
FAQ: Heilungsbewährung
Die Heilungsbewährung findet bei der Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) bei Erkrankungen Anwendung, deren Behandlungserfolg nicht mit Sicherheit abzuschätzen ist. Dazu zählen Organtransplantationen und bösartige Tumore.
In der Regel gibt die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) den Zeitraum der Heilungsbewährung vor. Die Dauer variiert je nach Erkrankung zwischen 2 und 5 Jahren. Eine Übersicht dazu liefert diese Tabelle.
Häufig kommt es zu einer Herabsetzung beim GdB nach der Heilungsbewährung, solange im Zuge der Neubewertung kein Rückfall feststellbar ist. Wie hoch der GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung bei einer Krebserkrankung ist, erfahren Sie hier.
Inhalt
Wozu dient die Heilungsbewährung?

Bei der Heilungsbewährung handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, der bei der Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) aufgrund eines möglichen Rückfalls nach der Behandlung bestimmter Erkrankungen abzuwarten ist. Begründet ist dies dadurch, dass sich der Behandlungserfolg bei diesen nicht mit Sicherheit abschätzen lässt. Wie lange die Heilungsbewährung für einzelne Krankheiten dauert, ergibt sich aus der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Diese sieht eine Heilungsbewährung bei Krebs (maligne bzw. bösartige Geschwulstkrankheiten) von 5 Jahren nach der Entfernung vor, da Metastasen auftreten können. Bei Organtransplantationen, bei denen Abstoßungsreaktionen nicht auszuschließen sind, werden in der Regel 2 bzw. 3 Jahre vorgesehen. Für üblicherweise 2 Jahre befinden sich Personen mit einer Abhängigkeitserkrankung bei Abstinenz in der Heilungsbewährung. Bei einer Depression oder psychischen Störungen gilt dies ebenfalls.
Gemäß der Anlage zu § 2 VersMedV Teil A Nr. 2 h) wird während der Zeit der Heilungsbewährung ein höherer GdB gewährt, als dies für die eigentlichen Symptome und Einschränkungen vorgesehen ist. Grund dafür sind unter anderem die psychische Belastung sowie die Notwendigkeit regelmäßiger Untersuchungen, die mit der Behandlung einhergehen.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie Informationen zur Dauer der Heilungsbewährung bei verschiedenen Erkrankungen und dem währenddessen vorgesehenen GdB gemäß der Anlage zu § 2 VersMedV entnehmen:
Erkrankung | GdB in der Heilungsbewährung | Dauer der Heilungsbewährung |
---|---|---|
maligner Kleinhirntumor | 50 | 5 Jahre |
Schizophrenie (nach lang dauernden psychotischen Episoden) | 30-50 | 2 Jahre |
Psychische Störungen durch psychotrope Substanzen (bei Abstinenz) | 30 | 2 Jahre |
malignen Augentumor | 50-100 | 5 Jahre |
Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors | 100 | 5 Jahre |
Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors | 50-80 | 5 Jahre |
Lungentransplantation | 100 | 2 Jahre |
maligner Lungentumor oder Bronchialtumor | 80-100 | 5 Jahre |
Herztransplantation | 100 | 2 Jahre |
maligner Speiseröhrentumor | 80-100 | 5 Jahre |
Magenfrühkarzinom | 50-100 | 2-5 Jahre |
maligner Darmtumor | 50-100 | 2 bzw. 5 Jahre |
maligner primärer Lebertumor | 100 | 5 Jahre |
Lebertransplantation | 100 | 2 Jahre |
maligner Gallenblasen-, Gallenwegs- oder Papillentumor | 80-100 | 5 Jahre |
maligner Bauchspeicheldrüsentumor | 100 | 5 Jahre |
Nierentransplantation | 100 | 2 Jahre |
maligner Nierentumor oder Nierenbeckentumor | 50-100 | 2 bzw. 5 Jahre |
maligner Blasentumor | 50-100 | 2 bzw. 5 Jahre |
maligner Penistumor | 50-100 | 5 Jahre |
maligner Hodentumor | 50-80 | 2 bzw. 5 Jahre |
maligner Prostatatumor | 50-100 | 2 bzw. 5 Jahre |
maligner Brustdrüsentumor | 50-100 | 5 Jahre |
maligner Gebärmuttertumor | 50-80 | 2 bzw. 5 Jahre |
maligner Eierstocktumor | 50-80 | 5 Jahre |
maligner Scheidentumor | 60-80 | 5 Jahre |
maligner Tumor der äußeren weiblichen Geschlechtsteile | 50-80 | 5 Jahre |
maligner Schilddrüsentumor | 50-80 | 5 Jahre |
Hodgkin-Krankheit | 50-60 | 3 Jahre |
hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome | 80 | 3 Jahre |
Akute Leukämien | 80 | 3 Jahre |
Knochenmark- und Stammzelltransplantation | 100 | 3 Jahre |
maligner Hauttumor | 50-80 | 5 Jahre |
Es ist nicht möglich, eine Heilungsbewährung zu verlängern. Ist der festgelegte Zeitraum abgelaufen, erfolgt eine Überprüfung des Gesundheitszustandes. Für die Neubewertung werden dann ausschließlich die verbliebenen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Treten hingegen bei einer Krebserkrankung Metastasen oder ein Rezidiv (Rückfall) während der Heilungsbewährung auf, bleibt der hohe GdB bestehen.
Mitunter kann die Heilungsbewährung für die Rente relevant sein. Denn bei einem GdB von mindestens 50 und 35 Jahre Versicherungszeit können Schwerbehinderte ohne Abschläge 2 Jahre früher in Rente gehen.
Welcher GdB wird nach der Heilungsbewährung bei Krebs anerkannt?

Nach Ablauf der Heilungsbewährung sieht der Gesetzgeber eine Neubewertung des GdB vor. Dies gilt auch dann, wenn bei der Erkrankung gleichbleibende Symptome auftreten. Treten keine Rückfälle oder Probleme auf, senkt das Versorgungsamt üblicherweise den GdB herab oder stellt sogar fest, dass keine Behinderung mehr vorliegt.
Welcher GdB bei einer Krebserkrankung nach der Heilungsbewährung üblicherweise vorgesehen ist, können Sie beispielhaft der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
- Der GdB sinkt bei Brustkrebs nach der Heilungsbewährung auf unter 50, sodass keine Schwerbehinderung mehr vorliegt.
- Der GdB nach der Heilungsbewährung bei Blasenkrebs hängt vor allem vom Grad der Harninkontinenz ab und kann zwischen 0 und 70 liegen.
- Der Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke infolge von Eierstockkrebs wird nach er Heilungsbewährung mit einem GdB zwischen 10 und 30 bewertet.
- Wie hoch der GdB nach der Heilungsbewährung bei Hodenkrebs ausfällt, hängt vom Alter des Patienten und ob beide Hoden entfernt wurden ab. Entsprechend kann dieser zwischen 0 und 40 liegen.
- Musste ein künstlicher After gelegt werden, bewegt sich der GdB nach der Heilungsbewährung bei Darmkrebs zwischen 50 und 80.