Doppelte Staatsbürgerschaft: Welche Länder genehmigen sie und welche nicht?

Welche Staatsbürger welcher Länder dürfen 2 Staatsangehörigkeiten haben? Und in welchen Staaten ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur zeitweise erlaubt?
Welche Staatsbürger welcher Länder dürfen 2 Staatsangehörigkeiten haben? Und in welchen Staaten ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur zeitweise erlaubt?

FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft und welche Länder sie erlauben

Welche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft?

Viele Länder weltweit erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft und sehen sie sogar als Vorteil an. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit für deren Staatsbürger bspw. weit verbreitet. Aber auch Staaten außerhalb Europas sind zunehmend offen für die doppelte Staatsbürgerschaft. Welche Länder das im Detail sind, können Sie in diesem Abschnitt genauer nachlesen.

Welche Länder verbieten Staatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft?

Obwohl viele Länder die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben, gibt es auch zahlreiche Staaten, die dies nicht tun. In einigen Ländern ist jegliche Form der Doppelstaatsangehörigkeit grundsätzlich verboten oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig. Dies kann auf verschiedenen Gründen beruhen (bspw. nationalen Sicherheitsbedenken, der Bewahrung der kulturellen Identität des Landes etc.). Mehr zu den Ländern, die Mehrstaatigkeit gegenüber negativ eingestellt sind, erfahren Sie hier.

Welche Staatsbürger welcher Länder dürfen die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland haben?

Es gibt keine von der Norm abweichenden Regelungen für die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland und welche Länder dafür zugelassen sind. Demnach gilt für alle Staatsbürger anderer Staaten: Wenn ihr Heimatland die Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt, sind ihnen auch beim zusätzlichen Erwerb eines deutschen Passes keine Grenzen gesetzt. Dafür muss es lediglich ein Abkommen zwischen dem jeweiligen Herkunftsstaat und Deutschland geben.

Doppelte Staatsbürgerschaft – in welchen Ländern ist sie möglich?

Doppelte Staatsbürgerschaft: EU-Länder und die Staaten anderer Kontinente bilden zur Frage der Zulässigkeit eine befürwortende Mehrheit.
Doppelte Staatsbürgerschaft: EU-Länder und die Staaten anderer Kontinente bilden zur Frage der Zulässigkeit eine befürwortende Mehrheit.

Bei der Vielzahl an verschiedenen Staaten und Nationalitäten auf der Welt kommt es nicht selten vor, dass Menschen ihren Wohnsitz wechseln. Sie unterscheiden sich aus unterschiedlichsten Gründen dazu, in ein anderes Land auszuwandern und sich dort einem Einbürgerungsverfahren zu unterziehen. Hier spielt die Möglichkeit, eine Doppelstaatsangehörigkeit annehmen zu können, allerdings eine zunehmend größere Rolle. Viele stellen sich im Rahmen des Verfahrens z. B. Fragen wie: „Wo gibt es noch die doppelte Staatsbürgerschaft?“ oder „Welche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft?“.

Die Eigenschaft der Mehrstaatigkeit bezeichnet dabei grundsätzlich immer den rechtlichen Status einer Person, gleichzeitig die Staatsangehörigkeit von zwei verschiedenen Ländern zu besitzen. Das bedeutet, dass eine Person die Rechte und Pflichten beider Länder in offizieller Kapazität genießt, aber primär den jeweiligen nationalen Gesetzen des Staates unterliegt, in dem sich derjenige dauerhaft aufhält. 

Wichtig: Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es ein gegenseitiges Abkommen gibt, das bspw. zivil-, straf- und steuerrechtliche Fragen klärt. Liegt dieses nicht vor, ermöglichen beide Länder zwar mitunter ihren Staatsbürgern, einen zweiten Pass zu besitzen, erkennen die jeweils andere Staatsbürgerschaft aber offiziell nicht an. Damit gelten sie für jedes der beiden Länder lediglich als ihre eigenen Staatsangehörigen, obwohl sie beide Pässe haben.

Welche Länder haben die doppelte Staatsbürgerschaft?

Welche Staatsbürger welcher Länder dürfen einen oder zwei einer anderen Staatsbürgerschaft zugehörigen Pässe in Deutschland besitzen?
Welche Staatsbürger welcher Länder dürfen einen oder zwei einer anderen Staatsbürgerschaft zugehörigen Pässe in Deutschland besitzen?

Eine doppelte Staatsbürgerschaft (und welche Länder diese erlauben) ist nicht überall an die gleichen Voraussetzungen geknüpft. Europäische Länder wie Italien, Frankreich und Spanien haben bspw. Gesetze, die es ihren Bürgern entweder erlauben, eine weitere Staatsangehörigkeit zu erwerben, oder sie verhindern, dass ihre ursprüngliche beim Erwerb einer weiteren verloren geht.

