Mittels Rechtsanspruch in die Kita: Ihr Kind muss nicht zuhause bleiben

Besteht ein Rechtsanspruch auf Kita- und Kindergartenplätze? Können Sie für die Kita einen Platz einklagen
Besteht ein Rechtsanspruch auf Kita- und Kindergartenplätze? Können Sie für die Kita einen Platz einklagen?

Spätestens seit dem Jahr 2008 ist der Rechtsanspruch auf Kita- und Kindergartenplätze in aller Munde. Doch was bedeutet dieses Recht in der Praxis? Ist ein Kitaplatz nun immer sicher? Haben Eltern einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Rechtsanspruch auf Kitaplatz

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz?

Ja. Laut Kindschaftsrecht gibt es seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren.

Gibt es auch Regelungen für jüngere Kinder?

Ja. Seit 2013 haben nun auch Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Kitaplatz bzw. auf die Betreuung durch eine Tagesmutter. Mehr dazu lesen Sie hier.

Können Eltern Schadensersatz geltend machen, wenn kein Platz zur Verfügung steht?

Stellt die Kommune nach Antragsstellung keinen Platz in der Kita zur Verfügung und der betreuende Elternteil hat deswegen einen Verdienstausfall, entsteht mitunter ein Anspruch auf Schadensersatz. Wie das möglich ist, lesen Sie hier.

Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz besteht bereits seit 1991

Aus dem achten Buch des Sozialgesetzbuchs geht folgendes hervor:

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. (§ 24 Abs. 3 SGB VIII)

Dieser Kitaplatz-Anspruch begründet sich in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218. Die Idee dahinter: Der Platz-Rechtsanspruch in einer Kita sollte Eltern ermutigen, ihre Kinder zur Welt zu bringen.

Es besteht ein Rechtsanspruch: In die Kita darf jedes Kind laut Kinderförderungsgesetz

Erhalten Sie keinen Kindergartenplatz trotz Anspruch, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einreichen.
Erhalten Sie keinen Kindergartenplatz trotz Anspruch, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einreichen.

Durch das Kinderförderungsgesetz, welches 2008 in Kraft trat, wollte der Bund den Ausbau des Betreuungsangebots voranbringen. In diesem Zuge wurde der Kita-Rechtsanspruch ab August 2013 erweitert.

Bis 2015 ergab sich aus dem Grundgesetz, dass Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren selbst betreuten und ihre Recht auf einen Kitaplatz nicht wahrnahmen, ein monatliches sog. Betreuungsgeld erhielten. Mit dem Urteil vom 21. Juli 2015  entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieser Anspruch nicht verfassungskonform sei (BVerfG, 21.07.2015, Az.: 1 BvF 2/13). Das Betreuungsgeld als Landesleistung gibt es seitdem nur noch in Bayern und nicht mehr als bundesweite Leistung.

Aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ergibt sich bezüglich des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz nun folgendes:

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Unter Umständen haben Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Dies gilt vor allem dann, wenn die Eltern berufstätig bzw. arbeitssuchend sind (§ 24 Abs. 1 SGB VIII).

Recht auf Kindergartenplatz durchsetzen: So sollten Sie vorgehen

Es ist also laut Kindschaftsrecht festzuhalten, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Platz-Rechtsanspruch in einer Kita haben. Sie haben aber keinen Platz in der Kita bekommen? Was ist nun zu tun?

In erster Linie benötigen Eltern eine schriftliche Absage, gegen diese können sie Widerspruch einlegen. Es ist unbedingt zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie beraten und den Rechtsanspruch auf Kita- bzw. Kindergartenplatz durchsetzen kann.

Wann haben Kinder im Kindergarten auf einen Ganztagsplatz Anspruch? Die Kita muss sich nach den Bedürfnissen der Eltern richten. Haben diese einen Vollzeitjob, muss die Betreuung auch entsprechend erfolgen.

Letzter Schritt: Ihren Rechtsanspruch bei der Kita vor Gericht einklagen

Trotz Rechtsanspruch ist der Kindergarten ggf. nicht frei wählbar.
Trotz Rechtsanspruch ist der Kindergarten ggf. nicht frei wählbar.

Hat der Widerspruch keinen Erfolg, können Eltern Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen. Zusätzlich sollten Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, damit Ihre Klage schnell behandelt wird.

