Berlin. Weil ein Hauseigentümer sein Gebäude seit Jahren verfallen lässt, plant der Bezirk Steglitz Zehlendorf nun dessen vorübergehende Enteignung. Das sogenannte Geisterhaus an der Ecke Hindenburgdamm / Gardeschützenweg steht seit mehr als 15 Jahren leer. Es ist aufgrund zerstörter Wohnungen und Vandalismus unbewohnbar. Nun möchte der Bezirk das Haus an einen Treuhänder übergeben und dieses auf Kosten des Eigentümers sanieren lassen, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Vorübergehende Enteignung als letztes Mittel

Die vorübergehende Enteignung ist nicht der erste Schritt, den der Bezirk gegen den Hausbesitzer unternimmt. Letzterer hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals versprochen, sein Gebäude zu sanieren. Allerdings blieb es bei den leeren Versprechungen. Er zahlte zwar nach längerer juristischer Auseinandersetzung die gegen ihn verhängten Buß- und Zwangsgelder, ließ das Haus aber weiter verfallen.
Nun will der Bezirk das Zweckentfremdungsverbot durchsetzen. Bezirksstadtrat Michael Karnetzki (SPD) erklärt das Vorhaben wie folgt:
Das Haus steht schon sehr lange leer und alle übrigen Mittel sind fehlgeschlagen. Unser Ziel ist es, die elf Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu bekommen.
[Quelle: Tagesspiegel vom 12.06.2019: „Enteignung in Berlin – So verheerend ist die Lage im Geisterhaus“]
Die vorübergehende Enteignung ist das letzte Mittel. Weil es stark in die Grundrechte des Eigentümers eingreift (Art. 14 Grundgesetz), müssen zuvor mildere Maßnahmen ergriffen werden. Da die bisher verhängten Zwangs- und Bußgelder nun rechtskräftig geworden sind, sei es laut Karnetzki erst jetzt möglich, den Hausbesitzer zu enteignen.
Treuhandmodell erlebt Premiere in Berlin
Im Jahr 2014 trat in Berlin das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft. Damit will der Gesetzgeber des Bundeslandes dem Leerstand, Verfall und Abriss von Wohngebäuden, aber auch der Umwandlung in Ferienwohnungen und Gewerberaum entgegenwirken.

Im letzten Frühjahr folgte eine Verschärfung des Gesetzes. Diese erlaubt die vorübergehende Enteignung von Eigentümern, wenn dieser sich weigert, leerstehenden Wohnraum entsprechend zu nutzen bzw. als solchen zur Verfügung zu stellen. Hierfür darf auch ein Treuhänder eingesetzt werden.
Das Eckhaus am Hindenburgdamm erlebt nun die Premiere des Treuhandmodells. Dabei muss entweder der Bezirk oder die Treuhändergesellschaft in Vorkasse gehen. Und auch wenn die Senatsverwaltung für Finanzen die Kosten letztendlich erstattet, muss zu guter Letzt der Hauseigentümer hierfür aufkommen. Kann er das nicht, wird der entsprechende Geldbetrag im Grundbuch eingetragen. In letzter Konsequenz droht ihm dann die Zwangsversteigerung.
Der Eigentümer des Geisterhauses besitzt noch mehr Mietsgebäude in Berlin, die teilweise komplett leer stehen. Hier plant der Bezirk sogar dauerhafte, nicht nur vorübergehende Enteignung auf der Grundlage von §§ 172 und 85 Baugesetzbuch (BauGB).
[Quelle: rbb24: Leerstand in Berlin: Steglitz-Zehlendorf enteignet vorübergehend Hausbesitzer]
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