FAQ: Einbürgerungsrecht
Das neue Einbürgerungsrecht ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Datum gelten die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG).
Ein Einbürgerungsrecht haben Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zusätzlich müssen sie weitere Voraussetzungen erfüllen, wie ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Fähigkeit, den Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Näheres dazu finden Sie hier.
Die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung verkürzt sich von acht auf fünf Jahre. Eine weitere Änderung ist die Hinnahme der Mehrstaatigkeit, d. h. die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht mehr aufgegeben werden. Außerdem verschärfen sich im neuen Einbürgerungsrecht die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für ehemalige Gastarbeiter gelten Erleichterungen bei den Sprachkenntnissen und beim Einbürgerungstest.
Inhalt
Was ist das Einbürgerungsrecht?
Das Einbürgerungsrecht in Deutschland regelt den Prozess, durch den ausländische Staatsangehörige die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Es ist ein zentrales Element des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und hat weitreichende Auswirkungen auf die Integration von Migranten in die deutsche Gesellschaft, da es ihnen ermöglicht, vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft zu werden und an politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten teilzunehmen.
In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte des Einbürgerungsrechts vor.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Das Einbürgerungsrecht in Deutschland sieht verschiedene allgemeine Voraussetzungen für die Einbürgerung vor. Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft getreten.
- Aufenthaltsdauer: In der Regel ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren erforderlich. Diese Dauer kann unter bestimmten Umständen, wie bei erfolgreicher Integration oder besonderen Integrationsleistungen, verkürzt werden. Die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wurde mit der Reform von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sie sogar auf bis zu drei Jahre reduziert werden. Geregelt ist dies in § 10 Abs. 1 StAG
- Sprachkenntnisse: Der Antragssteller muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. In der Regel ist dafür das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich. Eine Ausnahme bilden hierbei aufgrund der Reform ehemalige Gastarbeiter. Hier sind mündliche Sprachkenntnisse ausreichend und auch ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Diese Grundordnung basiert auf den Prinzipien der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ein solches Bekenntnis stellt sicher, dass neue Staatsbürger die Werte und Normen anerkennen und respektieren, die das Fundament der deutschen Gesellschaft bilden
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie müssen einen Einbürgerungstest bestehen. Dieser Test prüft grundlegende Kenntnisse über das politische System, die Geschichte und die Kultur Deutschlands.
- Zusätzlich müssen Sie als Antragsteller in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bestreiten und dürfen keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe erfolgt keine Einbürgerung.
Ausnahmen im Einbürgerungsrecht bilden hierbei ehemalige Gastarbeiter sowie deren Ehegatten, Antragsteller, die in Vollzeit erwerbstätig sind und deren Ehepartner. Diese sind von der Pflicht befreit, ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu sichern, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Zudem ist es für diese Gruppen nicht erforderlich, einen schriftlichen Sprachnachweis auf B1-Niveau zu erbringen und sie sind von der Verpflichtung zum Einbürgerungstest ausgenommen.
Welche weiteren Änderungen bringt die Reform mit?
Eine weitere bedeutende Änderung der Reform betrifft die generelle Akzeptanz von Mehrstaatigkeit. Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen dafür nicht mehr ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Dies gilt für den Erwerb aller Staatsangehörigkeiten weltweit. Das Einbürgerungsrecht erleichtert es vielen Migranten mit dieser Änderung, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Aufgrund der Anpassung des Einbürgerungsrecht können deutsche Staatsangehörige zudem eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.
Gleichzeitig wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im neuen Einbürgerungsrecht strenger. Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus. Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen.
Einbürgerung für spezifische Fälle
Es gibt weitere Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Für sie gelten andere Voraussetzungen laut Einbürgerungsrecht:
- Einbürgerung durch Geburt: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
- Einbürgerung durch Heirat: Ehepartner von deutschen Staatsbürgern werden unter erleichterten Bedingungen eingebürgert. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann in diesen Fällen auf drei Jahre verkürzt werden.
- Einbürgerung von Flüchtlingen und Asylbewerbern: Hier gelten teilweise besondere Regelungen, die die besondere Situation dieser Gruppen berücksichtigen. Auch hier ist eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer möglich und den Antragsstellern können leichtere Sprachanforderungen erhalten.
Verfahren im Einbürgerungsrecht
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung, für die Sie die erforderlichen Dokumente bereithalten sollten. Dazu gehören Personaldokumente, Nachweise über Sprachkenntnisse, bestandene Einbürgerungstests, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise und gegebenenfalls weitere Unterlagen je nach individueller Situation.
Die Einbürgerung ist mit bestimmten Kosten verbunden. Die Gebühr für Erwachsene beträgt in der Regel 255 Euro und 51 Euro für Minderjährige.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall und zuständiger Behörde variieren. Der Entscheidungsprozess umfasst die Prüfung aller Voraussetzungen und kann mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen.
Vorteile und Herausforderungen der Einbürgerung
Die Einbürgerung bietet zahlreiche Vorteile für den Einzelnen, birgt jedoch zudem eine Menge an Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt.
Vorteile sind unter anderem:
- Rechtliche Sicherheit: Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und Schutz vor Ausweisung gibt den Eingebürgerten eine langfristige Perspektive in Deutschland.
- Politische Teilhabe: Das Einbürgerungsrecht gewährleistet das Recht auf Wahl und politische Mitbestimmung auf allen Ebenen, von kommunalen bis zu Bundestagswahlen.
- Freizügigkeit in der EU: Deutsche Staatsbürger genießen volle Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.
- Berufliche Möglichkeiten: Durch die Einbürgerung erhalten Sie Zugang zu bestimmten Berufen, die deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind, wie z. B. im öffentlichen Dienst.
Die Entwicklung des Einbürgerungsrechts
Das Einbürgerungsrecht in Deutschland hat im Laufe der Zeit bedeutende Veränderungen erfahren. Frühe Regelungen basierten hauptsächlich auf dem Abstammungsprinzip, das die deutsche Staatsangehörigkeit primär durch die Abstammung von deutschen Eltern verlieh. Wichtige Gesetzesänderungen in Bezug auf das Einbürgerungsrecht, insbesondere die Reform des Einbürgerungsrechts im Jahr 2000, führten zu einer Liberalisierung und Modernisierung des Rechts. Das Einbürgerungsrecht wurde durch diese Reform um das Geburtsortsprinzip erweitert, wodurch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten konnten.
Der Einfluss von Migration und Globalisierung hat zu weiteren Anpassungen geführt, um den veränderten gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Die zunehmende Mobilität von Menschen weltweit und die wachsende Zahl von Migranten in Deutschland haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, das Einbürgerungsrecht kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.