Haben Sie keinen Platz in der Kita erhalten und bringen Ihr Kind deshalb in einer privaten Einrichtung unter oder haben einen Verdienstausfall, haben Sie ggf. Anspruch auf Schadensersatz. Diesen müssen Sie auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Der Bundesgerichtshof entschied in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der Schadensersatzanspruch nur besteht, wenn die Kommune bei der Vergabe der Kita-Plätze unsauber gearbeitet hat.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,74 von 5)
Mittels Rechtsanspruch in die Kita: Ihr Kind muss nicht zuhause bleiben
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

36 Gedanken zu „Mittels Rechtsanspruch in die Kita: Ihr Kind muss nicht zuhause bleiben

  1. Andrea

    Hallo mein Sohn ist am 4.4.2019 drei Jahre alt geworden. Wir haben uns schon im Sommer 2018 um eine Kita Stelle in Krefeld beworben und man hat uns damals am Telefon einen Kita Platz versprochen. Aber mein Sohn hat immer noch keinen Platz im Kindergarten.
    Ich bin jetzt zum zweiten mal schwanger und es fällt mir sehr schwer auf den kleinen aufzupassen.
    Hab ich das Recht auf ein Schadenersatz? Wenn ja wie soll ich am besten vorgehen?
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Mareike

    Seit Anfang des Monats und bis mindestens Ende des Jahres hat der Träger die Öffnungszeiten von 7-17 Uhr auf 7-14 Uhr reduziert. Mein Mann arbeitet 40 Stunden Vollzeit, ich 30 Stunden Teilzeit.
    Welche Möglichkeiten haben wir? Momentan mache ich täglich fast 2 Stunden minus, muss abends ausgleichen und krieche auf dem Zahnfleisch. Ist der Träger verpflichtet, zu helfen, oder ist das jetzt einfach Pech?

  3. eva k

    hallo,
    und zwar habe ich vollgendes problem..habe im maerz 2019 meine kleine ueber das kidsportal angemeldet(haben aber noch im ausland gelebt) sind seid srpt. 2019 in stgt wohnhaaft..mein mann arbeitet. war beim jugendamt hab da um hilfe gebeten aber von denen kam nur „schauen sie wo sie das kind unterbringen koennen..“ weil ja ich muss arbeiten..ich weiss net an wen ich mich wenden muss. und bei privaten tragern bin ich auch auf den wartelisten.

  4. rieke

    hallo ich brauche dringend einen Rat …….mein urenkel ist im Kindergarten und ihm wurde gekündigt weil er angeblich zu frech ist . andere Kinder haut . sich nicht anpassen kann. Also obwohl ein Rechtsanpruch besteht wird ihm gekündigt ….weil er unbequem ist. Die Erzieher kommen mit ihn nicht klar . Was kann die Mutter tun

  5. Anna

    Hallo, mein Problem ist nich schlimmer. Ich und mein Mann kommen aus Polen. Unsere sohn ist 29.03.3016 geboren im Kita seit dezember 2017 angemeldet dass er seit 10.2018 in die Kita soll. Jetzt ist er schon 3.5 und Kita hat uns gesagt dass dieses Jahr bekommen wir kein Platz für ihn, vielleicht nächstes Jahr. Was kann ich noch tun damit er den Platz bekommt. Irgendwo muss er deutsch lernen und zu Hause ist es nicht das gleiche wie im Kita.

  6. Christa

    Jetzt ist die Impfpflicht gegen Masern da! Und ungeimpfte Kinder werden nicht mehr in der Kita aufgenommen. Das heisst, ungeimpfte Kinder müssen nun privat betreut werden. Wer bezahlt dafür? Und hat man bei Verdienstausfall einen Anspruch auf Schadensersatz? Schließlich besteht doch ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

  7. Elfi

    In unserer Kita wird eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Arbeitszeiten gefordert.
    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, dass Kitas diese privaten Infos verlangen dürfen?
    Danke für eine Antwort.

  8. Jutta

    Wenn auch ich mein Problem schildern darf… Wir haben eine Mietwohnung, aus der wir Ende Juli raus sein müssen. Bis vor 3 Wochen waren wir im Begriff, ein Haus zu kaufen im gleichen Ort. Meine Tochter hat hier auch ihren Krippenplatz. Im September wird sie 3 und ich habe bereits eine Zusage für einen Ganztagespkatz in einem Ü3-Kindergarten.
    Nun hat sich der ganze Hauskauf durch blödeste Gründe erstmal zerschlagen und wir müssen kurzfristig nochmal in Miete umziehen, weil, wie gesagt, unser derzeitiger Mietvertrag Ende Juli ausläuft. Nun finden wir allerdings nur im Nebenort eine Wohnung. In diesem Ort gibt es vor September 2020 keinen Kindergartenplatz. Und den jetzigen sollen wir verlieren, weil wir ab 01.08. nicht mehr ortsansässige sind. Das sagen die einem auf dem Amt ohne wenn und aber. Und das obwohl wir eine Platzzusage haben. Es wäre für uns eine Katastrophe, wenn wir den Platz abgeben müssten. Gibt es da keine Einzelfallbetrachtung? Das kann doch nicht sein, das meine Tochter wegen einem Umzug 5 km weiter nun auf der Strasse sitzen würde und ich meinem Job nicht nachgehen kann…

  9. Michaela

    Hallo ich habe eine Frage
    Und Zwar habe Ich mein Sohn im Jahr 2017 angemeldet für einen Kindergartenplatz für den 01.03.2020 .
    Jetzt wurde mir gesagt das sie mir keine Zusage geben kann .
    Und das Sie keinen Platz hat .
    Aber ich warte ja bereits 3 Jahre auf ein Platz wie kann Sie mir dann sagen das es schlecht aus sieht und andere einen Platz bekommen.
    Wir möchten in unsere Gemeinde bleiben und nicht woanders suchen müssen.
    Ist das rechtens??

