Unterschlagung: Strafbare Zueignung fremder Sachen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Was ist eine Unterschlagung nach dem Strafgesetzbuch?
Was ist eine Unterschlagung nach dem Strafgesetzbuch?

Es dämmert schon, als Sie nach einem anstrengenden Arbeitstag nach Hause kommen. In einer Unterführung sehen sie etwas schimmern. Dort liegt ein Portemonnaie, das offensichtlich jemand verloren hat. Sie zögern nicht lange und stecken die Geldbörse ein. Schnell entspinnt sich ein Zwiegespräch in ihrem Kopf: behalten oder zurückgeben?

Ein Fundbüro gibt es weit und breit nicht und im Portemonnaie befindet sich nur eine Krankenkarte, über die Sie den Besitzer ausfindig machen könnten. Das würde aber zumindest einen gewissen Rechercheaufwand bedeuten. Einfacher wäre es da, das Fundstück zu behalten. Wichtige Unterlagen sind eh nicht enthalten und die darin befindlichen 80 Euro würden sich gut in der Haushaltskasse machen.

Doch ist es erlaubt, eine gefundene Sache zu behalten oder macht sich die Person unter Umständen der Unterschlagung nach dem StGB (Strafgesetzbuch) strafbar? Wie kennzeichnet sich dieses Delikt aus dem Strafrecht und welches Strafmaß ist für die Unterschlagung von Geld vorgesehen? In unserem Ratgeber widmen wir uns ausführlich der Thematik und statten Sie mit den wichtigsten Fakten dazu aus.

FAQ: Unterschlagung

Was gilt gemäß Strafrecht als Unterschlagung?

Hier können Sie nachlesen, wie der Tatbestand der Unterschlagung im Strafgesetzbuch definiert wird.

Wie wird eine Unterschlagung strafrechtlich geahndet?

Eine Unterschlagung kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Unterschlagung und einem Diebstahl?

Welche wesentlichen Unterschiede es zwischen einem Diebstahl und einer Unterschlagung gibt, können Sie hier nachlesen.

Was bedeutet Unterschlagung – Eine Definition

Bei der Unterschlagung kann ein Dritter begünstigt werden, indem ihm fremdes Geld zugeeignet wird.
Bei der Unterschlagung kann ein Dritter begünstigt werden, indem ihm fremdes Geld zugeeignet wird.

Im Strafrecht ist die Unterschlagung im 19. Abschnitt normiert, der sich ausschließlich mit diesem Tatbestand und dem Diebstahl befasst. Hier ist bereits erkennbar, dass beide Delikte eng miteinander verknüpft sind.

Auf die dennoch vorhandenen Unterschiede gehen wir an späterer Stelle noch ein. Zunächst soll aber erst mal geklärt werden, was unter der im StGB festgehaltenen Unterschlagung zu verstehen ist.

Gemäß § 246 StGB macht sich der Täter einer Unterschlagung strafbar, indem er eine fremde bewegliche Sache sich oder einer dritten Person rechtswidrig zueignet.

Wichtig ist hierbei, dass sich der Zueignungswille auch manifestiert, er also deutlich wird. Davon werden unterschiedlichste Tatobjekte erfasst, sodass Geld ebenso unterschlagen werden kann wie Autos oder Ähnliches. Ergebnis einer solchen Handlung ist in der Regel die Schlechterstellung des eigentlichen Eigentümers, denn durch die Zueignung erfolgt durch den Täter die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaft über das jeweilige Objekt.

In der Rechtsprechung werden insbesondere diese Handlungsweisen als Zueignung klassifiziert:

  • Verarbeitung
  • Verbrauch
  • Vermischung
  • Veräußerung

Bei der von dieser Straftat auch erfassten Drittzueignung verschafft der Täter üblicherweise einem anderen Besitz oder er eröffnet eine Zugriffsmöglichkeit, die dem Dritten eine Aneignung ermöglicht. Die dritte Person muss dabei weder mit der Zueignung einverstanden sein noch an dieser mitwirken, um eine Strafbarkeit des Täters zu realisieren.

Eine Drittzueignung im Rahmen der Unterschlagung liegt zum Beispiel vor, wenn der Täter fremdes Geld auf das Konto einer anderen Person einzahlt. Auch eine wohltätigte Motivation rechtfertigt das Agieren des Delinquenten nicht.

