Steuererklärung rückwirkend einreichen: Die Voraussetzungen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Steuererklärung: Wie lange ist rückwirkend die Abgabe möglich?
Steuererklärung: Wie lange ist rückwirkend die Abgabe möglich?

In Deutschland werden alle Steuerzahler entsprechend ihres Familien­standes einer Lohnsteuerklasse zugeordnet. Aus dieser ergibt sich, wie viel Lohnsteuer zu zahlen ist. Manche dieser Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da sie eventuell unterm Jahr zu wenig Steuern gezahlt oder Freibeträge beantragt haben.

Andere wiederum müssen keine Einkommenserklärung abgeben, sollten dies allerdings tun, denn durchschnittlich wartet eine Steuernachzahlung von 1.000 Euro auf diese Steuerzahler. Im Gegensatz zu einer Pflichtveranlagung bleibt bei einer Antragsveranlagung mehr Zeit, eine Steuererklärung abzugeben.

In diesem Ratgeber erklären wir, wann eine Einkommensteuererklärung rückwirkend eingereicht werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wir berichten, welche Fristen einzuhalten sind und was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden können.

➥ Literatur zum Thema Steuererklärung und Steuern sparen

FAQ: Steuererklärung rückwirkend abgeben

Können Sie rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?

Ja. In Deutschland ist es in den meisten Fällen möglich, eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend abzugeben.

Wie lange können Sie rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?

Sie haben bis zu vier Jahre Zeit. Hier lesen Sie mehr zur Frist für die rückwirkende Steuererklärung.

Was passiert, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben?

Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und kommen dem nicht nach, müssen Sie ggf. mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen.

Wer kann freiwillig und damit eine rückwirkende Steuererklärung abgeben?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist manch ein Steuerzahler dazu verpflichtet, zum 31. Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Dies kommt beispielsweise zum Tragen, wenn Nebeneinkünfte über 410 Euro erwirtschaftet worden sind oder mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen.

Sind Ehepaare in der Steuerklasse IV mit Faktor veranlagt oder wählten die Kombination aus den Steuerklassen V und VI, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls Pflicht.

Wer allerdings nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kann dies freiwillig erledigen. Experten raten sogar dazu, eine Steuererklärung rückwirkend einzureichen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Steuererstattung ins Haus steht.

Die Steuererklärung kann nachträglich für viele Jahre abgegeben werden, denn in diesem Fall gilt nicht der 31. Juli des Folgejahres als Frist. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Steuerzahler pro Jahr nur eine Steuererklärung einreichen können.

Sind Sie also für ein Jahr verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, so können Sie nicht zusätzlich eine Steuererklärung freiwillig und rückwirkend abgeben.

Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kann dies auf freiwilliger Basis tun – in diesem Fall wird eine nachträgliche Steuererklärung eingereicht. Beachten Sie jedoch, dass für jedes Jahr nur einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann. Haben Sie also bereits pflichthalber eine eingereicht, können Sie die Steuererklärung nicht noch rückwirkend abgeben.

Wie lange kann rückwirkend eine Steuererklärung abgegeben werden?

Eine nachträgliche Steuererklärung können nur Antragsveranlagte abgeben.
Eine nachträgliche Steuererklärung können nur Antragsveranlagte abgeben.

Wer die Steuer rückwirkend erstattet haben möchte, hat wesentlich länger Zeit für die Steuererklärung, als diejenigen, die eine Erklärung abgeben müssen, denn in diesem Fall gilt der 31. Juli als Stichtag.

Wer die Steuererklärung nachträglich einreichen möchte, hat hierfür vier Jahre Zeit. In 2017 können demnach noch die Steuererklärungen für das Jahr 2013-2016 abgeben werden.

Pflichtveranlagte haben die Option, eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu beantragen. Erledigt die Steuererklärung ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein, bleibt gar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Anders sieht dies aus, wenn die Steuererklärung rückwirkend eingereicht wird. Hier zählt der 31. Dezember vier Jahre später als Stichtag. An diesem Tag muss die Erklärung dem Finanzamt vorliegen und kann nicht erst mit der Post abgeschickt werden.

