Der Erbverzicht: Ein Muster der Verzichtserklärung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie gelingt der Erbverzicht? Unser Muster kann als erste Orientierung dienen.
Wie gelingt der Erbverzicht? Unser Muster kann als erste Orientierung dienen.

Ob nun gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge: Der Erblasser kann davon ausgehen, dass die Nachlassteilung für den Fall seines Versterbens geregelt ist. Die Erben stehen fest. Nach Eintritt des Erbfalles können die Erben nun wählen: Sie können das Erbe entweder annehmen oder aber ausschlagen. Die vermeintliche Gewissheit des Erblassers ist damit auch an die Entscheidung seiner Erben gebunden.

Um weitere Gewissheit über den Nachlass noch zu Lebzeiten zu gewinnen, kann sich der Erblasser für einen Weg entscheiden, der die Erbausschlagung im Nachgang eher unwahrscheinlich werden lässt: In einer Erbverzichtserklärung kann er mit einem Erben vereinbaren, dass dieser keinen Anspruch mehr auf die Erbschaft erhebt. Und auch der Erbe selbst kann etwaiges erbitten, etwa in der Hoffnung schon vorab einen Teil des Nachlasses als Entschädigung für den Erbverzicht zu erhalten.

Achtung: Erbverzicht und Erbausschlagung sind folglich zwei unterschiedliche Vorgänge. Der Verzicht auf einen Anteil am Erbe ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erblasser und verzichtendem Erben noch zu Lebzeiten – und fällt damit in die vorweggenommene Erbfolge. Die Erbausschlagung hingegen kann erst nach dem Versterben des Erblassers gegenüber dem Nachlassgericht vom Erbberechtigten erklärt werden.

Doch wie genau gestaltet sich eine solche Verzichtserklärung beim Erbe? Liegt ein Vordruck bei den zuständigen Gerichten aus, den Erblasser und Erbe einfach nur ausfüllen müssen? Erfahren Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen zu dieser Verfügung. Wir stellen Ihnen darüber hinaus für die Erbverzichtserklärung ein Muster zur Verfügung.

FAQ: Erbverzicht (Muster)

Welche Form muss ein Erbverzicht haben?

Der Erbverzicht muss schriftlich fixiert und durch einen Notar beglaubigt werden, damit er rechtlich Bestand hat.

Wie sieht ein Vertrag zum Erbverzicht aus?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Vertrag zum Erbverzicht aussehen kann. Bedenken Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage, welche der Orientierung dient, handelt.

Erbverzicht – Formular ausfüllen und unterschreiben?

Vordrucke und Formulare vereinfachen das Leben der Menschen in zahllosen Bereichen. Da erscheint es dem ein oder anderen vermutlich naheliegend, dass auch für eine Erbverzichtserklärung ein Formular in den unendlichen Weiten des World Wide Web zu finden sein muss. Das einfach ausfüllen und unterschreiben und schon ist der Erbverzicht erledigt.

Ganz so einfach ist es an dieser Stelle aber nicht: Für den Verzicht auf das Erbe existiert kein Vordruck. Es handelt sich vielmehr immer um einen neu aufgesetzten Vertrag, der zwischen jedem Erblasser und verzichtenden Erben verfasst werden muss.

In jedem Einzelfall ist der Inhalt also ein anderer, wodurch es nicht möglich ist, die Erbverzichtserklärung in einen Vordruck zu pressen, der dann allgemeingültig anwendbar wäre. Stattdessen können Sie den Erbverzicht anhand eines Musters Ihren jeweiligen Bedürfnissen anpassen und zur Kontrolle einem Notar vorlegen.

Erbverzicht – Welche Form ist erforderlich?

Erbverzichtserklärung: Die Vorlage bei einem Notar zur Beurkundung ist notwendig.
Erbverzichtserklärung: Die Vorlage bei einem Notar zur Beurkundung ist notwendig.