Die sogenannte Leichenfledderei stellt ebenfalls eine Unterschlagung dar. Einem beispielsweise im Rahmen einer Fahrerflucht tödlich Verunglücktem Wertgegenstände zu entnehmen, stellt die tatbestandliche Zueignung dar. Eine fürsorgliche Ansichnahme durch Verwandte bleibt jedoch straffrei.

Die veruntreuende Unterschlagung – Eine Tatbestandsalternative

Nicht nur Geld, auch Fahrzeuge können bei der Unterschlagung rechtswidrig zugeeignet werden.
Nicht nur Geld, auch Fahrzeuge können bei der Unterschlagung rechtswidrig zugeeignet werden.

Neben der „einfachen“ existiert noch die veruntreuende Unterschlagung. Diese ist in Absatz 2 festgehalten. Es handelt sich um einen sogenannten Qualifikationstatbestand, also eine Variante, die etwas schwerer wiegt und daher auch mit höherer Strafe bedroht wird.

Eine Person macht sich einer veruntreuenden Unterschlagung schuldig, wenn der unterschlagene Gegenstand dem Täter vor der Tathandlung anvertraut war. Der Delinquent hatte also die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache. Diese wurde ihm unter der Prämisse eingeräumt, das Objekt im Sinne des Eigentümers zu verwenden.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Miet- oder Leihkonstellationen
  • in Verwahrung gegebene Sachen
  • zur Durchführung eines Auftrages übernommene Gegenstände
  • unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Objekte
So ist zum Beispiel auf eine veruntreuende Unterschlagung anzuerkennen, wenn ein Mietauto vorsätzlich über die Mietdauer hinaus einbehalten wird. Ebenso macht sich ein Werkstattmeister strafbar, wenn er ein zur Reparatur auf seinem Gelände untergestelltes Fahrzeug nicht mehr herausgibt.

Fundunterschlagung

Die sogenannte Fundunterschlagung ist keine gesetzlich normierte Tatbestandsalternative. Anwendung findet der bereist beschriebene § 246 StGB. Die Bezeichnung soll lediglich eine bestimmte Handlungsvariante beschreiben, die vom Grunddelikt automatisch auch erfasst wird.

Die Unterschlagung ist wie der Diebstahl ein Zueignungs- bzw. Vermögensdelikt.
Die Unterschlagung ist wie der Diebstahl ein Zueignungs- bzw. Vermögensdelikt.

Fundunterschlagung bezieht sich auf Fälle, in denen eine Person einen Gegenstand, beispielsweise ein Portemonnaie, findet. Ab einem Wert von 10 Euro besteht eine Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht. Steckt der Finder die Geldbörse also in der Absicht ein, sie zu behalten, macht er sich der (Fund-)Unterschlagung schuldig. In dem eingangs erwähnten Beispiel läge also eine Rechtswidrigkeit vor.

Wichtig: Es ist nicht verboten, die Fundsache einzustecken und mitzunehmen, wenn das Vorhaben besteht, den Eigentümer ausfindig zu machen und ihm sein Eigentum zurückzugeben. Es fehlt hier an der Realisierung des Zueignungswillens, was für die Unterschlagung maßgeblich ist. Werden jedoch nur die Geldscheine aus der Geldbörse entnommen, kann darin eine Verwirklichung des Zueignungswillens erkennbar sein.

Entwicklung und Kategorisierung des Straftatbestandes

Bei dem Tatbestand der Unterschlagung in seiner heutigen Form handelt es sich um eine recht junge Vorschrift. Am 1. April 1998 führte das „Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts“ (6. StrRG) zur Etablierung einer neuen und dem Erlöschen der alten Fassung. Vor dieser Änderung konnte eine Person sich nur dann der Unterschlagung von Eigentum oder Geld strafbar machen, wenn sie im Gewahrsam des Tatobjektes war. Diese Voraussetzung ist nunmehr im StGB weggefallen. Gemäß § 246 muss der Täter zum Zueignungszeitpunkt weder im Besitz noch im Gewahrsam der zu unterschlagenden Sache sein.

Diese Modifizierung führte auch dazu, dass die Zueignung von Fundsachen als sogenannte Fundunterschlagung sanktioniert werden kann. Weiterhin wurden durch das 6. StrRG die Drittzueignung sowie die Subsidiaritätsklausel in den Straftatbestand aufgenommen. Letztere lässt eine Strafbarkeit gemäß § 246 StGB nur dann zu, wenn die Tat in anderen Vorschriften nicht mit schwerer Strafe bedroht ist.

Auch die versuchte Unterschlagung ist strafbar.
Auch die versuchte Unterschlagung ist strafbar.

Die Unterschlagung tritt im Zweifel also hinter anderen Delikten zurück. Aus diesem Grund wird sie auch als Auffangtatbestand bezeichnet, die alle Spielarten einer rechtswidrigen Zueignung erfasst, aber von anderen Straftatbeständen verdrängt werden kann.

Aufgrund ihres geschützten Rechtsgutes, dem Eigentum, handelt es sich bei der Unterschlagung um ein Vermögens- bzw. Eigentumsdelikt. Im Hinblick auf die Tathandlung ist mancherorts auch von einem Zueignungstatbestand die Rede.

Wenn Sie eine Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen, um die Strafverfolgungsbehörden über eine gegen Sie begangene Unterschlagung in Kenntnis zu setzen, müssen Sie sich über etwaige Konkurrenzverhältnisse zu anderen Delikten zunächst einmal keine Gedanken machen. Sinnvoll ist es allerdings immer, Rücksprache mit einem Anwalt zu halten. Dieser kann Sie dahingehend beraten, ob Sie eine Unterschlagung anzeigen sollten oder beispielsweise einen Diebstahl.

Ist die versuchte Unterschlagung strafbar?

In Absatz 3 des § 246 StGB ist ausdrücklich geregelt, dass bei der Unterschlagung auch die versuchte Tatbegehung verboten ist. Straflos bleibt nur, wer fahrlässig handelt. Wenn Ihnen bei einer Leihgabe also nicht mehr bewusst war, dass es sich um fremdes Eigentum handelt und Sie dieses ohne Rücksprache verkaufen, kommen Sie unter Umständen wegen Fahrlässigkeit straflos davon.

Zu berücksichtigen ist aber, dass trotz des Wegfalls strafrechtlicher Zugriffsmöglichkeiten zivilrechtliche Ansprüche bestehen bleiben. So bleibt der Herausgabeanspruch gemäß § 985 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von der Strafbarkeit nach dem StGB unberührt.

Strafmaß: Das erwartet Täter

Gemeinsam mit einem Anwalt können Sie gegen eine Unterschlagung vorgehen und Strafantrag stellen.
Gemeinsam mit einem Anwalt können Sie gegen eine Unterschlagung vorgehen und Strafantrag stellen.

Voraussetzung für die Sanktionierung der Tat ist zu allererst immer eine Anzeige wegen der Unterschlagung von Geld oder anderen Gegenständen. Üblicherweise muss zusätzlich ein Strafantrag erfolgen. Im Falle der Unterschlagung ist die Staatsanwaltschaft jedoch verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln, wenn sie Kenntnis von einer solchen Tat erhält. Denn § 246 StGB ist ein sogenanntes Offizialdelikt.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei § 247 StGB, einer Unterschlagung zulasten von Angehörigen, Vormündern, Betreuern oder Personen, die mit dem Täter in einer häuslichen Gemeinschaft leben, um ein Antragsdelikt. Das heißt, es genügt nicht, wenn Betroffene die Unterschlagung nur anzeigen, es muss zudem ein Strafantrag gestellt werden.

Laut Gesetzestext liegt das Strafmaß der Unterschlagung bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Bei der veruntreuenden Unterschlagung wird die Strafe angehoben. Hier drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Welche Sanktion der Betreffende letztendlich erhält, wird immer im Einzelfall entschieden. Es müssen hierbei verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, welche die konkrete Strafzumessung beeinflussen. Folgende Aspekte können ausschlaggebend sein:

  • Wert der unterschlagenen Sache
  • Vorstrafen des Täters
  • Schadenswiedergutmachung

Es können bei der Unterschlagung innerhalb vom Schema, welches das StGB hinsichtlich der Geld- oder Freiheitsstrafe vorgibt, also ganz verschiedenartige Ahndungen erfolgen. Während ein Täter mit einer Geldstrafe davon kommt, muss ein anderer unter Umständen ins Gefängnis.

Eine Unterschlagung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht.
Eine Unterschlagung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht.

Hat sich eine Person der Unterschlagung schuldig gemacht, ist ein Strafverteidiger daher unerlässlich, um den Strafrahmen nicht zu hoch ausfallen zu lassen. Eine gute Verteidigungs­strategie kann sich zugunsten des Täters auswirken. Auf der anderen Seite ist ein Fach- oder Rechtsanwalt für Strafrecht auch auf Seiten des Opfers ein wichtiger Ansprechpartner, sorgt er doch für eine Durchsetzung der Rechte des Geschädigten.

