org

      Hallo Dirk S.,

      vielen Dank für den Hinweis. Der Artikel wurde entsprechend angepasst.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Stefan

    Ich habe eine Frage bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht. Ich bin seit einiger Zeit auf der Arbeit von Mobbing in Form von übler Nachrede bis hin zum Rufmord betroffen und bin deswegen bei meinem Hausarzt schon länger in Behandlung. Er hat mich wegen des schon länger andauernden Psychoterrors auf der Arbeit schon einige Wochen krankgeschrieben. Nun war ich kürzlich bei ihm wieder in der Praxis und irgendwie hat sich das bei den Arzthelferinnen wohl auch schon rumgesprochen. Eine bzw. 2 Arzthelferinnen habe dann, als ich im Wartezimmer saß (es gibt in der Praxis keine Tür zwischen Wartezimmer und dem Raum, wo die Arzthelferinnen sitzen) wohl über mich getuschelt und sich lustig gemacht mit den Worten: … Mobbing, Mobbing … und dann folgte leises Gelächter.
    Die anderen Patienten müssen das meiner Meinung nach auch gehört haben und haben dann nur bedrückt geschaut.
    Da ich durch das Mobbing auf der Arbeit eh schon traumatisiert bin, finde ich so etwas eine große Unverschämtheit gegenüber dem Patienten. Gibt es eine Möglichkeit, hier gegen die Arzthelferinnen vorzugehen, wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ?

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan,

      in diesem Fall sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und mit Ihnen gemeinsam besprechen, wie Sie hier vorgehen können. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Peter S.

    der Mann einer Patientin behauptet , der Arzt hat gegen die Schweigepflicht verstossen, die Freundin seiner Frau habe das behauptet .
    So was kann doch jeder behaupten ,oder ?
    Wie sehen Sie das ?

    1. anwalt.org

      Hallo Peter S.,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist uns eine Beurteilung der Sachlage nicht möglich. Im Zweifel sollten in einem solchen Fall ein Anwalt fpr Ort konsultiert werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Anke B.

    Guten Tag,
    Ich wurde vor einiger Zeit in einem sehr desolaten Zustand mit dem Notarzt ins Krankenhaus gebracht. Ein Sanitäter erkannte mich und erzählte dies seinem Freund, meinem Arbeitskollegen. Dieser erzählte es einigen Kollegen sodass es auch mein Chef erfuhr. Nun werde ich in der Firma teils gemieden und hab auch von meinem Chef schon eine komische Andeutung zwecks des Vorfalls bekommen.
    Welche Möglichkeit habe ich gegen den Sanitäter und seinen Freund mein Kollege vorzugehen, da hier erheblich übertrieben wurde?

    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Anke B.,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt vor Ort zu wenden. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten und die Sachlage daher auch nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Jörg

    Hey darf mir eine medizinische fachangestellte, einfach so Termine von Patienten sagen wann die sind gilt das dann auch als schweigepflicht verletzt

    1. anwalt.org

      Hallo Jörg,

      es kann durchaus sein, dass auch für diese Informationen die Schweigepflicht gilt. Wir dürfen jedoch keine rechtliche Beratung anbieten und können die Sachlage daher nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt vor Ort oder die zuständige Krankenkasse, um den Sachverhalt abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Norbert P

      Hallo Jörg,

      bist du der Sache weiter nachgegangen?
      Mir ist das selbe passiert.

      Mfg
      Norbert

  18. B. K-P

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe vor kurzem eine wahre Geisterbahn vor einem Familiengericht erlebt.
    Aufgrund unserer Scheidung ging es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter.
    Meine Noch Frau hatte auf ihrem Rechner noch den Scan von einem meiner Befunde zu meiner PTBS.
    Den hat sie mal für mich eingescannt und an mich weitergeschickt aber nicht gelöscht.
    Um mich als völlig gestört und Gefahr für meine Tochter hinzustellen, hat die Anwältin in der Antragsschrift grosse Passagen aus dem Befund zitiert. Das ganze wurde dann von der Rechtsanwältin so bewertet, als sei ich eine Gefahr für mich und andere, obwohl im Befund ausdrücklich steht, dass weder Eigen noch Fremdgefährdung besteht. Das wurde dann auch weggelassen.
    Trotz des Protestes meines Anwaltes und berufen auf die Schweigepflicht hat der Richter das Vortragen zugelassen…
    Ist das rechtens? Ich würde der gegnerischen Anwältin gerne zur Rechenschaft ziehen.
    Was meinen Sie wie und wo ich mir Rechtssicherheit holen kann?