Nachdem nun geklärt ist, dass die Verzichtserklärung beim Erbe ohne Vordruck auskommen muss, stellt sich die Frage, welcher Form der Erbverzichtsvertrag genügen muss. Grundsätzlich sind hierbei folgende Regeln einzuhalten:

  1. Der Erbverzicht kann nur zwischen dem Erblasser und dem verzichtenden Erben erklärt werden – also nur zu Lebzeiten des Erblassers.
  2. Der Terminus „Vertrag“ verweist darauf, dass der Erbverzicht nur schriftlich festgehalten werden kann.
  3. Schriftlichkeit allein genügt jedoch nicht: Damit der Erbverzicht auch tatsächlich rechtswirksam ist, bedarf es zwingend der notariellen Beurkundung in Anwesenheit aller Vertragsparteien.

Der Erbverzichtsvertrag – Unser Muster als Vorlage

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Vertrag über den Erbverzicht als Muster zur Verfügung stellen. Beachten Sie dabei jedoch, dass es sich um eine beispielhafte Formulierung handelt, die Sie auf Ihre jeweiligen Wünsche und Anforderungen anpassen müssen.

Wir übernehmen darüber hinaus keinerlei Garantie dafür, dass die Formulierungen in der Verzichtserklärung zur Erbschaft, die als Muster dargeboten ist, ohne rechtliche Fallstricke auskommen.

Verzichtserklärung: In unserem Muster wird aufs Erbe eingeschränkt verzichtet.
Verzichtserklärung: In unserem Muster wird aufs Erbe eingeschränkt verzichtet.

Auch wenn Sie das hier zur Verfügung gestellte Muster zur Verzichtserklärung auf Erbe und Erblasser angepasst haben, müssen Sie diese Vorlage noch von einem Notar prüfen lassen. Dieser kann Sie hinsichtlich möglicher Probleme bei der Formulierung hinweisen. Um den Besuch beim Notar kommen Sie ohnehin nicht herum, da jeder Erbverzichtsvertrag nur mit notarieller Beglaubigung gültig ist!

In dem von uns zum Erbverzicht bereitgestellten Muster wird der Verzicht ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge beschränkt. Für den Fall einer gewillkürten Erbfolge, im Zuge derer der Erblasser abweichend den Verzichtenden als Erbe einsetzt, hat die Verzichtserklärung keine Gültigkeit.

– Vertrag zum Erbverzicht als Muster –

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar, erschienen am heutigen Tag [Datum]

1. Gotthelf Glücklich, geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch Vorlage des amtlichen Personalausweises [Nummer]

– im Folgenden Erblasser –

und

2. Gerd Glücklich, geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch Vorlage des amtlichen Personalausweises [Nummer]

– im Folgenden Verzichtender –

zum Zwecke der Beurkundung des nachfolgenden

Erbverzichtsvertrages

Der Erblasser zu 1. ist der Vater von Gerd Glücklich. Somit ist Verzichtende zu 2. erb- und pflichtteilsberechtigt.

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages verzichtet Gerd Glücklich gegenüber dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht. Dieser Erbverzicht gilt auch für alle Abkömmlinge des Verzichtenden.

Gemäß § 2350 Absatz 2 BGB soll der hier erklärte Erbverzicht jedoch nicht gelten, wenn kein anderer Abkömmling des Erblassers zur Erbfolge gelangt (durch Versterben, Erbausschlagung o. a.).

Als Ausgleich für den hier erklärten Verzicht erhält der Verzichtende zu 2. eine Summe von 10.000 Euro in bar von dem Erblasser zu 2., auszuzahlen bis zum [Datum].

Der Erblasser nimmt den erklärten Verzicht an.

Durch den Erbverzicht scheidet der Verzichtende einschließlich seiner Abkömmlinge aus der gesetzlichen Erbfolge aus, sobald die Ausgleichszahlung geleistet wurde. Unberührt von dem hier erklärten Erbverzicht bleibt das Recht des Erblassers, seinen Sohn, den Verzichtenden zu 2., in einer später aufgesetzten letztwilligen Verfügung von Todes wegen wieder als Erben einzusetzen.

Die Kosten für die Beurkundung dieser Verfügung trägt der Erblasser. Jeder Unterzeichnende erhält eine Ausfertigung des Erbverzichtsvertrages. Das Nachlassgericht erhält nach dem Erbfall eine beglaubigte Kopie der Verzichtserklärung.