Verjährung: Keine Strafe mehr möglich

Um den Täter einer Strafe zuzuführen, müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Denn ist die Unterschlagung erst einmal verjährt, kann der Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft muss dann ihre Ermittlungen einstellen und die zuständigen Richter sind angehalten, das Zwischen- oder Hauptverfahren zu beenden.

Gemäß § 78 StGB verjährt die Unterschlagung binnen drei Jahren. Bei einer veruntreuenden Tatbestandsvariante ist diese Frist auf fünf Jahre erhöht.

Sobald die Tat beendet ist, also eine konkrete Gefahr zu Enteignung des Opfers besteht, läuft die Verjährung an.

Findet eine Unterschlagung Einzug ins Führungszeugnis?

Begeht eine Person eine Körperverletzung und muss dafür sechs Monate lang eine Freiheitsstrafe absitzen, dann findet sich diese Sanktion auch nach Verbüßung der Strafe im polizeilichen Führungszeugnis wieder. Doch wird auch eine Verurteilung wegen einer Unterschlagung dort festgehalten?

Grundsätzlich werden nur Freiheitsstrafen ab drei Monaten und Geldstrafen von mindestens 91 Tagessätzen in diesem Register aufgenommen. Das heißt, je nach der zuerkannten Strafe hinterlässt eine Unterschlagung nicht unweigerlichen Spuren im Führungszeugnis.

Je höher jedoch der Sachwert des unterschlagenen Gegenstandes ist oder je mehr Vorstrafen der Täter bereits vorweisen kann, desto wahrscheinlicher ist eine Strafzu­messung, die auch eine Eintragung rechtfertigt.

Anwalt als Rechtsbeistand

Entscheidend für die Strafbarkeit der Unterschlagung ist eine sich realisierende Zueignungsabsicht.
Entscheidend für die Strafbarkeit der Unterschlagung ist eine sich realisierende Zueignungsabsicht.

Sowohl für Opfer als auch für Täter ist eine kompetente Rechtsberatung das A und O zur Sicherstellung der eigenen Rechte. Es ist daher zu empfehlen, einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, wenn Sie sich in irgendeiner Form mit der Unterschlagung konfrontiert sehen. Unvorsichtige Aussagen können sonst schnell verhängnisvoll werden und zu einem unerwünschten Urteil führen.

Sind Sie außerstande, einen Rechtsanwalt zu finanzieren, können Sie gegebenenfalls Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese steht unter bestimmten Voraussetzungen einkommensschwachen Personen zu.

Unterschlagung vs. Diebstahl: Unterschiede beider Vermögensdelikte

Es klang bereits an, dass Diebstahl und Unterschlagung inhaltlich nah beieinander stehen. So handelt es sich bei beiden um Zueignungsdelikte, die im Strafgesetzbuch in einem gemeinsamen Abschnitt behandelt werden. Dennoch existieren einige wesentliche Unterschiede zwischen beiden Straftatbeständen.

Der Diebstahl ist in § 242 StGB geregelt. Strafbar ist hiernach die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten zuzueignen. Es genügt hier also der Willen, eine Zueignung zu vollziehen, ohne dass es tatsächlich dazu kommen muss.
Trotz einiger Gemeinsamkeiten sind Diebstahl und Unterschlagung voneinander zu trennen.
Trotz einiger Gemeinsamkeiten sind Diebstahl und Unterschlagung voneinander zu trennen.

Bei der Unterschlagung genügt die bloße Zueignungsabsicht nicht aus. Der Zueignungs­wille muss sich auch nach außen hin manifestieren. Stellen Sie beispielsweise ein fremdes Buch in ihr Bücherregal, so liegt hier noch keine Unterschlagung vor. Diese ist aber dann gegeben, wenn Sie den im Buch notierten Namen des Eigentümers durchstreichen und durch Ihren ersetzen.

Trotz dieser Abweichungen sind die Delikte mitunter miteinander verschränkt, können gar zugleich erfüllt sein, wie es bei Taschendieben üblich ist. Zudem ist es möglich, eine Unterschlagung mittels eines Diebstahls, eines Betrugs oder eines Raubes zu erfüllen. Bestraft wird aber in einem solchen Fall die Unterschlagung freilich nur, wenn die dabei verwirklichten Delikte nicht eine höhere Strafe vorsehen.

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Unterschlagung: Strafbare Zueignung fremder Sachen
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

35 Gedanken zu „Unterschlagung: Strafbare Zueignung fremder Sachen

  1. Ali

    Ich habe ein Fahrrad im wald gefunden unter einem Gebüsch da ich auf der Arbeit bin habe ich das Fahrrad mit auf meine lkw.
    Bei eine verkehrs kontrolliert habe ich die Polizei gleich gesagt dass ich ein Fahrrad gefunden habe und wollte nach meiner Arbeit zum Fundbüro bringen.
    Habe Anzeige wegen hehlerei. Habe noch nie in meinem Leben was gemacht wollte nur was gutes machen.
    Was erwartet mich 3 Jahre Gefängnis oder Gel Strafe?
    LG

  2. Verzweifelt

    Ich bin als Studentin an der Universität eingeschrieben. Vor einiger Zeit bat mich mein Ex-(und damals noch)Partner, für ein Forschungsprojekt, das er privat durchführt, einige Bücher über mein Konto bei der Universitätsbibliothek auszuleihen. Ich willigte ein und vertraute ihm meine Karte samt Zugangsdaten an, damit er die nötigen Bücher selbständig und ohne mich weiter zu bemühen bestellen und abholen konnte. Als ich die Karte wiederbekam, sah ich, dass über 50 Bücher ausgeliehen worden sind, einige über mein Fernleihkonto, das ich eigens dafür beantragt und ihm dafür ebenfalls die Zugangsdaten überlassen hatte. In der Vergangenheit hatte er bereits in Streitsituationen persönliche und wertvolle Dinge aus meiner Wohnung entwendet, um mich damit unter Druck zu setzen, damit ich den Kontakt zu ihm wieder aufnehme bzw. in dem Streit nachgebe. Sodann bekam ich letztlich alles wieder. Seit ich vor kurzem die Beziehung beendet und den Kontakt eingeschränkt habe, hat er auf meine wiederholten Fragen nach der Rückgabe sich jedes Mal um eine eindeutige Antwort gedrückt, mit verschiedensten Ausreden, zuletzt gar so getan, als habe er nichts mit den Ausleihen zu tun, da es ja mein Benutzerkonto sei. Die Absprachen zwischen uns fanden größtenteils über E-Mail statt und die Vorgänge sind in den Mails nachvollziehbar.
    Wenn die Bücher nicht zurückgegeben werden, wird es nicht nur erhebliche Kosten für mich verursachen, sondern auch mein Studium sowie vielleicht auch meinen Job an der Uni gefährden!

    Wie muss ich jetzt vorgehen? Wo kann ich diese Tat anzeigen? Wie sind die Aussichten auf Erfolg?

  3. Arnav

    Mir wurde aus meinem Geldbeutel Busfahrkarten rausgenommen. Mit welcher Strafe kann er rechnen?

  4. Andre

    Ein „Freund“ und ich hatten damals Spiele zsm gekauft, wenn ihnen xbox heinkonsole ein begriff ist. (Seine konsole ist meine heimkonsole, kauft er auf seiner konsole spiele habe ich diese automatisch auf meiner konsole)
    Nun hat er sich eine ordentliche menge an inhalten üner mich gekauft und hat nun die heimkonsole geändert. Alle spiele auf meiner konsole sind nun weg. Kann ich ihn deshalb anzeigen? Schließlich habe ich dafür geld bezahlt und er nicht.

  5. Sonja S

    Mein Handwerker hat für Arbeiten in meinem Haus den Wohnungsschlüssel bekommen. Die Arbeiten sind erledigt, er hat sein Geld bekommen, ich aber nicht den Wohnungsschlüssel zurück. Habe Ihn mehrfach gebeten mir den Schlüssel zurück zu geben, mit Termin bis…
    Dieses Datum ist jetzt verstrichen ohne das ich den Schlüssel zurück bekommen habe. Kann ich Ihn jetzt anzeigen wegen Unterschlagung?

  6. Dietrich B

    Danke für den Artikel und die Infos über Unterschlagung. Dies ist ein ernstes Thema. Falls ich mehr Fragen darüber haben, werde ich mich mit einem Rechtsanwalt beraten.

