Trennungsunterhalt – Unterhalt während des Trennungsjahres

Ob Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, hängt laut Familienrecht vom Einkommen der Ehegatten ab.
Ob Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, hängt laut Familienrecht vom Einkommen der Ehegatten ab.

Grundsätzlich ist beim Unterhaltsrecht von Ehegatten bzw. geschiedenen Ehegatten zwischen zwei verschiedenen Unterhaltsformen zu unterscheiden. Während der Trennung (Trennungsjahr) gibt es den sogenannten Trennungsunterhalt. Mit Rechtskraft der Scheidung handelt es sich dann um den nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt).

Diese beiden Ansprüche müssen gesondert geltend gemachten werden. Im Folgenden befassen wir uns nun mit dem Unterhalt während der Trennung. Dieser Unterhalt ist nicht mit dem Unterhalt nach der Scheidung (Ehegattenunterhalt) gleichzusetzen. Zum Thema Kindesunterhalt und dem Unterhaltsrecht nach der Scheidung lesen Sie unsere weiteren Ratgeber.

FAQ: Trennungsunterhalt

Was ist Trennungsunterhalt?

Ehegatten können auch schon im Trennungsjahr vom Partner Unterhalt erhalten, wenn ein Anspruch besteht.

Wer muss den Trennungsunterhalt bezahlen?

Trennungsunterhalt muss der Partner zahlen, welcher über das höhere Einkommen verfügt, wenn dieses über den Selbstbehalt hinausgeht.

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Mit diesem Rechner können Sie ausrechnen, wie hoch der Trennungsunterhalt in Ihrem Fall ausfallen könnte.

Ehegattenunterhalt berechnen

Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt

Nach § 1361 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Ehegatten im Trennungsjahr Unterhalt vom anderen Ehepartner in angemessener Höhe verlangen. Dabei sind die Lebensverhältnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse allerdings mit zu beachten.

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610 a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

Um Trennungsunterhalt zu beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bestand der Ehe (noch keine Rechtskraft der Scheidung)
  • Getrenntleben im Sinne von § 1567 BGB, welcher besagt, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehen darf
  • Leistungsfähigkeit des besser verdienenden Ehegatten, hier hat dieser Ehegatte Anspruch auf einen Selbstbehalt von 1.510 Euro für Erwerbstätige und 1.385 Euro für Nichterwerbstätige monatlich

Unterhalt im Trennungsjahr kann nicht beantragt werden, wenn keine Kinder vorhanden und die Einkommen miteinander vergleichbar sind. Auch wird ein Unterhalt versagt, wenn die Ehepartner nur wenige Wochen zusammenlebten. In dieser kurzen Zeit ist nicht davon auszugehen, dass das höhere Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat.

Muss der Unterhaltsberechtigte arbeiten gehen?

Trennungsunterhalt gibt es während der Trennung. Ob nach der Scheidung Anspruch besteht, ist eine Einzelfallentscheidung.
Trennungsunterhalt gibt es während der Trennung. Ob nach der Scheidung An­spruch besteht, ist eine Einzelfall­entscheidung.

Während beim nachehelichen Unterhalt der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, ist dies beim Unterhalt nach der Trennung nicht so. So braucht also der Unterhaltsberechtigte während des Trennungsjahres keiner Arbeit nachzugehen, wenn er dies während der Ehe auch nicht tat. Nach § 1361 Abs. 2 BGB muss der Berechtigte einer Erwerbstätigkeit nur nachgehen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute erwartet werden kann. Der bisherige Status soll während des Trennungsjahres aufrechterhalten werden.

Erst mit der Scheidung müssen beide geschiedenen Eheleute ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Unter Umständen und in Einzelfällen gibt es einen Scheidungsunterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt versiegt nach der Scheidung.

Berechnung des Trennungsunterhalts

Die Höhe des Trennungsunterhalts ergibt sich nicht, wie der Kindesunterhalt, aus der Düsseldorfer Tabelle bzw. den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland. Der Trennungsunterhalt fußt vor allem auf dem Einkommen des (besser) verdienenden Ehegatten.

Im Wesentlichen gilt es hier drei Regelungen zu beachten:

  • 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des besser verdienenden Ehegatten
  • 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des verdienenden Ehepartner, wenn der andere nicht erwerbstätig ist
  • alle anderen Einkünfte (z.B. Vermietung, Verpachtung oder Vermögenserträge) werden geteilt

Während Geschiedene auf einen Unterhalt verzichten können, geht dies beim Trennungsunterhalt während der Trennung nicht. Mit Hilfe eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung können Regelungen Zahlungsweisen getroffen werden oder die Ansprüche auf maximal bis zu 1/5 bis 1/3 des Einkommens beschränkt werden.

Sonstiges zum Trennungsunterhalt

Haben die Ehegatten ein vergleichbares Einkommen, entfällt der Trennungsunterhalt
Haben die Ehegatten ein vergleichbares Einkommen, entfällt der Trennungs­unterhalt

Leben Ehepaare in Trennung, muss der Unterhalt vom Ehepartner verlangt werden. Aus Beweisgründen sollte dies schriftlich erfolgen.

Trennungsunterhalt für die Vergangenheit kann nur gefordert werden, wenn dem Unterhaltspflichtigen eine Frist gesetzt wurde. Dies gilt aber nur für Unterhaltsforderungen, die maximal ein Jahr zurück liegen.

Zu viel gezahlter Trennungsunterhalt kann laut Familienrecht nicht so einfach zurückgefordert werden. Nur wenn auf dem Überweisungsträger stand „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung“ ist dies möglich.

Trennungsgeld und Scheidung: Während des Trennungsjahres steht dem Unterhaltsberechtigten Trennungsunterhalt zu. Mit Rechtskraft der Scheidung versiegt dieser Anspruch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann ein nachehelicher Unterhalt gefordert werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Trennungsunterhalt – Unterhalt während des Trennungsjahres

  1. Parascuta

    Guten ich wohnen mit meinem Mann mit unsere 9 Kinder zusammen und in der nächsten Zeit müssen wir getrennt werden
    Kinder sind von 8 Monate bis 11 Jahre alt
    Wer bekommt die Kinder?

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