
FAQ: Grad der Schädigungsfolgen
Die Abkürzung GdS bezeichnet den Grad der Schädigungsfolgen. Laut Definition beziffert dieser die Funktionsbeeinträchtigung eines Gesundheitsschadens im sozialen Entschädigungsrecht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Unterschied beim Grad der Behinderung (GdB) und dem Grad der Schädigung (GdS) liegt im Umfang der berücksichtigten Beeinträchtigungen. Was dies konkret bedeutet, lesen Sie hier.
Üblicherweise erfolgt die Auszahlung in monatlichen Beträgen. Wie hoch diese ausfallen, zeigt diese Tabelle. Alternativ zur monatlichen Entschädigung besteht die Möglichkeit eine Abfindung beim Grad der Schädigung beantragen.
Inhalt
Was besagt der Grad der Schädigungsfolgen?

Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) – umgangssprachlich mitunter auch als Grad der Schädigung bezeichnet – ist ein Begriff aus dem Entschädigungsrecht und dient als Grundlage für die Bemessung von sozialen Entschädigungsleistungen.
Eine soziale Entschädigung ist vorgesehen, wenn Menschen einen gesundheitlichen und/oder wirtschaftlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen laut Gesetz die Gemeinschaft einsteht. Zu den Berechtigten zählen insbesondere die Opfer von:
- Gewalttaten
- Kriegsauswirkungen
- Ereignissen im Zusammenhang des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Die Bezeichnung „Grad der Schädigungsfolgen“ findet erst seit dem 21. Dezember 2007 Anwendung. Davor wurde der Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) verwendet. Durch die Begriffsänderung soll deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass zwischen der auszugleichenden Schädigung und der Ursache der Schädigung ein Zusammenhang bestehen muss.
Wie wird der Grad der Schädigung berechnet?

Um Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung zu erhalten, müssen die betroffenen Personen einen Antrag bei den zuständigen Versorgungsbehörden stellen. Für die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, werden unter Umständen Informationen von Ärzten, der Polizei oder anderen Stellen angefordert. Die Feststellung für den Grad der Schädigung erfolgt durch einen ärztlichen Gutachter. Dieser bemisst, wie schwer sich die Beeinträchtigungen auf das Leben einer geschädigten Person auswirken. Unter § 5 Abs. 1 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) heißt es dazu:
Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen. Er ist nach Zehnergraden von zehn bis 100 zu bemessen.
Die Begutachtung basiert dabei auf den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen aus Anlage der zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Somit ist die Berechnungsgrundlage für den Grad der Schädigung grundsätzlich identisch zum Grad der Behinderung. Allerdings werden beim Grad der Schädigungsfolgen ausschließlich die Schädigungsfolgen berücksichtigt, wohingegen beim Grad der Behinderung auch weitere Beeinträchtigungen relevant sein können. Veranschaulichen lässt sich dies am besten durch ein Beispiel:
Frau Mustermann hat sich mit einem zugelassenen Impfstoff auf Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) impfen lassen. Infolgedessen kam es zu einer dauerhaften Lähmungserscheinung im geimpften Arm. Es liegt ein sogenannter Impfschaden vor. Frau Mustermann stellt daher beim Versorgungsamt einen Antrag auf Grad der Schädigungsfolgen. Bei der Bemessung des GdS berücksichtigt der Gutachter ausschließlich die Lähmungserscheinung. Frau Mustermann leidet darüber hinaus unter Arthrose in den Knien, diese bildet gemeinsam mit der Lähmungserscheinung die Grundlage für die Bemessung des Grades der Behinderung.
Bringt ein anerkannter Grad der Schädigung Vorteile?
Der Grad der Schädigungsfolgen kann unter anderem mit Entschädigungszahlungen, Krankengeld und einer Kostenübernahme bei der Behandlung der Einschränkungen einhergehen. Zudem wirkt sich die soziale Entschädigung und der Grad der Schädigungsfolgen auf die Rente aus. Denn in dem Zeitraum, in dem Krankengeld gezahlt wird, werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Entschädigungszahlungen beim GdS
Die soziale Entschädigung sieht für Opfer von Gewalttaten, Kriegen und Impfschäden einen finanziellen Ausgleich vor. Wie hoch die monatlichen Entschädigungszahlungen ausfallen, bestimmt gemäß § 83 SGB XIV der Grad der Schädigung (GdS). Nachfolgende Tabelle gibt dazu einen Überblick:
Grad der Schädigung | Monatliche Entschädigungszahlung |
---|---|
Grad der Schädigung 10-20 | Keine Entschädigung |
Grad der Schädigung 30-40 | 418 Euro |
Grad der Schädigung 50-60 | 837 Euro |
Grad der Schädigung 70-80 | 1.255 Euro |
Grad der Schädigung 90 | 1.673 Euro |
Grad der Schädigung 100 | 2.091 Euro |
Liegen schwerste Schädigungsfolgen vor, können die monatlichen Zahlungen um 20 Prozent erhöht werden. |

Alternativ zur monatlichen Entschädigungszahlung können betroffene Personen auch eine Abfindung gemäß dem Grad der Schädigungsfolgen beantragen. Die Antragstellung muss dabei innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung erfolgen. Die Abfindung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung.
Konkret bedeutet dies: Sieht der Gesetzgeber für den Grad der Schädigungsfolgen 50 laut Tabelle eine monatliche Entschädigung in Höhe von 837 Euro vor, beläuft sich die Abfindung auf 50.220 Euro.
Übrigens! Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben beim Grad der Schädigungsfolgen nicht nur die geschädigten Personen. Sind diese schädigungsbedingt verstorben, können auch die Hinterbliebenen (Ehegatten, Kinder und Eltern) können diesen besitzen.