Wer die Frist verpasst, hat seine Chance auf eine Steuerrückzahlung vertan. Eine Fristverlängerung gibt es in diesem Fall nicht.

Eine rückwirkende Einkommensteuererklärung kann bis zu vier Jahre später abgegeben werden. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. An diesem Tag muss dem Finanzamt die Erklärung vorliegen, eine Fristverlängerung kann nicht beantragt werden.

Vor- und Nachteile einer freiwilligen Steuererklärung

Bis zum Jahr 2009 hatte der Steuerzahler im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung noch eine Frist von zwei Jahren zu wahren. Seit 2009 hat der Steuerzahler vier Jahre Zeit. Der Bundesfinanzhof stellte sich auf die Seite der Steuerzahler und hob die Frist an.

Der Steuerzahler kann sich nun mächtig Zeit lassen – nicht immer zum eigenen Vorteil. Wer unter den Jahren seine Unterlagen nicht genau sortiert hat, kommt später richtig ins Trudeln.

Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen schon während des Jahres ordentlich zu sortieren, dann ist die vierjährige Frist ein Vorteil und die Steuererklärungen der vergangenen Jahre können zusammen in einem Aufwasch erledigt werden.

Einkommensteuererklärung rückwirkend einreichen: Lohnenswert?

Eine Steuererklärung nachträglich abzugeben, ist vier Jahre lang möglich.
Eine Steuererklärung nachträglich abzugeben, ist vier Jahre lang möglich.

Pauschal lässt sich sagen: Wer die Steuererklärung rückwirkend abgibt, hat fast immer mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen. Und selbst wenn auf dem Steuerbescheid eine Nachzahlung vom Finanzamt eingefordert wird, gibt es eine Lösung.

Warum die Meisten mit einer Rückzahlung rechnen können, ist einfach erklärt: Unterm Jahr zieht der Arbeitgeber entsprechend der Lohnsteuerklasse die Steuern ab. Die steuermindernden Ausgaben, wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und weitere Werbungskosten, werden dabei nur in Form eines Pauschbetrages berücksichtigt. Zumeist liegen die Werbungskosten aber über diesem Betrag.

Diese und weitere Ausgaben können auch bei einer Steuererklärung rückwirkend abgesetzt werden und fördern so eine Steuererstattung zu Tage. Wer nun den Steuerbescheid erhält, allerdings eine Nachzahlung ans Finanzamt leisten soll, zieht seine abgegebene Steuererklärung einfach zurück.

Der Einspruch muss binnen vier Wochen beim Finanzamt vorliegen, dann gilt die Steuererklärung als nicht eingereicht und die Nachzahlung ist nicht zu leisten.

Trifft eine der folgenden Punkt auf Sie zu, ist es sinnvoll die Steuererklärung rückwirkend abzugeben:

  • Sonderausgaben liegen über 36 Euro (bei Ehepaaren über 72 Euro)
  • Werbungskosten liegen über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro
  • eine Einkunftsart führte zu Verlusten
  • die außergewöhnlichen Belastungen liegen über der zumutbaren Eigenleistung
  • Heirat im vergangen Jahr
  • haushaltsnahe Dienstleistungen können abgesetzt werden
  • Ehepaar hat Steuerklasse IV ohne Faktor gewählt
  • unterm Jahr haben Sie nur teilweise als Arbeitnehmer gearbeitet
  • Versicherungsbeträge liegen über dem Vorsorgepauschbetrag
  • Anspruch auf Kinderfreibetrag statt auf Kindergeld
  • im vergangen Jahr unterlag Ihr Gehalt starken Schwankungen
  • zu viel Abgeltungssteuer gezahlt
  • bei einer Abfindung wurde die Fünftel-Regelung nicht angewandt
  • ein volljähriges Kind wohnt während der Ausbildung außerhalb

➥ Literatur zum Thema Steuererklärung und Steuern sparen

Was müssen Studenten und Azubis beachten?

Wer die Frist für eine rückwirkende Steuererklärung verpasst, kann die Erklärung nicht mehr nachreichen.
Wer die Frist für eine rückwirkende Steuererklärung verpasst, kann die Erklärung nicht mehr nachreichen.