  7. Roland M

    Ich habe ein Tablet knapp unter dem regulären Preis erworben, es persönlich abgeholt und per Überweisung bezahlt. Nach 4 Monaten erhielt ich Ports von der Polizei; die Staatsanwaltschaft hat meine Daten über den Tablet-Account herausbekommen.
    Ich bin in der Sache nicht beschwert ! Doch was ist mit dem Tablet ? Es wurde bisher nicht eingefordert, lediglich meine Aussage wurde aufgenommen. Liege ich richtig mit meiner Vermutung, daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß ich das Tablet wieder abgeben muss ?
    Darf ich das Tablet dem Verkäufer zurückgeben und mein Geld zurückverlangen ?( Der Verkäufer wurde b.d. Polizei benannt ) Nach nunmehr 3 Wochen, gibt der Verkäufer an, noch nicht geladen worden zu sein.

  8. Stefan K.

    Guten Tag ich habe für ein paar Tage einen Freund bei mir aufgenommen,nachdem er mich bestohlen hatte warf ich ihn raus.nach mehrfacher bitte seine Sachen abzuholen stellte ich sie vor die Tür und habe es ihm auch gesagt.nun ist dabei wohl eine musikanlage weggekommen und er will anzeige erstatten.muss ich mir dafür n Anwalt nehmen?habe ich rechtens gehandelt?

  9. Geschädigter

    Hallo, bei mir wurde eingebrochen und 2 Gegenstände gestohlen.
    Nachdem die Polizei dazu einen Artikel in der Zeitung veröffentlicht hat habe ich Besuch bekommen von einer Person die ich bis dahin nicht gekannt habe. Dieser gab vor zu wissen wer es war. Ich habe mich dann mit der Person getroffen und er hat mir geschildert was er weiß, und auch wer es gewesen sein soll (Habe mich mit einem kleinen Trinkgeld bei der Person bedankt). Da er allerdings nicht bei der Polizei als Zeuge genannt werden wollte und ich somit keine Beweise hatte hab ich die Information für mich behalten. Die Polizei hat aber nun ermittelt das ich diesen Tipp bekommen habe und ihn nicht an die Polizei weitergegeben habe. Als ich in meiner Zeugenvernehmungen gefragt wurde ob ich diesen Tipp bekommen habe ich ja gesagt.

    Was kann mir jetzt passieren weil ich diese Information zurückgehalten habe ?

    Die Gegenstände sind im übrigen bei einem anderen Einbruch in der Region wieder aufgetaucht.

  10. Manu

    Hallo,

    Folgende Situation:

    Meine mutter ist seit kurzem Pflegebedürftig und ich sollte mich um all ihre Finanzen kümmern. Anstatt aber ihre Miete sowie die Kosten für das Heim zu begleichen habe ich diese Gelder genutzt meine Rechnungen zu begleichen und wollte Ihre bisher entstandenen Kosten in Raten abstottern. Ca 2.500€. Nun hat meine schwester mich angezeigt.

    Ist das der Tatbestand der Unterschlagung oder des Diebstahles? Ich denke es wird da an einer Gerichtsverhandlung kein Weg vorbeiführen?

    Gruss

    1. Samu G

      Das ist nicht nur Unterschlagung, sondern muss für ihre Mutter und auch für ihre Schwester ein riesiger Vertrauensverlust darstellen. ich würde trotzdem versuchen, beiden deine ausweglose Situation zu schildern. Vielleicht verzichten wir auf eine Anzeige und ihr macht einen Vertrag, um die Raten zurückzuzahlen. Den müsstest du dann allerdings 100 % einhalten.

      Viele Grüße von jemandem, der immer beide Seiten versucht zu verstehen.

  11. Monika S.

    Hallo,
    eine Frage hätte ich und zwar: Ich lebe von Hartz4, es war Ende eines Monats (d.h. ich war total pleite,das nächste Geld hätte ich erst nach 3 Tagen bekommen) und wurde von einem Freund eingeladen mit in einen Kurzurlaub zu fahren (400 km entfernt). Er hatte dort einen beruflichen Auftrag und er meinte, er würde ja eh alles vom Auftraggeber bezahlt bekommen (Sprit, Hotelkosten…ect.) Ich fuhr mit. Am letzten Tag kam es zum Streit und er ließ mich im 400 km entfernten und für mich wildfremden Ortschaften einfach sitzen. Ich hatte ja kein Geld, demzufolge hätte ich mir auch kein Hotelzimmer nehmen können oder die teure Fahrt evtl. mit Bus u.o. Bahn nach Hause bezahlen. Ich stand in einem kleinen Kuhort, ohne Geschäfte oder Bahnhof…und wusste weder ein noch aus. Na um es zu verkürzen, nach Stunden, ach wichtig wäre noch zu erwähnen, das es Winter war und es im Urlaubsort 10 Grad kälter war, wie bei mir zu Hause, dementsprechend war ich auch nicht so ausgestattet…ich fror ohne Ende,war am ganzen Körper am zittern, naja kurz bevor die allerletzte Bahn in meine Heimat Richtung fuhr (echt ich hatte solch Glück, 3 min. später hätte ich unter der Brücke schlafen müssen) haben mir Bekannte von ihm mir per online Banking das Geld für die Bahnkarte überwiesen. Da ich ja von Hartz 4 lebe möchte ich das Geld von meinem Bekannten zurück,er hatte mich doch eingeladen. Geht das ? Kann ich es zurück verlangen und wenn ja, wie mache ich es ? Freiwillig zahlt er es nicht.
    Danke und LG