Besonders in Deutschland hat sich die Gesetzeslage stark verändert, seit das neue Einbürgerungsgesetz am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Dieses hebt das vorherige Verbot der Mehrstaatigkeit für alle deutschen Staatsbürger auf. Ihnen ist es also fortan gestattet, über zahlreiche Wege eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland oder im Ausland zu erlangen. Dazu zählen unter anderem:

Welche Länder eine Mehrstaatigkeit neben Deutschland außerdem zulassen, verdeutlicht die folgende Infografik:

Infografik: In welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt?
Infografik: In welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt?

Die Abbildung zeigt, dass ein Großteil Europas (76 %), Afrikas (65 %), Ozeaniens (93 %), Nord-/Mittelamerikas (91 %) und Südamerikas (92 %) eine weitere Staatsbürgerschaft gesetzlich möglich machen. In Asien sind es etwas mehr als 50 % aller Staaten. Bei den abgebildeten Ländern muss jedoch in zwei Gruppen unterschieden werden:

  1. Es gibt solche Staaten, die die doppelte Staatsbürgerschaft (egal welche Länder sie betrifft) bedingungslos für zulässig erklären.
  2. Andere Staaten koppeln wiederum ihre Duldung der Mehrstaatlichkeit an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen

Wichtig: In Liechtenstein können Menschen bspw. lediglich durch Geburt zwei Pässe bekommen, sofern ein Elternteil eine ausländische und der andere die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzt. Über eine Eheschließung oder Einbürgerung die Doppelstaatsbürgerschaft zu erhalten, ist demnach also nicht möglich. Slowenien und Sri Lanka haben ähnliche Regelungen, während Lettland ausschließlich den Erwerb über ein Einbürgerungsverfahren erlaubt (wenn es sich um EU-Bürger oder Menschen aus Ländern handelt, mit denen die lettische Regierung ein Abkommen geschlossen hat). In Tadschikistan, Namibia, Nigeria und im Jemen qualifizieren sich hingegen nur hundertprozentig gebürtige Staatsbürger des jeweiligen Landes für die Möglichkeit, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen.

In welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt?

Im Umkehrschluss vertreten auch einige Staaten die Position, dass sie eine doppelte Staatsangehörigkeit entweder ausnahmslos verbieten oder untersagen, aber unter Auflagen hinnehmen. Wo dies auf die doppelte Staatsbürgerschaft zutrifft und welche Länder zu dieser eine negative Einstellung haben, zeigt die folgende Infografik:

Infografik: In welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt.
Infografik: In welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt.

Die Anzahl der Verbote fällt im Gegensatz zu den Erlaubnissen für die Mehrstaatlichkeit deutlich geringer aus. Asien (49 %) und Afrika (35 %) haben hierbei die größten Anteile.

  • China ist z. B. ein Land, das die doppelte Staatsbürgerschaft verbietet. Egal welche Länder ein gutes diplomatisches Verhältnis zur chinesischen Regierung pflegen (bspw. Russland) und über entsprechende Abkommen eine gegenseitige Regelung finden könnten, gilt für alle chinesischen Staatsbürger: Erwerben sie einen ausländischen Pass, verlieren sie damit automatisch ihre chinesische Staatsangehörigkeit.
  • Auch Indien gestattet grundsätzlich keine Doppelstaatsangehörigkeit. Eine Ausnahme stellt allerdings das sogenannte „Overseas Citizenship of India (OCI) Programm“ für indischstämmige Menschen im Ausland dar, ist jedoch keine vollwertige Staatsbürgerschaft.

Wichtig: Einige Länder, die eine Mehrstaatigkeit nicht erlauben – aber in bestimmten Fällen tolerieren – knüpfen diese mitunter an bestimmte gesetzliche Vorschriften. Japan duldet sie bspw. nur bis zum 22. Lebensjahr. Danach müssen sich die betroffenen Personen für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. In der Demokratischen Republik Kongo, Botsuana und Malaysia ist es das 21., in Brunei, Kamerun, Tansania und San Marino das 18. Lebensjahr. Länder wie Saudi-Arabien und Oman setzen wiederum voraus, dass Sie sich entweder eine Erlaubnis vom Premierminister oder einen königlichen Beschluss des Sultans dazu einholen.

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Über den Autor

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Arnhold H.

Arnhold hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2024 verstärkt er das Team von anwalt.org. Dabei liegen seine Schwerpunkte mitunter im Verkehrsrecht sowie diversen, kleineren Rechtsthemen.

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