Die Frist von vier Jahren spielt insbesondere Studenten in die Karten. In der Regel müssen diese während ihres Studiums keine Steuererklärung abgeben. Dennoch macht es durchaus Sinn, eine Steuererklärung einzureichen.

Ausbildungskosten eines Zweitstudiums können nach dem Studium nämlich voll abgesetzt werden.

Erhalten Sie Ihre ersten Gehälter, lassen sich diese Ausgaben als Werbungskosten abziehen. Dafür benötigen Sie allerdings jegliche Rechnungen und Quittungen Ihrer Ausgaben.

Im ersten Berufsjahr sollte  Sie dann eine Steuererklärung, welche meist freiwillig ist, einreichen und entsprechende Auslagen absetzen. Dann ist die Freude über die ersten Gehälter gleich größer, denn es fallen weniger Steuern an.

Erhalten Auszubildende während der Ausbildung keine Vergütung gilt obiges auch für sie.

Die Steuererklärung rückwirkend abzugeben, bringt zumeist eine Steuerrückzahlung. Studenten können ihre Ausgaben für ein Zweitstudium nach dem Studium mit den Steuern auf die ersten Gehälter verrechnen und zahlen so im ersten Berufsjahr weniger Lohnsteuer.

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Steuererklärung rückwirkend einreichen: Die Voraussetzungen
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

132 Gedanken zu „Steuererklärung rückwirkend einreichen: Die Voraussetzungen

  1. Jessica W.

    Hallo, ic habe 2009 das erste mal eine Steuererklärung gemacht und musste vor kurzem die von 2016 nachreichen, nach Aufforderung.
    Kann ich die Steuererklärung für die anderen Jahre , ab 2010, einfach einreichen? Oder ist dann mit einer Strafe zu rechnen?
    Ach und ich habe letztes Jahr geheiratet, wie gebe ich meinen „Namen“ in den Erklärungen vor der Heirat an? Nicht das ich dann wegen „Urkundenfälschung“ bezichtigt werde. Ich hoffe Sie verstehen was ich meine.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Eike

    Guten Tag,
    ich habe per 30.10.2018 ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass ich eventuell meine Steuererklärung 2012, 13 nicht abgegeben habe ( was ich aus dem stand selbst nicht weiss ).2014-2017 war ich beruflich im Ausland und die EKSE wurde von einer Agentur erledigt.
    Kann das Finanzamt eine EKSE so lange rückwirkend nachfordern ?

    mfg

  3. A.K

    Hallo Liebes Anwalt.org Team

    Seit 2014 sind wir verheiratet und haben die Klasse 5+3 und haben keine Steuererklärung gemacht.
    Bis Heute kein Aufforderung vom FA bekommen.
    Ich war der Meinung es ist keine Pflicht.
    Was sollen wir machen?
    Alle 4 Jahre nachreichen oder ab 2018 Anfang mit den Steuererklärungen zu machen.
    Oder soll ich auf das Finanzamt zugehen ?

    Vielen Dank Im Voraus

    Gruß A.K

  4. Ferdinand

    Jedes Jahr aufs Neue verpasse ich die Frist zur Abgabe meiner Steuererklärung. Dass hier ein Steuerberater diese Frist verlängern kann, wusste ich tatsächlich nicht. Allgemein ist es vielleicht sowieso an der Zeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für meine Frau werden wir nun zumindest erst einmal die rückwirkende freiwillige Steuererklärung der letzten Jahre einreichen. Dank Ihres Überblicks wissen wir nun, dass das bis 2014 möglich ist, dankeschön!

  5. cathleen

    Hallo,
    Mein Freund hat noch nie eine Steuererklärung gemacht. Ich bin der Meinung das, das verschenktes Geld ist.
    Er hat Lohnsteuerklasse 1, ein unterhaltspflichtiges Kind und verdient gutes Geld. Habe ich richtig gelesen das er die Möglichkeit hat bis zum 31.12.18 die Steuererklärungen 2014/ 2015/ 2016/2017 abgeben könnte?