  10. Michaela

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem – vielleicht wissen Sie Rat…
    Unser Sohn wird am 06.08.2019 3 Jahre alt – einen Kitaplatz haben wir schon zugesagt bekommen, allerdings erst ab 01.09.2019.
    Aktuell geht unser Sohn zu einem Tagesvater. Diesen zahlen wir nur zum Teil. Der andere Teil setzt sich aus Zuschüssen und Förderungen zusammen. Diese Förderungen (Rund 200 EURO / pro Monat) werden aber mit Vollendung des dritten Lebensjahres gestrichen.

    Der Tagesvater ist bereit unseren Sohn bis 31.08. zu betreuuen, aber würde die fehlenden Zuschüsse auf uns umlegen. Wir können uns aber nicht zusätzlich zu den 420 Euro die wir monatlich eh schon zahlen, nochmal 200 Euro leisten.

    Ich will morgen mit der Kita (es handelt sich um eine evangelische und keine städtische) telefonieren, aber kann ich hier ggf. die Kommune „verpflichten“ die Zusatzkosten zu übernehmen, wenn uns nicht ab dem 06.08. ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden kann?

    Ich fühle mich aktuell total machtlos… so überlege ich mir noch 5x ob wir ein zweites Kind bekommen sollen…

    Vielen Dank schonmal :-)

  11. stela

    Hallo,
    wir brauchen einen Integrativ-Kigaplatz, in unserem Ort gibt es nur einen Kindergarten der sowas anbietet. Wir haben heute eine Absage bekommen. Unsere Kleine wird im Juli 3jahre. jetzt stehen wir im september ohne platz da. Wenn sie weiter bei der Tagesmutter bleibt und wir sie mehr Stunden buchen, müssen wir 3x so viel zahlen wie für einen Kiga-platz.
    Was können wir tun?
    Danke schon mal

  12. Meggi

    HALLO… Also unser problem wir ziehen von Ostalb Richtung Stuttgart. Meine Tochter ist 4 und wir wollten sie in der gegend wo wir hinziehen in allen Kindergarten anmelden, wir wurden schon vor der aus Tür zürück gewiesen da die angeblich keinen Platz haben.. Aber soviel ich weiß laut Gesetz sollten alle Einrichtungen für die Familien die neu in die gegend Umziehen einen platz frei halten. Jetzt steht mein Kind da ohne einen Kitaplatz zu haben.. Muss sie jetzt zu Hause bleiben da die nicht zu fähig sind einen Platz frei zu halten. Was sollen wir jetzt tun?
    Grüße Meggi

    1. Nancy

      Hallo Meggie,

      Wir sind auch von C. nach W. umgezogen. Meine Tochter H. ist 3 Jahre alt, 4 im Juli. Wir wohnen in Wü seit December. Ich suche nach Kindergarten seit November. Ich habe 27 Kindergarten kontaktieren. Immer Nein 😐 Ich war in Jugendamt, Rathaus… Niemand har Lust mir zu helfen 🙄 Hana ist einsam, ich bin traurig. Ich bin Master Biologin aber ich kann keine Arbeit finde, ich muss mit H. zu Hause bleiben. Was war mir Ihre problem?
      In Gesetz steht das jedem Kind Kindergarten haben muss aber in Realität.
      Haben Sie ein Vorschlag für mich?

      Dankeschön

      Nancy

      [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]

  13. Macingo

    Ich habe ein Problem mit meiner Mutter, die 4 Jahre alt ist. Ich habe mich im Kindergarten eingeschrieben, und da ich kein Deutsch verstehe, habe ich mich spät mit meinem Kind vorgestellt und gesagt, es gibt keinen Platz mehr. Ich bin arbeitslos und ich kann nicht gehen Schule, um Deutsch zu lernen, ich habe nicht nur das monatliche Kindergeld erhalten

  14. heike

    Hallo!
    Wir haben folgendes Problem!Unsere Tochter wurde am 11.09.2017 geboren,wir haben sie am 15.10.2017in mehreren Kitas im Kitanavigator angemeldet! Sie sollte im August 2019 in die Kita,dann wären meine 2 Jahre Elternezti um! Wir haben nur Absagen kassiert,wie sollen wir nun vorgehen???Lg Heike

  15. Jasmin

    Wir haben folgendes Problem:
    Wir sind umgezogen. Im März wird mein kleiner 3 jahre alt und ab da sollte er eigentlich auch in den Kindergarten. Jetzt ist aber wohl auch erst ab September ein Platz frei und die Dame im Rathaus meinte ich hätte nur Anspruch auf einen Platz im Landkreis. Stimmt das so? Kann man wirklich von mir verlangen das ich mein Kind jeden Tag 2 mal mit dem Auto irgendwo hinfahren und wieder abhole?! Zudem arbeite ich 100 Stunden im Monat.

  16. C.

    Wenn mein Kind im Mai 3 Jahre alt wird, ab wann besteht der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, ab Mai oder erst ab September, wenn die Schulkinder die Kita verlassen haben und wieder Plätze aufgefüllt werden.

    1. Corinna

      Hallo,

      Mein Sohn ist jetzt in der Krippe. Ab 1.6 sollte er eigentlich in den Kindergarten wechseln, da er aber noch mit seinen 3 Jahren nicht trocken ist bleibt er bis November in der Krippe.
      Ich musste einen Antrag für den Kindergarten stellen, da dieser aber 3 Monate vorher getätigt werden musste (was keiner gesagt hatte) hab ich heute die Ablehnung dafür bekommen.
      Muss mein Kind jetzt aus dem Kindergarten, nur weil der Antrag zu spät eingereicht worden ist??

      LG Corinna

  17. Jessica

    Meine Frage hat nur bedingt etwas mit dem Thema zu tun. Es sieht so aus, mein Sohn ist am 21.09.2018 ein Jahr alt geworden. Die Gemeinde hat uns nun für den 02.01.2019 einen Kitaplatz zugesagt. Ich habe bereits beim Landkreis Schadensersatz beantragt.
    Von der Gemeinde habe ich ebenfalls eine Bestätigung des Rechtsanspruches bekommen, allerdings beläuft dieser sich nur auf 6 Stunden pro Tag. Ich arbeite im Schichtdienst, mein Mann ist bei der Bundeswehr. Von daher reichen uns die 6 Stunden nicht.
    Wie kann ich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Kann man dazu eventuell einen Vordruck finden?

    1. anwalt.org

      Hallo Jessica,

      bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen oder ggf. einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Nadine

    Wass kann ich tun wenn die Stadt einen krippenplatz ablehnt?Bin noch bis April im mutterschaftsurlaup

    1. anwalt.org

      Hallo Nadine,

      wenden Sie sich an die zuständige Stelle der Stadt, um gegenüber dieser einen entsprechenden Rechtsanspruch geltend zu machen. Helfen kann Ihnen ggf. auch ein Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Marla

    Guten Tag.
    Also ich habe folgendes Problem. Och muss ab Dezember wieder Teilzeit arbeiten, weil ich nur 1 Jahr elternzeit habe. Mein Kind wird in November 1 Jahr alt. Wir haben schon mehrere Absagen bekommen und beim Familiebüro schicken die uns nach Hause um meinen Kinder ab 3 Jahren werden bevorzugt. Wir stehen auf der Warteliste und dass ist auch nicht sicher ob wir überhaupt was bekommen.
    Was soll ich nun tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Marla,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt oder das zuständige Bezirksamt. Hier können Sie ggf. in Erfahrung bringen, wie Sie Ihren Rechtsanspruch umsetzen können.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Astrid

    Was heißt hier : „…wenn die Kommune bei der Vergabe der Kita-Plätze unsauber gearbeitet hat.“?
    Wenn die Kommune erst gar keine Plätze anbieten kann, ist das unsauber? Schließlich gibt es ein Bundes-Gesetz, dass angeblich jedem Kind unter 3 Jahren einen Kita-Platz verspricht.
    Das hört sich für mich so an, als ob man ohne Nachweis auf „unsaubere“ Arbeit (Was auch immer das bedeutet, keinen Anspruch auf einen Schadensersatz hätte.
    Bsp. Sie bringen Ihr Kind in einer privaten Kita unter, weil die Kommune unfähig ist, Plätze bereitzustellen (was eigentlich für die Kommunen verpflichtend ist) und die Kommune sagt dann…Pech gehabt. Oder wie? Also ich kann dieser Argumentation nicht folgen.

    1. anwalt.org

      Hallo Astrid,

      es handelt sich hierbei um die Einschätzung des Gerichtes. Letztlich ist stets der Einzelfall zu betrachten, um etwaige Schadensersatzansprüche zu begründen oder zu negieren.

      Ihr anwalt.org-Team

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert