Testament: Welcher Form muss die Verfügung genügen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Testament: Welcher Form muss die Verfügung genügen?

FAQ: Form des Testaments

Wie kann ein Testament aussehen?

Im Erbrecht gibt es zwei Formen vom Testament: das eigenhändige und das öffentliche Testament.

Wie muss ein Testament gegliedert sein?

Es gibt keine gesetzlich festen Vorschriften zur Gliederung von einem Testament. Hier können Sie nachlesen, wie ein notarielles Testament üblicherweise gegliedert wird.

Was ist ein Nottestament?

Dabei handelt es sich um ein Testament, welches schnell verfasst werden muss, weil keine Zeit mehr für ein notarielles Testament besteht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Testament: Welcher Form muss der letzte Wille genügen?
Testament: Welcher Form muss der letzte Wille genügen?

Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann ein Erblasser die Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen festlegen und so die gesetzlichen Bestimmungen abändern. Gerade beim Testament gibt es aber zahlreiche Formvorschriften zu beachten, denn:

Ein Verstoß kann hier schnell zur Unwirksamkeit des letzten Willen führen.

Doch wie muss ein Testament aussehen? Ist die notarielle Beurkundung immer notwendig? Was Sie bei Errichtung von einem Testament bezüglich der Form berücksichtigen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

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Welche Form des Testaments ist möglich?

Bei der Betrachtung der Form eines Testaments ist laut Erbrecht zunächst eine wichtige Unterscheidung zu treffen. Das Erbrecht kennt nämlich zwei grundlegende Formen: das eigenhändige und das öffentliche Testament. Beide müssen unterschiedlichen Vorgaben entsprechen, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) benennt. Die strengeren Vorschriften gelten für das privatschriftliche Testament.

Eigenhändiges Testament: Formvorschriften nach BGB

Wie muss ein eigenhändiges Testament aussehen? Handschriftlichkeit ist vorausgesetzt.
Wie muss ein eigenhändiges Testament aussehen? Handschriftlichkeit ist vorausgesetzt.

Die eigenhändig verfasste letztwillige Verfügung ist grundsätzlich auch ohne notarielle Beurkundung wirksam. Das jedoch nur solange, wie die Vorschriften zur Form auch eingehalten wurden. Das handschriftliche Testament muss folgende Form haben (§§ 2247, 2267 BGB):

  1. Es muss handschriftlich und eigenhändig vom Erblasser verfasst worden sein. Beim Berliner Testament genügt es, wenn einer der Ehegatten dieses niederschreibt. Ein Dritter darf es jedoch nicht schreiben, auch dann nicht, wenn der Testator lese- oder schreibunkundig ist. In diesem Fall bedarf es zwingend eines notariellen Testaments.
  2. Die Schrift muss lesbar sein. Eine extrem unleserliche Handschrift kann zur Unwirksamkeit führen.
  3. Es bedarf darüber hinaus der eigenhändigen und vollständigen Unterschrift (Vor- und Nachname) durch den Erblasser. Ein Berliner Testament müssen beide Ehegatten unterzeichnen.
  4. Der Erblasser soll im Testament auch angeben, wann (Tag, Monat, Jahr) und wo (Ort) er dieses errichtet hat. Um Probleme bei der Wirksamkeitsprüfung zu vermeiden, sollten diese Angaben stets enthalten sein. Das Fehlen macht das Testament der Form nach jedoch nicht automatisch unwirksam.
  5. Werden nachträgliche Änderungen eingefügt, sind auch diese mit Datum und Ort gesondert zu versehen und darunter ggf. mit einer neuerlichen Unterschrift zu besiegeln.
Um Fälschungssicherheit zu gewährleisten, können Personen ihr privatschriftliches Testament zur Verwahrung an das zuständige Nachlassgericht übergeben. Sie können es aber auch zu Hause oder an einem anderen Ort sicher aufbewahren.

Öffentliches Testament: Form variiert

Notarielles Testament: Welche Formvorschriften gelten?
Notarielles Testament: Welche Formvorschriften gelten?

Neben dem privatschriftlichen gestattet das Erbrecht auch die Errichtung eines öffentlichen Testaments. Dieses kann entweder zur Niederschrift vor dem gewählten Notar erklärt oder aber diesem verschlossen übergeben werden. Das notariell beurkundete Testament hat den wesentlichen Vorteil, dass der Notar den Betroffenen eingehend über die rechtliche Wirkung und Probleme bei der Formulierung einzelner Angaben aufklären kann.

Dabei erläutert der Testator dem Notar, welche Punkte er in das Testament aufnehmen will – mündlich oder schriftlich. Der Notar überträgt das Testament in übersichtlicher Form ins Schriftliche. Abschließend unterzeichnet der Testator die so errichtete letztwillige Verfügung vor dem beurkundenden Notar.

Daneben kann der Erblasser laut Erbrecht aber auch einfach eine entsprechende Erklärung in einem verschlossenen Brief an den Notar übergeben – handschriftlich oder abgetippt. Diesen Umschlag verwahrt der Notar dann verschlossen auf, bis der Erbfall eintritt. Der Nachteil dabei: Der Testator verzichtet auf die Beratung durch den Notar und kann im Zweifel Stolpersteine im Testament bei dieser Form nicht ausräumen.

Ein notariell beurkundetes Testament hat wesentliche Vorteile. Am Ende kann es trotz der für die Beurkundung entstehenden Kosten auch bares Geld sparen, denn: Anders als beim eigenhändigen Testament ist diese Form auch vor Dritten rechtswirksam. Ein notarielles Testament kann für die Erben einen teuren Erbschein überflüssig machen.

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Gliederung: Wie muss ein Testament aussehen?

Nicht in den fürs Testament geltenden Vorschriften vorgegeben: die Gliederung.
Nicht in den fürs Testament geltenden Vorschriften vorgegeben: die Gliederung.

Grundsätzlich gibt es keine festen Vorschriften, wie ein Testament im Einzelnen zu gliedern ist. Notarielle Testamente enthalten zunächst nur die Nennung des Testators inklusive Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle Anschrift. Hiernach werden die einzelnen Verfügungen nummeriert abgearbeitet. Beim Testament ist diese Form jedoch nicht strikt vorgegeben. Wichtig sind am Ende vor allem der Inhalt sowie die verifizierende Unterschrift des Erblassers.

Wollen Sie kein Risiko eingehen, dann sorgen Sie für die richtige Verteilung Ihres Nachlasses und erstellen Sie ein Einzel- oder Ehegattentestament („Berliner Testament“) mithilfe eines umfassenden Musters, wie Sie es z. B. unter www.formblitz.de/Testament finden können.

Sonderform Nottestament

Neben den ordentlichen Testamenten sind auch Nottestamente im deutschen Erbrecht möglich. Unterschieden wird dabei zwischen dem Nottestament vor dem Bürgermeister (§ 2249 BGB), dem vor drei Zeugen (§ 2250 BGB) und dem auf See (§ 2251 BGB).

Diese kommen nur in seltenen Fällen zum Tragen, wenn dem Erblasser nicht mehr genügend Zeit für die Errichtung eines notariellen Testaments zur Verfügung steht. In jedem Fall sind hierbei Zeugen hinzuziehen, die selbst jedoch nicht im Testament bedacht oder als Testamentsvollstrecker benannt werden. Die Errichtung des Testaments kann dabei zum Teil auch mündlich erfolgen. Die Zeugen verschriftlichen es in einer abschließend Besprechung und unterzeichnen das Protokoll.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

23 Gedanken zu „Testament: Welcher Form muss die Verfügung genügen?

  1. Lisa S

    Danke für diese hilfreichen Tipps zur erforderlichen Form beim Testament. Meine Großmutter verfügt über ein relativ großes Vermögen und hat mich um Hilfe gebeten, ihr Testament zu erstellen. Gut zu wissen, dass es keine strickte Form gibt und letztlich auf die verifizierende Unterschrift des Erblassers ankommt.

  2. Paul

    Ich möchte gerne mein Testament erstellen und recherchiere gerade, worauf ich zu achten habe. Mir war gar nicht bewusst, dass ein eigenhändiges Testament immer handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden muss. Ich werde auf jeden Fall noch zu einem Notar gehen und die wichtigsten Punkte mit ihm besprechen, vielen Dank für die Infos.

  3. Joachim

    Danke für den tollen Beitrag zum Thema Testament. Meine Freundin und ich möchten uns ein Testament erstellen und uns gegenseitig absichern. Gut zu wissen, dass gerade beim Testament zahlreiche Formvorschriften zu beachten sind und ein Verstoß schnell zur Unwirksamkeit des letzten Willens führen kann. Vielleicht würde sich für uns ein Gang zum Anwalt deshalb umso mehr lohnen.

  4. Mario S

    Gut zu wissen, dass es pauschal gesehen keine festen Vorschriften gibt, wie ein Testament im Einzelnen zu gliedern ist. Aktuell benötige ich fachliche Hilfe, weil ich ein Testament beglaubigen lassen muss. Ich hoffe deshalb, dass ich bis nächste Woche einen kompetenten Notar finden werde.

  5. Lisa

    Mein Onkel möchte demnächst auch sein Testament aufsetzten. Da er über große Vermögenswerte verfügt und auch mehrere Immobilien, wird das ganze eher kompliziert. Er wird sich besser an einen Notar wenden und das Testament auch notariell beurkunden lassen. Dabei kann der Notar ihn dann besser über die rechtliche Wirkung seiner Wünsche aufklären und bei einer genauen Formulierung helfen.

  6. Alexander

    Ich will gerne ein Testament erstelle und will jetzt mehr über die Regelung von Testagentenstellung erfahren. Gut zu wissen, dass eigenhändiges Testament nicht so strenge Regelungen hat. Aber um Fälschung zu vermeiden, werde ich lieber Testament zusammen mit dem Anwalt für Erbrecht erstellen.

  7. Kersti

    Danke für den tollen Beitrag, über die Form des testierens. Es ist gut zu wissen, dass eine unlesbare Schrift zur Unwirksamkeit führen kann. Dies kann umgangen werden, wenn man den Gang zum Notar macht, richtig?

  8. Michaela

    Das ist genau das, was ich zu zum Thema Testament erstellen gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!

  9. Hendrik

    Ach ich wusste gar nicht, dass das Testament handschriftlich verfasst werden muss. Ich plane auch mein Testament zu schreiben. Es ist ja wirklich erstaunlich, was, man alle planen muss.

  10. Laura

    Sehr beruhigend, dass es neben dem privatschriftlichen Testament auch ein öffentliches Testament gibt. Vorteil daran ist in meinen Augen auch, dass ein Notar einem direkt sagen kann, welche rechtliche Wirkung das Testament hat und ob eine der verwendeten Formulierungen Probleme bereitet. Ich werde meinen Eltern deshalb raten, sich direkt an eine Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht zu wenden, um ihr Testament aufzusetzen.

  11. Dietrich B

    Alles mit Erbrecht und Testament ist für mich schwer zu verstehen. Wir sind gerade dabei, das Testament meines Opas zu verfassen und er hat sich erst entschieden, ein eigenhändiges Testament zu verfassen, aber jetzt ist er nicht sicher was am besten wäre. Wir wollen noch mehr Beratung zum Erbrecht kriegen. Dann kann er eine Entscheidung treffen.

  12. Fischer

    Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Testaments etwas gefragt, weil er gerne für alles sich vorbereitet, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Es scheint sehr spezifisch und kompliziert. Vielleicht wäre es eine gute Idee mit einem Anwalt zu arbeiten. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.

  13. Anne

    Gut zu wissen, dass ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzten kann und rechtswirksam ist. Eigentlich wolle ich meines selber schreiben, aber jetzt denke ich gehe ich zum Notar. Ich werde auch meiner Schwester empfehlen eins aufzusetzen.

  14. Kate W

    Dieses Rechtsgebiet finde ich sehr interessant. Wenn man Fragen zum Thema Notar hat, dann sollte man sich aber lieber an einen Anwalt wenden. Ich werde bald einen kontaktieren müssen.

  15. Tobias M

    Danke für den Beitrag zum Testament. Ich denke darüber nach, mein Testament zu verfassen. Gut zu wissen, dass ein Notar beim Testament sehr viel helfen kann. Ich denke, ich werde mich an den Notar wenden.

  16. wolfgang K

    Ich weiß nicht, ob ich es riskieren würde mein Testament Handschriftlich zu verfassen. Wer das doch tut sollte es auf jeden fall von einem Notar beglaubigen lassen. Bei meiner Sauklaue würde niemand verstehen was ich aufgeschrieben habe.

  17. Mailin D

    Meine Eltern haben mich darauf hingewiesen wie wichtig es ist als Mutter ein Testament zu haben. Auch wenn ich keinen Notar dafür brauche, werde ich trotzdem zu einem gehen. Dann kann ich mir sicher sein, dass die Form richtig ist und ich auch nichts wichtiges vergesse.

  18. Tom

    Guten Tag,
    es ist gut zu wissen wie man sein Testament richtig aufsetzt, schließlich bin ich am überlegen wie meines aufsetzen möchte. Und da ich von Anfang an gleich alles Richtig machen will werde ich mich mal Ransetzen und nach den Stichpunkten hier alles abarbeiten. Eigenhändig ist hier ein gutes Stichwort.

  19. Ferdinand S

    Ich hatte mich schon oft gefragt, wie genau ein Testament rechtskräftig wird. In Filmen gibt es oft noch ein verstecktes Testament und endlich verstehe ich die Logik dahinter: Es muss den Formvorschriften nach BGB entsprechen! Ich persönlich hätte zu große Angst, dass ich einen Fehler mache oder das Testament verloren ginge, daher werde ich mich einfach an einen Notar wenden, da bin ich auf Nummer sicher.

  20. Hanna A.

    Danke für die Tipps, wie man Testament errichtet. Meine Mutter möchte auch ein Testament erreichten, aber weiß nicht, worauf sie achten muss. Gut zu wissen, dass es handschriftlich und mit persönlicher Unterschrift sein muss.

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