    1. anwalt.org

      Hallo Monika S.,

      rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen und daher auch keine Einschätzung abgeben. Sie können eventuell Beratungshilfe erhalten, wenn Sie eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt in Erwägung ziehen. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Christel S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir wurden meine gesamten Ersparnisse, die ich einer Freundin (28J. befreundet) im Safe verwahren ließ, unterschlagen. Zuerst hielten sie mich über 2 Jahre hin und dann zeigte ich sie an und-ich kann es nicht fassen- haben die vor Gericht derartig gelogen, obwohl sie mir in vielen SMS immer versicherten, ich bekäme bald mein Geld zurück, dass ich jetzt in der 1. Instanz verloren habe und der Richter meine Aussagen und die meiner Zeugin entweder ignoriert oder verfremdet haben. Mir passiert großes Unrecht und das macht mich komplett hilflos. Es gibt ein Protokoll von der Verhandlung, das fehlerhaft ist und nicht korrigiert wurde, obwohl ich den Antrag dazu stellte. Und von diesem Protokoll leitete der Richter im Zivilverfahren sein Urteil ab und auch im Strafverfahren wurde es so gemacht und daraufhin die Ermittlungen eingestellt. Was kann ich noch machen?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Christel S.,

      leider können wir keine rechtliche Beratung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen, dies direkt mit einem bzw Ihrem Anwalt zu klären. Dieser kann Sie entsprechend beraten und weitere Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Marlies J.

    Guten Tag, mein Ex-Partner hat meinen PKW sehr lange genutzt und mir bei dessen Verkauf als Ausgleich für den geringeren Verkaufswert 500 Euro versprochen (nichts schriftliches). Auf meinem Grundstück hat er Brennholz gelagert, welches seine Tante bezahlt hat.
    Da er mir nun die Auszahlung der versprochenen 500 Euro verweigert habe ich gesagt, dass ich das Brennholz so lange bei mir behalte, bis ich das Geld bekomme.
    Ist das Unterschlagung?

    1. anwalt.org

      Hallo Marlies J.,

      das können wir rechtlich nicht beurteilen. Hierzu sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und kläre, ob der Tatbestand vorliegt und welche Möglichkeiten Sie haben. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Silbersybille

    Hallo,
    ich habe vor ca. 1 Jahr Anzeige wegen Verdacht auf Betrug erstattet, da ich Ware im Wert von 2000 Euro zur Kommission verschickt hatte. Die Ware wurde nach einiger Zeit nicht verkauft, ich hatte vor Ort Interessenten, deshalb hatte ich die Ware zurückgefordert. Die Person hatte mich zunächst vertröstet und dann gar nicht mehr gemeldet.
    Zwei Wochen nach der Anzeige kam die Ware dann per Post.
    Jetzt habe ich eine Ladung vom Amtsgericht als Zeugin bekommen, da gegen die Person wegen Unterschlagung verhandelt wird. Nun meine Frage: Hätte ich das melden müssen, dass ich die Ware wieder zurückbekommen hatte? Ich dachte, dass sich bestimmt nochmals jemand bei mir melden würde….
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo Silbersybille,

      wir können pauschal nicht beurteilen, ob die Staatsanwaltschaft diese Informationen für wichtig erachtet oder nicht. Am besten klären Sie das direkt mit einem Anwalt. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Anna N.

    Hallo,
    ich habe vor eine Woche jemanden meine Shisha ausgeliehen mit allem drum und dran. Der Wert, wenn ich die Sachen alle wiederbeschaffen möchte, liegt bei ca. 400 EUR.
    Ich habe ihn mehrfach aufgefordert meine Sachen zurück zugeben sowohl mündlich, als auch schriftlich. Einmal waren sogar einige Freunde von mir anwesend als Zeuge.
    Es geht mir hierbei nicht ums Geld, die Sachen waren als Geschenk von Freunden und hat für mich ein emotionaler Wert.
    Ich kann nur nachweisen, dass er die Sachen nicht zurückgeben will und weiß bis heute nicht wo die sind.
    Wie kann ich hierbei rechtlich vorgehen, um meine Sachen wieder zurück zu bekommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Anna N.,

      Sie haben die Möglichkeit eine Anzeige bei der Polizei zu stellen. Die Beamten können Sie auch darüber informieren, welchen weiteren Schritte Sie einleiten können. Im Zweifel können Sie sich zudem an einen Anwalt richten. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Emil L.

    Habe einer Freundin das Handy „gestohlen“(ohne zueignungsabsicht) habe es auf eine Mauer gelegt und ihr gesagt das es da liegt…..ich ging nachhause…..sie hat es angeblich nicht mit bekommen das es da liegt obwohl meine Freunde sagten das sie es mitgenommen hat……was soll ich tun

    1. anwalt.org

      Hallo Emil L.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Sollten Sie eine solche benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt in Ihrer Nähe. Sie sollten jedoch zunächst versuchen die Angelegenheit mit Ihrer Freundin persönlich zu klären und eine Einigung zu finden.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Mario F.

    Guten Abend, wenn ich jemanden ausversehen zuviel Geld überweise und der Empfänger weigert sich das zuviel gezahlte Geld zu erstatten, ist damit der Tatbestand einer Unterschlagung erfüllt.
    MfG Mario F.

    1. anwalt.org

      Hallo Mario F.,

      eine pauschale Beurteilung ist hier nicht möglich. Ob dieser Tatbestand vorliegt, hängt immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Im Zweifel sollten Sie sich hier an einen Abwalt wenden. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Martin

    Hallo. Eine kurze Frage. Ich habe einer Freundin einen Rucksack geliehen. Den sie jetzt trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr zurück geben will… („Kann den in ihrer 1 Zimmer Wohnung nicht finden“). Der Wiederbeschaffungswert liegt bei etwa 100€.
    a) sehe ich das richtig das dies ein Fall von veruntreuender Unterschlagung ist?
    b) „Rechnet“ sich hier ein Gang zum Anwalt, oder ist abhaken in dem Falle günstiger?

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Martin,

      wir können die rechtliche Sachlage nicht beurteilen und daher auch keine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten abgeben. Ob ein geringer Streitwert einen Gang zum Anwalt rechtfertigt, obliegt Ihrer Entscheidung.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Krim

    Hi, ich hab mal ein Führerschein gefunden. Ca. Vor 5 Wochen und. Wollte den auch zur Polizei oder so bringen aber ich hab echt verplant das ich den in meiner Tasche rumgeführt habe und bei einer Polizeikontrolle haben sie ca. 3 gramm Marihuana und den Führerschein gefunden heute ist post von der Polizei genommen ermittelt wird wegen folgender Straftat Unterschlagung gemäß 246 StGB..? Ich bin auf 2 Jahre Bewährung und 2 weiter anzeigen vorhanden was kann auf mich zukommen

    1. anwalt.org

      Hallo Krim,

      eine pauschale Aussage zum Strafmaß ist nicht möglich, das dies vom Einzelfall abhängig ist. Es kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Am besten holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Herbert D.

    Ich habe vor ca.2 Monate an einem Geldautomat Geld an mich genommen es waren
    ca 1700.-€ . Nach zwei Monaten habe ich ein Schreiben von der Hiesigen Polizei bekommen wegen Unterschlagung .
    Was raten Sie mir.

    1. anwalt.org

      Hallo Herbert D.,

      hier kann Ihnen ein Anwalt besser weiter helfen. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Hans

        Habe ein handy aus ebaykleinanzeigen gekauft und direkt weiterverkauft weil meine Frau es nicht wollte. Nun nach fast 2 Jahren habe ich post bekommen wegen Unterschlagung weil das Gerät geklaut sein soll. Ich wusste es definitiv nicht das es geklaut war weil ich beim Verkauf sogar meinen Ausweis habe fotografieren lassen weil ich mir nix bei dachte. Was könnte auf mich zukommen?

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