    Erstens: Wurde es zugelassen und „angehört“, ist es schon Beweismittel. Was daraus gewertet wurde ist nicht nachvollziehbar.
    zweitens: Ein Befund ist ein Befund und als solcher zu behandeln (wenn schon als Beweismittel zugelassen). Er ist weder ein Gutachten, noch heisst es, dass er umfänglich oder endgültig einen Zustand beschreibt und wiedergibt.
    drittens: Aus dem Befund(!) als Anwalt oder Richter medizinische(!) schlussfolgerungen zu ziehen, ist unzulässig!

    Für mich ein klarer Verstoss. Wenn etwas überzeugt, sollten es die tatsachen sein. die müssen aber auch vorgetragen werden.Das hat nicht stattgefunden.
    Abgesehen von der Verletzung meiner Rechte, hat diese Stigmatisierung und Blossstellung auch meiner Befindlichkeit deutlichen Schaden zugefügt.

    Ich möchte mich gegen solch einen unrechtmäßigen Umgang mit meinen Daten wehren.
    Bitte teilen Sie mir mit, ob und welche Verstöße gegen das Datenschutzgesetz begangen wurden.

    Mit besten Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo B. K-P,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher die Sachlage nicht beurteilen. Ihr Anwalt sollten Ihnen mitteilen können, welche rechtliche Handhabe Sie hier haben. Eventuell kann Sie ein Opferhilfeverein ebenfalls unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. R.-Sch.

    Guten Tag,
    vielen Dank für die vielen Hinweise. Ich habe eine Frage bzgl. telefonischer Auskünfte. Mit dem Rahmenvertrag Entlassmanagement und den Neuerungen, soll nun auf den Arztbriefen eine Telefonnummer mit Sprechzeiten angegeben werden. Wir wissen nicht, was die Patienten fragen werden, aber inwieweit darf der Arzt oder eine andere Person telefonische Auskünfte geben. Es kann ja auch um eine Rückfrage bzgl. einer Medikamentenverordnung oder Hilfsmittelverordnung Fragen geben. Wie soll sich der Patient am Telefon „ausweisen“? Reicht es auch wie bei anderen Behörden, den vollständigen Namen, Adresse und ggfs. den Krankenhausaufenthalt, der aus dem Arztbrief ersichtlich ist, anzugeben?
    Vielen Dank
    M. R.-Sch.

    1. anwalt.org

      Hallo R.-Sch.,

      in diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Ministerium bzw. die Ärztekammer wenden. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir diesbezüglich keine Aussagen machen. Eventuell kann Ihnen hier ein Anwalt behilflich sein und Sie entsprechend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Janssen

    Guten Tag,
    können Sie mir eine Frage kurz beantworten?
    Und zwar habe ich einem Arzt ein Formular meiner BU Versicherung zugefaxt mit der Bitte, es ausgefüllt an mich zurück zu schicken.
    Er hat es aber an die BU Versicherung geschickt, die Daten standen ja auf dem Formular.
    Ärztekammer ist der Meinung, es ist richtig so.
    Ich kann das kaum glauben, da ich ja sagte, füll es aus und gib es mir zurück.

    Was sagen Sie dazu?

    Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Lohnt es sich?

    Bitte um kurze Rückmeldung! Vielen Dank.
    B. Janssen

    1. anwalt.org

      Hallo B. Janssen,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten und auch nicht beurteilen können, in welchen Fällen Informationen an Versicherungen weitergegeben werden dürfen, ist es in diesem Fall ratsam einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Hedda

        Bitte nennen Sie mir einen Anwalt im Raum L./Speyer, der solche Fälle bearbeitet. Vielen Dank.

        1. anwalt.org

          Hallo Hedda,

          bitte wenden Sie sich bei der Anwaltssuche an die zuständige Anwaltskammer. Diese führt sämtliche zugelassenen Anwälte in der Region und hat auch die hier bevorzugten Schwerpunkte in aller Regel gespeichert.

          Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert