Internet-Tauschbörse: Rechtliche Lage zum Datenaustausch

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist die Nutzung einer Tauschbörse illegal?
Ist die Nutzung einer Tauschbörse illegal?

„Ich tausche meinen Thomas Müller gegen deinen Manuel Neuer.“ Diese und ähnliche Sätze sind schon seit Jahrzehnten immer wieder auf den Schulhöfen zu hören, denn egal ob Fußballbildchen oder andere Objekte, die Sammelleidenschaft packt irgendwann fast jeden.

Erfolgt solch ein Handel im größeren bzw. professionelleren Rahmen, wird dies auch als Tauschbörse bezeichnet. Dabei handelt es sich um Orte oder Plattformen, welche es den Menschen erlauben, Gegenstände oder Güter kostenlos auszutauschen.

Mittlerweile erfreuen sich die Tauschbörsen auch im Internet großer Beliebtheit. Allerdings handelt es sich dabei vor allem um die Verbreitung von Dateien – dem sogenannten Filesharing.

Doch wie funktionieren diese Tauschbörsen? Welche Software wird dafür benötigt? Kann die Nutzung gegen das Urheber- oder IT-Recht verstoßen? Und welche Sanktionen können in diesem Fall drohen? Antworten liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Tauschbörse

Wann ist im Internet von einer Tauschbörse die Rede?

Hierbei handelt es sich um Plattformen, die den Austausch von Daten ermöglichen. Diese kommen insbesondere in Verbindung mit dem Filesharing zum Einsatz.

Ist die Nutzung Tauschbörsen illegal?

Es kommt grundsätzlich darauf an, welche Inhalte getauscht werden. Unterliegen diese dem Urheberrecht und werden widerrechtlich verbreitet, sind Sanktionen möglich.

Welche Sanktionen können drohen?

Über mögliche rechtliche Konsequenzen informieren wir hier.

Was ist eine Tauschbörse?

Tauschbörse: Was ist unter dem Begriff zu verstehen?
Tauschbörse: Was ist unter dem Begriff zu verstehen?

Wird im Internet von einer Tauschbörse gesprochen, handelt es sich dabei in der Regel um eine Plattform, welche dem Austausch von Daten dient. Diese Dateien beinhalten unter anderem Filme, Software, Computerspiele oder Musik.

Allerdings ist der Begriff der „Tauschbörse“ in diesem Zusammenhang irreführend. Denn anders als in der realen Welt wird dabei nicht eine CD oder DVD gegen eine andere ausgetauscht, sondern eine digitale Kopie verbreitet. Somit wäre der Begriff „Kopierbörse“ passender.

Diese Art von Tauschbörse bildet die Basis fürs Filesharing und ermöglicht dabei die Verteilung von Dateien über das Internet.

Technische Grundlagen der Online-Tauschbörse

Sie wollen aus einer Tauschbörse Filme beziehen? Der Download eines Clients ist dafür nötig.
Sie wollen aus einer Tauschbörse Filme beziehen? Der Download eines Clients ist dafür nötig.

Das Grundprinzip einer Tauschbörse basiert auf verschiedenen Personen bzw. Computer, welche sich zu einem Netzwerk zusammenschließen und Dateien austauschen. Dabei erfolgt der Datentransfer in beide Richtungen.

Fachleute bezeichnen diese Verbindung auch als Peer-to-Peer (P2P). Dies bedeutet, dass es sich dabei um eine Kommunikation zwischen ebenbürtigen Parteien handelt. Die Nutzer tauschen also in der Regel direkt untereinander, denn meist arbeiten die P2P-Tauschbörsen ohne einen zentralen Server, welcher die Vorgänge steuert.

Die Nutzung einer Tauschbörse setzt spezielle Software voraus. Durch diese erhalten Sie Zugang zu einem der verschiedenen Filesharing-Netzwerke. Welches Programm – auch als Client bezeichnet – genau benötigt wird, hängt dabei sowohl von Ihrem Betriebssystem als auch vom jeweiligen Netzwerk ab.

Durch das P2P-Netzwerk ist jeder Teilnehmer gleichzeitig Nutzer als auch Anbieter. Das bedeutet, dass Sie durch den Download aus einer Tauschbörse diese Dateien auch gleichzeitig anderen Personen zur Verfügung stellen.

Der Fall Napster: Musikbörse mit rechtlichen Problemen

Als Vorreiter gilt die Musiktauschbörse Napster. Wegen rechtlicher Probleme stellte diese 2001 ihren Dienst ein.
Als Vorreiter gilt die Musiktauschbörse Napster. Wegen rechtlicher Probleme stellte diese 2001 ihren Dienst ein.

Im Jahr 1999 wurde die erste weltbekannte Tauschbörse ins Leben gerufen. Die unter dem Namen „Napster“ bekannte Plattform diente dem Austausch von Musik und trug maßgeblich zu einer Revolution der Musikbranche bei.

So erhielten die Nutzer erstmals Zugang zu einer Vielzahl an Songs und Alben, auf welche sie kostenlos zugreifen konnten. Im Zeitalter der CD stellte diese Form der Verbreitung eine enorme Weiterentwicklung dar. Der Vorreiter der Tauschbörse löste die Musik somit vom Datenträger.

Allerdings sorgte diese Entwicklung auch für rechtliche Probleme, denn die Künstler und Rechteinhaber hatten dieser Form der Verbreitung nicht zugestimmt. Dies hatte Vorwürfe wegen Produktpiraterie und schlussendlich die Einstellung der Tauschbörse im Jahre 2001 zur Folge.

Die Technik von Napster bildet nicht nur die Grundlage für heutige Musiktauschbörsen, sondern auch für andere Onlinedienste. So basierte auch der Dienstleister für Videotelefonie und Sofortnachrichten Skype zeitweise auf einem P2P-Netzwerk.

Seit 2003 existiert unter der Bezeichnung „Napster“ ein legaler Online-Musikdienst. Das Angebot konkurriert dabei mit anderen Streaming-Anbietern wie Spotify, Deezer oder Apple Music.

Tauschbörse: Eine juristische Einschätzung

Die Nutzung einer Tauschbörse kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die Nutzung einer Tauschbörse kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Grundsätzlich ist die Nutzung einer Tauschbörse oder eines P2P-Netzes legal. Allerdings kann es, je nachdem was für Dateien und Inhalte durch diese Technik verbreitet werden, zu rechtlichen Problemen kommen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie einen Song, einen Film oder ein E-Book über eine Tauschbörse beziehen, der bzw. das unter dem Schutz des Urheberrechts steht. Haben die Rechtinhaber dieser Form der Verbreitung nicht zugestimmt, kann dies Sanktionen nach sich ziehen.

So droht vor allem für die Personen, welche widerrechtlich Inhalte hochladen eine Abmahnung. Bei einer Tauschbörse erfolgt in der Regel allerdings mit einem Download auch automatisch ein Upload, sodass fast jeder Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht.

Da bei der Nutzung einer Tauschbörse „nur Kopien“ verbreitet werden, fehlt vielen Nutzern die Einsicht, dass es sich dabei um eine Form des Diebstahls handelt. Schließlich können CDs oder DVDs auch verliehen oder weiterverkauft werden. Allerdings erhalten Sie beim Kauf eines Datenträgers oder eines legalen Downloads nur das Recht, den Inhalt zu konsumieren und ggf. auf andere Abspielgeräte zu übertragen.

Illegale Tauschbörsen: Diese Sanktionen drohen

Eine Abmahnung für die Nutzung einer Tauschbörse beinhaltet die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Eine Abmahnung für die Nutzung einer Tauschbörse beinhaltet die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Wegen der widerrechtlichen Nutzung einer Tauschbörse und der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten kann eine Abmahnung drohen. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, welche eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Ziel dieses Schreibens ist also die Vermeidung eines zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahrens.

Im Zuge der Abmahnung kann der Urheber gegen den Nutzer einer Tauschbörse diverse Ansprüche geltend machen. Dazu zählen unter anderem Unterlassung und Schadensersatz. Aufgrund des Unterlassungsanspruches wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Eine entsprechende Vorlage liegt dafür meist dem Abmahnschreiben bei. Durch eine Unterschrift erkennen Sie in der Regel die Tatvorwürfe an und sichern zudem die Zahlung von Schadensersatz sowie die Übernahme der Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu.

Haben Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung einer Tauschbörse erhalten, sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Ein Anwalt für Urheberrecht kann die Abmahnung samt Unterlassungserklärung prüfen und ggf. etwas an den Vertragsbedingungen – wie der Höhe des Schadensersatzes – verändern.

So erkennen Sie illegale Anbieter!

Achten Sie bei Tauschbörsen auf das Impressum!
Achten Sie bei Tauschbörsen auf das Impressum!

Prinzipiell kann eine Tauschbörse auch für die Verbreitung von Inhalten genutzt werden, welche nicht dem Urheberrecht unterliegen. Zudem kann unter Umständen auch das Einverständnis der Urheber vorliegen, dies ist zum Beispiel manchmal bei unbekannteren Musikgruppen der Fall.

Dennoch gilt: Umfasst ein Angebot aus dem Internet den kostenfreien und unreglementierten Download von aktuellen Filmen oder Serien, handelt es sich in der Regel um unseriöse und illegale Anbieter.

Ein weiteres Indiz ist in vielen Fällen ein fehlendes Impressum – die Anbieter kommen somit nicht ihrer Impressumspflicht nach – oder mangelnde Kontaktmöglichkeiten.

Möchten Sie eine Abmahnung vermeiden, ist es grundsätzlich sinnvoll die Nutzung einer Tauschbörse zu vermeiden und auf bekannte, legale Anbieter zurückzugreifen.
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Internet-Tauschbörse: Rechtliche Lage zum Datenaustausch
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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