
FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft in Bosnien
Ja, in Bosnien ist die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig. Damit ein bosnischer Staatsbürger neben der bosnischen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen kann, muss allerdings grundsätzlich ein bilaterales Abkommen zwischen beiden Ländern bestehen.
Ja, weder Bosnien noch Deutschland verbieten eine doppelte Staatsbürgerschaft für die Bürger des jeweils anderen Landes. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit bspw. deutschlandweit auch nicht länger nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Um eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen in Bosnien und Herzegowina einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen z. B. die Herkunft der Eltern des Antragstellers und ob dieser auf bosnischem Boden oder im Ausland geboren wurde. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Doppelte Staatsbürgerschaft – Bosnien und Deutschland im Überblick

Wer die doppelte Staatsangehörigkeit – also von Bosnien und Deutschland gleichzeitig ein Staatsbürger zu sein – anstrebt, muss dafür in beiden Ländern unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Es kommt dabei immer darauf an, welche Staatsbürgerschaft Sie bereits besitzen und welche Sie zusätzlich erwerben möchten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen in Bosnien und Herzegowina in dem Fall somit hauptsächlich Deutsche und keine bosnischen Staatsangehörigen. Letztere müssen nämlich einen Antrag auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland stellen.
Wichtig: Hierzulande regelt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) – auch Einbürgerungsgesetz genannt – seit dem 27. Juni 2024 nicht nur die Bedingungen für Einbürgerungen neu, sondern auch was deutschlandweit für die Mehrstaatigkeit gilt. Demnach können alle Personen, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und gleichzeitig ihre bisherige behalten.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes musste sie in den meisten Fällen aufgegeben werden. Im Umkehrschluss erforderte sie eine Beibehaltungsgenehmigung, um bei Annahme einer anderen Angehörigkeit die deutsche nicht zu verlieren. Das galt auch für Bosnien und Herzegowina. Eine doppelte Staatsbürgerschaft, die es Ihnen erlaubt, die Pässe beider Länder zu besitzen, ist inzwischen aber durchaus möglich.

Dazu gibt es hierzulande folgende Möglichkeiten:
- Sie werden in Deutschland als Kind eines deutschen und bosnisch-herzegowinischen Elternteils geboren und erwerben dadurch über das Abstammungsprinzip die Staatsbürgerschaften Ihrer Eltern.
- Beide Ihrer Elternteile stammen aus Bosnien und Sie kommen in Deutschland zur Welt. Hier greift das Geburtsortprinzip (d. h. Sie erhalten ebenfalls die deutsche und bosnische Staatsangehörigkeit).
- Sie heiraten als bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger einen deutschen Ehepartner. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist dann nach 2-jähriger Ehe und 3-jährigem Aufenthalt hierzulande per Einbürgerung möglich.
- Sie erwerben als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger einen deutschen Pass im Rahmen eines regulären Einbürgerungsverfahrens.
Wichtig: Bosnien vertritt eine etwas konservativere Position zur Mehrstaatigkeit als Deutschland. Geregelt ist das im bosnischen Staatsbürgerschaftsgesetz (d. h. dem Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97, 13/97, 41/02, 6/03, 14/03, 76/09 und 87/13). Aber gibt es hier auch verschiedene Regelungen für die doppelte Staatsbürgerschaft, welche Länder dafür akzeptiert werden und welche nicht?
Grundsätzlich wird in 2 Varianten unterschieden:
- Es besteht zwischen Bosnien und dem jeweiligen Land ein bilateraler Vertrag, der gegenseitige Doppelstaatsbürgerschaften für zulässig erklärt. Mit Schweden, Kroatien und Serbien hat Bosnien bspw. ein solches Abkommen geschlossen.
- Es gibt keinen Vertrag und die nationalen Gesetze beider Länder zur doppelten Staatsbürgerschaft spielen eine entscheidende Rolle.
Ohne ein Abkommen ist es hingegen wichtig, dass nicht nur eins, sondern beide Länder mehrere Staatsbürgerschaften anerkennen. Deutschland tut dies bspw., während das bei Österreich nicht der Fall ist.
Wie lässt sich die doppelte Staatsbürgerschaft in Bosnien beantragen?

Prinzipiell lässt sich die eigene Mehrstaatigkeit nicht direkt beantragen. Wie in vielen anderen Ländern können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft in Bosnien und Herzegowina allerdings erwirken, indem Sie als Deutscher die bosnische Staatsangehörigkeit annehmen. Das passiert wie in Deutschland z. B. bereits automatisch über das Abstammungsprinzip, wenn Sie auf bosnischem Boden geboren werden. Die einzige Voraussetzung dabei ist, dass mindestens ein Elternteil bosnisch-herzegowinischer Herkunft sein muss.
Möchten Sie stattdessen über ein Einbürgerungsverfahren die bosnische – und damit die doppelte – Staatsbürgerschaft in Bosnien erhalten, müssen Sie dafür unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie können eine der 3 Landessprachen (Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) sprechen.
- Ihr dauerhafter Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina besteht seit mindestens 3 Jahren vor der Antragstellung.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt mit eigenen finanziellen Mitteln sichern und haben alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt.
- Ihnen wurde weder bis zu 8 Jahre vor der Antragstellung eine Freiheitsstrafe verhängt, die länger als 3 Jahre andauert, noch befinden Sie sich derzeit in einem aktiven Strafverfahren.
- Sie bekennen sich zur bosnisch-herzegowinischen Verfassungsordnung, indem Sie eine dazugehörige Erklärung unterschreiben.