
FAQ: Osteoporose und der GdB
Bei Osteoporose ist ein GdB zwischen 20 und 40, in besonders schweren Fällen auch über 50, möglich. Ob ein GdB festgelegt wird hängt davon ab, ob und wie die betroffene Person durch die Krankheit eingeschränkt wird und ob sie starke Schmerzen hat. Hier können Sie mehr dazu erfahren.
Ja. Osteoporose ist chronisch und bisher leider nicht heilbar. Die Krankheit wird in verschiedenen Graden kategorisiert. Eine ausführliche Erläuterung hierzu finden Sie weiter unten.
Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 oder mehr vor. Obwohl eine Osteoporose Einschränkungen und Schmerzen mit sich bringen kann, verursacht sie in der Regel keine Schwerbehinderung.
Inhalt
Ist Osteoporose eine Behinderung?

Osteoporose ist eine Krankheit, bei der die Knochen porös und brüchig werden. Bis es tatsächlich zu Frakturen kommt, verursacht sie oftmals keine Symptome. Mit fortschreitendem Verlauf kann der Knochenschwund allerdings zu Einschränkungen und Schmerzen führen. Osteoporose kann deswegen als Behinderung eingestuft werden. Es gibt verschiedene Osteoporose-Grade:
- Grad 0/Osteopenie: Die Knochendichte ist leicht verringert.
- Grad 1/Osteoporose: Die Knochendichte ist stark verringert. Unter bestimmten Umständen kann bereits bei einer Osteoporose Grad 1 ein GdB beantragt werden. Solange noch keine Frakturen vorliegen, ist eine Bewilligung jedoch eher unwahrscheinlich.
- Grad 2/Manifeste Osteoporose: Der Grad der Behinderung in diesem Stadium hängt vor allem davon ab, zu welchen Knochenbrüchen es gekommen ist.
- Grad 3/Fortgeschrittene Osteoporose: In diesem Stadium kam es bereits zu mehreren Brüchen und Wirbelkörperfrakturen, die massive Einschränkungen mit sich bringen. Bei Osteoporose Grad 3 kann eine Schwerbehinderung vorliegen.
Wie viel GdB ist bei Osteoporose möglich?

Der GdB richtet sich nicht ausschließlich nach dem Grad der Osteoporose. Für die Einteilung in den jeweiligen Grad ist nämlich vor allem die Knochendichte ausschlaggebend, die durch den sogenannten T-Score angegeben wird. Der T-Score berücksichtigt jedoch weder Brüche noch kann er messen, ob und wie der Alltag der Betroffenen durch die Erkrankung eingeschränkt ist. Das Ausmaß der Einschränkungen ist jedoch ausschlaggebend für den Grad der Behinderung.
Eine Osteoporose mit Fraktur kann, je nachdem, um welche Frakturen es sich handelt, in der Regel einen GdB zwischen 20 und 40, in Einzelfällen auch mehr, rechtfertigen. So gibt es auch die GdB-Tabelle vor. Konkrete Unterscheidungsmerkmale werden hier allerdings nicht festgelegt. Stattdessen wird im Einzelfall entschieden:
Bei ausgeprägten osteopenischen Krankheiten (z. B. Osteoporose, Osteopenie bei hormonellen Störungen, gastrointestinalen Resorptionsstörungen, Nierenschäden) ist der GdS vor allem von der Funktionsbeeinträchtigung und den Schmerzen abhängig. Eine ausschließlich messtechnisch nachgewiesene Minderung des Knochenmineralgehalts rechtfertigt noch nicht die Annahme eines GdS.
Ein GdB bietet Personen mit Behinderung verschiedene Nachteilsausgleiche. Zum Beispiel gibt es ab einem GdB von 20 steuerliche Vergünstigungen.
Wie kann ich einen GdB bei Osteoporose beantragen?
Wenn Sie einen Grad der Behinderung beantragen wollen, können Sie das beim zuständigen Versorgungsamt tun. Im Antrag machen Sie Angaben zu Ihrer Krankheit und den mit ihr verbundenen Beeinträchtigungen. Sie sollten sich vor der Antragstellung mit einem Arzt in Verbindung setzen. Die Beantragung eines GdB ist kostenfrei.