    1. Thomas D.

      Nach deinen Angaben ist er mit diesen nicht Pflichtveranlagt. Bei einer freiwilligen Veranlagung möchte ich deine langen angegebenen Fristen bezweifeln. Seh auch nicht, wo das hier stehen soll. Die Anlaufhemmung greift hier nicht, wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht. Müsste ich nachschauen, aber ich denke ab Steuerjahr 2016 könnte er noch einreichen. Sind Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (fiktive) eingetragen, müsste eine Steuererklärung abgegeben werden. Ist dies nicht der Fall lohnt sich hier eine Abgabe immer. Sind noch hohe berufliche Aufwendungen vorhanden, wäre dies ein zusätzlicher Grund. Allein schon wegen dem Kind und dem Unterhalt solltet ihr prüfen und nachdenken.
      Gruß und viel Erfolg
      Thomas

    2. Thomas D.

      Nachtrag!!

      Die Festsetzungsfrist beträgt allgemein 4 Jahre. In 2018 könnten Sie also noch Steuererklärungen für 2014 einreichen.

  6. Heinz

    Ein Bekannter ist schon seit Jahren Rentner und seit wenigen Jahren auch Wittwer. Er hat als Rentner nie eine Steuererklärung erstellt. Ob er eine solche überhaupt erstellen muss, ist ihm nicht bekannt. Er würde gern ab sofort eine Steuererklärung abgeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Allerdings befürchtet er dann Nachzahlungen auch für die vergangenen Jahre. Er ist bisher nie aufgefordert worden, eine Steuererklärung abzugeben. Sind seine Sorgen berechtigt?

  7. Raphaela B

    Hallo,

    könnten Sie mir bitte eine generelle Information zu folgendem Sachverhalt geben:

    Da ich einen Gewerbeschein besitze und über die gesamte Dauer meines Studiums (mal auf 450€, mal auf den Gewerbeschein, mal als Werkstudentin – nur rentenversicherungspflichtig, mal als kurzfristig Angestellte) gearbeitet habe, musste ich zwischen 2011-2016 immer Steuererklärungen abgeben. Für diese Jahre habe ich auch immer Einkommenssteuerbescheide erhalten, die jeweils auf 0,00€ herausliefen, weil ich ja so wenig verdient habe.

    Soweit so gut. Nun möchte ich aber gerne meine Studienkosten (Bachelor nach Schulabschluss 2011-2014 und Master als Werbungskosten 2015-2017) abgeben. Ist eine nachträgliche „Verlustrückstellung?“ für die Jahre, in denen ich die Steuerbescheide bereits erhalten habe noch möglich? Oder kann ich jetzt nur noch die Werbungskosten für 2017 abgeben?

    Vielen Dank,
    Beste Grüße, R

  8. P. Andreas

    Als Waldarbeiter habe ich in den vergangenen Jahren Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht, da ich mehr als 8 Stunden täglich in ständig wechselnden Arbeitsstellen in meinem Revier und auch außerhalb eingesetzt wurde. Bisher hat das FA diese nicht anerkannt, da der Wald sozusagen meine regelmäßige Arbeitsstelle ist.
    Nun habe ich ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2010 (VI R 20/09) zu meinen Gunsten gefunden.
    Im Zusammenhang mit meiner Steuererklärung für das Jahr 2017 habe ich das FA auf dieses Urteil hingewiesen, das daraufhin die Verpflegungsmehraufwendungen für das
    Jahr 2017 anerkannte und mir Recht gab.
    Kann ich nun auch für die Vorjahre eine Berichtigung der Steuerbescheide verlangen, nachdem das FA damals offensichtlich rechtswidrig die Anerkennung verweigerte?

  9. Jakob

    Hallo, anwalt.org,

    wenn man eine Steuererklärung für 2012 nachholen muss (Aufforderung vom Finanzamt) und dabei Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte absetzten möchte. Welche Regelungen gelten bei der Erstellung. Kann ich Fahrkosten nach den Regelungen absetzen, die 2012 galten? Oder muss ich die Steuererklärung von 2012 nach den Regelungen von 2018 machen?

    Gruß
    Jakob

  10. V. Josef

    Kannich eine freiwillig abgegebne Steuererklärung wieder beim Finazamt zurück fordern

    1. anwalt.org

      Hallo V. Josef,

      das sollten Sie am besten mit dem Finanzamt direkt klären. Es kann möglich sein, dass eine freiwillige Erklärung zurückgezogen werden kann. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Michael

    Hallo anwalt.org, ich finde euren Artikel sehr gut und es herrausragend wie ihr hier auf alle Fragen antwortet. Vielen Dank hierfür.
    Mir ist bewusst, dass ich als Person, die sein Steuererklärung freiwillig abgibt, vier Jahre Zeit hierfür habe. Das steht so an vielen Stellen aber wo steht dass eigentlich bei offiziellen Stellen? Könnt ihr mir bei dieser Frage evtl helfen?

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      die Fristen sind in § 169 Abgabenordnung (AO) festgehalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Biene

    Hallo,
    wir haben vom FA folgendes erhalten:
    „Eine Veranlagung zur Einkommensteuer wird nicht durchgeführt, weil:
    bei unbeschränkter Steuerpflicht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit besteht, die Voraussetzungen des §46 Abs. 2 Nr 1 bis 7 EStG für eine Veranlagung von Amts wegen nicht gegeben sind.“
    Was genau soll das bedeuten ? Bei diesen vielen Paragraphen blickt man ja gar nicht durch, deswegen benötige ich unbedingt Hilfe.
    Vielen Dank und liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Biene,

      die benannten Paragraphen bestimmen, wann eine Pflicht besteht, eine Steuererklärung einzureichen. Ist die Veranlagung nicht vorhanden, besteht eine Pflicht üblicherweise nicht. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein ausführliche beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. BIANCA

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe im Jahr 2015 die Steuererklärung für das Jahr 2014 eingereicht.

    Kann ich nun bis 31.12.19 rückwirkend ab 2015 die Steuer einreichen?

    Oder wie müsste ich das am besten jetzt handhaben?

    1. anwalt.org

      Hallo BIANCA,

      in der Regel ist eine rückwirkende Steuererklärung bis zu vier Jahre später noch möglich. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu wenden. Diese können Sie bezüglich der Fristen und wann Sie die Erklärung am besten einrechen, beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Biene

    Hallo,
    nochmal zu Ihrer Antwort vom 15 Januar, wegen der 7-Jahresfrist.
    Ich meine gelesen zu haben, das bei der Konstellation der Steuerklassen 3+5 eine Abgabepflicht besteht, ist das korrekt ??
    Vielen Dank
    Biene

    1. anwalt.org

      Hallo Biene,

      wenden Sie sich am besten an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Matthias

    Sehr geehrten Damen und Herren.

    Ich habe eine freiwillige Einkommenssteuererklärung für 2017 abgegeben. Davor das letzte mal für 2014. Ich bin zwar nicht verpflichtet zur Abgage, möchte aber die für 2015 und 2016 noch abgeben.

    Allerdings ist mir nicht ganz ersichtlich, ob ich diese nun noch einreichen kann, da die für 2017 schon eingereicht wurde.

    MFG

    1. anwalt.org

      Hallo Matthias,

      wenden Sie sich hier am besten direkt an das zuständige Finanzamt. Diese kann Ihnen mitteilen wann und wie Sie die Steuererklärungen nachreichen können. Im Zweifel können Sie sich auch bei einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Benja

    Hallo,

    ich habe von 2013 bis Anfang 2016 ehrentamtlich im Bildungsbereich gearbeitet. Die Gruppenleitung hat bei einer Organisation, die Zuwendungen aus Spendenmitteln bereitstellt, Gelder für unser Team (ca.3 Leute) beantragt. Die Gelder wurden von der Organisation an das städtische Sozialreferat überwiesen, wir wiederum mussten monatlich eine „Rechnung“ mit unseren Stunden an das Soz. schicken, damit diese uns das Geld anteilig überweisen konnten. Wir haben hierbei keine Steuernummer oder ähnliches angeben müssen. Es war in den Überweisungen auch nie als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sondern als Spendenmittel.

    Jetzt im Nachhinein stellte ich fest, dass ich im Jahr 2014 und 2015 etwas über den Übungsleiterfreibetrag hinausgekommen bin. Habe für diese gesamte Zeit bislang keine Steuererklärung abgegeben, habe auch nie etwas vom FA gehört.

    Ist es jetzt sinnvoll, das im Nachhinein anzugeben, auch wenn es heißt dass man keine schlafenden Hunde wecken soll oder was ist ratsam?

    Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen.

    1. anwalt.org

      Hallo Benja,

      wir können nicht beurteilen, wie sinnvoll eine nachträgliche Steuererklärung hier wäre. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Manuela

    Hallo,
    wenn ich für das Jahr 2017 eine Steuerklärung mache und dann herauskommt, dass es sich gelohnt hat, darf ich dann immer noch nachträglich die Steuererklärungen für die Vorjahre machen? Oder müsste ich nun alle noch möglichen zusammen abgeben, weil die Reihenfolge eingehalten werden muss?
    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Manuela,

      das können Sie bei Ihren zuständigen Finanzamt erfragen. Dort kann man Ihnen mitteilen, wie und ob für Sie eine rückwirkende Steuererklärung möglich ist. Alternativ können Sie sich auch bei einem Steuerhilfeverein beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Tuncay B.

    Hallo, ich habe heute eine Aufforderung bekommen, dass wir die Steuererklärung für 2011 und 2012 nachhreichen sollen. Muss ich dies tun oder ist das alles schon eigentlich verjährt?

    1. anwalt.org

      Halo Tuncay B.,

      der Aufforderung des Finanzamtes sollten Sie folgen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Birgit S.

    Guten Tag,
    Mein Mann gibt jedes Jahr freiwillig eine Steuererklärung ab. Da er vom Homeoffice aus arbeitet, kommt da auch jedes Jahr eine recht hohe Rückzahlung zusammen. Ein Steuerberater hat uns empfohlen, seine Steuererklärung immer so spät wie möglich einzureichen, das heißt immer die von vor 4 Jahren. Jetzt haben wir 2016 geheiratet und 2017 auf Steuerklasse III und V umgestellt, d.h. wir müssen ja dann für 2017 bis Juni 2018 die Erklärung abgeben. Kann mein Mann seine Erklärungen der vorherigen Jahre trotzdem später abgeben? Das würde dann so aussehen:
    2018-07-31: gemeinsame EStE 2017
    2018-12-31: Steuererklärung Ehemann EStE 2014
    2019-07-31: gemeinsame EStE 2018
    2019-12-31: Steuererklärung Ehemann EStE 2015
    2020-07-31: gemeinsame EStE 2019
    2020-12-31: gemeinsame EStE 2016 (da hier noch beide in Steuerklasse IV)
    2021-07-31: gemeinsame EStE 2020

    Hier auf der Seite habe ich gelesen, dass man keine zwei Steuererklärungen im selben Jahr einreichen kann. Das wäre dann aber bei uns der Fall. Ginge das dennoch?

    Ich hoffe, die Frage ist einigermaßen verständlich.

    Ich freue mich über eine Rückmeldung!

    Besten Dank
    Birgit

    1. anwalt.org

      Hallo Birgit S.,

      dies sollten Sie direkt mit dem zuständigen Finanzamt oder nochmals mit Ihrem Steuerberater klären. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Beatrix

    Hallo, wir sind verheiratet und sind in der steuerklasse 5 und 3. Leider haben wir verpasst eine Steuererklärung abzugeben und hätten eine Nachzahlung zu leisten – lt. Finanzamt. Im Februar haben wir dies nachgeholt und hätten Geld zurückbekommen aber leider würde dies abgelehnt. Meine Frage kann man da im Nachhinein noch was machen? Wär für eine Info sehr dankbar.

    Entschuldigt habe etwas vergessen zu erwähnen: Es handelt sich um die Steuerklärung 2015 und abgegeben haben wir diese, dieses Jahr (2018) im Februar.

    1. anwalt.org

      Halo Beatrix,

      in diesem Fall sollten Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden und sich von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten lassen. Eine pauschale Aussage können wir nicht tätigen, da dies vom Einzelfall abhängig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

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