Der unterzeichnende Notar hat die Vertragsparteien über die Konsequenzen der hier getroffenen Vereinbarung vollumfänglich aufgeklärt. Die Vertragspartner stimmen dem Vertrag durch Unterzeichnung zu.

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift Gotthelf Glücklich]

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift Gerd Glücklich]

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift beurkundender Notar]

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Der Erbverzicht: Ein Muster der Verzichtserklärung
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

22 Gedanken zu „Der Erbverzicht: Ein Muster der Verzichtserklärung

  1. Paula W

    Wenn ich vertraglich auf meinen Erbanspruch verzichte und der Erblasser mir im Gegenzug eine Abfindung zahlen will- wie verbindlich ist diese Zahlung dann, sofern der Vertrag notariell beurkundet wurde? Kann eine Abfindung auch als Ratenzahlung festgelegt werden? Und sollte die Zahlung einfach nicht erfolgen, ist sie dann einklagbar?
    Danke für Ihre Info!

  2. S Mira

    Meine MUTTER lebt bei mir seit 5 Jahre / Ich pflege sie in Wien ) ihre Mann leben getrennt zeit 5 Jahre Er in Hamburg sie in Wien
    Vor drei Tage hat uns Polizei aufgesucht und erklärt das ihre Mann gestorben ist und wir wollen Verzicht auf erbe machen meine frage ?
    ab wann zahlen die 6 Wochen mündliche oder muss ich warten auf schriftliche
    Muss ich ein Rechtsanwalt nehmen oder kann ich von Wien das alles alleine machen .Meine Mutter ist 91 Jahre alt und pflege Bedürfniss also sie ist nicht in stände das zu bewältigen

  3. Birgit F

    Erbausschlagung in öffentlich beglaubigte Form muß schriftlich abgefasst und meine Unterschrift sowie von einem Notar beglaubigt sein. Wie schreibe ich dies

  4. J.

    Ich bin Witwer und möchte wieder Heiraten . Meine zukünftige Frau ebenfalls Witwe, ist kinderlos . Ich habe eine
    Tochter , verheiratet , hat einen Sohn , auch er ist verheiratet zu seiner Familie zählen 2 Kinder . Meine Frau und ich
    sind im Rentenalter sie ist aber noch berufstätig . Für ihr Leben nach der Berufstätig hat sie sie sich ein Vermögen
    erspart . Wir befürchten , dass ihr Vermögen mit zur Erbmasse gehört . und meine Kinder im Falle, dass ich vor
    meiner Frau versterbe ihr Vermögen entsprechend der Gesätzlichkeiten des Erbrechtes doch erheblich geschmälert wird . Im Prinzip muss ihre Ersparnisse zum Teil an völlig fremde Menschen abtreten .
    Wir empfinden dies ungerecht . Wie können wir vermeiden , dass meine Nachkommen durch das Erbe
    bereichert werden .Bitte , helfen sie uns

  5. Sabine L

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Meine Mutter hat ein Testament hinterlegt da steht drin das wir 5 Kinder zu gleichen Teilen Erben. Aber sie hat auch ihren Enkel erwähnt das er das Wohngrundstück Erben soll. Aber es gibt ein Problem im Grundbuchamt sie gesagten zum Enkel das es nicht so einfach geht da die Erbfolge die Kinder zu gleichen Teilen sind. Ob wohl die Oma das im Testament erwähnte das ihr Enkel es erben soll. Was müssen wir tun als Kinder das der Enkel an das Grundstück kommt Mfg.

  6. Monika

    Mein Sohn hat von seinem Vater ein kleines altes Haus geerbt. Er hatte bevor sein Vater starb ein sehr schlechtes Verhältnis bzw. zu dessen Lebzeiten keinen Kontakt zu ihm. Mein Sohn hat das Erbe angenommen. Er will dieses Haus jetzt an seine 11 jährige Tochter abtreten, verschenken. Kann er das handschriftlich ohne Notar? Er kann sich keinen Notar leisten. Können Sie mir mitteilen welche Möglichkeiten es gibt kostengünstig meiner Enkelin das Erbe zu überlassen?

  7. Joachim

    Vielen Dank für die Informationen über den Verzicht auf das Erbe. Meine Eltern versuchen gerade, einige Details zur Erbschaft herauszufinden. Ich werde meinen Eltern sagen, dass sie mit einem Anwalt über das Erbrecht sprechen sollen, damit sie alles herausfinden können.

  8. Marion

    Kann man bei der Erbausschlagung auch nur auf einen Teil des Erbes, z.B. Anteil an einer Liegenschaft verzichten, aber nicht auf den Anteil des Barvermögens, oder gibt es nur die Möglichkeit das gesamte Erbe auszuschlagen?

    1. anwalt.org

      Hallo Marion,
      eine Erbausschlagung betrifft das gesamte Erbe, kann also nicht nur für Teile erklärt werden.
      Ihr Team von anwalt.org

  9. Hans B.

    Mein Vater macht gerade seinen Willen bei seinem Notar. Es ist schwer, über so etwas nachdenken zu müssen. Das bedeutet, dass er denkt, dass er bald das Ende seines Lebens erreicht. Aber dennoch ist es wichtig, daran zu denken, dass man seinen Willen durchsetzen muss.

  10. Birgit

    Ich möchte auf das Erbe meiner Eltern verzichten. Mir ist es wichtig, dass ich das zu deren Lebzeiten regeln kann, um klare Verhältnisse zu schaffen. Andernfalls werden meine Eltern das Erbe weiterhin als Macht und Druckmittel einsetzen. Ich bin die einzige Tochter und will auch keine Entschädigung. Brauche ich trotzdem die Unterschrift des Erblassers?

    1. NullErbe

      Ein verbindlicher „Erbverzicht“ zu Lebzeiten ist nur in Form eines Vertrages zwischen Erblasser und Erbe möglich, der (logisch bei einem Vertrag) von beiden Seiten unterschrieben werden muss, und zwar gemeinsam vor einem Notar. Es gibt KEINE andere Möglichkeit, das irgendwie rechtsverbindlich zu regeln. Das kann also ggf. unangenehm sein, ausserdem können bei einem größeren Erbe schon beträchtliche Notariatsgebühren anfallen (die aber eigentlich der Erblasser zahlen soll).
      Man kann den „lieben“ Eltern aber natürlich auch sagen, dass sie einem den Buckel runterrutschen können, und dann nach Eintreffen des Erbfalles (=Ableben) vor dem Nachlassgericht innerhalb von 6 Wochen erklären, das Erbe nicht anzunehmen („Erbausschlagung“). – Billige und schmerzlose Methode, allerdings eben nicht „vorauswirkend“ bindend, sondern erst nach dem Ableben möglich.
      Aber Achtung: ein evtl. Pflegeregress wird von einem Erbverzicht nicht beeinflusst – man kann also (zu Lebzeiten der Eltern) hochoffiziell auf alle Erbansprüche verzichten, und dann ein paar Jahre später bei einsetzender Pflegebedürftigkeit trotzdem für Aufwendungen zur Verantwortung gezogen werden.

      1. Aurel

        Ich wurde in das Testament eines Freundes zusammen mit 2 andere Nicht-Verwandte als Erbe eingesetzt.
        Nach dem Ableben des Erblassers tauchte beim Nachlassgericht das Testament mit eine Änderung die
        lautet:
        Herr V……….wird auf eigenem Wunsch aus aus dem Testament gestrichen…. also ein Erbverzicht meinerseits
        dass allerdings nicht stattgefunden hat. Ich habe in verschiedenen Öuellen, auch BGB 2348 nachgelesen
        dass ein Erbverzicht eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erblasser und Erbe bedarf.
        Unter der o.g.Änderung seine Unterschrift mit Datum jedoch ohne Ortangabe.
        Frage; Ist diese Testamentänderung gesetzlich gültig ohne Vertrag?

  11. Michelle

    Vielen Dank für die Anleitung zum Aufstellen eines Erbverzichtsvertrags! Ich habe nicht gewusst, dass dies auch schriftlich aufgesetzt werden muss. Tatsächlich macht es aber Sinn, dass das Wort „Vertrag“ in den juristischen Dokumenten darauf hinweise, dass die ganze Sache schriftlich aufgesetzt werden muss.

  12. Michel D.

    So wie ich es in Gesprächen mit meiner erweiterten Familie mitbekommen hatte, klang es als wäre es das gleiche auf sein Erbe zu verzichten und es auszuschlagen. Danke daher für die Klarstellung, dass es sich bei Erbverzicht auf die vorweggenommene Erbfolge bezieht. Das bedeutet, dass ich darauf achten sollte, die Vereinbarung nicht erst anzustoßen, wenn meine Oma gestorben ist, sondern noch zu Lebzeiten.

  13. Ester D

    Vielen Dank für den Hinweis, dass Erbverzicht und Erbausschlagung unterschiedlich funktionieren. Um mich auf einen Termin beim Rechtsanwalt vorzubereiten hatte ich mir Ratgeber angeschaut, die mir Tipps zum Ausschlagen meines Erbes gegeben haben. Dass der Verzicht bedeutet, dass die Vereinbarung noch zu Lebzeiten beiden Parteien geschehen muss, habe ich daher erst bei Ihnen gefunden!

  14. Michel D

    Vielen Dank für die detaillierten Hinweise zur Form des Erbverzichts. Beispielsweise, hätte ich vorgehabt, den Erbverzicht erst zu erstellen, wenn ich mit potentiellem Erbe konfrontiert werde. Das werde ich jetzt aber sofort sein lassen, da wie Sie schreiben ein Erbverzicht nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden kann. Auch die Notwendigkeit des Einwirkens eines Notars war mir vorher nicht bewusst gewesen.

  15. Ester D.

    Vielen Dank für diese Informationen zum Erbrecht! Da ich geplant habe, das Erbe meines Patenonkels auszuschlagen, dachte ich, ich könnte mir anhand eines Musters Umstände sparen. Vielen Dank daher für den Hinweis, dass der Erbverzichtsvertrag zwingend einer notariellen Beurkundung bedarf.

  16. Siegfried D.

    Wier sind eine große Familie.Nur meine Mutter lebt noch, Elterlich.Wir haben uns nichts mehr zu sagen. Meine Schwester betreut sie jetzt,ich habe mit ihr vereinbart,auf alles zuverzichten beim ableben der Mutter.Eine handgeshriebene V-Erklärung genüge ihr mit dem Vermerk,Unwiederruflich!!!

    1. anwalt.org

      Hallo Siegfried D.,

      im Erbfall muss dann das Erbe Ihrerseits ausgeschlagen werden. Dies können Sie dann beim zuständigen Nachlassgericht tun. Üblicherweise haben Sie dafür sechs Wochen nach Kenntniserlangung des Erbfalls Zeit. Tun Sie dies nicht, werden Sie rechtlich gesehen automatisch Erbe.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. A. Söllner

    Sehr geehrte Damen und Herren, zufälligerweise lese ich Ihre Seite auf
    meinem Laptop. Dazu habe ich eine Frage. Ein Testament kann ich schriftlich selbst sschreiben und in meinen Unterlagen hinterlegen.
    Weshalb brauche ich für einen mit meinen Kindern vereinbarten Erbverzicht, einen Notar. Ist dies nicht ein Wiederspruch? Wenn ich zu lebzeiten meinen Kindern schon genügend gegeben habe und diese mit einem Verzicht einveerstanden sind ist doch alles klar. Ich möchte nicht das im Falle meines Todes Forderungen wegen des Hauses an meine Frau gestellt werden können.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Söllner

    1. anwalt.org

      Hallo A. Söllner,

      nach BGB § 2348 bedarf der Verzicht auf ein Erbe der notariellen Beurkundung. Ist dies nicht der Fall, besteht weiterhin der gesetzlich Pflichtteil am Erbe. Das Erbe kann dann nur ausgeschlagen werden.

      Ihr Team von anwalt.org

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